Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 353]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Allgemeines [Rdn 399]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Pflichtverteidigung [Rdn 802]

Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brackert/Staechlin, Die Reichweite der im Strafbefehlsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung, StV 1995, 547 Burhoff, Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, RVGreport 2011, 85 Hohendorf, Probleme be...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, mündliche Verhandlung [Rdn 612]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Erstreckung auf Mitangeklagte [Rdn 2165]

Rdn 2166 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2167 1.a) Grds. entscheidet jeder Mitangeklagte selbst darüber, ob er das gegen ihn ergangene Urteil anfechten oder in Rechtskraft erwachsen lassen will. Hierbei kann jedoch die Situation entstehen, dass ein Revisionsführer mit seiner Revision durchdringt, während das tatrichterliche Ur...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1513]

Rdn 1514 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1479. Rdn 1515 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn eine Frist versäumt worden ist (vgl. dazu R...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Dinglicher Arrest [Rdn 132]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1071]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 817]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 110]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Verdeckte Ermittlungen [Rdn 211]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines [Rdn 1845]

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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zfs 6/2016, Zulassungsgründ... / Sachverhalt

Gegen die Betroffene ist durch Urt. des AG wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 120 EUR verhängt worden. In dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beanstandet sie mehrere Verfahrensverletzungen, durch welche ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei. Das OLG Köln hat den Zulassungsantrag als unbegründet verworfen.mehr

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zfs 6/2016, Zulassungsgründ... / 2 Aus den Gründen:

"Der in formeller Hinsicht unbedenkliche Zulassungsantrag bleibt in der Sache ohne Erfolg." In dem angefochtenen Urteil ist ausschließlich eine Geldbuße von nicht mehr als 250 EUR festgesetzt worden. Die Rechtsbeschwerde ist daher nicht nach § 79 Abs. 1 S. 1 OWiG ohne weiteres statthaft, sondern bedarf gemäß § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG der Zulassung. Deren gesetzliche Voraussetzung...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH behandelt Themenschwerpunkte aus dem formellen Rechtsmittelrecht. Zunächst und wie im Leitsatz wiedergegeben befasst sich der Beschluss vom 9.12.2015 mit der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde und klärt, wie die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig angefochten werden kann. Im zweiten Teil geht es um die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.2 Zurückweisen verspäteten Vorbringens

Rz. 78 Hat das Gericht verspäteten Vortrag zurückgewiesen und ohne weitere Ermittlungen entschieden, kann das im Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung gerügt werden. Bleibt möglicherweise entscheidungserheblicher Vortrag eines Beteiligten zu Unrecht unberücksichtigt, liegt darin immer ein Verfahrensmangel, nämlich ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs. Damit wär...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Entscheidungshindernis

Rz. 28 Ist nicht ordnungsgemäß terminiert oder auch nur ein Beteiligter nicht ordnungsgemäß geladen bzw. der Termin trotz Vorliegens erheblicher Gründe nicht verlegt oder vertagt worden, liegt darin ein vom Gericht zu beachtender Verfahrensmangel. Das Gericht muss in diesen Fällen den Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen aufheben, verlegen oder vertagen, es sei d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2 Verfahrensrüge

Rz. 31 Die Ladung zur mündlichen Verhandlung ist eine prozessleitende Verfügung, die nach § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann[1]. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung ist ebenfalls nicht möglich [2]. Hat das Gericht trotz Vorliegens eines entsprechenden Fehlers verhandelt und entschieden und ist der Mangel nicht d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1 Ermessen des Gerichts

Rz. 4 § 90a Abs. 1 FGO räumt dem Gericht Ermessen ein, in geeigneten Fällen durch Gerichtsbescheid zu entscheiden. Schwierigkeiten tatsächlicher Art lassen einen Fall regelmäßig nicht als geeignet zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid erscheinen, weil eine weitere Tatsachenfeststellung jedenfalls im Rahmen einer mündlichen Verhandlung möglich ist. Allerdings kann nach eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2.5 Ermessen des Gerichts

Rz. 70 Das Gericht ist nicht etwa gehalten, verspäteten Vortrag regelmäßig zurückzuweisen, und nur, wenn die Voraussetzungen von § 79b Abs. 3 FGO gegeben sind, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob es den verspäteten Vortrag doch noch berücksichtigen will. Denn gem. § 79b Abs. 3 S. 1 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der Frist vorgeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.2 Verfahren

Rz. 22 Über Aufhebung und Verlegung entscheidet der Vorsitzende, über Vertagung und Unterbrechung das Gericht. Die Entscheidungen, die von Amts wegen oder auf Antrag ergehen, bedürfen entgegen § 227 Abs. 4 S. 2 ZPO keiner Begründung, denn sie sind unanfechtbar[1]. Rz. 23 Die Terminänderung liegt grundsätzlich im Ermessen des Gerichts. Würde durch die Ablehnung einer Terminänd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Präklusion, § 79b Abs. 3 FGO

