Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zum privatrechtlichen Verzicht.

Rn 2 Der Klageverzicht erfolgt durch eine einseitige Erklärung ggü dem Prozessgericht, auch dem Vorsitzenden der KfH (§ 349 II Nr 4) und dem vorbereitenden Einzelrichter (§ 527 III Nr 2), nicht aber ggü dem beauftragten Richter, vor dem es keine mündliche Verhandlung gibt (§ 128 I), und auch nicht vor dem ersuchten Richter. Der Klageverzicht iSd § 306 ist vom Verzicht im mat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Einlassungsmöglichkeit, Nr 2.

Rn 8 Das Anerkennungshindernis der Verletzung rechtlichen Gehörs soll als Sonderfall des op die Kenntnis der Beteiligten v Ausgangsverfahren u die Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer Rechte sichern (Sternal/Dimmler Rz 5). Es wird nicht vAw geprüft u ist für den Betroffenen disponibel. Ein stillschweigender Verzicht kann in der Beantragung eines Anerkennungsfeststellungsverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1095 ZPO – Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl.

Gesetzestext (1) 1Wird die Überprüfung eines im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 oder dessen Aufhebung nach § 1092a beantragt, gilt § 707 entsprechend. 2Für die Entscheidung über den Antrag nach § 707 ist das Gericht zuständig, das über den Antrag nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entscheidet. (2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Scheinsitz des Leistungsgebers und Vertrauensschutzüberlegungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist für den Rechnungsempfänger grundsätzlich nur möglich, wenn die in der Rechnung angegebene Anschrift (Sitz) des Rechnungsausstellers richtig ist, da das für den Vorsteuerabzug erforderliche Tatbestandsmerkmal der Leistung eines anderen Unternehmers (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG) für die Verwaltung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 723 ZPO – Vollstreckungsurteil.

Gesetzestext (1) Das Vollstreckungsurteil ist ohne Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu erlassen. (2) 1Das Vollstreckungsurteil ist erst zu erlassen, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts nach dem für dieses Gericht geltenden Recht die Rechtskraft erlangt hat. 2Es ist nicht zu erlassen, wenn die Anerkennung des Urteils nach § 328 ausgeschlossen ist. Rn 1 Die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG Vorbemerkung vor § 107 FamFG

Rn 1 Die Anerkennung einer ausl Entscheidung bedeutet nach dem Prinzip der Wirkungserstreckung, dass sie durch die Anerkennung in Deutschland dieselben Wirkungen wie im Ausland entfaltet, sofern diese dem inländischen Recht nicht vollkommen unbekannt bzw wesensfremd sind (vgl Sternal/Dimmler § 108 Rz 2 ff; Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny § 108 Rz 31 ff; Zö/Geimer § 328 ZPO ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertung.

Rn 8 Verwertet werden kann der gepfändete Erbteil durch Überweisung zur Einziehung, §§ 857 I, 835, oder durch Anordnung der Veräußerung, §§ 857 V, 844. Eine Überweisung an Zahlungs statt scheidet aus, da es bei einem Erbteil an einem von der Vorschrift vorausgesetzten Nennwert fehlt (BGH NJW-RR 19, 970 Tz 7). Durch eine Überweisung zur Einziehung wird der Gläubiger zu allen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anpassung (Abs 1).

Rn 1 Die Vorschrift reagiert auf das Problem, dass eine anzuerkennende und ggf zu vollstreckende Entscheidung (Art 2 lit a) gemäß der Rechtsordnung des Ursprungsmitgliedstaats (Art 2 lit d) Vorgaben enthält, die das Recht des ersuchten Staates (Art 2 lit e) nicht vorsieht. Gemäß dem Modell der Wirkungserstreckung (vgl Art 36 Rn 3) müssen nach Möglichkeit auch solche Wirkunge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Sonstige Wirksamkeitsgrenzen.

