Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.1 Widerspruch bei der Vollstreckungsbehörde

Rz. 36 Nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift ist der Widerspruch gegen die Vollstreckung "erforderlichenfalls" durch Klage geltend zu machen. Das bedeutet, dass der Dritte der Vollstreckungshandlung auch bei der Vollstreckungsbehörde selbst widersprechen kann. Er ist hierzu nicht verpflichtet, sollte dies aber regelmäßig zunächst tun. Erhebt er nämlich unmittelbar Widerspruchsklag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.5 USt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 135 Ein Recht zu einer abgesonderten Befriedigung[1] haben Inhaber von Grundpfandrechten[2] sowie von rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Pfandrechten.[3] Zudem gewähren Sicherungsabtretung und Sicherungseigentum einen Anspruch auf eine abgesonderte Befriedigung.[4] Dies gilt ebenso für verlängerte, erweiterte oder mit einer Konzernklausel versehene Eigentumsvorbehalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Nach § 262 Abs. 2 AO gelten für die Einstellung der Vollstreckung oder die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Widerspruchsklagen §§ 769, 770 ZPO, obgleich diese auf die Vollstreckungsabwehrklagen nach §§ 767, 768 ZPO abgestimmt sind. Diese wiederum sind für die Zwangsvollstreckung nach der AO belanglos. § 262 Abs. 2 AO soll wegen des Fehlens einer aufs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.3 Besteuerung von Ehegatten

Rz. 74 Grundsätzlich gelten die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen für die Veranlagung von Ehegatten auch dann, wenn über das Vermögen eines der Ehegatten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Damit ist grundsätzlich auch eine Zusammenveranlagung möglich.[2]. Allerdings verliert der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht, die Masse zu verwalten u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.6 ESt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 82 Bestimmte dingliche Rechte gewähren im Insolvenzverfahren ein Recht auf eine abgesonderte Befriedigung. Der mit dem Absonderungsrecht belastete Gegenstand ist zwar Gegenstand der Insolvenzmasse, doch hat der absonderungsberechtigte Gläubiger das Recht, sich aus dem Gegenstand zu befriedigen.[1] Absonderungsrechte der Gläubiger bestehen nach §§ 49ff. InsO bei folgenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 § 25f UStG ist durch Art. 12 Nr. 18 des Gesetzes vom 12.12.2019[1] in das UStG eingefügt worden. Er gilt gem. Art. 39 Abs. 2 dieses Gesetzes ab dem 1.1.2020. Rz. 6 Das ist deshalb nicht unproblematisch, weil die Norm im Wesentlichen auf der inzwischen ständigen Rechtsprechung des EuGH[2] beruht, wonach den an betrügerischen Machenschaften wissentlich beteiligten Unterne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.5 Insolvenzrecht über die Grenze

Rz. 183 Durch die §§ 335ff. InsO wurden Regelungen in das Gesetz eingefügt, die grenzüberschreitende Vorgänge betreffen.[1] Dies sind solche Verfahren, bei denen ein inländischer Schuldner ausländisches Vermögen besitzt oder wenn ein ausländischer Schuldner inländisches Vermögen hat.[2] Das Insolvenzverfahren wird dabei nach dem Recht des Staates durchgeführt, in dem das Ins...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Sinn und Zweck

Rz. 10 § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB macht deutlich, dass entgegen der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform nunmehr die Regelungen des AGB-Rechts grundsätzlich auch auf Arbeitsverträge Anwendung finden. Die Neuregelung erfasst Arbeitsverträge, die nach dem 1.1.2002 geschlossen wurden. Für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, gilt die Regelung ab dem 1.1.2003 (s. Art. 229 § ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.3 Einbringung "durch" eine hybride EU-Personengesellschaft (Abs. 8)

Rz. 374 Ist eine ausländische einbringende Gesellschaft als steuerlich transparent anzusehen, dann ist nach § 20 Abs. 8 UmwStG die ausländische Steuer, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats erhoben worden wäre, wenn die einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebstätte zuzurechnenden eingebrachten Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert veräußert worden wären, auf...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.10 Kündigungsrecht

Das Recht des Arbeitgebers, die ordentliche Kündigung auszusprechen, unterliegt keiner gesetzlichen Kündigungserklärungsfrist, wie dies mit der 2-wöchigen Frist des § 626 Abs. 2 BGB für die außerordentliche Kündigung gilt. Das Recht zur ordentlichen Kündigung kann allerdings verwirken, wenn es der Arbeitgeber in Kenntnis eines Kündigungsgrundes längere Zeit unterlässt, eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.5 Inhalt der Prüfungsanordnung