Rz. 43 Ist eine formgerecht und mit ordnungsgemäßer Belehrung[1] verfügte Ausschlussfrist verstrichen, kann neues Vorbringen nach Ermessen des Gerichts zurückgewiesen werden, wenn die weiteren Voraussetzungen von § 79b Abs. 3 FGO erfüllt sind. Dazu ist den Beteiligten grundsätzlich kein rechtliches Gehör zu gewähren. I. d. R. wissen die Beteiligten infolge der Belehrung, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift über die sog. Beteiligtenöffentlichkeit ist Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör [1]. Fehlende oder nicht rechtzeitige Benachrichtigung bzw. Nichtzulassung einer sachdienlichen Frage können daher absolute Revisionsgründe sein[2]. Allerdings kann das Rügerecht verloren gehen, wenn ausdrücklich oder stillschweigend auf die entsprechenden Rügen ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 Ergeht die Entscheidung des Gerichts aufgrund mündlicher Verhandlung, ist Entscheidungsvoraussetzung eine wirksame Terminsbestimmung. Zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung s. §§ 79a Abs. 2, 90 Abs. 2, 90a, 94a FGO. Enthält die Ladung den Hinweis nach § 91 Abs. 2 FGO, kann das Gericht eine mündliche Verhandlung durchführen und entscheiden, wenn die Beteiligten ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 FGO entscheidet das Gericht grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung. Eine mündliche Verhandlung ist nur dann nicht durchzuführen, wenn sie aufgrund von Ausnahmeregelungen unterbleiben kann .[1] Die mündliche Verhandlung bildet regelmäßig den Kern des gerichtlichen Verfahrens, der das Gesamtergebnis des Verfahrens[2] prägt. Sie dient insbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.7 Aufhebung der Ausschlussfristsetzung

Rz. 28 Nach § 79 Abs. 1 S. 1 FGO kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter die prozessleitende Anordnung, mit der er eine Ausschlussfrist gesetzt hat, bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung aufheben. Nach Beginn der mündlichen Verhandlung kann das nur noch durch das Gericht geschehen. Das kann von allen Beteiligten, nicht nur von dem durch die Fristsetzung betroffene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und -begrenzung. Sie entspricht weitgehend dem vor 1993 geltenden Art. 3 § 3 VGFGEntlG, wobei die wegen der Rspr. des BFH zum Entlastungsgesetz als zu eng empfundene Fassung beseitigt und dem FG insbesondere in § 79b Abs. 1 FGO im Interesse der Verfahrensbeschleunigung weitergehende, den Kläger einschränkende Befugnisse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3 Fragerecht, § 83 Sätze 2 und 3 FGO

Rz. 9 Alle Beteiligten können unmittelbar sachdienliche Fragen an Zeugen, Sachverständige und die übrigen Beteiligten stellen[1]. § 83 FGO geht über § 82 FGO i. V. m. § 397 ZPO hinaus. Die Vorschrift bedeutet nicht, dass der Vorsitzende insoweit die Verhandlungsleitung abgibt. Die Fragen der Beteiligten sind erst nach Aufforderung durch den Vorsitzenden, nachdem der Zeuge od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3 Folgen eines Verstoßes gegen § 90 Abs. 1 S. 1 FGO

Rz. 24 Ergeht ein Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung, obwohl eine Ausnahme von diesem Grundsatz nicht gegeben ist, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und die Beteiligten waren im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten[1]. Es ist also die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegen Urteile des FG zuzulassen bzw. Verfassungsbeschwerde gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.5 Form der Begutachtung – §§ 411–412 ZPO

Rz. 78 Nach § 411 ZPO kann für schriftliche Gutachten eine Frist bestimmt und bei deren Überschreiten ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Wird eine Frist von dem Gericht, d. h. von dem Senat oder dem Einzelrichter nach § 6 FGO bzw. allenfalls nach § 79a Abs. 3 FGO von dem Vorsitzenden oder Berichterstatter, bestimmt, ist die Fristsetzung zuzustellen[1]. Das Erscheinen des G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2.6 Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch das Gericht

Rz. 73 Ist nach Auffassung des Gerichts eine unter Beachtung der Voraussetzungen von § 79b FGO wirksam verfügte Ausschlussfrist verstrichen, kann das Gericht dennoch das verspätete Vorbringen zulassen. Es kann aber auch nach Ablauf der Frist vorgebrachte Erklärungen oder Beweismittel gem. § 79b Abs. 3 FGO zurückweisen und ohne weitere eigene Ermittlungen entscheiden. Rz. 74 D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.4.2 Ladung

Rz. 8 Die Ladung, d. h. die Mitteilung der vom Vorsitzenden verfügten Bestimmung über Ort und Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, erfolgt von Amts wegen regelmäßig schriftlich durch die Geschäftsstelle. In diesem Schreiben teilt die Geschäftsstelle den Beteiligten den für die mündliche Verhandlung festgesetzten Termin mit und spricht die Ladung aus. Die richterliche Termin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.1.1 Beweisbeschluss – §§ 358–360 ZPO

