Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / bb) Vertretung im Klageerzwingungsverfahren

Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, den Antragsteller nach einer erfolglosen Einstellungsbeschwerde auch im eigentlichen Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO zu vertreten, entsteht dafür eine Verfahrensgebühr Nr. 4301 Nr. 5 VV.[23] Diese Verfahrensgebühr deckt im Verfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO sämtliche vom Rechtsanwalt erbrachte Tätigkeiten ab. Da...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / III. Kosten der Akteneinsichtnahmen

Die Kosten für die von dem Rechtsanwalt vor Ort durchgeführten Akteneinsichtnahmen am 22.11.2017 und am 15.3.2018 hat das BVerfG hingegen als notwendige Auslagen i.S.v. § 34a Abs. 2 BVerfGG anerkannt. gem. § 20 BVerfGG hätten die Beteiligten in einem beim BVerfG geführten gerichtlichen Verfahren das Recht auf Akteneinsicht. Sollten dem Beteiligten bei der Akteneinsicht Koste...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Voller Auftrag

Soll der Rechtsanwalt für den Antragsteller nicht nur im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO tätig werden, sondern hat von vorneherein den vollen Auftrag den Antragsteller als Verletzten, der sich ggf. einer erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen will, zu vertreten, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[16] Der Rechtsanwalt ist dann Vertreter eines Verletzten/Nebenkl...mehr

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AGS 11/2023, Pauschgebühr u... / II. Gewährung einer Pauschgebühr

Eine Pauschgebühr ist gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG auf Antrag zu bewilligen, wenn die im Vergütungsverzeichnis für den beigeordneten Rechtsanwalt bestimmten Gebühren für das ganze Verfahren oder für einzelne Verfahrensabschnitte wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache nicht zumutbar sind. 1. Stellungnahme der Bezirksrevisorin Das OLG führt dazu un...mehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Einzeltätigkeit

Erhält der Rechtsanwalt nicht den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren als Verteidiger zu verteidigen, sondern soll er im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO nur Beistand leisten, entsteht für diese Beistandsleistung nur die Verfahrensgebühr Nr. 4301 Nr. 5 VV.[29] Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche vom Rechtsanwalt im Verfahren nach ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Einzeltätigkeiten

Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Auftrag erhalten, sondern wird für den Antragsteller nur im Rahmen von Einzeltätigkeiten tätig, gilt: aa) Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) Soll der Rechtsanwalt nur die sog. Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) einlegen, entsteht dafür die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV.[20] Soll der Rechtsanwalt die Einstellungsbeschwe...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Voller Auftrag

Hat der Rechtsanwalt von vorneherein den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu verteidigen, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[28] Der Rechtsanwalt ist dann (Voll-)Vertreter eines Verletzten/Nebenklägers und rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Für ihn entstehen die Gebühren, die auch für den Vertreter des Antragstellers entstehen, wenn ihm der volle Auftrag ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Verfahrensgebühr

Für die Abrechnung der Rechtsbehelfe bleibt daher i.d.R. nur die Abrechnung über die Verfahrensgebühr, die für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsbehelf erhoben bzw. eingelegt wird. Das ergibt sich aus der allgemeinen Regelung für den Abgeltungsbereich der (jeweiligen) Verfahrensgebühr, wie sie in Vorbem. 4 Abs. 2 VV bzw. in Vorbem. 5 Abs. 2 VV enthalten ist. ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / aa) Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO)

Soll der Rechtsanwalt nur die sog. Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) einlegen, entsteht dafür die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV.[20] Soll der Rechtsanwalt die Einstellungsbeschwerde ggf. (auch) begründen, entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 2 VV. Ist er mit der Beistandsleistung im Einstellungsbeschwerdeverfahren beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr...mehr

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AGS 11/2023, Zulässige Einw... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine kurze Entscheidung des Einzelrichters des VIII. ZS des BGH, die einiger Anmerkungen bedarf. 1. Terminologie Nicht nur einige Rechtsanwälte, sondern auch BGH-Richter haben Probleme, im Kostenrecht die richtigen Begriffe zu finden. Dies betrifft hier die Begriffe "Streitwert" und "Gegenstandswert", die häufig und auch hier munter durcheinandergewürfelt werden. Die richtige ...mehr

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AGS 11/2023, Bewilligung vo... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine der doch recht häufigen Entscheidungen des BGH zu der Problematik von Bewilligung von PKH für das Adhäsionsverfahren (in der Revisionsinstanz). Insoweit muss der Rechtsanwalt darauf achten, dass in den Fällen der Beistandsbeiordnung gem. § 397a Abs. 1 StPO diese für das gesamte Verfahren wirkt (vgl. BGH, Beschl. v. 24.6.2010 – 2 StR 156/10, NStZ 2010, 714). Insofern mus...mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / III. Maßgebliche Tätigkeiten

