Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Leitsatz

1. Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur Geltendmachung ihrer Nichtexistenz angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen (Anschluss an BGH NJW 2008, 527). 2. Eine nichtexistente Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die neben ihren vermeintlichen Gesellschaftern verklagt wird, ist gebührenrechtlich ein weiterer Auftraggeber im Sinne von Nr. 100...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Weitere Stiftungsorgane

Das Gesetz erlaubt es zukünftig in § 84 Abs. 4 BGB n.F., in der Satzung neben dem Vorstand weitere Organe vorzusehen, für die auch Bestimmungen über die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse in der Satzung enthalten sein sollen. In der Praxis kann das bspw. ein Stiftungsrat sein, der die Geschäftsführung durch den Stiftungsvorstand überwacht und mit entsprechenden Rechten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1. Begrifflichkeit: Gruppeninterne Drittsicherheit

Rn 7 Entsprechend der Legaldefinition in § 217 Abs. 2 handelt es sich bei gruppeninternen Drittsicherheiten um den Insolvenzgläubigern eingeräumte Rechte, die diesen von einem verbundenen Unternehmen i.S.v. § 15 AktG entweder aus einer als Bürge, Mitschuldner oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens zustehen. R...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.4 Anleihegläubiger

Rn 39 Für Anleihegläubiger ist die Bildung einer eigenen Gruppe möglich und im Regelfall auch angezeigt. Sind mehrere Anleihen im Umlauf, ist für jede eine gesonderte Gläubigergruppe zu bilden. Den Schuldverschreibungsgläubigern einer Anleiheserie sind im Insolvenzplan die gleichen Rechte anzubieten.mehr

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zfs 08/2021, Wirksamkeit de... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Abstandsverstoßes zu einer Geldbuße von 240 EUR sowie zu einem Fahrverbot mit Schonfrist verurteilt. Mit seiner gegen das Urteil gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung materiellen Rechts und macht insbesondere den Eintritt der Verfolgungsverjährung geltend. Das BayObLG hat das Urteil des Am...mehr

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zfs 08/2021, zfs Aktuell / Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Am 2.7.2021 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2363). Die Vorschriften des Gesetzes treten überwiegend am 1.8.2022 in Kraft. Vorgesehen ist eine umfas...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.3 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 39 Dem Schuldner kann grundsätzlich für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt nach § 121 Abs. 2 ZPO beigeordnet werden. Dies gilt auch, wenn ablehnende Stellungnahmen eingehen und ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Änderung seines Schuldenbereinigungsplans gegeben wird.[84] Aufgrund der Fürsorgepflicht des Insolvenzgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, dass d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.5. § 223a Satz 3 i.V.m. § 223 Abs. 2: Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes

Rn 19 Durch den Verweis in § 223a Satz 3 auf § 223 Abs. 2 wird normiert, dass dann, wenn durch den Insolvenzplan gruppeninterne Drittsicherheiten gestaltet werden sollen, der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten ist. Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans ist also konkret anzugeben, um welche Bruchteile die Rechte reduziert werden, wie lange Forderungen gestu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Sicherheiten

Rn 15 In § 308 werden keine besonderen Regeln für Sicherheiten im Schuldenbereinigungsplan festgelegt.[34] Es gelten mithin die allgemeinen Regeln des materiellen Rechts.[35] Es empfiehlt sich zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Plan eine Regelung bezüglich bestehender und unter Umständen auch bestrittener Pfandrechte, Bürgschaften und anderer Sicherheiten zu treffen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Deliktsgläubiger

Rn 38 Bei der Insolvenz einer natürlichen Person stellt sich die Frage, ob für Gläubiger, deren Ansprüche gem. § 302 von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, eine eigene Gruppe zu bilden ist. Das wird von der ganz h.M. jedenfalls dann als möglich angesehen, wenn den privilegierten Gläubigern andere Rechte als den übrigen Gläubigern zugewiesen werden sollen.[50] Einer Gr...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 1 Tatbestand