Rn 9 Wie beim Verzicht (§ 306 Rn 3) darf das Anerkenntnisurteil keine gesetzeswidrigen Zustände herbeiführen. Die ausgesprochene Rechtsfolge muss im materiellen Recht ihrer Art nach bekannt sein, darf nicht verboten sein. Ihre Erfüllung darf keine Strafbarkeit begründen und muss mit der Rechtsordnung und dem ordre public (Art 6 EGBGB) vereinbar sein (ThoPu/Reichold Rz 6). Da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 UStG befreit Leistungen "zur Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen" von der Umsatzsteuer. Aus sozialpolitischen Gründen soll verhindert werden, dass derartige Leistungen um die Umsatzsteuer verteuert werden. Entlastet werden sollen sowohl die Sozialversicherungsträger als auch die selbst...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / A. Einführung

Rz. 1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung [1] ist für alle Arbeitsverhältnisse einheitlich in § 626 BGB geregelt. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die neuen durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts v 21.12.07 (BGBl I 07, 3189) eingeführten unterhaltsrechtlichen Bestimmungen gelten für alle Unterhaltsansprüche, die ab dem 1.1.08, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, entstehen. Die Übergangsvorschriften betreffen Unterhaltsansprüche, die zuvor entstanden sind. Für vor dem 1.1.08 fällig gewordene Unterh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Ebenso wie in Art 3 Brüssel IIa-VO sieht auch Art 3 sieben alternative Gerichtsstände vor (EuGH FamRZ 19, 1989 Rz 28 = ECLI:EU:C:2019:816), die in den sechs Nummern von lit a) mit dem gewöhnlichen Aufenthalt der beteiligten Eheleute zusammenhängen und nur in einer Alternative (lit b) mit der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Art 3 verdrängt in seinem Anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Art und Umfang der Ermittlungen.

Rn 6 Sind dem Richter die in S 1 genannten Rechtssätze aus seiner Praxis bekannt – etwa in Scheidungsverfahren häufig anzuwendende ausländische Vorschriften – bedarf es keines besonderen Beweisverfahrens. Das Gericht kann dann den Rechtssatz ohne weiteres seiner Entscheidung zugrunde legen (HK-ZPO/Saenger Rz 8). Ist dies nicht der Fall, ermittelt es die Rechtssätze vAw (BGH ...mehr

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FoVo 04/2024, Personengessellschaften

Münchener Kommentar zum BGB Bd. 7 Schuldrecht Besonderer Teil IV Kommentar, 9. Aufl. 2024 3.130 Seiten, 299 EUR Verlag C.H.Beck München ISBN 978-3-406-76677-0 Das BGB ist nicht die Grundlage der Forderungseinziehung und auch der Zwangsvollstreckung. Zunächst begründet sich hieraus die Berechtigung des Gläubigeranspruchs. Aber wer ist eigentlich Gläubiger? Bei Personenmehrheit...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / III. Gegenstand der Kündigung

Rz. 39 Die ordentliche Kündigung richtet sich auf die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Kündigungsfrist. Rz. 40 Hiervon abzugrenzen ist eine Teilkündigung. Hierunter ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen bei Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen gegen den Willen der anderen Vertragspart...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 82 Brüssel IIb-VO – Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Erwägt ein Gericht oder eine zuständige Behörde die Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat, so holt es/sie vorher die Zustimmung der zuständigen Behörde jenes anderen Mitgliedstaats ein. Zu diesem Zweck übermittelt die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats der Zentralen Behörde des ersuchten Mitgliedstaats, in dem das Kind unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 947 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) Der Gläubiger kann sich in dem Verfahren auf Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung aller Beweismittel sowie der Versicherung an Eides statt bedienen. Nur eine Beweisaufnahme, die sofort erfolgen kann, ist statthaft. (2) Das Gericht darf die ihm nach Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 übermittelten Kontoinformationen für die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Ehesachen iSv § 121.

Rn 7 Anders als noch in der entsprechenden Vorschrift des § 606 I 1 ZPO enthält § 121 nicht mehr Verfahren auf Herstellung des ehelichen Lebens. Hintergrund hierfür war neben der nur geringen zahlenmäßigen und praktischen Bedeutung, dass ein solches Herstellungsverfahren als Anachronismus empfunden wurde und zudem aufgrund des früher in § 888 III ZPO (und nunmehr in § 120 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 30 EuBVO – Schutz übermittelter Informationen.

Gesetzestext (1) Die nach dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austausches oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die zuständigen Stellen auf Ebene der Union erfolgt gemäß der Verordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Heimlicher Vaterschaftstest.

