Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Träger von Ergänzungsschulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen benötigen, sofern sie keine Ersatzschule i. S. d. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG betreiben, nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde. Aus dieser Bescheinigung muss sich ergeben, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. (Abs. 1 Nr. 3): Verfahren nach § 186 Nr 3.

Rn 4 Geht es um die Aufhebung der Adoption, sind der Annehmende und der Angenommene zu beteiligen (Nr. 3 a). Ferner sind die leiblichen Eltern des minderjährigen Angenommenen zu beteiligen, weil ein Wiederaufleben der Verwandtschaft und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der elterlichen Sorge in Betracht kommt (Nr. 3 b).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen. (2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftungsbeschränkungen nach § 305a II.

Rn 3 Die Haftungsbeschränkung nach § 305a II Nr 1, 2 setzt voraus, dass ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach § 5d des BinSchG errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. I. § 786a II 1. Rn 4 Die Errichtung und Verteilung eines Fonds im Inland richtet sich nach der Schifffahrtsrechtlichen Vertei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3.1 Lieferung

Rz. 140 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern der Empfänger einer Lieferung ein Unternehmer oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, kommt es zur Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers (vgl. Rz. 67). Bei Lieferungen an Nichtunternehmer (natürliche Personen) greift keine Sonderbestimmung und der leistende ausländische Unternehmer hat die auf den Umsatz entf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision findet nur statt, wenn sie (2) 1Die Revision ist zuzulassen, wennmehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des sachlichen Geltungsbereichs erfasst § 4 Nr. 12 UStG die dort in Buchst. a–c genannten Umsätze, mit Ausnahme der in § 4 Nr. 12 S. 2 UStG genannten Vermietungen und Verpachtungen. Erfasst sind demnach grundsätzlich alle sonstigen Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9 S. 1 und 2 UStG, die sich auf die Nutzungsüberlassung von Grundstücke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Gegner ist zur Vorlegung der Urkunde verpflichtet, wenn der Beweisführer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Herausgabe oder die Vorlegung der Urkunde verlangen kann.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Litauen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragung vergleichbarer Rechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Übertragung von Gas,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift betrifft juristische Personen des öffentlichen Rechts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Insofern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Rechtskraft der in dem Hauptprozess erlassenen Entscheidung auf das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu dem Gegner von Wirksamkeit ist, gilt der Nebenintervenient im Sinne des § 61 als Streitgenosse der Hauptpartei.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen der Bildungseinrichtungen und die Unterrichtsleistungen der selbstständigen Lehrer sind nur begünstigt, sofern sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck (vgl. hierzu bereits Rz. 28 ff.) dienen. Dies ist dann der Fall, wenn dieser gerade durch die jeweils infrage stehende Leistung erfüllt wird (BFH vom 26.10.1989, V R 25/84, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.2 Gesellschaftsverhältnisse

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich (BFH vom 23.07.1959, Az: V 6/58 U, BStBl III 1959, 379 und vom 05.12.2007, Az: V R 60/05, BStBl II 2009, 486; Abschn. 1.6 Abs. 1 S. 1 UStAE). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art.

Rn 10 Die Einordnung als in § 40 I VwGO von der Zuweisung an die Verwaltungsgerichte ausgenommene verfassungsrechtliche Streitigkeit ist nicht allein nach formalen, an die Stellung der Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen. In der Rspr wird allerdings überwiegend am Kriterium der sog ›doppelten Verfassungsunmittelbarkeit‹ festgehalten, das für die Annahme eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, auf welche Rügen die Rechtsbeschwerde zulässigerweise gestützt werden kann. Gerügt werden kann dabei nur die Verletzung des Rechts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Rechtsmittel.

Rn 26 Gegen den Beschluss ist die befristete Beschwerde nach § 58 I zum OLG eröffnet. Gegen die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist der betroffene Minderjährige gem § 60 beschwerdebefugt, wenn er gem § 167 III verfahrensfähig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gem §§ 167 I 1, 336 kann er die Beschwerde auch bei dem AG einlegen, in dessen Bezi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Wirksamwerden (Abs 1).

Rn 1 Endentscheidungen in VA-Sachen werden nach Abs 1 nicht bereits mit Bekanntgabe an die Beteiligten, sondern frühestens mit deren Rechtskraft wirksam. Ergeht die VA-Entscheidung als Folgesache im Scheidungsverbund, wird sie nicht vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs wirksam (§ 148). Durch eine Endentscheidung wird der Verfahrensgegenstand ›VA‹ ganz oder teilw erledigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Regelung soll die Interessen von Schuldner, Gläubiger und Dritten, die ggf Rechte an den Pfandsachen haben, bei der Verwertung durch öffentliche Versteigerung wahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rang.

Rn 7 Das Pfändungspfandrecht gewährt gem Abs 2 S 1 dem Gläubiger dieselben Rechte wie ein vertragliches Faustpfandrecht. Bestehen mehrere (vertragliche [s BGHZ 93, 71, 76 = NJW 85, 863] oder gesetzliche) Pfandrechte, richtet sich die Verteilung des Erlöses nach deren Rang. Die Rangordnung betrifft zunächst die Pfändungspfandrechte am gepfändeten Gegenstand und setzt sich nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Eintragung.

