Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Die Pflichtteilsergänzung beim Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 68 Ein Vertrag zugunsten Dritter (z.B. Lebensversicherung) kann dann zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen, wenn im Valutaverhältnis zwischen Erblasser und Bezugsberechtigtem eine Schenkung vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[98] bemisst sich die Bereicherung dabei nach dem Wert, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung beim Erbfall nach...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Zweck

Rz. 218 Der Erbe kennt im Allgemeinen bei Eintritt des Erbfalls weder sämtliche Aktiva noch sämtliche Passiva des Nachlasses. Vor allem von der Höhe der Nachlassverbindlichkeiten hängt sein Risiko ab, ob er möglicherweise mit seinem eigenen Vermögen über den Nachlass hinaus haftet. Rz. 219 Um zuverlässig abklären zu können, welche Gläubiger Forderungen gegen den Nachlass habe...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Das Rechtsverhältnis zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Erben

Rz. 132 Zunächst gilt es festzustellen, dass der Erbe vor Annahme der Erbschaft grds. nicht verpflichtet ist, Handlungen für den Nachlass vorzunehmen. Soweit der vorläufige Erbe jedoch erbschaftliche Geschäfte besorgt hat, bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem endgültigen Erben nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 1959 Abs. 1, 677 ff....mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 6. Vorläufiger Rechtsschutz im Erbenfeststellungsprozess

Rz. 57 Ist bereits ein Erbschein erteilt und findet der Erbenfeststellungsprozess statt, weil nachträglich ein neuer Erbprätendent aufgetaucht ist, besteht die Gefahr, dass die Ausfertigung des Erbscheins bis zur endgültigen Entscheidung missbraucht wird. Der Kläger kann in diesen Fällen ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Beklagten nach §§ 935 ff. ZPO anstrengen...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 4. Haftungsbeschränkung auf einen bestimmten Rechtsbereich

Rz. 97 Haftungsminderungen oder Haftungsausschlüsse, die über die Vorgaben des § 52 BRAO hinausgehen, sind grundsätzlich unzulässig und daher unwirksam. Innerhalb der Mindestbeträge des § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAO kann die Haftung daher nicht noch weiter begrenzt werden, etwa durch inhaltliche Haftungseinschränkungen oder den Ausschluss der Haftung bei der Übernahme eines M...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Hinzuziehung der Beteiligten

Rz. 98 Die Hinzuziehung von Beteiligten zum Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist in § 345 Abs. 1 FamFG geregelt, der § 7 FamFG insoweit ergänzt. Rz. 99 Der Antragsteller ist Muss-Beteiligter, unabhängig davon, ob ihm ein eigenes Antragsrecht zusteht oder nicht. Wird ein gemeinschaftlicher Erbschein nur von einem Miterben beantragt, ist allein dieser Beteiligter und ni...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / A. Allgemeines

Rz. 1 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflicht gegenüber d...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Fallbeispiel

Rz. 152 Beispiel Der verwitwete, testamentarisch nicht gebundene Erblasser E, der die Tochter T und den Sohn S hat, hinterlässt ein formgültiges Testament, wonach der Sohn S zum Alleinerben eingesetzt, die Tochter T aber enterbt ist. S lässt sich vom Nachlassgericht einen Erbschein erteilen, der sein Alleinerbrecht ausweist. Unter Vorlage dieses Erbscheins lässt er sich von ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 105 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Anhörung der Beteiligten

Rz. 110 Nach § 37 Abs. 2 FamFG darf das Nachlassgericht eine ablehnende Entscheidung im Erbscheinsverfahren nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen die betroffenen Beteiligten angehört worden sind. Es ist zwischen der Anhörung nach § 34 FamFG und der Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 26 FamFG zu unterscheiden. Rz. 111 Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 594 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landwirtschaftlichen Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 16. Anerkennung eines nichtigen Testaments

Rz. 174 Die Frage, welche Rechtsqualität Vereinbarungen unter Erbprätendenten haben, wenn diese sich im Hinblick auf ein nichtiges Testament über das Erbrecht einigen, hatte schon das Reichsgericht zu klären.[169] So entschied es über einen Vertrag, in dem eine Vertragspartei zugunsten der anderen ein nichtiges Testament als für sich bindend anerkannte.[170] Das RG hat damal...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 18. Beweislast

Rz. 102 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[177] Dazu ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Öffentlicher Glaube

