Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vertragliche Regelungen zur Auflösung

Rz. 429 Die gesetzlichen Regelungen zur Auflösung der Gesellschaft sind auch nach dem MoPeG grds. dispositiv. Dies gilt zunächst für die Auflösung durch Zeitablauf und durch Zweckerreichung bzw. -unmöglichkeit, die durch die betreffenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen maßgeblich bestimmt werden. Auch können im Gesellschaftsvertrag weitere Auflösungsgründe vereinbart w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Öffentlicher Glaube und Registerwahrheit

Rz. 39 Nach § 707a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. i.V.m. § 15 HGB ist das Gesellschaftsregister mit öffentlichem Glauben ausgestattet.[92] Lediglich für die Tatsache, dass eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft keine Kaufmannseigenschaft aufweist, gilt dies gem. § 707a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. nicht. Damit soll verhindert werden, dass von Gesellschaften, die ein Hande...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Aktionärsforum

Rz. 1084 Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können im Aktionärsforum nach § 127a AktG andere Aktionäre auffordern, einen Antrag oder ein Verlangen nach dem AktG zu stellen oder das Stimmrecht in der Hauptversammlung auf bestimmte Weise auszuüben.[3191] Der Inhalt der Aufforderung ist in § 127a Abs. 2 AktG genannt. Der Aufruf darf nur in neutraler Form erfolgen.[3192] Zur ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 165 Die Auflösung der Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Haftung ggü. Gesellschaftsgläubigern. Nach Auflösung der Gesellschaft findet grds. die Liquidation statt (§§ 735 ff. BGB n.F.).[292] Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter der Gesells...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausschließungsgründe

Rz. 407 Denkbar ist es, dass die Gesellschafter für die Ausschließung eines Gesellschafters engere Voraussetzungen vereinbaren, als dies für eine Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund notwendig ist. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. In Betracht kommt indes auch, die Ausschließungsgründe ggü. den bereits anerkannten wichtigen Gründen für die Kündig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Verpflichteter

Rz. 299 Das Kontrollrecht richtet sich gegen die Gesellschaft selbst.[516] Anerkannt ist allerdings, dass aus Praktikabilitätsgesichtspunkten der oder die geschäftsführenden Gesellschafter direkt in Anspruch genommen werden können, da diese den Anspruch für die Gesellschaft zu erfüllen haben.[517]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz der Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 225 Nach § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) ist gesetzlicher Regelfall der Geschäftsführung bei der GbR die gemeinschaftliche Geschäftsführung durch alle Gesellschafter. Damit ist für jede vorzunehmende Geschäftsführungsmaßnahme die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Eine Ausnahme gilt im Fall der Notgeschäftsführung, die durch das M...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 336 Mit der Feststellung des Rechnungsabschlusses entsteht grds. der Anspruch auf Auszahlung des anteilig auf den Gesellschafter entfallenden Gewinns.[558] Der Anspruch richtet sich auf eine Zahlung aus dem Gesellschaftsvermögen.[559] Mit der Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR hat sich die früher vertretene Auffassung, wonach Klagen aus dem Anspruch gegen die geschäftsführe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Bestellgemeinschaften, Einkaufsgemeinschaften

Rz. 78 Schließen sich mehrere Personen zusammen, um durch den gemeinsamen Bezug von Waren oder Dienstleistungen Mengenvorteile zu erzielen, spricht man von Bestell- oder Einkaufsgemeinschaften. Diese können in verschiedenen Formen auftreten: zum einen organisiert als Gesellschaft, und zwar sowohl in der Form der Innen- als auch der Außengesellschaft, zum anderen aber auch de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Antrag auf Sonderprüfung

Rz. 1086 Anträge auf Sonderprüfung können im Einzelfall ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, wenn sie die Kriterien eines ergänzenden Antrags erfüllen.[3197] Ein solcher Antrag kann im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt Entlastung gestellt werden, wenn davon Vorgänge im Entlastungszeitraum betroffen sind.[3198] Gleiches gilt für eine rechnungslegungsbezogene Sond...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Verzicht auf das Anfechtungsrecht, Rügeverzicht