Rz. 4 Ein förmlicher Beweisbeschluss mit dem Inhalt des § 359 ZPO ist immer zulässig. Erforderlich ist er aber nur, wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist[1] oder wenn die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, d. h. einen besonderen Termin, erfordert[2]. Auch die Zurückweisung eines Beweisantrags bedarf grundsätzlich keines besonderen Beschlusses. Das Gericht ist befugt, ...mehr

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zfs 5/2016, Überprüfung von... / Sachverhalt

Das AG verurteilte die Betroffene wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zu einer Geldbuße von 70 EUR. An der Messstelle war die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Rahmen eines beidseitig aufgestellten Geschwindigkeitstrichters durch Verkehrszeichen 274 auf 100 km/h beschränkt. Abzüglich eines Toleranzwertes von 4 km/h hatte die Geschwindigkeit der Betro...mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Verspätetes Vorbringen (S. 1)

Rz. 2 Die Kostenpflicht knüpft in § 137 S. 1 FGO an das verspätete Vorbringen von entscheidungserheblichen Tatsachen an, sodass das Gericht nur dann ermessensfehlerfrei die Kosten dem Obsiegenden auferlegen kann, wenn die Verspätung ursächlich für die Verzögerung des Verfahrens war, die Entscheidung sich also nicht aus anderen Gründen verzögert hat, was heute bei der bekannt...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / 2 Aus den Gründen:

"Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 62 OWiG ist teilweise begründet." Dem Verteidiger ist die vollständige Messdatei samt Token und Passwort sowie die gesamte Messreihe entsprechend § 46 OWiG i.V.m. § 147 StPO zur Verfügung zu stellen. Andernfalls würde das Recht auf rechtliches Gehör verletzt werden. Denn bei der vorliegenden Messung handelt es sich um ein stand...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / Leitsatz

Dem Verteidiger ist die vollständige Messdatei samt Token und Passwort sowie die gesamte Messreihe entsprechend § 46 OWiG i.V.m. § 147 StPO zur Verfügung zu stellen. Andernfalls würde das Recht auf rechtliches Gehör verletzt werden. AG Gießen, Beschl. v. 27.10.2015 – 512 OWi 83/15mehr

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AGS 4/2016, Keine Gerichtsg... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung gegen den Kostenansatz ist begründet und führt zur Aufhebung der angegriffenen Kostenrechnung. Für die Anhörungsrüge nach § 69a GKG fallen keine Gerichtsgebühren an (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5.7.2012 – 2 W 174/12, juris Rn 4 [= AGS 2012, 529]; BFH, Beschl. v. 11.1.2006 – IV S 17/05, juris Rn 11; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 1....mehr

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FF 4/2016, Ablehnung der Au... / 2 Anmerkung

Zum wiederholten Mal beschäftigt sich das BVerfG mit der Entziehung der elterlichen Sorge und der Fremdunterbringung von Kindern[1] hier in einem Verfahren nach § 1696 Abs. 2 BGB. Es geht um den Antrag der früher allein sorgeberechtigten Mutter auf Aufhebung der etwa ein ¾ Jahr zuvor vom Familiengericht angeordneten Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB, die zur Entziehung der e...mehr

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AGS 3/2016, Keine Festsetzu... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat nach der Kostengrundentscheidung des OLG die den Beklagten im Berufungsverfahren entstandenen Kosten zu tragen. Allerdings besteht der Kostenerstattungsanspruch nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO nur in dem Umfang, in dem den Beklagten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten entstanden sind. a) Das Entstehen einer festsetzungsfähigen Verfahrensgebüh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Folgen des Unterbleibens der Schlussbesprechung

Rz. 10 Wird eine Schlussbesprechung entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht durchgeführt, wird damit dem Stpfl. kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt. Dieser Fehler kann jedoch nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO geheilt werden.[1] Eine Nachholung der (förmlichen) Schlussbesprechung[2] ist nicht erforderlich; der Fehler kann auch anderweitig geheilt werden. Die Nachholung...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Die Einwilligung des nur leiblichen Vaters in die Adoption nach § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB

Voraussetzung für die Adoption ist unter anderem die Einwilligung der Eltern des Kindes (§ 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB), des Kindes selbst (§ 1746 BGB) sowie der Antrag des oder der Annehmenden (§ 1752 Abs. 1 BGB). Die Einwilligung der Eltern des Kindes nach § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB bezieht sich ausschließlich auf die Eltern im Sinne des Abstammungsrechts.[20] Existiert kein rech...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Die bisherige Rechtsprechung

Ein Großteil der bisher veröffentlichten Rechtsprechung sah die Einwilligung des Samenspenders in die Adoption nach § 1747 Abs. 4 BGB als entbehrlich an.[38] Dies wurde teilweise einfach festgestellt oder mit der Auffassung begründet, dass § 1747 Abs. 4 BGB auch dann anzuwenden sei, wenn die Identität des leiblichen Vaters unbekannt ist.[39] Zum Teil wurde die Einwilligung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr