Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Rechtsschutz im Auskunftsverkehr

Rz. 873 [Autor/Stand] Die EUAHiRL und das EUAHiG enthalten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch keine Regelungen über den Rechtschutz der Betroffenen. Dies ist allein Sache des jeweiligen nationalen Rechts, wobei Art. 47 Abs. 1 GRCh einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz gewährleistet[2]. Der vom Auskunftsverkehr Betroffene hat Anspruch auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist[2]; gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zurückhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Rz. 995 [Autor/Stand] Die zuständige inländische Strafverfolgungsbehörde darf die Zurverfügungstellung von Informationen oder Erkenntnissen gem. § 117a Abs. 5 AO nur verweigern, wenn konkrete Gründe für die Annahme bestehen, dass die Zurverfügungstellung der Informationen oder Erkenntnisse wesentliche nationale Sicherheitsinteressen des ersuchten Mitgliedstaats beeinträchtige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist[3]. Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schweiz

Rz. 818 [Autor/Stand] Im Folgenden seien ausgewählte für das Steuerstrafrecht maßgebliche landesspezifischen Besonderheiten dargestellt:[2] Rz. 819 [Autor/Stand] Der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz erfolgt im Wesentlichen[4] auf der Grundlage des Zinsbesteuerungsabkommens (ZBstA) zwischen der EU und der Schweiz[5], des der Umsetzung dien...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Besondere Rechtsgrundlagen

Rz. 915 [Autor/Stand] Im Steuerstrafrecht sind folgende Rechtsquellen und Erläuterungen von besonderer Bedeutung[2]: Europäisches Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk1957) vom 13.12.1957 mit dem am 6.6.1991 in Kraft getretenen Zusatzprotokoll[3], Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbK 1978) mit den Zusatzprotokollen vom 17.3.1978 und vom 8.11.20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschluss

Rz. 671 [Autor/Stand] Der Anordnungsbeschluss bedarf der Schriftform und hat in der Entscheidungsformel die in § 100e Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–5 StPO aufgezählten Inhalte anzugeben. Mündliche Anordnungen können nicht rechtswirksam erfolgen. Die schlichte Angabe des anlassgebenden Steuerdelikts genügt den Anforderungen inhaltlich nicht. Erforderlich ist hier die Angabe des konkret...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verhaltenshinweise bei Durchsuchungen

Rz. 273 Keine Panik, Ruhe bewahren, ggf. steuerstrafrechtlich versierten Berater hinzuziehen. Bitten, das Erscheinen des Beraters abzuwarten. Zu den Tatvorwürfen schweigen. Eine "konstruktive" Durchsuchungsatmosphäre schaffen. Keine freiwillige Herausgabe, wenngleich Hilfe beim Heraussuchen unschädlich ist. Die Durchsuchung aktiv begleiten und schauen, ob die sichergestellten zus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu den Voraussetzungen der Verfahrenseinleitung und der Pflicht der Finanzbehörde zur Einleitung s. § 397 Rz. 4 ff. Zur Bedeutung der Verfahrenseinleitung und der damit verbundenen grundlegenden Veränderung der Rechtsstellung des Betroffenen s. § 393 Rz. 45 ff. sowie § 397 Rz. 1, 49 ff. Zur Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens und deren S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Begriff des Herrührens

Rz. 389 [Autor/Stand] Für die Auslegung des Begriffs des Herrührens soll auf die Auslegungskriterien zu § 261 StGB zurückgegriffen werden. Es genügt, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang besteht, wenn also der Gegenstand seine Ursache in der rechtswidrigen Tat hat[2]. Gelangt das Gericht nur zu der Überzeug...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Beraterfehler

Rz. 613 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit der Frage nach der Auslieferung kommt es immer wieder zu nachteiligen Beraterempfehlungen. Aus der jüngeren Vergangenheit sind Fälle bekannt, in denen dem Beschuldigten die Existenz eines gegen ihn gerichteten Haftbefehls in Deutschland bekannt war und ihm anwaltlich geraten wurde, sich dem Verfahren in Deutschland nicht zu stellen. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zweckmäßigkeitsüberlegungen