Rz. 1583 Aktionäre bzw. die sonst gem. § 245 AktG Anfechtungsbefugten können auf ihr Anfechtungsrecht verzichten bzw. ihre ausdrückliche oder konkludente Zustimmung zu dem an sich anfechtbaren Hauptversammlungsbeschluss erteilen.[4140] Denkbar ist dies bei Verfahrensmängeln oder bei Verletzung von Informations- und Berichtspflichten.[4141] Inhaltsmängel können durch Zustimmu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Gesellschafterinsolvenz

Rz. 432 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines ihrer Gesellschafter führt nach § 723 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. lediglich zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft. Für den Fall, dass der Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterinsolvenz abweichend von der neuen gesetzlichen Grundregel zu einem Auflösungsgrund erhebt, enthält § 730 BGB n.F. eine Sonderregel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Aussonderung des gesellschaftsfremden Vermögens

Rz. 449 Zunächst sind Gegenstände, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und damit nicht Bestandteil der Liquidationsmasse sind, auszusondern. Dies ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, aber gleichwohl erforderlich.[732] Zu den herauszugebenden Gegenständen zählen auch solche, die ein Gesellschafter der Gesellschaft im Rahmen seiner Beitragspflicht nur zur Nu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Hinweise auf den Unternehmensgegenstand

Rz. 187 Ebenso wenig wie in irreführender Weise auf eine nicht bestehende Gesellschaftsform hingewiesen werden darf, ist es bei der Namensbildung auch verboten, einen unzutreffenden Gegenstand anzugeben. Dies wird in der Praxis regelmäßig nur dort in Betracht kommen, wo höher qualifizierte Tätigkeiten suggeriert, in der Praxis aber nicht angeboten werden können oder dürfen. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 98 Ein die Personengesellschaft prägendes Element ist die Selbstorganschaft, wonach die Geschäftsführung zwingend bei den Gesellschaftern selbst liegt (§ 715 Abs. 1 BGB n.F., § 116 HGB n.F.). Anders als bei den Kapitalgesellschaften sind somit gesellschaftsfremde Dritte nicht als Geschäftsführer einsetzbar. Dies hindert selbstverständlich nicht daran, solchen Dritten Vol...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 393 Beschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts sind bei der GbR nach der Bestimmung des § 725 Abs. 1 BGB n.F. (anders als nach der Vorgängerregelung des § 723 Abs. 3 BGB a.F.) grds. zulässig.[631] Es war allerdings auch bereits unter Geltung der Vorgängerregelung anerkannt, dass bei einer grds. auf unbestimmte Zeit geschlossenen Gesellschaft die Kündigung für einen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 398 Nach der neuen gesetzlichen Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 BGB n.F. führt die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter gem. § 725 BGB n.F. oder durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters gem. § 726 BGB n.F. zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft und nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Geschäftsführungsberechtigung und -verpflichtung

Rz. 224 Bei der GbR ergibt sich die Berechtigung und die korrespondierende Verpflichtung zur Geschäftsführung aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst.[386] Als originäre gesellschaftsrechtliche Berechtigung kann ein Ausschluss der Geschäftsführungsbefugnis nicht im Wege des Beschlusses, sondern grds. nur durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. So sieh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 468 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft führt nach § 729 Abs. 1 Nr: 2 BGB n.F. zur Auflösung der Gesellschaft (s.o. Rdn 431). Bei einer eingetragenen GbR hat gem. § 733 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. das Amtsgericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen in das Gesellschaftsregister einzutragen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Vorsitzender des Aufsichtsrats

Rz. 979 § 107 Abs. 1 AktG geht von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter aus. Rz. 980 Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates nach § 108 AktG. Es genügt einfache Stimmenmehrheit. Die Satzung kann weitere Einzelheiten anordnen.[2925] Die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden richtet sich nach dessen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Bei einer ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Technische Voraussetzungen