Rn 37 Einem Beweisverwertungsverbot unterliegt nach der Rspr auch ein heimlich, dh ohne Kenntnis und Einverständnis der allein sorgeberechtigten Mutter eingeholtes DNA-Vaterschaftsgutachten, weil es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt (BGHZ 160, 1, 5 ff = FamRZ 05, 340, 342 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umfang der Anerkennung.

Rn 4 Der wichtigste Anerkennungsgegenstand ist die materielle Rechtskraft, auch soweit diese bei ausländischen Urteilen weiter gefasst ist (BGH FamRZ 08, 400). Nach dem Modell der Wirkungserstreckung müssten die objektiven und subjektiven Grenzen der Rechtskraft prima facie aus dem Recht des Urteilsstaats folgen. Der EuGH (C-456/11 – Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 31 EuZVO – Schutz übermittelter Informationen.

Gesetzestext (1) Die nach dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austausches oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die zuständigen Stellen auf Ebene der Union erfolgt gemäß der Verord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbot einer révision au fond.

Rn 36 Das OLG darf im Verfahren nach § 1061 nur prüfen, ob ein Aufhebungsgrund nach Art V 1 UNÜ vorliegt, den der Antragsteller begründet geltend gemacht hat oder ob ein vAw zu berücksichtigender Aufhebungsgrund nach Art V 2 UNÜ vorliegt. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art V 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regime de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwendungen.

Rn 39 Der Bekl kann Einwendungen geltend machen, durch welche die Rechte des Drittwiderspruchsklägers entweder geleugnet, gehemmt oder vernichtet werden (St/J/Münzberg Rz 56). Derartige Einwendungen sind bspw Nichtigkeit, Scheingeschäft, Anfechtung. Der Gläubiger kann weiter geltend machen, dass der Widerspruchskläger persönlich für den zu vollstreckenden Anspruch nach mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Auch iRd § 15 sind zunächst die vorrangigen internationalen Regelungen und nationalen Sondernormen zu berücksichtigen, die im Einzelfall auch die örtliche Zuständigkeit mitbestimmen können (vgl § 12 Rn 19). Im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO sind insb die Art 6 und 62 Brüssel Ia-VO zu beachten (s dort). Daneben kann § 16 die internationale Zuständigkeit deutscher Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Keine den Bürger belastende Wirkung der MwStSystRL

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der pflichtwidrig unterlassende Staat kann sich nie zum Nachteil des Bürgers auf eine nicht umgesetzte europäische RL berufen; ansonsten müsste der Bürger für die negativen Folgen des Fehlverhaltens seines Mitgliedstaates einstehen. Letzteres darf nicht sein, denn der Staat und nicht einzelne Bürger hat Einfluss auf die rechtzeitige Umsetzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gericht entscheidet über die Anträge anhand des in der Prozessakte befindlichen Prozessstoffs. Die Parteien müssen, uU auch um zu erkennen, inwieweit weiterer Vortrag geboten ist, diese Entscheidungsgrundlage kennen können (s.a. § 357 I). Ihr Informationsrecht ist Ausdruck ihres Rechts auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NVwZ 10, 954, 955 [BVerfG 13.04.2010 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Grundstücksgleiche Berechtigungen

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts für Grundstücke gelten, kommen insbesondere in Betracht: das Erbbaurecht (§ 11 Abs. 1 ErbbauVO), das Wohnungseigentum (§§ 1, 6 WEG), das Bergwerkseigentum (§ 9 Abs. 1 S. 1 BundesbergG), im Grundbuch eingetragene Gewerbeberechtigungen gem. Art. 74 EGBGB (z. B. Mühlen-Abdeckereige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 65 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 65 Brüssel Ia-VO(1) Die in Artikel 8 Nummer 2 und Artikel 13 für eine Gewährleistungs- oder Interventionsklage vorgesehene Zuständigkeit kann in den Mitgliedstaaten, die in der von der Kommission nach Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 76 Absatz 2 festgelegten Liste aufgeführt sind, nur geltend gemacht werden, soweit das einzelstaatliche Recht ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Das "Mehrwertsteuerpaket"