Rn 27 Mit der Ablehnung des Eintragungsantrages ist das Eintragungsverfahren beendet. Wird im Beschwerdeverfahren die Entscheidung aufgehoben, so entfällt zwar die Erledigung des Antrages, zwischenzeitlich eingetragene Rechte bleiben aber in ihrem Rang unberührt (BayObLG Rpfleger 83, 101 mit Anm Meyer-Stolte Rpfleger 83, 102).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gegner ist, sofern es nach den Umständen des Falles geschehen kann, unter Zustellung des Beschlusses und einer Abschrift des Antrags zu dem für die Beweisaufnahme bestimmten Termin so zeitig zu laden, dass er in diesem Termin seine Rechte wahrzunehmen vermag. (2) Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift steht der Beweisaufnahme nicht entgegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Art des Zustandekommens.

Rn 5 Im Normalfall ergeht das Urt aufgrund einer streitigen, kontradiktorisch geführten mündlichen Verhandlung. Nimmt eine Partei eine Rechtsverteidigung ggü dem gegnerischen Anspruch nicht wahr oder verfolgt sie ihre eigenen Rechte nicht weiter, so beim VU (§§ 330, 331, 334), beim Verzichts- (§ 306) und Anerkenntnisurteil (§ 307), so ergeht ein nichtstreitiges Urt.mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die ganz überwiegende Zahl der Kündigungsschutzprozesse endet mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Hierbei werden häufig Ansprüche mitgeregelt, die bislang formal nicht Gegenstand des Verfahrens waren, z.B. die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Weihnachtsgratifikation, Zielvereinbarung, Bonus, Zeugnis, Aktienop...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 958 ZPO – Schadensersatz.

Gesetzestext Erweist sich die Anordnung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, der im Inland vollzogen worden ist, als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung des Beschlusses oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Freigabe der vorläufig gepfändeten Gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird zugunsten der Gläubiger eines der Ehegatten gemäß § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber und Besitzer. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Vermutung des § 8 Abs. 1 des Lebenspart...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

Rn 11 Die Benachrichtigung muss Schuldner und Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb, §§ 191 ff, zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellung besonders zu beschleunigen, § 178 II 1 GVGA. Eine Ersatzzustellung ist zulässig, ebenso eine öffentliche Zustellung, § 185 (St/J/Würdinger § 845 Rz 8; aA MüKoZPO/Smid § 845 Rz 10). Zustellungsmänge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren/Entscheidung.

Rn 9 Abs 2 knüpft die gem § 128 IV ohne mündliche Verhandlung mögliche Entscheidung über die Kosten daran, dass zur Zeit der Entscheidung über die Kosten eine Hauptsacheklage nicht anhängig ist (BGH NJW 07, 3357). Nach Auffassung einiger kann der Ag, der die den Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens ausmachenden Mängel anerkannt oder die festgestellten Mängel besei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Zuständigkeit.

Rn 9 Bei Verbandsklagen mit Auslandsberührung gelten für die internationale Zuständigkeit die Vorschriften der EuGVO und nur ersatzweise jene des nationalen Rechts (s § 6 Rn 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Fristsetzung.

Rn 7 Kommt binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage, ist das Verfahren des § 494a beendet, es besteht dann also kein Raum für die Zurückweisung des Antrags u erst recht nicht für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Ag (Zweibr BauR 08, 725). Die Ablehnung der Anordnung der Klagefrist kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden; der Beschwerdewert entspricht ...mehr

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AGS 04/2024, Pauschgebühr i... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab Man kennt nicht alle im Hinblick auf die Gewährung einer Pauschgebühr vergütungsrechtlich relevanten Umstände des Wirtschaftsstrafverfahrens und ist daher zur Beurteilung der Entscheidung auf die vom OLG mitgeteilten Umstände angewiesen. Diese sind aber recht mager: Zum "besonderen Umfang" führt das OLG nur an: 50.000 Blatt Akten bis zum Beginn der Hauptverhandlung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Religionsfreiheit.

Rn 7 ›Unter dem Kreuz‹ muss – jedenfalls bei Vortrag ernstlicher, einsehbarer Erwägungen, dass dies eine unzumutbare Belastung darstelle – niemand verhandeln. Hieraus wird erst recht zu folgern sein, dass unter diesen Voraussetzungen der Schwurpflichtige vor seiner Eidesleistung verlangen kann, dass ein im Sitzungssaal angebrachtes Kreuz entfernt werde (BVerfG NJW 73, 2197, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vereinbarte Abänderung.

