Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.1 Rechtsentwicklung der KVdR

Rz. 219 Die KVdR war durch das Gesetz v. 12.6.1956 (BGBl. I S. 500) in die Vorschriften der RVO übernommen worden. Die für die Krankenversicherungspflicht als Rentner erforderlichen Voraussetzungen und die zu zahlenden Beiträge waren mehrfach geändert worden (vgl. K. Peters, in: KassKomm. SGB V, § 5 Rz. 120 ff., Stand: September 2015; Schumacher/Basel, a. a. O.; BSG, Urteil ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 1.4 Ausblick: Änderungen des LkSG durch die CSDDD

Im Mai 2024 wurde zudem die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD bzw. CS3D) final verabschiedet. Hierbei handelt es sich um das europäische Pendant zum LkSG, das innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten, also bis etwa Mitte 2026, von den EU-Mitgliedsstaaten in n...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 156 Die Krankenversicherungspflicht von Studenten (KVdS) war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) angeordnet und in die allgemeine Krankenversicherung übernommen worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Begründet wurde die Einbeziehung in die allgemeine Krankenversicherung mit der Schutzbedürftigkeit der Studenten (BT-Drs. 7...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.9 Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft (Nr. 8)

Rz. 55 Nr. 8 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, welche bei Behörden oder Dienststellen der Europäischen Gemeinschaft in Deutschland beschäftigt sind und dem Krankheitsfürsorgesystem der EG angehören. Rechtsgrundlage für den Schutz nach EG-Recht für Beschäftigte ist die Verordnung Nr. 259/68 des Rates v. 29.2.1968 (ABl. L 56 S. 1) zur Festlegung des Statuts der Be...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.9 Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen (Nr. 7)

Rz. 49 Das Befreiungsrecht für behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder Anstalten (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 und Komm. dort) geht auf § 7 SVBG zurück. Ähnlich wie bei Studenten und Praktikanten ist das unbedingte Befreiungsrecht wohl nur historisch unter der Annahme eines Krankenversicherungsschutzes außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.2 Zuordnung der Versicherten

Rz. 298 Entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, den Krankenversicherungsschutz der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall in Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorzunehmen, wird die Zuordnung nach der letzten Art der Versicherung vorgenommen. Dabei ist dies für die Krankenversicherungspflicht nach Nr. 13 in der Weise vorgenommen, dass n...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Ungarn oder der EU ansässige Unternehmer müssen in Ungarn einen Steuervertreter bestellen, bevor sie in Ungarn Umsätze tätigen, bei denen die MwSt nach ungarischem Recht nicht vom Vertragspartner geschuldet wird (reverse-charge). Die Umsätze, für die ein Steuervertreter in Ungarn erforderlich ist, sind die gleichen wie die, die eine Registrierung für MwSt-Zwecke in U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.1 Keine Absicherung im Krankheitsfall

Rz. 292 Die Versicherungspflicht knüpft entsprechend der Gesetzesbegründung daran an, dass es sich um Personen handeln muss, die aktuell über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Damit ist diese Versicherungspflicht nicht nur subsidiär gegenüber allen anderen Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 12 sowie einer nach §§ 192, 193 erhaltenen Mitglie...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003, 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu den beid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1 Rechtsverletzung bei Anfechtungsklagen

Rz. 70 Bei einer Anfechtungsklage muss sich der Kläger gegen einen belastenden Verwaltungsakt wenden (Rz. 71ff.) und geltend machen, dass der Verwaltungsakt objektiv rechtswidrig ist (Rz. 75ff.) und der Kläger dadurch – kausal – in seinen Rechten verletzt wird (Rz. 79ff.). 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 4...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.1 Statthaftigkeit

Rz. 53 Die sog. (vorbeugende) Unterlassungsklage richtet sich gegen ein künftiges, ggf. schon beabsichtigtes bzw. angekündigtes, oder gegenwärtiges Handeln der Finanzbehörde. Die Unterlassungsklage ist daher ein Unterfall der allgemeinen Leistungsklage, die aber nicht auf ein Tun, sondern auf ein Unterlassen des Klagegegners gerichtet ist.[1] Rz. 54 Während die Statthaftigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.9 Spätaussiedler (Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3)

