Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.4 Türkische Staatsangehörige

Rz. 136 Auch türkische Staatsangehörige können freizügigkeitsberechtigt sein. Dies ist vor dem Hintergrund des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei v. 12.9.1963[1] zu sehen. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens ermächtigt den durch das Abkommen installierten Assoziationsrat, Beschlüsse zur Verwirklichung der...mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / VII. Nr. 56 Zulässigkeit der Durchsuchung (nachteilig)

An den bisherigen Text von Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 AStBV (St) 2023/2024 ist nun folgendes angefügt worden: "Zu Ermittlungsmaßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern vgl. § 160a StPO sowie LG Köln, Beschluss vom 13. Mai 2020 – 112 Qs 4/20." Hinweise in den AStBV (St) 2023/2024 auf Vorschriften der StPO sind natürlich immer als neutral zu bewerten. Sie d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.3.2.1 Grundregel (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 14 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / XVIII. Fazit

Im Vergleich zu ihrer Vorgängerreglung brachten die AStBV (St) 2022 nichts substantiell Neues. Sie stellten klar oder passten sich an aktuelle Rechtsentwicklungen an. Aus Verteidigersicht durften die Änderungen durchweg als "neutral" bewertet werden. Mit den AStBV (St) 2023/2024 wurden zwar auch eher redaktionelle Änderungen vorgenommen. Überwiegend wurden aber gänzlich neue...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 Durch den Partnerschaftsbonus erfahren die Eltern, die sich gemeinsam um das Kind kümmern, eine längere Unterstützung.[1] Die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus wurden im Vergleich zur vorherigen Fassung flexibilisiert. Aus der zuvor geltenden festen Bezugszeit von 4 Lebensmonaten wurde ein flexibler Bezug von 2 bis 4 Lebensmonaten. Der zulässige Stundenkorridor v...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Ausländer als Anspruchsberechtigte (§ 1 Abs. 7)

Rz. 126 Deutscher i. S. d. Grundgesetzes ist nach Art. 116 Abs. 1 GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand v. 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat. Ausländer ist dem...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.5 Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Europa-Mittelmeer-Abkommens

Rz. 138 Art. 65 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits[1] ist zentral für das Recht tunesischer Staatsangehöriger, Elterngeld in Anspruch nehmen zu können. Danach wird (vorbehaltlich abweichender Regelungen in den weiteren Abs. ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist das Recht auf freiwillige Weiterarbeit aus, erhält sie weiterhin ihr vertragliches Entgelt durch den Arbeitgeber. Ihr Anspruch auf Mutt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 42 Als weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzung, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Elterngeld nicht besteht, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Anspruchsteller selbst erfolgen. Dies ist nur konsequent, soll doch das Elterngeld eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage darstellen und Einkommensausfäll...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

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Fachkräftemangel: Warum ein... / 3 Gründe für einen Jobwechsel

Laut einer repräsentativen Studie von Ernst und Young aus 2023 geht hervor, dass jeder Vierte (26 %) aktiv oder gelegentlich nach einer neuen Stelle sucht und 37 % interessiert daran sind, wenn sich etwas Passendes ergeben würde (n = 1.555).[1] Dabei zeigen besonders junge Beschäftigte eine hohe Wechselbereitschaft. Beweggründe für einen Jobwechsel sind: unzureichendes Gehalt...mehr

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Fluktuation und Retention m... / 3.1 Persönliche Faktoren

Der Grund für einen Arbeitsplatzwechsel kann auch in der Person des Arbeitnehmers liegen, wobei folgenden Zusammenhängen lt. zahlreicher Erhebungen recht konstant eine hohe Relevanz zukommt. Mit steigendem Dienst- und Lebensalter sinkt die Fluktuation, diese ist auch geringer mit Kindern im eigenen Haushalt. Mit Blick auf die Big Five Persönlichkeitsfaktoren (Offenheit – Gewis...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 13 Die Mitwirkung des Betriebsrats

Arbeitgeber sind bei ihrer Entscheidung über die Einführung eines Beurteilungsverfahrens grundsätzlich frei, soweit das Beurteilungsverfahren nicht bereits tarifvertraglich vereinbart wurde. Das gilt erst recht für die Einführung einer Vorgesetztenbeurteilung. Hat sich der Arbeitgeber jedoch für die Einführung entschieden, dann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 10 Die Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Vorgesetztenbeurteilung