Rz. 271 Rechtsbehelfe haben grds. keine aufschiebende Wirkung. Eine andauernde Durchsuchung/Beschlagnahme kann nicht gestoppt werden. Bis es zu einer Entscheidung kommt, ist die Maßnahme oft erledigt. Eine förmliche Beschwerde wird ohne vorherige Akteneinsicht, die in diesem Stadium regelmäßig nicht gewährt werden wird, kaum Erfolg haben.[1] Mitunter kann es ratsam sein, eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XII. Einziehung nach AO

Rz. 579 [Autor/Stand] Ist eine Steuerhinterziehung, ein Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 AO oder eine Steuerhehlerei begangen worden, können auf Antrag (zu den inhaltlichen Anforderungen an den Antrag vgl. § 401 Rz. 29) der Finanzbehörde (§ 401 AO) die Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich die Hinterziehung von Verbrauchsteuer oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht

Rz. 272 [Autor/Stand] Die zumindest teilweise Akteneinsicht kann nicht unter Hinweis auf § 147 StPO (Gefährdung des Untersuchungszwecks) versagt werden, wenn bei dem Beschuldigten durchsucht wurde.[2] Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme Betroffene noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs Gel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einführung

Rz. 602 [Autor/Stand] Ein Haftgrund besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen: festgestellt wird, dass der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält, bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 270 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 372. Gegen die richterliche Beschlagnahmeanordnung, die richterliche Bestätigung nach § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO, die Ablehnung des Antrags nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO und gegen die Durchsuchungsanordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde (§ 304 StPO) gegeben.[2] Beschwerdeberechtigt sind insb. der Beschuldigte, der letzte Gewahrsamsinha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Praktische Hinweise

Rz. 674 [Autor/Stand] In der Praxis ist vermehrt eine Neigung dahin gehend zu erkennen, im Anschluss an eine durchgeführte Durchsuchung in gewisser Weise künstlich Kommunikation der Beteiligten erzeugen zu wollen. Beschlagnahmt werden dann nicht sämtliche Endgeräte, vielmehr sollen diese dem Betroffenen zur weiteren, sodann überwachten Kommunikation verbleiben. Man wird hier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Überleitung in das Vollstreckungsverfahren

Rz. 558 [Autor/Stand] Wird der durch den Arrest gesicherte Anspruch nach Vollziehung des Arrestes vollstreckbar, bleibt die im Arrestverfahren erlangte Sicherheit bestehen. Das Arrestverfahren wird nach Vollstreckbarkeit des Anspruchs in das Vollstreckungsverfahren übergeleitet und das Sicherungspfandrecht wandelt sich in ein Vollstreckungspfandrecht um. Die Arrestanordnung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Beschuldigte (zum Begriff s. § 397 Rz. 8) hat – ungeachtet seines bestehenden Schweigerechts – der Ladung der Finanzbehörde (StraBu), im Gegensatz zu einer Ladung durch die Steuerfahndung, Folge zu leisten (§ 163a Abs. 3 Satz 1 StPO). Der Verteidiger des Beschuldigten hat bei Vernehmungen durch die StraBu ein Anwesenheitsrecht (§ 163a Abs. 3 Satz 2 i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen (§ 73d StGB)

Rz. 356 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind nur Aufwendungen, die im Zeitraum von der Planung und Vorbereitung der Erwerbstat bis zum tatsächlichen Vermögenszufluss anfallen. Aufwendungen müssen dem historischen Sachverhalt entstammen, der sich aus der Sicht eines außenstehenden Dritten als einheitliches Erwerbsgeschehen darstellt. Erforderlich ist insb., dass die Aufwendungen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nebeneinander von Einziehung und Bewährungsauflage