I. Mit notariellem Vertrag vom 21.12.2009 verkaufte der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass seines 1999 verstorbenen Vaters ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in Hamburg an eine Kommanditgesellschaft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zu einem Kaufpreis von 5 Mio. EUR. Der Kläger ist der einzig verbliebene Gesellschafter der Käuferin. Mitgli...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / X. Auflösung und Aufhebung

Sehr viel ausführlicher als bisher werden in den §§ 87 bis 87d BGB n.F. die Voraussetzungen der Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane sowie der Aufhebung durch die Stiftungsbehörde geregelt. Grundvoraussetzung ist jeweils, dass die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann und das auch durch eine Umgestaltung der Stiftung durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39c EStG trifft vor allem Regelungen für den Fall, dass der ArbG die ELStAM seines ArbN nicht abrufen kann. In diesen Fällen, in denen der ArbG also nicht über die für einen korrekten LSt-Abzug notwendigen elektronischen Informationen seines ArbN verfügt – wie etwa die Steuerklasse, ggf den Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, ein KiSt-M...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Die am Schuldner beteiligten Personen

Rn 19 Neben den verschiedenen Gläubigergruppen bilden die am Schuldner beteiligten Personen die vierte Gruppe. Auch diese Gruppe wird lediglich gebildet, sofern durch den Plan in die Rechte der Betroffenen eingegriffen wird. Rn 20 Die Einführung dieser vierten Gruppe durch das ESUG ist logische Konsequenz der Einführung von § 225a und der damit verbundenen Möglichkeit durch d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Nachrangige Insolvenzgläubiger

Rn 14 Als weitere Gruppe(n) nennt § 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 die einzelnen Rangklassen der nachrangigen Insolvenzgläubiger (§ 39), deren Rechtsstellung sich aufgrund des Anspruchs auf lediglich nachrangige Befriedigung von den übrigen Gläubigern unterscheidet. Es ist also nicht für die nachrangigen Forderungen eine gemeinsame Gruppe zu bilden; stattdessen ist in den Insolvenz...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Saarbrücken eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Beklagte zu 1 und deren vermeintliche Gesellschafter als Beklagte zu 2 bis 4 im Wege einer Stufenklage auf Zahlung von Maklerprovision in Anspruch genommen. In seiner für alle Beklagten abgegebenen Verteidigungsanzeige wies der Prozessbevollmächtigte der Beklagten darauf hin, dass die Beklagte ...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 3. Weitere Verfahrensbestimmungen

Personen, die Ansprüche aus der Satzung einer der betroffenen Stiftung herleiten, sind zu informieren, zu hören und auf die Folgen der Zu- oder Zusammenlegungsentscheidung hinzuweisen. Ihre Rechte sind nach Möglichkeit auch nach der Zu- oder Zusammenlegung durch geeignete Maßnahmen zu wahren (bspw. entsprechende Satzungsregelung in Satzung der aufnehmenden oder neu errichtet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 38 Bast/Deyda/Laroche/Schöttler/Siebert, Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in der Verbraucherinsolvenz – ein praxistaugliches Entschuldungsverfahren, ZInsO 2017, 2471; Foerste, Verzug bei Ansprüchen aus einem Schuldenbereinigungsplan, ZInsO 2020, 1000; Pape, Selbstkorrektur oder außerordentliche Beschwerde wegen "Greifbarer Gesetzwidrigkeit"?, NZI 2003, 12; R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39a EStG regelt das sog LSt-Ermäßigungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist es, dem ArbN zu ermöglichen, die durch den LSt-Abzug zu leistenden Vorauszahlungen bereits möglichst der voraussichtlichen Jahres-LSt anzupassen, sodass aus Sicht des ArbN keine ESt-Veranlagung notwendig ist bzw diese nicht zu einer hohen Erstattung oder Nachzahlun...mehr

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zfs 08/2021, Neuerteilung e... / 2 Aus den Gründen:

"… II" [13] 2. Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FeV gelten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung die Vorschriften für die Ersterteilung. Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG müssen Fahrerlaubnisbewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein … [14] 3. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts ist der Umstand, dass bei der Trunkenheitsfahrt des Kl. u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache hinsichtlich des Anspruchsgrundes und hinsichtlich des Feststellungsantrags teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall vom 21.10.2012 entstandenen Schadens unter Zugrundelegung eines 50 %igen Haftungsante...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Namenszusatz

