Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 6 Infolge der Pfändung werden die aus der Mitgliedschaft folgenden Vermögensrechte verstrickt. Neben dem Abfindungsanspruch, dh dem Anspruch auf den anteiligen Liquidationserlös (BGH NJW 72, 259), gehören dazu die periodischen Gewinnansprüche, die Ansprüche auf Aufwendungsersatz sowie die Ausgleichsansprüche aufgrund von Leistungen des Gesellschafters im Gesellschaftsinte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem gesamten Inhalt des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. (2) Das Gericht darf eine Entscheidung, die die Rechte eines Beteiligten beeinträchtigt, nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen dieser Beteiligte sich äußern konnte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. 2Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit sie nicht nach Maßgabe des Absatzes 2 zur Vertret...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.6 Betrieb einer Internet-Suchmaschine

Rz. 156 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen" i. S. d. Umsatzsteuerrechts umfasst Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibeweis.

Rn 19 Der Freibeweis ist die vom Beweisantritt unabhängige, nicht auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkte und von zwingenden Vorschriften über das Beweisverfahren befreite Tatsachenermittlung vAw (Oberheim JuS 96, 1111, 1112; Reißmann JR 12, 182 ff). Bis zur Einführung des § 284 S 2–4 (s dazu Rn 56 ff) war der Freibeweis in der ZPO ohne gesetzliche Grundlage. Nach einh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.5.2 Blick in das BGB

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Allgemein zur Bedeutung des (deutschen) Zivilrechts bei der Interpretation von USt Rz. 55c ff. und Rz. 61. Zum Verständnis von Abschn. 3a.3. UStAE müssen insbesondere folgende Vorschriften des BGB berücksichtigt werden: § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Begründung der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Abs 6).

Rn 12 Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschl (Abs 6 S 1). Sie ist zu begründen, wie ein Umkehrschluss aus den Ausnahmevorschriften der S 2 und 3 ergibt. S 2 erklärt die Vorschrift des § 564 für entsprechend anwendbar, nach welcher eine Entscheidung nicht begründet werden muss, soweit Rügen von Verfahrensmängeln, die keine absoluten Revisionsgründe (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fürsorgezuständigkeit.

Rn 6 Nach I 2 wird (entspr § 35b II FGG aF) die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch durch ein Fürsorgebedürfnis betr Person oder Vermögen des Kindes begründet. Es liegt idR vor bei asylsuchenden Kindern ohne Sorgeberechtigte im Inland, bei Aufenthalt des Minderjährigen in einem ausländischen Flüchtlingslager und der Sorgeberechtigten im Inland (Sternal/Dimml...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm befreit die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die förderungswürdigen Träger der freien Jugendpflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen mit sozialem Charakter unter bestimmten Voraussetzungen von der USt für den oben angeführten Teil ihrer Tätigkeiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt als Grundnorm des einstweiligen Verfügungsrechts die Voraussetzungen für den Erlass einer Sicherungsverfügung. Gleichen Rang hat § 940, der sich mit den Anforderungen einer Regelungsverfügung befasst (§ 940 Rn 2). Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind geboten, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder auf Grund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden. 2Auf Grund des Veräußerungsverbots kann nach Maßgabe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Benachrichtigung und Belehrung (Abs. 4).

Rn 8 Die nach Abs 2 und 3 hinzugezogenen Personen sind von der Einleitung des Verfahrens zu benachrichtigen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können. Davon sind nur die dem Gericht bekannten Personen erfasst; das Gericht ist nicht gehalten, unbekannte Rechtsinhaber zu ermitteln.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 17 EGGVG – [Weitere Zulässigkeit von Datenübermittlungen].

Gesetzestext Die Übermittlung personenbezogener Daten ist ferner zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stellemehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Norwegen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1–3 Mehrwertsteuergesetz). Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Verzichtet werden kann auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung der Forderung. Zulässig ist der Verzicht bereits nach der Pfändung, also nicht erst nach der Überweisung. Bedeutsam ist die Regelung nur bei einer zur Einziehung überwiesenen Forderung. Bei einer Überweisung der Forderung an Zahlungs statt ist der Verzicht wegen der nach § 835 II eingetretenen Befriedigu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / A. Einführung

Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil und weitere 15 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitteilung von Tod und Geburt (Abs 1).

Rn 3 In Abs 1 sind vier Sachverhalte genannt, die familiengerichtliche Maßnahmen erfordern können. Die verschiedenen Mitteilungspflichten des Standesamts bei Beurkundungen im Geburtenregister oder im Sterberegister sind in § 57 bzw § 60 PStV geregelt. Die Mitteilungspflicht des Standesamts besteht in folgenden Fällen (zB Prütting/Helms/Hammer § 168g Rz 2; MüKoFamFG/Heilmann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Reale Grundstücksteile.