Rz. 362 [Autor/Stand] In der Praxis ist mitunter zu verzeichnen, dass die Gerichte neben der Einziehungsentscheidung im Urteil bei bewährungsfähigen Freiheitsstrafen die Zahlung insb. der Steuerschuld als Bewährungsauflage titulieren. Nach hier vertretener Ansicht steht der vollstreckbaren Durchsetzung der Einziehungsentscheidung der vorrangig zu beachtende Bewährungsbeschlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 60 [Autor/Stand] Die Finanzbehörde kann Zeugen oder Sachverständige vorladen (§ 161a StPO). Diese sind verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten, zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 Satz 1 StPO). Im Fall ihres Ausbleibens kann die Finanzbehörde Beugemaßnahmen nach §§ 51, 70, 77 StPO verhängen (§ 161a Abs. 2 Satz 1 StPO). Keine Pflicht z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Übersicht über die materiellen Vorschriften

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 336 [Autor/Stand] Die Vermögensabschöpfung ist darauf gerichtet, dem Täter, Teilnehmer oder Drittbegünstigten die Tatbeute oder den Tatbeitrag zu entziehen. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist das tatsächlich Erlangte abzuschöpfen, etwa das erlangte Stehlgut. Ist der ursprüngliche Tatbeitrag nicht oder nicht mit seinem ursprünglichen Wert vorhanden oder kann der ursprüngliche Tatb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Einziehung und Strafzumessung

Rz. 371 [Autor/Stand] Die Einziehung des Wertes von Taterträgen ist nicht strafmildernd zu berücksichtigen. Für die frühere Regelung des Verfalls entsprach es der st. Rspr., dass diese Maßnahme trotz bisweilen erheblicher Belastungen für den Verurteilten keinen Strafcharakter hat und keinen Genugtuungs-, sondern einen Präventionszweck verfolgt.[2] Die Neuregelung der strafrec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Aufhebung der Arrestanordnung

Rz. 552 [Autor/Stand] Die Arrestanordnung kann wie ein normaler Verwaltungsakt gem. § 129 AO berichtigt werden. Stets, d.h. ständig ist zu prüfen, ob die Anordnung noch in selber Höhe aufrechtzuerhalten ist oder ob nicht ggf. eine Reduzierung in Betracht kommt. Der Arrestschuldner hat insofern einen Rechtsanspruch, dessen Verletzung ggf. zu Amtshaftungsansprüchen führen kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nebeneinander von Einziehung und Verwaltungsakt

Rz. 363 [Autor/Stand] Gleiches gilt für andere Fälle der staatlichen Parallelvollstreckung. Sind öffentlich-rechtliche Institutionen geschädigt und bestehen eigene vollstreckbare Titel, ist dieser Vollstreckung der Vorzug einzuräumen. Eine gesetzliche Anknüpfung hierfür besteht nicht. Die Regelung des § 459g Abs. 2 StPO i.V.m. § 459c Abs. 2 StPO passt nicht, da es sich nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchungszweck

Rz. 158 [Autor/Stand] Der Zweck einer Durchsuchung ist das Auffinden von Beweismitteln (Ermittlungsdurchsuchung) oder die Ergreifung des Beschuldigten (Ergreifungsdurchsuchung). In letzterem Fall ist ein Haftbefehl nicht erforderlich, wenn der Beschuldigte etwa nur angehört oder etwa eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden soll (Blutprobe, DNA Probe). Die Ermittlung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Aufhebung der Beschlagnahme

Rz. 102 [Autor/Stand] Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn der Grund entfallen ist, sie unzulässig war oder der Gegenstand zu Beweiszwecken nicht mehr erforderlich ist.[2] Die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung führt nur bei schwerwiegenden Mängeln zur Aufhebung der Beschlagnahme.[3] Die Gegenstände sind an den Empfangsberechtigten herauszugeben. Im Falle der freiwilligen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr in Verzug" i.S.d. Art. 13 II GG, NStZ 2001, 337; Beichel/Kieninger, "Gefahr in Verzug" auf Grund Selbstausschaltung des erreichbaren, jedoch "unwilligen" Bereitschaftsrichters?, NStZ 2003, 10; Bittmann, Das staatsanwaltschaftliche Auskunftsverlangen gemäß § 95 StPO, NStZ 2001, 231; Brüning, Der Richtervorbehalt im s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Durchsuchungsantrag