Neu ist auch, dass die eingetragene Stiftung nach § 82c BGB n.F. einen entsprechenden Namenszusatz erhält, den sie führen muss, und zwar den Namenszusatz "eingetragene Stiftung". An die Stelle des vollständigen Namenszusatzes kann auch die Abkürzung "e. S." verwendet werden. Bei Verbrauchsstiftungen lautet der Namenszusatz "eingetragen Verbrauchsstiftung", abgekürzt "e. VS."...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Vom Gläubiger nicht berichtigte Forderungen (Abs. 3 Satz 2)

Rn 34 Waren Gläubiger in den zur Einsichtnahme niedergelegten Verzeichnissen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vom Schuldner benannt worden und wurde ihnen der Schuldenbereinigungsplan zugestellt, in dem ihre Forderungen jedoch zu niedrig oder teilweise gar nicht aufgenommen waren, bewirkt die nicht fristgerechte Ergänzung des Forderungsverzeichnisses durch den Gläubiger das Erlöschen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Speicherung der ELStAM beim BZSt (§ 39e Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 2 S 1 EStG ermächtigt das BZSt zum Zwecke der Bereitstellung automatisiert abrufbarer LSt-Abzugsmerkmale für den ArbG zur Speicherung der LSt-Abzugsmerkmale (s § 39 Rn 50ff (Mues)) unter Angabe der ID-Nr (§ 139b Abs 1 AO) sowie für jeden StPfl der in § 139b Abs 3 AO genannten Daten, der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebend...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39f EStG regelt verfahrensrechtliche Besonderheiten des LSt-Abzugs bei Ehegatten bzw eingetragenen Lebenspartnern (vgl § 2 Abs 8 EStG; seit dem 01.10.2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich, s Art 3 Abs 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – EheRÄndG – (B...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Ausdrückliche Erklärung

Rn 20 Will ein Gläubiger dem Angebot des Schuldners zustimmen oder dieses ablehnen, kann er dies gegenüber dem Gericht innerhalb der Monatsfrist ausdrücklich erklären, aber auch aus Gründen der Vereinfachung bis zum Ende der Monatsfrist schweigen. Allerdings obliegt dem Gläubiger die Überprüfung der Forderung, da eine nicht ergänzte Forderung nach § 308 Abs. 3 Satz 2 erlisch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Annahme des Schuldenbereinigungsplans (Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Der Schuldner hat mit seinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 dem Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Vertragsangebot über eine vergleichsweise Bereinigung seiner Schulden gegenüber allen Gläubigern enthält. Nur wenn alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden sind, ...mehr

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AGS 08/2021, Ersatz von Anw... / III. Erforderlichkeit

1. Grundsatz Nach dem insoweit anzuwendenden und auch vom Amtsgericht – jedoch mit einem anderen Ergebnis – angewendeten Maßstab, den der BGH zuletzt mit Urt. v. 29.10.2019 (NJW 2020, 144) weiter konkretisiert hat, kommt es darauf an, ob die durch das Schadensereignis entstandenen Rechtsverfolgungskosten aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich un...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / D. Haftungsprobleme des tätigen Rechtsanwalts

In der Haftpflichtschadenregulierung wird der mandatierte Rechtsanwalt regelmäßig beauftragt, für den geschädigten Mandanten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt nach der Erfahrung des Verfassers selten durch förmlichen Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern vielmehr – konkludent – dadurch, dass der ...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: … "II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG in dem von ...mehr

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zfs 08/2021, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Auch nach übereinstimmender Auffassung des Senats haftet die Beklagte dem Kläger unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung dem Grunde nach auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach einer Quote von mindestens 2/3. Zutreffend wurde erstinstanzlich dementsprechend folgerichtig zudem die Haf...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Die angegriffene Zwischenverfügung vom 24.2.2021 ist eine Entscheidung des Grundbuchamts im Sinne von § 71 Abs. 1 GBO, gegen welche die (unbeschränkte) Beschwerde statthaft ist (Demharter, GBO, 32. Aufl., § 71 Rn 34). Dem steht nicht entgegen, dass die Ernennung eines Testamentsvollstreckers gemäß § 52 GBO von Amts wegen bei der Eintragung ...mehr