Rz. 69 Das Beitrittsrecht von Spätaussiedlern und deren Ehegatten und Abkömmlingen ist durch Art. 5 Nr. 3a, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2005 eingeführt worden. Rz. 70 Die Regelung ist erst im Verlauf der Beratungen zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in das Gesetzgebungsverfah...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.3 Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Nach dem mit Wirkung zum 2.2.2007 neu gefassten Abs. 4 Satz 3 sind rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Dies entsprach weitgehend der bisherigen Rechtslage mit der Besonderheit, dass ausdrücklich eine Zuordnung zu einem Kalenderjahr erfolgte, was mit der Beurteilung des 3-j...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.1.2 Eintreten von Krankenversicherungspflicht

Rz. 7 Für alle Befreiungstatbestände ist Voraussetzung, dass durch bestimmte Tatbestände des § 5 Abs. 1 Krankenversicherungspflicht eintritt. Bis zur Klarstellung des Gesetzgebers in Abs. 1 Satz 2 ging die herrschende Auffassung in der Literatur (vgl. Baier, in: Krauskopf, SozKV, SGB V, § 8 Rz. 3; Just, in: Becker/Kingreen, SGB V, 1. Aufl., § 8 Rz. 2) im Einklang mit der Rec...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.9 Behinderte Menschen in Anstalten oder Heimen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 146 Die Krankenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen beschäftigt werden, war mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (SVBG) v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in den Voraussetzungen auch dort geregelt worden. Ergänzend sah § 2 Abs. 2 SVBG vor, dass als beschäftigt auc...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.3.2 Befreiungsrecht (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 33 Das in Abs. 2 Satz 2 vorgesehene Befreiungsrecht auf Antrag, das rechtssystematisch § 8 zuzuordnen ist, steht lediglich den Personen zu, die der Bestandsschutzregelung des Abs. 2 Satz 1 unterliegen und nicht die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen. Rz. 34 Das Recht auf Befreiung war innerhalb von 3 Monaten (§ 8 Abs. 2) mit einem entsprechenden Antrag...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.4 Rangfolgen der Versicherungspflichten (Abs. 6 bis 8a)

Rz. 356 Die jeweils eigene Anordnung von Krankenversicherungspflicht für verschiedene Tatbestände schließt die Möglichkeit ein, dass grundsätzlich auch mehrfach Krankenversicherungspflicht bestehen kann, weil zeitgleich die Voraussetzungen mehrerer Pflichttatbestände erfüllt sind. Dabei ist die Feststellung der Versicherungspflichten vor der Beurteilung der Rangfolge vorzune...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.4 Verlängerungsvoraussetzungen

Rz. 174 Eine Verlängerung der KVdS über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus kommt nur in Betracht, wenn überhaupt "Hinderungsgründe" vorgelegen hatten, diese für die Überschreitung einer der Grenzen kausal waren und die Verlängerung der KVdS dadurch gerechtfertigt ist. Daraus folgt dann auch, ob und für welche Dauer ("soweit") die KVdS noch durchgeführt werden kann. Rz. 175...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte

Rz. 11 Die Anfechtungsklage dient der Abwehr hoheitlicher Eingriffe durch die Finanzbehörden und ist ihrem Charakter nach eine Gestaltungsklage. Allerdings gewährt die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ihrem Wortlaut nach Rechtsschutz nur in Fällen, in denen die Finanzbehörden durch Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO gehandelt haben.[1] Es reicht daher nicht aus, ...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.6 Rente oder Rentenantrag, Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4)

Rz. 36 Das Recht auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Rentner geht auf § 173a RVO zurück. Das Befreiungsrecht erfasst nicht nur die versicherungspflichtigen Rentenbezieher, sondern auch die Rentenantragsteller i. S. v. § 189, was sich aus der ausdrücklichen Erwähnung auch des Rentenantrages neben dem Bezug der Rente als Befreiungsrecht auslösendes Ereignis e...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.8 Arzt im Praktikum (Nr. 6)

Rz. 46 Das Befreiungsrecht für Ärzte im Praktikum (AiP) nach § 34a der Approbationsordnung war mit dem GRG neu eingeführt worden. Für bereits krankenversicherungspflichtige AiP enthielt Art. 57 GRG ein befristetes Befreiungsrecht. Zweck dieses Befreiungsrechts war die Annahme, dass deren Tätigkeit später zu einer wegen der Höhe des Entgeltes versicherungsfreien Beschäftigung...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.1 Praktikanten