Rz. 31 Da die Rechtsvermutung des § 2365 BGB und die Beweislastumkehr des § 292 ZPO analog nicht unmittelbar den Rechtsverkehr schützen, wird diese Lücke durch den öffentlichen Glauben an den Erbschein nach §§ 2366, 2367 BGB geschlossen:[29]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 198 Zentrale Vorschrift des Rechts über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist § 2042 BGB. Nach dessen Abs. 1 kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus: BGH in BGHZ 21, 229, 232: Zitat "Nach § 2042 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Im Prozess

Rz. 41 Im Rahmen eines Zivilprozesses hat derjenige, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, diese zu beweisen.[71] Unter Umständen hilft hier ein Anscheinsbeweis.[72] In jedem Fall ist jedoch ein umfassender Vortrag desjenigen, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, erforderlich. Ist das Testament nicht datiert und kann der Zeitpunkt der Errichtung auch nicht aufgru...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / IV. Empfehlungen aus der Praxis

Rz. 47 Das Schiedsverfahren sollte sich im Wesentlichen aus folgenden vier Gründen an dem staatlichen Verfahrens- und Prozessrecht orientieren, an dem das Schiedsgericht seinen Sitz hat – hier also nach deutschem bzw. schweizerischem Verfahrensrecht:mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle

Rz. 38 Für die vor dem Bekanntwerden des EGMR-Urteils, also vor dem 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage, d.h. die Zeitgrenze 1.7.1949 bleibt bestehen, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG in der Fassung des Zweiten ErbRGleichG. Durch die Neuregelung dürften die statistisch häufigsten Fälle zugunsten einer Gleichbehandlung mit ehelichen Kindern...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / I. Einführung eines supranationalen Erbnachweises

Rz. 353 Zwar hält die Erbrechtsverordnung nach Art. 39 ff. die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Entscheidungen bereit, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Allerdings bleibt unklar, ob die nationalen Erbnachweise stets das Merkmal einer Entscheidung erfüllen, weil sie ggf. nicht den Voraussetzungen von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g EuErbVO ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Die Abwicklungsvollstreckung

Rz. 11 Die Abwicklungsvollstreckung stellt grundsätzlich den Normalfall der Testamentsvollstreckung dar, wenn der Erblasser keine anderweitigen Anordnungen getroffen hat. Die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers richten sich insbesondere nach den §§ 2204 bis 2207 BGB. Gemäß § 2203 BGB hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Anordnungen des Erblassers aus...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / VI. Nießbrauch an einem Kommanditanteil

Rz. 37 Die Zulässigkeit der Nießbrauchseinräumung an einem Kommanditanteil – und überhaupt an einem Anteil an einer Personengesellschaft – wird vom BGH bejaht.[44] Der Gesellschaftsanteil kann als solcher nach sachenrechtlichen Grundsätzen mit einem Nießbrauch belastet werden.[45] Streitig ist, ob der Nießbrauch an einem Kommanditanteil auch im Handelsregister einzutragen is...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / II. Die sachlichen Grenzen des Schiedsverfahrens

Rz. 45 Das Schiedsverfahren erfährt folgende Grenzen:mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / IX. Verjährung

Rz. 109 Der Hauptanspruch verjährt nach § 2287 Abs. 2 BGB innerhalb von drei Jahren (Regelverjährungsfrist) seit dem Anfall der Erbschaft an den Vertragserben (nicht auf Jahresschluss, vgl. Abs. 2 von § 2287 BGB). Nach Eintritt der Verjährung des Hauptanspruchs kann grundsätzlich auch keine Auskunft mehr verlangt werden. Rz. 110 OLG Köln, Urt. v. 16.7.1999:[190] Zitat "Die Vors...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 1. Kläger/Anspruchsinhaber

Rz. 22 Zunächst ist jeder Miterbe – unabhängig von der Größe seines Erbteils – alleine oder ggf. zusammen mit anderen Miterben aktivlegitimiert. Statt des betroffenen Miterben selbst kann auch ein nur allein für dessen Erbteil eingesetzter Testamentsvollstrecker (Erbteiltestamentsvollstrecker) für diesen die Klage erheben (§ 2204 BGB). Ebenso ist der Erbteilkäufer (§ 2033 BGB)...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 6. Verhältnis zu anderen Verwaltungen