Rn 3 Ein realer Grundstücksteil, also ein allein nach der Beschaffenheit und den tatsächlichen Gegebenheiten der Bodenoberfläche selbständig erscheinender Teil eines Grundstückes, ist nicht Grundstück im Rechtssinne und kann nicht isoliert Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein. Maßgeblich ist allein die rechtliche Zuordnung, also das, was unter einer laufenden Nummer im Be...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / Einführung

Unter Beachtung seiner Satzungsziele, die einheitliche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts sowie die intensive Zusammenarbeit und Fortbildung der Familienrichter [1] und anderer am Familiengerichtsverfahren Beteiligter überregional zu fördern, ist der 24. Deutsche Familiengerichtstag auf der Basis der Diskussionen in seinen Arbeitskreisen zu Ergebnissen gekommen, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auslegung.

Rn 3 Für die Auslegung der VO gelten allgemeine Auslegungsgrundsätze, wie sie auch sonst im Unionsrecht anerkannt sind. Ferner müssen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts wertungsleitend berücksichtigt werden, etwa das Verbot der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit (EuGH Slg 94, I-467) oder die Verwirklichung des Justizanspruchs und des Rechts auf ein faires Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde steht demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. (2) Wenn ein Beschluss nur auf Antrag erlassen werden kann und der Antrag zurückgewiesen worden ist, steht die Beschwerde nur dem Antragsteller zu. (3) Die Beschwerdeberechtigung von Behörden bestimmt sich nach den besonderen Vorschriften dieses oder eines anderen Gesetzes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Die kasuistische Rspr zu dieser Thematik lässt sich kaum überblicken. Da hinsichtlich der richtigen Einordnung bestimmter Streitigkeiten auch die obersten Gerichtshöfe des Bundes bisweilen unterschiedlicher Auffassung sind, hat sich deren gemeinsamer Senat (GmS, § 1 I RsprEinhG) in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen, insb auf dem Gebiet des medizinischen Gesun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nichtunternehmer

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 S. 2 1. Alt. UStG fallen alle Nichtunternehmer, die in einem Dokument wie leistende Unternehmer abrechnen und dabei USt gesondert ausweisen. In diese Rubrik fallen auch Unternehmer, die eine Leistung, die sie nicht im Rahmen ihres Unternehmens erbringen, mit gesondertem Steuerausweis abrechnen (vgl. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des § 302 Abs. 4 Satz 2 bis 4. (3) Erscheint in diesem Verfahren eine Partei nicht, so sind die Vorschriften über das Versäumnisurteil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 9 Prozesskostenhilfe kann für jede Partei eines Verfahrens bewilligt werden. Mit Partei ist jede natürliche Person gemeint. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an, auch Ausländern kann – auch wenn sie im Ausland leben – PKH bewilligt werden. Auch dem Nebenintervenienten kann PKH bewilligt werden. Dabei kommt es nur auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Kompensation von Durchsetzungsdefiziten in einem auf individuellen Ansprüchen aufgebauten Privatrechtssystem (s vor UKlaG Rn 2). Insbesondere soll der Rechtsverkehr geschützt und von unwirksamen AGB freigehalten werden (BGHZ 92, 24, 26). Dieses Ziel kann durch bloß individuellen Rechtsschutz kaum erreicht werden, weil sich ein Rechtsunkundiger g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil auf Abänderung des Titels klagen. 2Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen. (2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang der Abänderung richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belehrung des Schuldners (Abs 3).

Rn 5 Die Belehrung betrifft einerseits die nach § 802c erforderlichen Angaben. Andererseits ist auf die Folgen unentschuldigter Terminsversäumung und Auskunftspflichtverletzung hinzuweisen, was vor allem die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c), der Drittauskünfte (§ 802l) sowie des Haftbefehls (§ 802g) betrifft. Die Gesetzesmaterialien verweisen i...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.2 Interpretation von Umsatzsteuer – eine Absage an das (deutsche) Zivilrecht!

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang (und ist es unverständlicherweise auch weiter) üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 15a UStG wurde durch Art. 12 JStErgG 1996 vom 18.12.1995 in das UStG eingefügt. Nach Art. 29 Abs. 3 des JStErgG1996 trat die Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.1991 in Kraft. Diese (begünstigende) Rückwirkung beruht auf dem Gedanken, dass die USt-Befreiung ebenso wie die körperschafts-, gewerbe- und vermögenssteuerlichen Befreiungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Richter.