Rz. 193 Die Versicherungspflicht von Praktikanten war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) eingeführt worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 6 RVO) und war zunächst unverändert in Abs. 1 Nr. 10 übernommen worden. Mit der Anordnung der Versicherungspflicht für diesen Personenkreis wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12 Beitrittsfristen (Abs. 2)

Rz. 99 Der Beginn oder die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliger Versicherung tritt im Regelfall (zu Ausnahmen vgl. Komm. zu § 188) nur durch eine entsprechende Erklärung des Berechtigten ein, ist also willensabhängig. Die Erklärung, eine freiwillige Versicherung begründen zu wollen (Beitrittserklärung), hat nach § 188 Abs. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung übernahm in der ursprünglichen Fassung inhaltlich weitgehend die Vorschrift des § 168 RVO. Sie knüpft an das Vorliegen einer abhängigen entgeltlichen Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV und § 5 Abs. 1 Nr. 1 an und regelt als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 die Krankenversicherungsfreiheit einer wegen der Dauer der Beschäftigung oder der Höhe der Entlohnu...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.6 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 116 Die Krankenversicherungspflicht von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe ist mit dem Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in die allgemeine Krankenversicherung einbezogen worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 2a RVO). Allerdings verlangte die frühere Regelung die Befähigung zur Erwerbstätigkeit durch Beschäftigung. D...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.8 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 133 Die Regelung ist mit Wirkung zum 14.9.2007 dahingehend geändert worden, dass der Verweis auf die "nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten" durch den Verweis auf "Blindenwerkstätten i. S. d. § 143 SGB IX" ersetzt wurde. Hintergrund dafür ist, dass das Blindenwarenvertriebsgesetz mit dem besonderen Anerkennungsverfahren aufgehoben wurde, sod...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 ist die zentrale Vorschrift über den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personenkreis. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die bisher in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Es ist jedoch teilweise dabei verblieben, dass die Versicherungspflicht selbst in anderen Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.2 Teilnehmer an dualen Studiengängen (Satz 2)

Rz. 323 Der Satz 2, wonach Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden, wurde mit dem 4. SGB IV-Änderungsgesetz in den Abs. 4a eingefügt. Gleiche Regelungen wurden mit § 1 Satz 5 SGB VI für die Rentenversicherung und § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III für die Arbeitslosenversicherung getroffen. Auch diese Regelung...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.3 Entscheidung der Krankenkasse/Rechtsschutz

Rz. 58 Durch den Eingang des Befreiungsantrags wird ein förmliches Verwaltungsverfahren (§ 8 SGB X) in Gang gesetzt, das mit einem Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) abzuschließen ist. Die Krankenkasse hat in diesem Verfahren von Amts wegen (§ 20 SGB X) die besonderen Voraussetzungen der Befreiungsrechte nach Nr. 1a, 2, 2a, 3 zu prüfen. Die Krankenkasse ist dabei darauf angewiesen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.2 Objektive Rechtsverletzung

Rz. 75 Darüber hinaus kann nur ein objektiv rechtswidriger Verwaltungsakt eine Rechtsverletzung auslösen. Denn nach § 100 Abs. 1 S. 1 FGO setzt eine gerichtliche Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts voraus, dass dieser (objektiv) rechtswidrig ist und der Kläger dadurch (subjektiv) – mithin kausal – in seinen Rechten verletzt wird. Ein Verwaltungsakt ist objektiv recht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.5 Hinzuziehung im Einspruchsverfahren

Rz. 85 Der im Einspruchsverfahren Hinzugezogene kann nicht schon aufgrund seiner Beteiligtenstellung im Einspruchsverfahren nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage gegen den angefochtenen Verwaltungsakt in Gestalt der Einspruchsentscheidung erheben.[1] Vielmehr muss auch er nach § 40 Abs. 2 FGO in seinen Rechten (steuerrechtlichen Interessen) verletzt sein.[2] Eine Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.3 Auswirkungen der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 83 Sofern der Inhaltsadressat eines belastenden Verwaltungsakts nach dessen Bekanntgabe verstirbt oder aus anderen Gründen eine sog. Gesamtrechtsnachfolge i. S. des § 45 AO eintritt[1], tritt der Gesamtrechtsnachfolger materiell- und verfahrensrechtlich in die abgabenrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein.[2] Damit gehen auch steuerrechtliche Gestaltungsrechte sowi...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.7 Angabepflichten gemäß ESRS 2 und ESRS S2