In der Regel werden Vorgesetzte in Seminaren geschult, bevor sie ihre Mitarbeiter beurteilen. (Dies gilt zumindest bei der Einführung eines Beurteilungssystems.) Sie lernen das Beurteilungssystem kennen, erfahren, was sie alles bei Beurteilungen beachten müssen und üben, Beurteilungsgespräche[1] zu führen. So gerüstet, steigen sie in den Beurteilungsprozess ein. Eine ähnliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Tatsachen eine entsprechende Pflicht. Die Regelun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.1 Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 146 Nach § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ist ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer oder eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin nur dann anspruchsberechtigt, wenn sie sich im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU befinden. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG um einen un...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 9.6 Die Beurteilung der Vorgesetzten im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung

Mitarbeiterbefragungen haben die Aufgabe, ein Stimmungsbild (Betriebsklima, Zufriedenheit) zu ermitteln und Anregungen für konkrete Änderungen und Verbesserungen zu gewinnen. Je nach Zielsetzung können Befragungen in bestimmten Bereichen (z. B. wo Schwachstellen vermutet werden oder wo das Betriebsklima schlecht ist) oder im gesamten Unternehmen durchgeführt werden. In der Reg...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 9.2 Die gegenseitige Beurteilung im Rahmen der Mitarbeiterbeurteilung

Die traditionelle Form der Mitarbeiterbeurteilung (Abwärtsbeurteilung) bietet bereits die Chance einer Vorgesetztenbeurteilung (Aufwärtsbeurteilung) – allerdings auf freiwilliger Basis. Dies kann so geschehen: Der Vorgesetzte teilt an seine Mitarbeiter ebenfalls Beurteilungsbögen aus und bittet sie, ihn mit Hilfe dieser Bögen zu beurteilen und die Bögen zum Beurteilungsgespr...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 3.2 Die Beurteilung des Verhaltens

Einen besonderen Schwerpunkt bei der Vorgesetztenbeurteilung bilden Führungsstil und Führungsverhalten des Vorgesetzten. Wie geführt werden soll, ist in vielen Unternehmen in Grundsätzen oder Leitlinien (z. B. Unternehmensgrundsätze, Führungsleitlinien) schriftlich festgelegt. So lauten zum Beispiel die Aussagen zur Führung in den Leitlinien eines Großunternehmens (Auszüge):...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts; § 8 Abs. 1 S. 2 KStG

Rz. 507 Steuersubjekt ist nicht der in § 4 KStG definierte und näher umrissene Betrieb gewerblicher Art, sondern die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Träger des Betriebs ist.[1] Der Betrieb gewerblicher Art wird jedoch steuerlich und damit bei der Einkommensermittlung selbstständig behandelt.[2] Diese, im Unterschied zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.1 Körperschaften mit zwingenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 67 Nach § 8 Abs. 2 KStG beziehen bestimmte steuerpflichtige Körperschaften zwingend Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Körperschaften können keine anderen Einkunftsarten haben, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit. Bei ihnen sind daher alle Einkünfte originär als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen. So gelten bei diesen Stpfl. z. B. Einkünfte aus einer Grundstücksg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 150 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für das KSt-Recht.[1] Demgemäß ist auch im KSt-Recht unter Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.4 Übergangsregelung für Altverträge aufgrund des Gesetzes v. 18.12.2013

Rz. 44 § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG gilt zunächst nur für neu abgeschlossene Ergebnisabführungsverträge (Rz. 34). Für Verträge, die vor dem 27.2.2013 abgeschlossen worden sind, die sog. Altverträge, enthält § 34 Abs. 10b S. 2–4 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] eine Übergangsregelung; diese ist aufgrund der Regelung in § 17 Abs. 2 KStG auch nach der Abs. 10b nicht m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.1 Definition und Systematik des Einkommensbegriffs

Rz. 25 § 8 KStG definiert den Begriff des Einkommens nicht selbst. Abs. 1 bestimmt vielmehr, dass sich der Begriff und die Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des EStG (und körperschaftsteuerlichen Sonderregelungen) bestimmen. Die KSt stellt sich damit als Steuer vom Einkommen der Körperschaften dar. Sie bemisst sich wie die ESt grundsätzlich nach dem im Kj. bezo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.3 Rechtslage bis zur Neuregelung