Rz. 46 Während der Vertretene bei der Nachlasspflegschaft unbekannt ist, ist er bei der Abwesenheitspflegschaft (§ 1911 BGB) bekannt. Rz. 47 Die Nachlasspflegschaft ist ein Sonderfall der Pflegschaft für unbekannte Beteiligte nach § 1913 BGB. Während bei der Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB die Ermittlung der Erben im Vordergrund steht, dient die Nachlassverwaltung gem. § 1...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nicht selten wird der Anwalt bereits vor dem Erbfall mit der Frage über die Rechte eines Pflichtteilsberechtigten konfrontiert. Die Fragen lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien gliedern. Zum einen interessiert den Mandanten schon zu Lebzeiten des Erblassers die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs, aber auch die Frage der Rechtmäßigkeit einer Pflichtteilsentziehung...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (a) Rechtsstellung des Unternehmers

Rz. 194 Der Rechtsberater hat bei der Testamentsgestaltung zu klären, ob der Nießbraucher selbst die rechtliche Stellung des Unternehmers einnehmen soll oder ob dem Nießbraucher nur die Erträge des Unternehmens zufließen sollen. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass der eigentliche Unternehmensnießbrauch die Unternehmereigenschaft des Nießbrauchers selbst bedeutet.[219] Beim ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 12. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 33 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner evtl. Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers/Ausstattungsgebers/Übergebers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 60 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[83] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Während sich der ordentliche Pflichtteilsanspruch aus dem zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlass berechnet, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem fiktiven Nachlass ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Unteilbare Gegenstände

Rz. 256 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 3. Rechtsmängelhaftung beim Vermächtnis

Rz. 14 Das Vermächtnisrecht differenziert nach Rechtsmängeln (§ 2182 BGB) und Sachmängeln (§ 2183 BGB) und zwar auch bei den Rechtsfolgen – im Gegensatz zum Kaufrecht, wo die Rechtsfolgen für Rechts- und Sachmängel in §§ 433 Abs. 1 S. 2, 437 BGB nicht unterschieden werden. In § 2182 BGB ist bezüglich der Haftung für Rechtsmängel beim Gattungsvermächtnis – nicht auch beim Stüc...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Weitere Anspruchsberechtigte

Rz. 209 Es ist völlig unstreitig, dass außer den originären Miterben selbst noch weitere Personen den Anspruch auf Auseinandersetzung geltend machen können:mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / b) Vormerkung nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 120 Die Vormerkung soll einen Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück sichern, § 883 Abs. 1 S. 1 BGB. Ist auf der Grundlage des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB ein Grundstück zu übertragen, so ist dieser Eigentumsübertragungsanspruch mit einer Vormerkung im Grundbuch sicherbar. Die Vormerkung schützt nach § 883 Abs. 2 S. 1 BGB vor rech...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 7. Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 97 Gemäß § 2325 Abs. 3 S. 1, 2 BGB sind grundsätzlich nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten.[147] Für Erbfälle ab dem 1.1.2010[148] sieht das Gesetz dabei in § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB statt dem früher geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzip eine Abschmelzung vor: Für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall ver...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Auskunftspflicht

Rz. 196 Daneben ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft über "den Stand der Geschäfte" zu erteilen. Diese Pflicht endet, wo das Schikaneverbot (z.B. tägliche Sachstandsanfragen) oder § 242 BGB (z.B. Missverhältnis zwischen Interesse des Erben und Aufwand für den Testamentsvollstrecker) entgegenstehen.[224] Bei der Definition der Grenzen ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (5) Aufhebung einer Vaterschaftsfeststellungsentscheidung

Rz. 219 Die Abänderungsmöglichkeit einer Vaterschaftsfeststellungsentscheidung ist in § 185 FamFG geregelt. Damit soll ermöglicht werden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse noch nach Abschluss des Erst-Prozesses verwerten zu können.[196] Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des ...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 2. Umwandlung des einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft

Rz. 23 Selten wird ein einzelkaufmännisches Unternehmen über Jahre hinweg in Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Entweder übernimmt im Wege der Erbauseinandersetzung ein Miterbe das Geschäft, das Geschäft wird liquidiert oder die Erbengemeinschaft wird bezüglich des Geschäfts in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Vgl. hierzu §§ 18, 22, 25 HGB. Die Zustimmung zur Fortf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vermeidung von Regressansprüchen

Rz. 719 Kommt ein Mandant mit dem Anliegen, im Wege der lebzeitigen Übertragung Eigentum an einen oder mehrere Abkömmlinge zu übertragen, so ist im Hinblick auf eine eventuelle Verarmung des Schenkers bei zu erwartender Wahrscheinlichkeit zu versuchen, einen reinen Schenkungsvertrag zu vermeiden. Vielmehr sollte man versuchen, den Wert der Zuwendung zu reduzieren bzw. die Üb...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 10. Der Auskunftsgläubiger