In jedem Fall und damit unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, alle unmittelbar im ESRS 2 Allgemeine Angaben selbst benannten Informationen offenzulegen. Im ESRS S2.8 ff. werden zudem aus dem ESRS 2 resultierenden Angabepflichten aufgegriffen und mit Blick auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konkretisiert. Die entsprechend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3 Subjektive Rechtsverletzung

3.3.1.3.1 Grundsatz: Adressatentheorie Rz. 79 Neben der Darlegung der objektiven Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts muss aufgrund des Individualrechtsschutzes (Rz. 62) hinzukommen, dass der angefochtene Verwaltungsakt auch gerade den Kläger subjektiv in seinen Rechten verletzt. In seinen eigenen Rechten ist der Kläger verletzt, wenn ein dem Kläger zustehendes ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.2 Mehrheit von betroffenen Personen

Rz. 81 Sind mehrere Personen als Inhaltsadressaten von einem Verwaltungsakt betroffen, kann grundsätzlich jeder Inhaltsadressat selbständig klagebefugt sein. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Denn der aufgrund der Zusammenveranlagung erlassene Einkommensteuerbescheid ist ein zusammengefasster Steuerbescheid i. S. des § 155 Abs. 3 AO, ...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Steuerpflichtige, deren Unternehmenssitz nicht in Ungarn liegt und die dort weder eine feste Niederlassung noch eine Betriebsstätte haben und die wegen des Verkaufs von Gegenständen oder Dienstleistungen in Ungarn MwSt zahlen müssen, können nach dem MwSt-Gesetz einen Steuervertreter bestellen. Der Steuerpflichtige darf nur über einen einzigen Steuervertreter verfügen. Ist ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.5 Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist

Rz. 98 Nach dem Wortlaut ist eine Verletzung in eigenen Rechten nur dann gem. § 40 Abs. 2 FGO geltend zu machen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Hieraus folgt zunächst, dass die Klagebefugnis nur durch eine anderweitige gesetzliche Regelung und daher weder von den Verfahrensbeteiligten noch durch Richterrecht ausgeweitet oder eingeschränkt werden kann.[1] Dahe...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum rumänischen Mehrwertsteuersystem: Finanzministerium Generaldirektion für indirekte Steuern 17 Apolodor Street, 5. Bezirk Bukarest Rumänien Tel./Fax: (+402) 21 31 99759 Allgemeine Informationen über das rumänische Mehrwertsteuersystem, Kontaktstellen und das Steuergesetzbuch können auch von der Website des Finan...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Will sich ein ausländischer Unternehmer in Ungarn registrieren lassen, ohne in Ungarn eine ständige Niederlassung zu gründen, muss er sich persönlich oder über einen Vertreter an die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Direktion Budapest-Nord der ungarischen Steuer- und Finanzverwaltung wenden. Er kann mit dem Formular Nr. 04201 zugleich eine ungarische Steuernummer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.3 Begründetheitsprüfung

Rz. 58 Die (vorbeugende) Unterlassungsklage ist begründet, wenn der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung hat. Dieser materiell-rechtliche Anspruch wird regelmäßig aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB bzw. nach Art. 20 Abs. 3 GG herzuleiten sein.[1] Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass die erwartete hoheitliche Verwaltungshandlung in rechtswidrig...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 6.5 Bekämpfung von MwSt-Betrug

Nach dem Gesetz Nr. 126/2024 zur Änderung des Gesetzes Nr. 241/2005, das am 16.5.2024 in Kraft getreten ist, gilt ein neuer Straftatbestand in Fällen von Mehrwertsteuerbetrug, der mit 7 bis 15 Jahren Haft und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet wird. Es stellt eine Straftat dar, im Rahmen eines betrügerischen Plans Maßnahmen zu ergreifen, die die Staatshaushaltsmittel um m...mehr