Rz. 36 Nach der Übergangsregelung des § 34 Abs. 10b KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] müssen Ergebnisabführungsverträge, die nach bisherigem Recht wirksam vereinbart worden sind, nicht an das neue Recht angepasst werden. Nur Verträge, bei denen das nicht der Fall war, sind bis spätestens zum 31.12.2014 an das neue Recht anzupassen. Das bisherige Recht ist für Altve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich des § 32a KStG ist hinsichtlich der Rechtsform der betroffenen Stpfl. nicht ganz klar. Eindeutig ist, dass der die verdeckte Gewinnausschüttung leistende Stpfl. nach Abs. 1 eine Körperschaft sein muss, die rechtlich in der Lage ist, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erbringen,[1] sowie, dass der die verdeckte Einlage nach Abs. 2 empfangende St...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.2 Gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG

Rz. 11 Gegenüber einer "normalen" KG hat die GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keine an dem Unternehmen beteiligten natürlichen Personen in unbeschränkter Höhe persönlich haften, da sie GmbH-Gesellschafter und/oder Kommanditisten sind.[1] Dies ist ein Vorteil, der ansonsten nur bei Kapitalgesellschaften zu finden ist. Rz. 12 Ein weiterer gewichtiger Vorteil gegenüber herkömmlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.1 Handelsrechtliche Wirksamkeit

Rz. 11 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 KStG ist Voraussetzung für die Organschaft bei einer anderen Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft, dass sie sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen i. S. d. § 14 KStG, also an ein einziges gewerbliches Unternehmen, abzuführen. Damit setzt § 17 KStG, ebenso wie § 14 KStG, den Abschluss eines wirksamen Gewinna...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 2 "Andere Kapitalgesellschaft" und Inlandsbezug

Rz. 6 § 17 KStG gilt für die Kapitalgesellschaften, die nicht in § 14 Abs. 1 KStG genannt sind. Da die einzige Form der Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht neben der AG und der KGaA die GmbH ist[1], betrifft § 17 KStG nur die GmbH sowie eine künftige, der GmbH entsprechende Gesellschaftsform. Ebenfalls erfasst wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach §...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 3 Rechtliche Einordnung der GmbH & Co. KG

Rz. 7 Trotz der Nähe zur Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft geblieben und im Wesentlichen dem Recht der KG unterworfen, §§ 161-177a HGB. Soweit diese Regelungen nichts anderes vorschreiben, sind gemäß § 161 Abs. 2 HGB die für die offene Handelsgesellschaft (OHG) geltenden Vorschriften (§§ 105-160 HGB) und gemäß § 105 Abs. 3 HGB die für die Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.8 Konzerne

Rz. 543 Ein Konzern liegt nach § 18 AktG vor, wenn ein herrschendes Unternehmen ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfasst. Besondere Regelungen für Konzerne kennt das KSt-Recht nicht. Insbesondere ist der durch die konsolidierte Konzernbilanz nach den §§ 290ff. HGB ermittelte Konzerngewinn nicht der Besteuerung zu unterwerfen. Das Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.7 Holding

Rz. 542 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt, diese finanziert, die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt und ggf. Stabsfunktionen für die Beteiligungsunternehmen ausübt. Besondere Regelungen für die Holding gibt es im KSt-Recht nicht. Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.10 Familien-Kapitalgesellschaft

Rz. 549 Eine Familien-Kapitalgesellschaft, bei der Eltern ihren Kindern Anteile an der Gesellschaft übertragen, ist steuerlich regelmäßig anzuerkennen. Es ist ohne Bedeutung, auf welche Weise die Familienmitglieder die Anteile erworben haben, ob z. B. durch Schenkung oder Erwerb mit geschenktem Geld. Die sich bei der Familien-Personengesellschaft stellenden Probleme[1] trete...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 108 Die Summe der Einkünfte besteht bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften i. S. v. § 1 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 KStG nur aus Einkünften aus Gewerbebetrieb und wird aus dem Bilanzgewinn nach Korrekturen gebildet, die sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften ergeben.[1] Bei den übrigen KSt-Subjekten entspricht die Summe der Einkünfte wie bei natürlichen Personen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.2 Anzuwendende einkommensteuerliche Vorschriften