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 12.02.2008 drei Rechtsakte (zwei Richtlinien und eine Verordnung) verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem gemeinsamen Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten wurden: Ort der Dienstleistung (RL 2008/8/EG): Anders als bisher gelten ab 2010 sonstige Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 12 Auch iRd § 17 gilt der allg Grundsatz, dass stets auf die vorrangigen internationalen Regelungen abzustellen ist, bevor die Doppelfunktionalität der Vorschrift zum Tragen kommen kann (vgl BGH NJW 09, 1610, 1611; ZIP 10, 1003; BAG AP Nr 7 zu § 50; MüKoZPO/Patzina Rz 19 f; Musielak/Voit/Heinrich Rz 13; s allg § 12 Rn 19). Für den Bereich der Brüssel Ia-VO vgl Art. 63 Brü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. ›Wirkungslosigkeit‹ bei schwersten Fehlern und wirkungsgemindertes Urteil.

Rn 12 Die von einem Gericht erlassenen Urteile sind grds wirksam, aber ggf angreifbar. In Ausnahmefällen kann der Fehler aber so gravierend sein, dass die Wirkungslosigkeit des Urteils gerechtfertigt ist. Der die Wirkungslosigkeit begründende Fehler muss offensichtlich sein (BGHZ 127, 74, 79 = NJW 94, 2832, 2833; Musielak/Musielak Rz 5). In diesen Fällen besteht normalerweis...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / B. Normzweck

Rz. 6 Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers innerhalb der zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen einheitlichen Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage, tritt die Wirkung des § 7 KSchG ein; danach gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, wenn die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht r...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Betrieb gewerblicher Art

Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgebend dafür, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, sind die §§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 4 KStG. Demzufolge sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen der Zulassung (Abs 3 S 1).

Rn 18 Das Beschwerdegericht (Berufungsgericht, OLG im ersten Rechtszug) hat die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 574 II erfüllt sind, wenn die Rechtssache also grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 3 S 1). Aus dieser Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Abs. 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) 1Ist das Urteil nach § 305a unter Vorbehalt ergangen, so gelten für die Zwangsvollstreckung die folgenden Vorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rügeberechtigung (Abs 1 S 1).

Rn 7 Die Rüge kann nur von einem Verfahrensbeteiligten einer Kindschaftssache nach § 155 I erhoben werden. Das ist in Antragsverfahren der Antragsteller (§ 7 I), diejenigen, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird oder die vAw oder auf Antrag zu beteiligen sind, wie zB der Verfahrensbeistand, § 158 III 2, oder das Jugendamt, das gem § 162 II zwingend in Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 262 ZPO – Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit.

Gesetzestext 1Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die sonstigen Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben unberührt. 2Diese Wirkungen sowie alle Wirkungen, die durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts an die Anstellung, Mitteilung oder gerichtliche Anmeldung der Klage, an die Ladung oder Einlassung des Beklagten geknüpft werden, treten unbeschadet der Vorschrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zweck der Verbandsklage.

Rn 2 In einem auf der Durchsetzung subjektiver Rechte aufgebauten Privatrechtssystem wäre ein objektiv-rechtliches Kontrollsystem wie die Verbandsklage unnötig, wenn man davon ausgehen könnte, dass jeder Rechtsinhaber schon selber für die Durchsetzung seiner individuellen Rechte sorgen wird. Genau dies ist aber in der Realität nicht der Fall; vielmehr werden viele Verstöße g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fakultative Zurückverweisung nach § 563 IV.

Rn 14 Würde die ersetzende Entscheidung nach § 563 III die Anwendung nicht revisiblen Rechts (vgl § 545 Rn 6) erfordern, kann das Revisionsgericht nach seiner Wahl zurückverweisen oder selbst entscheiden (BGHZ 118, 151, 168). Entscheidet es selbst, ist es jedoch an die Feststellungen des Berufungsgerichts zum nicht revisiblen Recht gebunden (Musielak/Voit/Ball § 563 Rz 29). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 1 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (acta iure imperii). (2) Sie ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegatten.

Rn 6 Bei Ehegatten gilt: Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem Grundstück, welches im Eigentum von Ehegatten spielt, ist die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB unanwendbar. Die Sicherungshypothek ist lediglich ein Sicherungsmittel, keine Verwertung des Grundbesitzes. Zwar kann die Verfügungsbeschränkung auch bei verfahrensrechtlichen Anträgen, so etwa beim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. (2) Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat. (3) Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 7 Brüssel Ia-VO0 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. § 6 UStG b...mehr