Unter Geltung der §§ 73 ff. StGB n.F. sei weiter umstritten, welche anwaltliche Tätigkeit zum Anfall der Gebührenvorschrift der Nr. 4142 VV führe. Nach der (zutreffenden) ganz h.M. genüge für die Gebührenentstehung jede Tätigkeit des Rechtsanwalts, die dieser im Zusammenhang mit der Einziehung erbringt. Danach werde die Gebühr bereits durch die außergerichtliche nur beratend...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung betrifft das verfassungsgerichtliche Verfahren. Sie ist auf andere Verfahren m.E. nur bedingt übertragbar. 1. Die Antwort auf die Frage der Erstattung der Kosten für die Anfertigung von Kopien ist/war hier der Regelung in § 23 Abs. 3 BVerfGG geschuldet. Danach kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter jedem Beteiligten aufgeben, binnen einer zu bestimmen...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Bußgeldverfahren

Ist dem Rechtsanwalt im Bußgeldverfahren die Einlegung des Rechtsbehelfs nur als Einzeltätigkeit übertragen worden, gilt Nr. 5200 VV. Wird er darüber hinaus mit der Begründung des Rechtsbehelfs beauftragt, kann er dafür nach Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 5200 VV ggf. noch eine weitere Verfahrensgebühr nach Nr. 5200 VV abrechnen. Ist der Rechtsanwalt nur damit beauftragt, einen Rec...mehr

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AGS 11/2023, Rechtsmittelbe... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten verurteilt. Zu den Tatvorwürfen hatte sich der Angeklagte teilweise geständig eingelassen. Gegen dieses Urteil legte der bis dahin unverteidigte Angeklagte fristgerecht Berufung ein. Nach Ladung des Angeklagten durch das LG meldete sich ein Rechtsanwalt als Verteidiger, beantragte seine Beiordnung als Pflichtverteidiger gem. § 140 Abs. 2 StPO und g...mehr

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FoVo 11/2023, Erstattungsfä... / 2 II. Aus der Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Erstattungsfähigkeit ist § 788 ZPO Zu Recht hat das AG den Erlass eines PfÜB zur Vollstreckung wegen der Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid nach Maßgabe der Forderungsaufstellung, die dem Antrag beigefügt war, abgelehnt. In diese Forderungsaufstellung ist zulasten der Schuldnerin ein Teilbetrag von 180,88 EUR für einen schriftlichen Ratenzahlu...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 3. Gebühren nach Teil 3 VV

Für die Tätigkeit im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV i.V.m. Vorbem. 3.1 VV.[37] Diese Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3.2 VV für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Diese Formulierung entspricht der aus Teil 4 Abs. 2 VV, sodass auf die allgemeinen Regeln zur Verfahrensgebühr verwiesen werden ...mehr

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AGS 11/2023, Höhe der Gebüh... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten, der vom AG vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden ist. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Landeskasse auferlegt. Der Rechtsanwalt hat dann unter Beifügung einer Abtretungserklärung beantragt, seine Gebühren und Auslagen abzüglich bereits erhaltener Pflichtverteidi...mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / V. Gegenstandswert

Bei der Gebühr Nr. 4142 VV handele es sich um eine besondere, als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr. Besondere Tätigkeiten des Rechtsanwaltes seien dabei nicht erforderlich, da ihm die Gebühr als reine Wertgebühr unabhängig vom Umfang der Tätigkeit zustehe. Damit genüge es, wenn der Verteidiger beratend im Zusammenhang mit der möglichen Einziehung tätig werde (OLG Dr...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / I. Einführung

Förmliche Rechtsbehelfe sieht die StPO bzw. das OWiG insbesondere vormehr

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AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 5: §§ 1922-2385, CISG, IPR, EGBGB

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLVIII, 2.713 S., 189,00 EUR Das Gesamtwerk bestehend aus fünf Bänden überzeugt mit seinen Neuerungen und seiner Aktualität auf knapp 15.000 Seiten. Die Neuaufl...mehr

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AGS 11/2023, Bemessung der ... / II. Terminsdauer war unterdurchschnittlich

Die vom AG festgesetzten von der Landeskasse dem Verteidiger zu erstattenden notwendigen Auslagen sind nicht zu beanstanden. Die vom Verteidiger für den Hauptverhandlungstermin am 1.3.2021 geltend gemachte Terminsgebühr ist unbillig und damit unverbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Die durch den Rechtspfleger vorgenommene Kürzung der insoweit beantragten Gebühr nach Nr. 4108 V...mehr

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zfs 11/2023, Unverzüglichke... / 1 Sachverhalt

Die Klagepartei begehrt von der Bekl., ihrem Rechtsschutzversicherer, Kostendeckung für ein gerichtliches Vorgehen in zweiter Instanz gegen die MAG mit dem Argument ihr Fahrzeug sei vom so genannten Dieselskandal betroffen. Die Klagepartei erwarb am das streitgegenständliche Fahrzeug, einen M B. Das Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs OM ausgestattet. Das Fahrzeug wurde al...mehr

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AGS 11/2023, Erstattung der... / II. Gestattung und keine Verpflichtung

Die Teilnahme an einer Verhandlung per Video gem. § 128a ZPO ist nicht verpflichtend. Nach dem Gesetz ist den Rechtsanwälten und den Parteien die Teilnahme per Video zu "gestatten". Daher steht es dem Rechtsanwalt und der Partei frei, dennoch zur mündlichen Verhandlung vor dem Gericht persönlich zu erscheinen. Entschließt sich ein Prozessbevollmächtigter dazu, persönlich zum...mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / II. Anwendbares Recht