Rz. 163 Da dem Erben der Erbschaftsanspruch zusteht, ist er auch Inhaber des Auskunftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Der Auskunftsanspruch gehört zum Nachlass; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen. Ist Testamentsvollstr...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (bb) Anlagevermögen

Rz. 197 Im Umkehrschluss zu § 1067 BGB verbleibt das Anlagevermögen im Eigentum des Nießbrauchsbestellers. Der Nießbraucher kann über die Gegenstände des Anlagevermögens dennoch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft verfügen.[220] Er ist jedoch gemäß § 1041 BGB verpflichtet, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen in angemessener Zeit wieder in das Unternehmen zu inve...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / e) Anhörung Beteiligter

Rz. 142 Der Begriff des Beteiligten ist an § 345 FamFG angelehnt und in § 37 IntErbRVG beschrieben. In aller Regel müssen Beteiligte angehört werden, wenn das ENZ in die Rechte der Beteiligten eingreift.[298] Unklar ist aktuell noch, was zu geschehen hat bzw. welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn ein am Verfahren Beteiligter Einwendungen gegen die Erteilung des ENZ vo...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Mandant

Rz. 24 Der Auftrag zur Mandatsbearbeitung kann entweder vom Auftraggeber direkt oder im Namen eines Dritten erfolgen. Ist Letzteres der Fall, so müssen die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung gegeben sein, §§ 164 ff. BGB. Lässt sich beispielsweise eine Tochter über die Rechte des Vaters oder der Mutter aus einer Nachlasssache beraten, so muss entweder eine entspr...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Verteilung des Erlöses

Rz. 353 Der Versteigerungserlös ist an diejenigen auszuzahlen, die einen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer haben, §§ 114 Abs. 1, 117 Abs. 1 ZVG. Sind Eigentümerrechte (insbesondere Eigentümergrundschulden) für den Vorerben bzw. den Erblasser eingetragen, so gilt § 2114 BGB. Danach haben Anspruch auf das Kapital der Vor- und Nacherbe nur gemeinschaftlich. Der Erlös kan...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Anfechtungsberechtigung

Rz. 350 Die Besonderheit des Rechts der Anfechtung eines einseitigen Testaments besteht darin, dass nicht der Urheber der Willenserklärung, der Erblasser, die Anfechtung erklärt, sondern ein Dritter nach dem Tod des Erblassers. Der Erblasser kann ein einseitiges Testament zu Lebzeiten auch gar nicht anfechten, denn er kann es jederzeit widerrufen. Zur Anfechtung einer letztw...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / ff) Entscheidung des Vollstreckungsgerichts

Rz. 292 Ob dem Antragsgegner vor Anordnung der Teilungsversteigerung gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch Zusendung einer Abschrift des Antrags rechtliches Gehör zu gewähren ist, ist umstritten.[319] Die Pflicht zur vorherigen Gewährung rechtlichen Gehörs kann nicht mit dem Argument verneint werden, durch die Verfahrensanordnung geschehe nichts Endgültiges, der Anordnungsbeschluss k...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die gesetzlichen Regelungen

Rz. 357 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.[397] Bei der OHG führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung, sondern zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Das Sicherungsbedürfnis ("Fürsorgebedürfnis")

Rz. 25 Das Vorliegen von Umständen, die einen Sicherungsanlass bedeuten, reicht aber noch nicht aus für das Ergreifen einer Maßnahme zur Nachlasssicherung. Vielmehr ist in allen drei Fällen zusätzlich ein Bedürfnis zur Fürsorge erforderlich. Ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist das Interesse des endgültigen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ii) Beendigung des Nießbrauchs

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckung, Kosten

Rz. 303 Die Testamentsvollstreckung ist dort sinnvoll, wo der Erblasser befürchten muss, dass seine Erben sich im Erbfall nicht einigen können und/oder die von ihm angeordnete Nachlassverteilung nicht reibungslos funktionieren wird. Auch in den Fällen, in denen einzelne Erben nicht die zur Verwaltung eines größeren Vermögens, wie etwa eines Unternehmens oder einer Unternehme...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Aufgebotseinrede

Rz. 108 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindlichkeiten und den Na...mehr