Rz. 38 Nach Abs. 1 S. 1 bestimmen sich Definition und Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des EStG und nur komplementär dazu nach besonderen körperschaftsteuerlichen Regelungen. Mit den Vorschriften des EStG sind grundsätzlich alle einkommensteuerlichen Vorschriften in Bezug genommen, die der Ermittlung des Einkommens dienen, die also in dem Zweiten Abschnitt des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.2 Verlustübernahmeverpflichtung ab 27.2.2013

Rz. 30 Aufgrund der Vielzahl der Probleme, die die bis dahin unbestimmte Regelung des § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG verursacht hat, wurde die Vorschrift durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] neu gefasst.[2] Danach muss die Verlustübernahmeverpflichtung durch einen Verweis auf § 302 AktG in der jeweiligen Fassung vereinbart werden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der gesamte § 302 Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.4 Begriff des Dauerverlustgeschäfts (Abs. 7 S. 2)

Rz. 616 § 8 Abs. 7 S. 2 KStG definiert den Begriff "Dauerverlustgeschäft", der nicht nur für Abs. 7, sondern auch für Abs. 9 und § 15 S. 1 Nr. 4 KStG Bedeutung hat. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" geht zurück auf die Rspr.[1], die allerdings statt "Dauerverlustgeschäfte" den Terminus "dauerdefizitärer Betrieb" verwendete. Rz. 617 Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" enthält ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 7.2 Bruttomethode bei Dauerverlustgeschäften (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 138 § 15 Satz 1 Nr. 4 KStG betrifft Organgesellschaften, die Dauerverlustgeschäfte nach § 8 Abs. 7 KStG unterhalten. In Betracht kommt nur der Fall des § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG, da nur die dort genannten Kapitalgesellschaften, nicht die in Nr. 1 erfassten Betriebe gewerblicher Art Organgesellschaften sein können. Betroffen sind Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.3 Verlustausgleich und -abzug bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (Abs. 8)

Rz. 638 § 8 Abs. 8 KStG enthält Regeln für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG (Rz. 585ff.), der durch die Nicht-Anwendung der Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Betriebe gewerblicher Art mit Dauerverlusten eine erhebliche Kum...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.4 Verlustausgleich und -abzug bei Eigengesellschaften (Abs. 9)

Rz. 655 § 8 Abs. 9 KStG enthält besondere Regelungen für die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und die Verlustverrechnung, wenn eine Kapitalgesellschaft unter Abs. 7 S. 1 Nr. 2 fällt und Dauerverlustgeschäfte betreibt. Die Regelung soll verhindern, dass die Kapitalgesellschaft Verluste aus Dauerverlustgeschäften mit Gewinnen aus solchen Geschäften oder mit Gewinnen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.1 Einkünfte und außerhalb der Einkünfte anfallende Vorgänge

Rz. 59 Das Einkommen wird nach § 2 Abs. 1 bis 4 EStG, § 8 Abs. 1 KStG aus den Einkünften abgeleitet. Um im Einkommen als steuerbar erfasst zu werden, müssen die Einnahmen und Ausgaben unter eine der Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG subsumiert werden können. Abweichend hiervon hat der BFH[1] entschieden, dass bei Kapitalgesellschaften[2] alle Vermögensänderungen, auch wenn...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 5.5 Publikums-KG

Rz. 19 Ein besonderer Fall einer nicht personen- und beteiligungsgleichen GmbH & Co. KG ist die Publikums-KG (Massen-KG). Ihr Charakteristikum ist eine Vielzahl von Kommanditisten, deren Engagement an der Gesellschaft sich auf eine rein kapitalmäßige Beteiligung beschränkt (Anlagegesellschafter). Sie werden öffentlich durch Prospekte geworben und unterwerfen sich durch ihren...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.6.2 Verlustausgleich

Rz. 111 Für Körperschaften ist die Summe der Einkünfte, wie bei natürlichen Personen, nach den Regeln des horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs zu ermitteln. Nach § 2 Abs. 3 EStG ist vor der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte die Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten zu bilden. Werden aus verschiedenen Quellen derselben Einkunftsart positive und negati...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.1 Einlagefähigkeit bei Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 281 Im Handelsrecht ist nicht geregelt, welche Gegenstände für eine Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Lediglich für die AG bestimmt § 27 Abs. 2 AktG, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage auf das Nennkapital sein können. Ansprüche auf Dienstleistungen werden auch bei der GmbH in analoger Anwendung des § 27 Abs. 2 AktG als ni...mehr