Rn 100 Der vom Geschäftsverteilungsplan betroffene Richter kann gegen seine den Gesetzesvorrang verletzende Zuweisung durch den Präsidiumsbeschluss – etwa der Vorsitzende, dem entgegen § 21 f I der Vorsitz in einem Spruchkörper vorenthalten und der nur als Beisitzer mit Rechtsprechungsaufgaben versehen ist – oder wegen Willkür (BVerfG, 25.8.16, 2 BvR 877/16 mwN) oder Schikan...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / b) Mutwilligkeit der Klage

Rz. 16 Eine Entbindung erfolgt ebenfalls, wenn die Klage mutwillig im Rechtssinne ist. Eine Klage ist mutwillig, wenn eine verständige Partei ihre Rechte nicht oder nicht in gleicher Weise verfolgen würde.[15] Wegen der weiteren Einzelheiten kann auf die einschlägige Kommentierung zu § 114 ZPO verwiesen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Mitarbeiter.

Rn 3 Nicht selten werden Mitarbeiter, va Bürovorsteher, mitunter auch Assessoren mit Vollmacht in die mündliche Verhandlung entsandt. Der Gesetzgeber hat hierfür kein unabweisbares Regelungsbedürfnis erblickt. Dennoch ist auch auf der Grundlage des reformierten Rechts die Bevollmächtigung dieser Mitarbeiter als unzulässig anzusehen, insoweit diese Mitarbeiter ständig und reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Hinzuziehung von Beiständen zur Wahrung der Rechte der Beteiligten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung.

Rn 7 Abs 2 S 2 regelt allein die Rechte der Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens u nicht die Beschwerderechte der Zeugen u der SV. I. Sofortige Beschwerde. Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133; Köln 15.5.19 – I-5 W ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem griechischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 33 Mehrwertsteuergesetz) und für andere Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von fünf Jahren. Patente und Rechte, die über mehr als ein Jahr genutzt werden, sind ausdrücklich mit erfasst.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben und spätere Gesetzesänderungen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 6 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 25.01.2010, BT-Drucks. 17/506, 32; Gesetz vom 08.04.2010, BGBl I 2010, 386) wurde in § 14b Abs. 1 S. 4 Nr. 3 UStG die Verweisung auf § 13b Abs. 2 UStG durch eine Verweisung auf § 13b ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerde des Anwalts.

Rn 27 Auch der beigeordnete oder beizuordnende Anwalt ist nicht Beteiligter des Verfahrens. Dementsprechend besteht für ihn eine Beschwerdebefugnis auch nur in Ausnahmefällen. Eine Beschwerde des Anwalts mit dem Ziel, eine höhere Ratenzahlung zu erreichen, ist nicht zulässig, auch wenn er durch eine höhere Ratenzahlung eine weitere Vergütung erhielte (Zö/Schultzky Rz 60). St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Prozesskosten ganz oder teilweise nach Quoten verteilt, so hat nach Eingang des Festsetzungsantrags das Gericht den Gegner aufzufordern, die Berechnung seiner Kosten binnen einer Woche bei Gericht einzureichen. 2Die Vorschriften des § 105 sind nicht anzuwenden. (2) 1Nach fruchtlosem Ablauf der einwöchigen Frist ergeht die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Kos...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Begriff der Dienstleistung

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Dienstleistung (gemäß deutscher Terminologie "sonstige Leistung") wird im MWSTG negativ umschrieben. Als solche gilt jede Leistung, die keine Lieferung ist (Art. 3 Buchst. e MWSTG). Das Überlassen von immateriellen Werten und Rechten wie Patenten und Lizenzen (Ziff. 1) sowie das Unterlassen oder Dulden einer Handlung bzw. eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vorpfändung (Nr 5).

Rn 12 Vor der Rechts- bzw Forderungspfändung kann dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher eine Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zugestellt werden, wodurch ein Arrestpfandrecht entsteht und ein Inhibitorium verhängt wird (näher s § 845).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Steuersubjekt

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 2 SolZG regelt, wer persönlich stpfl ist, bestimmt also das Steuersubjekt des SolzG. Die subjektive Steuerpflicht des SolZ entspricht derjenigen des EStG und KStG und umfasst sowohl unbeschränkt wie beschränkt ESPfl und KStPf (Lindberg in Brandis/Heuermann, § 2 SolzG Rz 1 aE (Mai 2020); Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 2 SolZG Rz 1 (Juni 2018...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. (2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstande. (2) Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein durch Vertrag erworbenes Faustpfandrecht; es geht Pfand- und Vorzugsrechten vor, die für den Fall eines Insolvenzverfahrens den Faustpfandrechten nicht gleichgestellt sind. (3) Das dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. 2Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ist.mehr