Rz. 8 Der notwendige Inhalt der Prüfungsanordnung ergibt sich aus der Funktion der Prüfungsanordnung als Rechtsgrundlage der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung hat daher die Rechtsgrundlagen der Außenprüfung, die zu prüfenden Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien, Zulagen, ggf. zu prüfende bestimmte Sachverhalte sowie den Prüfungszeitraum zu enthalten.[1] Die einzelnen Te...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.1 EU/EWR-Ausgangsrechtsträger (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a UmwStG)

Rz. 28 Ausgangsrechtsträger kann nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a aa) i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG (s. zu § 1 Abs. 2 UmwStG Rz. 20) eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder eines Staats, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, gegründete Gesellschaft i. S. d. Art. 54 AEUV oder des Art. 34 des Abkommens über den EWR sein. Dazu gehö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.3 Steuerrechtliche Stellung des Schuldners

Rz. 13 Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner (bis zur Änderung der Terminologie wurde vom Gemeinschuldner gesprochen) grundsätzlich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Recht, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen. Diese Rechte gehen auf den Insolvenzverwalter bzw. bei Anwendung des Verbraucherinsolvenzverfahrens de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 25f Abs. 2 UStG

Rz. 39 § 25f Abs. 2 UStG ordnet an, dass in den Fällen des § 25f Abs. 1 UStG die Abs. 3 und 6 des § 25b UStG nicht anzuwenden sind. Das hat folgenden Hintergrund: § 25b Abs. 3 UStG stellt beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft die Fiktion auf, dass beim ersten Abnehmer, also dem mittleren Unternehmer in der Dreierreihe, der innergemeinschaftliche Erwerb als besteuert gi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.1 Anfechtung des irrig abgeschlossenen Arbeitsvertrags

Bestand ein Arbeitsverhältnis jahrelang beanstandungsfrei, kann das Recht zur Anfechtung wegen eines Irrtums bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses verwirkt sein.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 Einbringungsgeborene Anteile i. S. v. § 21 UmwStG a. F. können nach der Geltung des SEStEG nicht mehr entstehen. Sie entstanden, wenn vor Inkrafttreten des SEStEG ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht wurden und dabei von der übernehmenden Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Bestimmungsklauseln

Teilweise enthalten sich die Tarifvertragsparteien eigener Regelungen und übertragen die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen auf Dritte (sog. Bestimmungsklausel). Diese Verfahrensweise wird bisher allgemein als zulässig angesehen. Gegenstand der Leistungsbestimmung kann dabei die Festlegung des Gehalts[1] bzw. einzelner Gehaltsbestandteile[2] ebenso sein, wie die Höhe d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 39 § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F.[1] sieht die Aufdeckung und Besteuerung der in einbringungsgeborenen Anteilen ruhenden stillen Reserven dann vor, wenn das Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn aus diesen Anteilen ausgeschlossen wird. Da es bei einem Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts regelmäßig nicht zu einem Liquiditätszufluss kommt, gestattet § 21 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 35 Handelt es sich bei dem Ausgangsrechtsträger nicht um eine EU/EWR-Gesellschaft/natürliche Person, kann § 20 UmwStG nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG dennoch zur Anwendung kommen, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der dem Einbringenden gewährten Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt is...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.5 Antragsform

Rz. 247 Vielfach wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung der bisherigen Wahlrechtsausübung der Ansatz in der Schlussbilanz konkludent als Antrag zu werten ist. Entscheidend ist, dass sich die Wahlrechtsausübung eindeutig aus den eingereichten Unterlagen ableiten lässt.[1] Nach inzwischen ausdrücklicher Auffassung zumindest der bayrischen Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.1 Zurechnung der Einkünfte

Rz. 68 In der Insolvenz erfolgt eine Aufteilung des Schuldnervermögens in die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen.[1] Dabei hat das insolvenzfreie Vermögen durch die Streichung des insolvenzfreien Zuerwerbs eine geringere Bedeutung als während der Geltung der KO. Es kann praktisch nur noch aus Vermögen bestehen, das nicht gepfändet werden darf. Beide Vermögensmass...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.4 Fortsetzung eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses

Wird ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis fortgesetzt, entsteht nach § 15 Abs. 5 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wird dieses nur einige Tage fortgesetzt, kann das Recht des Arbeitnehmers, sich auf das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu berufen, nach mehr als 9 Monaten verwirkt sein.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.3 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis als Insolvenzforderungen