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zfs 08/2021, Keine Gehörsve... / 2 Aus den Gründen:

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1 OWiG statthaft, und auch darüber hinaus zulässig, bleibt jedoch ohne Erfolg, weil ein Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht vorliegt. Die beanstandete Ablehnung einer Erweiterung der Beweiserhebung stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar (Art. 103 Abs. 1 GG, § 80 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bekanntgabe und Sperrung der ELStAM (§ 39e Abs 6 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 6 S 1 EStG gelten die ELStAM (§ 39 Abs 4 EStG) gegenüber dem ArbG mit dem Abruf durch diesen als bekannt gegeben. Rn. 71 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 6 S 2 EStG braucht den nach § 39e Abs 6 S 1 bekanntgegebenen LSt-Abzugsmerkmalen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt zu werden. Aufgrund dessen ist ein Einspruch ...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg von G. ist im Band X auf Blatt xxxxx der am 9.12.2017 verstorbene G. L. als Eigentümer der dort gebuchten Grundstücke vermerkt. Am 8.1.2018 stellte das Amtsgericht – Nachlassgericht – Nürnberg dem Beschwerdeführer ein Zeugnis über die Ernennung zum Testamentsvollstrecker aus. Dieser hatte mit Schreiben vom selben Tag gegenüber dem Nach...mehr

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AGS 08/2021, Verschmelzung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich sehe die Rechtslage nicht ganz so eindeutig in dem für die Prozessbevollmächtigte nachteiligen Sinn, wie es das OLG Dresden getan hat. Ich hätte es deshalb lieber gesehen, wenn das OLG die Sache durch den Senat in voller Besetzung entschieden und die Rechtsbeschwerde an den BGH zugelassen hätte. 1. Mehrere Auftraggeber Das OLG Dresden hat für seine Begründung auch auf die ...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des LAG Köln ist hinsichtlich seiner Entscheidung in der Hauptsache zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr ...mehr

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AGS 08/2021, Anwaltliche Mi... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, aber auch nach Nrn. 1005 und 1006 VV, wird den Prozessbevollmächtigten nur in den seltensten Fällen zugebilligt. Die Anforderungen an den Anfall dieser Gebühr werden nämlich von der Rspr. recht hoch angesetzt. 1. Anwaltliche Mitwirkung Nach der Rspr. löst eine anwaltliche Tätigkeit, die nur allgemein auf die Förderung des Verfahrens gerich...mehr

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zfs 08/2021, Abgasskandal, ... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. 1. Dem Kläger steht gegen die Beklagte grundsätzlich ein Anspruch aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB analog auf Erstattung des für den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs bezahlten Kaufpreises abzüglich eines Vorteilsausgleichs für die Nutzung und des erzielten Verkaufserlöses zu (vgl. BGH, Urteile vom 3...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Erfolgshonorar bei Vertragskündigung

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Der Steuerberater kann demnach die gesetzliche Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV beanspruchen oder die Vergütung vertraglich vereinbaren (vgl. § 4 und 14 StBVV, § 311 BGB). Zur Historie: BVerfG ebnet Weg für Erfolgs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Leitsatz Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a ESt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Fakultative Ausschlussgründe, Abs. 6

Rz. 15 Bei den Ausschlussgründen nach § 117a Abs. 6 AO handelt es sich um fakultative Verweigerungsgründe. Liegt ein solcher Grund vor, so übt die Steuerfahndung das ihr zustehende Ermessen[1] pflichtgemäß aus. Nach § 117a Abs. 6 Nr. 1 AO kann die Steuerfahndung von der Übermittlung personenbezogener Daten Abstand nehmen, wenn ihr die Daten nicht vorliegen, sie diese aber oh...mehr