Rz. 162 [Autor/Stand] Bereits der Durchsuchungsantrag ist ausreichend zu begründen, muss tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und erkennen lassen, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Sache stattgefunden hat. Lediglich bei einfach gelagerten Sachverhalten kommt eine Bezugnahme auf entsprechende Anregungen der Steuerfahndung oder Polizei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Antrag und Anordnung

Rz. 670 [Autor/Stand] Telekommunikationsmaßnahmen erfolgen auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Anordnung durch das Gericht (§ 100e Abs. 1 Satz 1 StPO). Führt die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig, ist die StraBu antragsberechtigt (§ 386 AO). Bei Gefahr in Verzug besteht Anordnungsbefugnis der Staatsanwaltschaft (bzw. StraBu; § 100e Abs. 1 Satz 2 StPO). Hinsichtl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIII. Vermögensbeschlagnahme gem. § 290 StPO

Rz. 581 [Autor/Stand] Als Zwangsmittel zur Gestellung eines abwesenden Beschuldigten, gegen den die öffentliche Klage bereits erhoben ist, kann, wenn Verdachtsgründe vorliegen, die den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen würden, sein Vermögen durch Gerichtsbeschluss mit Beschlag belegt werden[2]. Der dahinterstehende Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Gestellung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Verhältnismäßigkeit

Rz. 178 [Autor/Stand] Die Anordnung der Durchsuchung muss verhältnismäßig sein, d.h. es dürfen keine gleich geeigneten, genauso effektiven, aber weniger einschneidenden Maßnahmen in Betracht kommen (Vernehmung von Zeugen, Einholung behördlicher Auskünfte). Besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit stellt zudem eine Durchsuchung nach § 103 StPO bei einer nicht verdäc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / o) Einziehung von Tatprodukten, Tatmittel und Tatobjekten

Rz. 394 [Autor/Stand] Tatprodukte, d.h. Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können auch weiterhin gem. § 74 Abs. 1 StGB/§ 375 Abs. 2 AO eingezogen werden[2]. Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Te...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsbehelf

Rz. 673 [Autor/Stand] Der Betroffene einer TKÜ-Maßnahme ist nach § 101 Abs. 4 Nr. 3 StPO hierüber zu informieren (s. § 385 Rz. 448.1). Die Beteiligten der überwachten Telekommunikation können nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO auch nach Beendigung der Maßnahme bis zu zwei Wochen nach ihrer Benachrichtigung die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ih...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Durchsicht von Papieren (§ 110 StPO)

Rz. 185 [Autor/Stand] Die der Sicherstellung vorgelagerte Durchsicht der Papiere und EDV-Daten ist das Mittel, die beweiserheblichen Gegenstände und Daten inhaltlich darauf zu prüfen, ob die richterliche Beschlagnahme zu beantragen oder eine Rückgabe zu erfolgen hat.[2] Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht grundsätzlich nur der Staatsanwaltsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung beim Verdächtigen (§ 102 StPO)

Rz. 152 [Autor/Stand] Bei demjenigen, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anordnung

Rz. 541 [Autor/Stand] Die Anordnung des dinglichen Arrests ist als Teil des Steuerfestsetzungsverfahrens[2] ein selbständiger Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO, der die Feststellung enthält, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Geldanspruch besteht, für den ein Sicherungsbedürfnis gegeben ist.[3] Örtlich und sachlich zuständig ist gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO die Finanz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Arrestanordnung