Rz. 50 Anders als unter der Geltung der KO gibt es grundsätzlich keine Forderungen mehr, die vorrangig aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind. Dies gilt insbesondere auch für Steuerforderungen, die grundsätzlich wie alle anderen Forderungen behandelt werden. Steuerforderungen sind damit grundsätzlich Insolvenzforderungen und unterliegen auch den Beschränkungen der InsO. ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.4 Zeitliches Verhältnis der Prüfungsanordnung zur Durchführung der Prüfung

Rz. 7 Aus ihrer Eigenschaft als Rechtsgrundlage der Außenprüfung ( s. Rz. 4) ergibt sich, dass der Erlass der Prüfungsanordnung der tatsächlichen Durchführung der Außenprüfung vorauszugehen hat.[1] Im Einklang damit schreibt § 197 Abs. 1 S. 1 AO vor, dass die Prüfungsanordnung dem Stpfl., bei dem die Prüfung durchgeführt wird, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 20 Weitere Anwendung des § 4 Abs. 5 S. 1 UmwStG in der bis zum 8.6.2021 geltenden Fassung (Abs. 17)

Rz. 105 Durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] wurde § 4 Abs. 5 S. 1 UmwStG aufgehoben, da er ausgelaufenes Recht betraf und damit grundsätzlich keinen Anwendungsbereich mehr hatte. Durch die in § 27 Abs. 17 UmwStG geregelte weitere Anwendbarkeit soll lediglich sichergestellt werden, dass § 4 Abs. 5 S. 1 UmwStG auf evtl. noch offene Altfälle angewendet werden kann. Tatsächlic...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.2 Geltendmachung der Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit Entleiher

Besitzt der Verleiher keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, fingiert § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers mit dem Entleiher. Nach dem BAG verwirkt das Recht, sich auf diese Fiktion zu berufen, nie.[1] Dies wird von Instanzgerichten teils anders gesehen. Dabei reichen Zeiträume zwischen Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung und Geltendmachung der Fi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Zweck der Niederschlagung

Rz. 3 Durch die Niederschlagung soll überflüssiger, sinnloser oder unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Sie liegt also im Interesse der Verwaltung. Die Interessen des Vollstreckungsschuldners werden dagegen durch die Niederschlagung weder verfolgt noch berührt.[1] Sie begründet – anders als die Gewährung von Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO – auch kei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.5 Kapitalgesellschaften

Rz. 28 Bei der Prüfung der steuerlichen Verhältnisse von Kapitalgesellschaften ist die Prüfungsanordnung an die Gesellschaft zu richten. Bei nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaften kann dies unter dem Namen geschehen, den diese selbst im Geschäftsverkehr verwenden.[1] Auch bei Unternehmen im Konzernverbund ist grundsätzlich die einzelne Kapitalgesellschaft ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Es enthält aber auch die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B. seine besonder...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Letztmalige Anwendung des UmwStG a. F. (Abs. 2)

Rz. 21 Korrespondierend zu dem in Abs. 1 geregelten zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG a. F. grundsätzlich nur noch anzuwenden , wenn die Anmeldung zur Eintragung in das Register bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 13.12.2006 erfolgt war. Rz. 22 – 24 einstweilen frei Rz. 25 Die grundsätzlich letztmali...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.9 Versetzung des Arbeitnehmers

Das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine Versetzung zu wehren, die er für unrechtmäßig hält, unterliegt der Verwirkung.[1] Macht er erst fast 2 Jahre nach der Versetzung in eine andere betriebliche Einheit geltend, diese Maßnahme sei unwirksam, wird er damit nicht mehr gehört.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Vollstreckung verfassungswidriger Gesetze

Rz. 6 Nach § 251 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 AO bleibt die Bestimmung des § 79 Abs. 2 BVerfGG unberührt.[1] Dieser Hinweis stellt klar, dass aus einer Rechtsnorm, die vom BVerfG nach § 78 BVerfGG für verfassungswidrig erklärt wurde, keine Vollstreckung erfolgen darf[2], da § 79 Abs. 2 BVerfGG für die Vollstreckung nach der AO dem § 251 Abs. 1 AO als Sonderregelung vorgeht.[3] Bereits...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Einmalige Verwendung von Vertragsbedingungen (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB)