Rn 10 Es erscheint grds unbedenklich, wenn die Parteien auch bei privatschriftlichen Vereinbarungen, etwa außergerichtlichen Vergleichen, die Abänderbarkeit nach § 323a vereinbaren. Praktische Auswirkungen kommen dem jedoch nicht zu, da hier erst recht keine zeitlichen Schranken gelten und eine Abänderungsmöglichkeit auch ohne entsprechende Vereinbarung iRd § 313 BGB besteht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art 7 V der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl EU 2011 L 48/1). Die genannten Vorschriften des BGB verbieten in Umsetzung dieser RL bestimmte Vereinbarungen über lange Zahlungsfristen (§ 271a BGB) oder das Hinausschieben des Verzugs (§ 286 V BGB) sowie über den Ausschluss...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Die angeschlossenen Untergliederungen, Einrichtungen und Jugendherbergen

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zunächst benennt § 9 Abs. 1 der Satzung des Jugendherbergswerkes die Landesverbände als geborene Mitglieder, die nach § 7 Abs. 4 der Satzung des Jugendherbergswerkes als selbstständige, gemeinnützige Vereine in ihrem Bereich alle Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerkes erfüllen, soweit sie nicht durch diese Satzung dem Hauptverband zugewie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Spiegelprinzip.

Rn 9 Die internationale Zuständigkeit kann sich insb aus Gerichtsstandsregeln in Staatsverträgen ergeben. Sie bestimmen nicht nur, ob sich die eigenen Gerichte des Vertragsstaats als zuständig ansehen dürfen (Entscheidungszuständigkeit), sondern zugleich auch, wann die Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Vertragsstaats bei der Anerkennung akzeptiert werden muss (Anerken...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.2 Erbringung von sonstigen Leistungen (§ 8 kroUStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die keine Lieferung (Warenumsatz) darstellen. Eine Leistung kann u. a. in der Überlassung von Rechten, im Unterlassen oder Dulden eines Zustandes oder in der Ausführung einer Leistung aufgrund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes bestehen. Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Leistung gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645, Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienkasse auf der einen Seite

Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (Februar 2019). Unter dieser Prämisse definiert § 75 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beteiligte.

Rn 3 Der Gegner der zu erwartenden Hauptsache ist nicht Beteiligter des PKH-Verfahrens. Hieran beteiligt sind nur der Antragsteller und das Gericht. Gegner ist jeder künftige Gegner der Hauptsache, wenn PKH bewilligt wird. Das ist jeder, der durch die angestrebte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unmittelbar in seinen Rechten betroffen sein wird (MüKoZPO/Wax Rz 7). De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen des Beweisrechts.

Rn 1 Das Beweisrecht wird in der ZPO an verschiedenen Stellen geregelt. Die §§ 284–294 betreffen die allgemeinen Grundlagen des Beweises. Die allgemeinen Regeln über die konkrete Beweiserhebung sind in den §§ 142–144 (Beweiserhebung vAw) und in den §§ 355–370 enthalten, während die einzelnen Beweismittel in den §§ 371–455 aufgeführt sind. Der Eid und die eidesgleiche Bekräft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 173 regelt die ›Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis‹ als eigene Zustellungsart, mit der die Zustellung an die dort benannten Zustellungsadressaten erfolgen kann. Damit können elektronische Dokumente gegen elektronisches Empfangsbekenntnis an Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater sowie Personen, Organisationen oder Vereinigungen, die i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) 1Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder abgeändert, so ist der Kläger zum Ersatz des Schadens verpflic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundregel.

Rn 64 Bereits in § 193 des 1. Entwurfs zum BGB hatte der Gesetzgeber eine schon damals allgemein anerkannte Grundregel vorgesehen, die wie folgt lautete: ›Wer einen Anspruch geltend macht, hat die zur Begründung desselben erforderlichen Tatsachen zu beweisen. Wer die Aufhebung eines Anspruchs und die Hemmung der Wirksamkeit desselben geltend macht, hat die Tatsachen zu bewei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmungen zur Bemessungsgrundlage sind insbesondere bedeutsam für Unternehmer mit deren steuerbaren Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben. Nichtunternehmer haben zur Umsatzsteuerabführung eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln, z. B. beim i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge, beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Funktion des Vertreters, Verfahren.

Rn 3 Der Vertreter hat die sich aus dem Eigentum ergebenden Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das Vollstreckungsverfahren wahrzunehmen; er handelt in eigenem Namen. Ein gegen den bisherigen Eigentümer ergangener Titel muss gem § 727 auf ihn umgeschrieben werden (St/J/Münzberg Rz 3). Er ist berechtigt, im Zwangsvollstreckungsverfahren sämtliche möglichen Rechtsbehelfe e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Arten.

Rn 50 Unter den Prozesshandlungen der Parteien werden alle Handlungen von Prozessparteien, Nebenintervenienten und Prozessbevollmächtigten zusammengefasst, deren Hauptwirkung unabhängig von der Regelung iE auf prozessualem Gebiet liegt, sog funktioneller Prozesshandlungsbegriff (grdl Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozesshandlung einer Partei im Zivilprozess 1957). Dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Beim Bundesgerichtshof werden ein Großer Senat für Zivilsachen und ein Großer Senat für Strafsachen gebildet. 2Die Großen Senate bilden die Vereinigten Großen Senate. (2) Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen, so entscheiden der Große Senat für Zivilsachen, wenn ein Zivilsenat von einem anderen Zivilsenat oder von dem Gr...mehr