Rz. 550 [Autor/Stand] Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 2 AO ist die Arrestanordnung schriftlich zu erlassen und zu begründen.[2] Sie muss nach § 119 Abs. 3 AO die anordnende Behörde erkennen lassen und erfordert die eigenhändige Unterschrift des anordnenden Amtsträgers.[3] Die Arrestanordnung muss im Sinne eines vollstreckbaren Titels, gleich einer vollstreckbaren Ausfertigung im Ziv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Übermittlung der Beweismittel

Rz. 1045 [Autor/Stand] Die Vollstreckungsbehörde übermittelt gem. Art. 13 RL EEA dem Anordnungsstaat unverzüglich und unmittelbar die Beweismittel, die aufgrund der Vollstreckung der EEA erlangt wurden oder sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden. Ähnlich den Regelungen zum Europäischen Haftbefehl, findet hier ein System der Übergabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Rechtsschutz gegen die Arrestanordnung

Rz. 554 [Autor/Stand] Die Anordnung des dinglichen Arrestes ist gem. § 347 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Einspruch anfechtbar. Zudem kann nach § 45 Abs. 4 FGO unmittelbar und ohne Zustimmung der Finanzbehörde Anfechtungsklage zum FG erhoben werden (§ 385 Rz. 480). Rechtsmittel entfalten keine hemmende oder aufschiebende Wirkung nach § 361 Abs. 1 AO oder § 69 Abs. 1 FGO zu. Ebenso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis von steuerlichen und strafrechtlichen Sicherungsmaßnahmen

Rz. 454 [Autor/Stand] Auch nach der Reform ist das Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest von grundlegender Bedeutung. Die Finanzverwaltung kann im Gegensatz zu privaten Verletzten, die oft auf langwierige Zivilprozesse zur Geltendmachung ihres Schadens angewiesen sind, auch schon im Laufe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Steuerfestsetzungen in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 590 [Autor/Stand] Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 StPO gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Es gelten insoweit die allgem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Akteneinsicht

Rz. 573 [Autor/Stand] Der Anspruch auf Akteneinsicht kann wegen der möglichen gravierenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen auch unter Berufung auf § 147 Abs. 2 StPO nicht verweigert werden[2]. Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme Betroffene noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs Gelegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Einziehung und Verständigung nach § 257c StPO

Rz. 364 [Autor/Stand] Die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73–73c StGB n.F. gehört nicht zu den Rechtsfolgen, die einer Verständigung gem. § 257c Abs. 2 StPO zugänglich sind. In Betracht kommt indes ein Absehen von der Einziehung gem. § 421 StPO n.F. als Verständigungsgegenstand. Die Entscheidungen stehen nicht im Ermessen des Gerichts, sondern sind zwingend vorgeschrieben...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / n) Nachträgliche Einziehung

Rz. 393 [Autor/Stand] Ist ein vorläufiges Sicherungsermittlungsverfahren unterblieben, so ist nach neuer Rechtslage, abgesehen von den zuvor angesprochenen Ausnahmen, im Urteil über die Einziehung zu entscheiden. Zum Zeitpunkt der Verurteilung ist im Rahmen der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung oder wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelt entscheidend, dass die Scha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist[2]. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundzüge der Einziehung

Rz. 305 [Autor/Stand] Die Einziehung des unmittelbar durch die Tat Erlangten bei dem Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat erfolgt im Urteil nach § 73 StGB (z.B. Stehlgut). Die endgültige Wertersatzeinziehungsanordnung wird im Urteil ausgesprochen. Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine selbstän...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundprinzipien der Rechtshilfe

Rz. 905 [Autor/Stand] Es ist stets von Amts wegen zu prüfen, ob die materiellen Unterstützungsvoraussetzungen vorliegen und Rechtshilfehindernisse nicht entgegenstehen[2]. Die wichtigsten Prinzipien sind hierbei Grundsatz der Gegenseitigkeit (Reziprozität); Erfordernis der beiderseitigen Straf- und Verfolgbarkeit; Spezialitätsgrundsatz (s. hierzu die Ausführungen zum Europäisch...mehr