Rz. 4 Nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sind die zentralen Vorschriften des AGB-Rechts auch dann anwendbar, wenn die Vertragsbedingungen lediglich für eine einmalige Verwendung vorgesehen sind. Voraussetzung für eine Anwendung des AGB-Rechts auf derartige Vertragsbedingungen ist, dass sie vorformuliert sind und dass der Verbraucher/Arbeitnehmer keine Einflussmöglichkeiten auf den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.3.1 Beitreibung von Insolvenzforderungen

Rz. 163 Nach § 87 InsO ist bei einem Insolvenzverfahren eine Einzelzwangsvollstreckung ausdrücklich untersagt.[1] Ein Vorgehen gegen den Schuldner persönlich ist während der Dauer eines Insolvenzverfahrens nur möglich, wenn der Schuldner der Anmeldung einer Steuerforderung widerspricht. Dann kann ein Feststellungsbescheid ergehen. Wird nicht widersprochen, hat der Tabellenei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.2 Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte (Abs. 7)

Rz. 356 Gemäß § 20 Abs. 7 UmwStG ist § 3 Abs. 3 UmwStG entsprechend anzuwenden. Rz. 357 § 3 Abs. 3 UmwStG betrifft die Verschmelzung einer inländischen Körperschaft mit EU-Anrechnungsbetriebsstätte auf eine Personengesellschaft. Die übertragende Körperschaft hat die deutsche KSt auf den Übertragungsgewinn um die ausländische Steuer zu ermäßigen, die entstanden wäre, wenn die ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Prüfungsanordnung

Rz. 34 Außer dem Prüfungsadressaten muss die Prüfungsanordnung auch den Gegenstand der Prüfung klar und eindeutig bezeichnen. Mögliche Gegenstände einer Außenprüfung sind nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO vor allem bestimmte Steuerarten, bestimmte Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte. Die Anordnung der Außenprüfung für eine bestimmte Steuerart umfasst nicht nur die Fests...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.6 Insolvenz- und Zwangsverwaltung

Rz. 29 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Etwas anderes gilt nur , wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet.[2] Soweit die Verwaltung durch den Insol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.2 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Weitaus wichtiger als die sich aus der Insolvenz des Arbeitnehmers ergebende Problematik sind in der Praxis die Fragestellungen, die sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers hinsichtlich der Behandlung der LSt ergeben.[1] Zur Frage der Anfechtung der Abführung von LSt s. Gundlach/Frenzel/Schmidt, DStR 2002, 861. Rz. 103 Grundsätzlich hat dabei während der Dauer eines...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.2 Vorsteuerabzug in der Insolvenz

Rz. 120 Für den Vorsteuerabzug ergeben sich in der Insolvenz zunächst keine Besonderheiten.[1] Da der Schuldner Unternehmer bleibt, bleibt er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind. Soweit es sich bei der geltend gemachten Vorsteuer um solche handelt, die auf Leistungen entfällt, die vor der Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.1 GrESt

Rz. 143 Verlangt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines vom Schuldner als Käufer oder Verkäufer abgeschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist die GrESt aus diesem Vorgang eine Insolvenzforderung, da die Begründung dieser Steuer i. S. d. § 38 InsO vor der Eröffnung des Verfahrens liegt.[1] Hierbei sei darauf hingewiesen, dass das FA die Erteilung der nach § 22 GrEStG erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.2 Verhältnis von Steuerrecht und Insolvenzrecht

Rz. 11 Die für die Praxis wichtigsten Regelungen des § 251 AO finden sich in Abs. 2 und 3, da in diesen Aussagen über das Verhältnis von Steuerrecht und Insolvenzrecht getroffen werden.[1] Dabei ist aber zu beachten, dass in § 251 Abs. 2 und 3 AO keine abschließende Regelung für das Verhältnis von Steuerrecht und Insolvenzrecht getroffen ist. In der AO finden sich verstreute...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 7 Rechtsschutz

Rz. 42 Bei der Prüfungsanordnung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, gegen den Einspruch[1] und Anfechtungsklage[2] gegeben sind. Da die Prüfungsanordnung hinsichtlich der Bestimmung des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfangs eine Vielzahl selbständiger Regelungen enthält (s. Rz. 5), kann die Anfechtung auf einzelne dieser Regelungen beschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Jedes Unternehmen bilanziert auf der Passivseite der Bilanz unter anderem auch das jeweilige Nominalkapital. Dieses wird bei Gesellschaften – je nach Gesellschaftsform – als gezeichnetes Kapital, Stammkapital, Grundkapital, Nennkapital und bei Einzelunternehmen als Eigenkapital bzw. Betriebsvermögen bezeichnet. Über das Nominalkapital hinaus kann eine Gesellschaft en...mehr