Rz. 1393 Soweit eine Online-Teilnahme gestattet wird, besteht auch eine Verpflichtung der Gesellschaft, die technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Grundvoraussetzung hierfür ist, die Präsenzversammlung in Echtzeit zumindest in Ton zu verfolgen. Die Satzung oder die Geschäftsordnung muss eine solche Bild- und/oder Tonübertragung gem. § 118 Abs. 4 AktG gestatten. Rz....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Verlustausgleich

Rz. 339 § 718 BGB n.F. bestimmt, dass nur der Gewinn zum Schluss eines Kalenderjahres zu verteilen ist, nicht jedoch ein korrespondierender Verlustausgleichsanspruch der Gesellschaft besteht. § 710 BGB n.F. hinderte einen solchen Anspruch ohnehin. Zum Verlustausgleich sind die Gesellschafter erst nach Auflösung der Gesellschaft nach Maßgabe des § 737 BGB n.F. verpflichtet (s...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Verwaltungs- und Vertragssitz

Rz. 45 Sitz der Gesellschaft ist gem. § 706 Satz 1 BGB n.F. der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz). Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen und haben die Gesellschafter einen Ort im Inland als Sitz vereinbart (Vertragssitz), so ist abweichend von § 706 Satz 1 BGB n.F. dieser Ort der Sitz der Gesellschaft (§ 706 Satz 2 B...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Form

Rz. 342 Hinsichtlich der Formvorschriften gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den ursprünglichen Abschluss des Gesellschaftsvertrages (S. dazu Rdn 147 ff.). Verpflichtet sich also ein eintretender Gesellschafter dazu, der Gesellschaft im Wege der Beitragsleistung ein Grundstück zu übereignen, bedarf der Vertrag ebenso der notariellen Beurkundung wie dies der originär...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftung der Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen

Rz. 1290 Da die Gesellschaft als rechtsfähige Personengesellschaft unter eigenem Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben kann, ist sie selbst Partei der in ihrem Namen geschlossenen Verträge (§ 7 Abs. 2 PartGG, § 124 Abs. 1 HGB). Folgerichtig haftet sie mit ihrem eigenen Vermögen für diese Verbindlichkeiten.[1662] Unumstritten ist ferner, dass die rechtsfähigen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Auflösungsbeschluss

Rz. 434 Nach § 729 Abs. 1 Nr. 4 BGB n.F. kann die Gesellschaft nunmehr – im Einklang mit der Regelung bei den Personenhandelsgesellschaftern (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 HGB n.F.) – auch durch Auflösungsbeschluss aufgelöst werden. Bislang bedurfte es hierfür einer vertraglichen Vereinbarung. Da mit dem Auflösungsbeschluss eine Änderung des Gesellschaftszwecks herbeigeführt und die Be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Beschränkungen der Kündigungsrechte durch Formalerfordernisse

Rz. 395 Die Einführung von Formalerfordernissen bei der ordentlichen Kündigung, wie insb. die Vereinbarung der Schriftform oder Ähnlichem ist grds. zulässig.[636] Allerdings dürfen diese nicht schikanös werden. Ebenso können bestimmte Kündigungsfristen vereinbart werden, wonach bspw. nur zum Quartalsende oder zum Jahresende mit bestimmtem zeitlichen Vorlauf gekündigt werden ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 13. Ausschließung

Rz. 400 Während die Kündigung der Mitgliedschaft eines Gesellschafters ebenso wie Vereinbarungen über das Ausscheiden eines Gesellschafters bei Eintreten bestimmter Umstände einen Ausscheidensautomatismus nach sich ziehen,, kommt es beim Vorliegen der Ausschließungsvoraussetzungen gerade nicht automatisch zu einem Ausscheiden eines Gesellschafters. Zwar ist auch die Ausschli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen

Rz. 344 Durch den Beitritt eines neuen Gesellschafters ändert sich die Identität der rechtfähigen GbR nicht. Veränderungen im Gesellschafterbestand haben spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft keine Auswirkungen mehr auf die rechtliche Identität der Gesellschaft. Dies gilt insb. für die Namensführung, die Stellung als Prozesspartei und die Vert...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Vermögenslosigkeit

Rz. 436 § 729 Abs. 3 BGB n.F. statuiert besondere Auflösungsgründe für eine GbR ohne unbeschränkt haftende natürliche Person. Während die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (§ 26 InsO) keinen Auflösungsgrund nach § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. darstellt, führt dies bei der atypischen GbR gleichwohl zur Auflösung nach § 729 Abs. 3 BGB n.F. Die Vorschri...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Besonderheiten bei Immobilienfonds und Bauherrengemeinschaften

Rz. 175 Auch die Mitglieder eines geschlossenen Immobilienfonds haften im Außenverhältnis den Gesellschaftsgläubigern ggü. unbeschränkt. Der BGH hat es bei diesen Kapitalsammelgesellschaften, bei denen eine unternehmerische Mitwirkung der einzelnen Gesellschafter ausgeschlossen ist, allerdings für ausdrücklich zulässig erachtet, durch formularmäßige Vereinbarung ähnlich wie ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Kompatibilität der digitalen EU-Vollmacht mit dem EU-Wallet

Rz. 2389 Art. 16c Abs. 1 GesRRL-E bestimmt, dass die digitale EU-Vollmacht mit dem neuen EU-Wallet kompatibel sein muss, dass jeder Mitgliedstaat in Umsetzung der revidierten eIDAS-Verordnung für seine Bürgerinnen und Bürger ausstellen muss. Daher muss die die digitale EU-Vollmacht als qualifiziertes elektronisches Attribut in das EU-Wallet nach Art. 45a ff. der revidierten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Beiträge im weiteren Sinne

Rz. 204 Daneben kommen auch noch Beiträge solcher Art in Betracht, die nicht zu Bar- oder Sacheinlagen in das Gesellschaftsvermögen führen. Neben den rein ideellen Förderungspflichten kann es sich dabei insb. um Verpflichtungen zur Eingehung von bestimmten entgeltlichen Verträgen mit der Gesellschaft handeln: Beispiel Lieferungsverträge, aber auch die Hingabe von Darlehen. So ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Fortsetzungsklausel

Rz. 402 Einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung bedarf es nach § 727 BGB n.F. – im Gegensatz zur Vorgängerregelung des § 737 BGB a.F. – nicht mehr. Denn nach der Neuregelung des § 723 Abs. 1 Nr. 5 BGB n.F. ist im Fall der Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund das Ausscheiden des Gesellschafters und die Fortsetzung der Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Mindestinhalt des Verlegungsplans

Rz. 2164 Es müssen die Firma der Europäischen Gesellschaft (SE) sowie der bisherige und der neue Sitz der Europäischen Gesellschaft (SE) angegeben werden. Da die Gesellschaft nach der Sitzverlegung der Rechtsordnung eines anderen Mitgliedstaates der EU unterliegt, findet auf sie auch ein anderes Firmenrecht Anwendung. Daher kann es u.U. notwendig sein, im Zuge der Sitzverleg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gelegenheits- und Dauergesellschaften

Rz. 9 Bei der Abgrenzung zwischen einer Gelegenheits- und einer Dauergesellschaft geht es nicht etwa darum, die Besonderheit eines Dauerschuldverhältnisses hervorzuheben. Dauerschuldverhältnis ist jede BGB-Gesellschaft.[12] Unterschieden werden soll nur zwischen einer Gesellschaft, die aus einem einmaligen Anlass heraus gegründet und nach Erreichung dieses bestimmten Zwecks ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Qualifikationserfordernisse

Rz. 131 Gesellschafter einer GbR kann jede natürliche Person sein. Die Fähigkeit, Gesellschafter einer GbR zu sein, geht insoweit Hand in Hand mit der Rechtsfähigkeit.[223] Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Gesellschafter einer GbR sein. Dies kollidiert nicht etwa mit der zwingenden persönlichen Haftung der Gesellschafter.[224] Gleiches gilt für Vor...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Verschmelzungsbericht

Rz. 2075 Auch bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung besteht die Pflicht zur Erstellung eines Verschmelzungsberichts.[5248] Dies ergibt sich aus der Verweisung des Art. 18 SE-VO in das nationale Recht. Der Verschmelzungsbericht dient dem Schutz der Anteilseigner durch Vorabinformation. Es bedurfte keiner besonderen Vorschriften in der SE-VO...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (5) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 1000 Bei der GmbH sieht das Gesetz kein Kündigungsrecht vor. Den Gesellschaftern einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen KG steht dagegen das Recht zu, die Gesellschaft jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§§ 161 Abs. 2, 132 Abs. 1 HGB). Ferner steht sowohl den Gesellschaftern einer unbefristeten als auch den Gesellschafter...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Vertretung

Rz. 1473 Ggü. Dritten wird die Vereinigung ausschließlich durch den Geschäftsführer oder, wenn es mehrere sind, durch einen jeden Geschäftsführer vertreten (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 EWIV-VO). Die Geschäftsführer sind also einzelvertretungsberechtigt. Der Gründungsvertrag kann vorsehen, dass die Vereinigung nur durch zwei oder mehr gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer wirk...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Gemeinsame Regelung

Rz. 2183 Durch die Eröffnung der Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Organisationsverfassungen, sind in der SE-VO einige Fragen gemeinsam normiert worden. Regelungen zum dualistischen System enthält die SE-VO in den Art. 39 bis 42. In den Art. 43 bis 45 SE-VO finden sich Vorschriften zum monistischen System. Die auf beide Systeme anwendbaren Regelungen sind in Art. 46 bis 51...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG

Rz. 1460 § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG gewährleistet, dass die Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung ihr Auskunftsrecht nach § 131 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Rz. 1461 Es handelt sich dabei um ein vollwertiges Auskunftsrecht. Der Aktionär kann daher in der virtuellen Hauptversammlung wie in der Präsenzversammlung grds. seine Fragen i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Systematik der SE-VO

Rz. 2042 Die SE-Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU ( Art. 288 Abs. 2 AEUV). Die SE-Richtlinie ist dagegen nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Richtlinien entfalten keine unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten. Gem. Art. 288 Abs. 3 Satz 1 AEUV (vormals Art. 249 Abs. 3 EGV) werden den zuständigen Behörden die Wahl und die Form der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Berichtigung der privatschriftlichen Hauptversammlungsniederschrift

Rz. 1340 Inwieweit diese Überlegungen auch für ein privatschriftliches Hauptversammlungsprotokoll gelten, ist noch nicht entschieden. Dafür spricht aber ein "erst-recht-Schluss". Ebenso streitet dafür, dass das privatschriftliche Hauptversammlungsprotokoll i.R.d. § 130 Abs. 1 Satz 3 AktG dem notariellen Hauptversammlungsprotokoll gleichgestellt ist, sodass auch deshalb diese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1551 "Erkennbar" nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse darf der Notar nicht beurkunden. Dies gilt erst recht, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben (§ 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO). Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit genügen dagegen nicht.[4054] Regelmäßig wird es aber so sein, dass der Notar die Frage der Nichtigkeit nicht zweifelsfrei feststellen kann. In diesem Fall i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Handelsregisteranmeldung

Rz. 2012 Trotz dieses in die Insolvenzmasse fallenden Neuerwerbs ist für die Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister nach Insolvenzeröffnung nicht der Insolvenzverwalter,[5085] sondern der bisherige Vorstand zuständig.[5086] Zuständig ist der Vorstand erst recht für Anmeldungen von Rechtsänderungen zum Handelsregister, die die Insolvenzmasse nicht betreffen,[5087] d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung

Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge zu beurkunden, die für das Zustandekommen eines Beschlusses, rechtserheblich sin...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) GbR im Prozess

Rz. 20 Mit der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR verbunden ist auch ihre Prozessfähigkeit.[47] Wenn die BGB-Gesellschaft selbst in der Lage ist, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein, dann muss sie auch im Prozess als solche klagen und verklagt werden können. Dem Gedanken von Wertenbruch[48] folgend, dass § 736 ZPO a.F., der zur Zwangsvollstreckung in das gesamthänderisch ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Vorbesitz

Rz. 1066 § 122 Abs. 2 AktG verweist für das Recht auf Ergänzung der Tagesordnung auf § 122 Abs. 1 AktG. Danach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Minderheitsverlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Fristber...mehr