Das LG nimmt zunächst zu der Frage Stellung, welches Recht der Vermögensabschöpfung anzuwenden. Nach Auffassung des LG ist das neue Recht der Vermögensabschöpfung anzuwenden, sodass es auf die Frage des Strafcharakters der Maßnahme für die Anwendung der Nr. 4142 VV nicht mehr ankomme. Unter Geltung der §§ 73 ff. StGB n.F. entspreche es der (derzeit) h.M., dass es auf den Str...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Zusätzliche Gebühren

Die Gebühren, die der Rechtsanwalt nach Teil 3 VV für seine Tätigkeit im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG verdient, entstehen zusätzlich zu den Gebühren, die ggf. für die Tätigkeit im Strafverfahren nach Teil 4 VV entstehen. Darauf hat ausdrücklich das OLG Zweibrücken[36] für das Verfahren betreffend die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG hinsichtlich betäubu...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Vollverteidiger

Die vorstehenden Ausführungen unter II. gelten nur für den Rechtsanwalt, dem der volle Verteidigungsauftrag übertragen worden ist. I.Ü.:mehr

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FF 11/2023, Ablehnung einer... / 1 Gründe:

I. [1) Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Am 15.6.2018 schlossen sie im Verbundverfahren vor dem Amtsgericht Celle einen Vergleich, in dem u.a. sich der Antragsteller verpflichtete, der Antragsgegnerin nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 1.600 EUR zu zahlen. Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller die Abänderung dieser Vereinbarung zum ...mehr

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AGS 11/2023, Mittelgebühr i... / IV. Bedeutung für die Praxis

Hinzuweisen ist auf zwei Punkte: 1. Das, was das LG zur Rahmengebühr und zur Mittelgebühr schreibt, ist falsch und wird auch nicht dadurch richtig(er), dass man auf eine falsche st. Rspr. verweist. Wenn man es liest, möchte man schreien: Ich mag nicht mehr. Wegen der Einzelheiten zur richtigen Bemessung s. u.a. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 4.5.2023 – 6 Qs 56/23, AGS 2023, 398...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / II. Absetzung der Kosten für die Kopien

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Festsetzung von Kosten für insgesamt 2.420 Kopien hat das BVerfG als unbegründet angesehen. Der insoweit allein in Betracht kommende Kostentatbestand der Nr. 7000 Nr. 1 b) VV sei nicht erfüllt. Der Rechtsanwalt sei nach den einschlägigen Regelungen des BVerfGG nicht zur Vorlage von Mehrfertigungen seiner Schriftsätze verpflich...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Rechtsanwalt nicht (Voll-)Verteidiger, sondern nur mit der Erhebung der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG beauftragt, entsteht für diese Einzeltätigkeit im Strafverfahren die Nr. 4302 Nr. 2 VV und im Bußgeldverfahren die Nr. 5200 VV. Es gelten die allgemeinen Regeln (vgl. III., 2.).mehr

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AGS 11/2023, Bewilligung vo... / I. Sachverhalt

Die Neben- und Adhäsionsklägerin hatte beantragt, ihr für das Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Adhäsionsverfahren zu bewilligen. Der BGH hat den Antrag abgelehnt.mehr

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AGS 11/2023, Kostengrundent... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung wird beim Betroffenen und seinem Verteidiger zu erheblichem Unmut geführt haben. Da macht die Staatsanwaltschaft einen Fehler, der zum Beginn der Vollstreckung gegenüber dem Betroffenen führt, wogegen sich der Betroffene erfolgreich wehrt. Und dann lässt man den Betroffenen auf den entstandenen Kosten sitzen. Denn anders kann man die Entscheidung nicht we...mehr

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AGS 11/2023, Pauschgebühr u... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war für den Angeklagten als Pflichtverteidiger bei der Wirtschaftsstrafkammer tätig. Nach Abschluss des Verfahrens hat er beantragt, anstelle der Gebühren gem. Nr. 4100 VV und Nr. 4118 VV i.H.v. 524,00 EUR unter Anrechnung der insoweit ausbezahlten Pflichtverteidigervergütung eine Pauschvergütung i.H.v. 2.150,00 EUR zu bewilligen. Darüber hinaus wurden für d...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Besondere Gebühren

Für fast alle unter I. aufgeführten Rechtsbehelfe lässt sich feststellen: Für die vom Rechtsanwalt in dem Zusammenhang jeweils erbrachten Tätigkeiten sind keine besonderen Gebühren vorgesehen, und zwar weder in Teil 4 VV, wenn es um das Strafverfahren geht, noch in Teil 5 VV für das Bußgeldverfahren. Eine Ausnahme gilt nur für das Klageerzwingungsverfahren (vgl. IV.) und die...mehr

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AGS 11/2023, Berücksichtigu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht "Farbe bekannt", ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 [Hansens] = NJW-RR 2007, 422) folgen werde, wonach der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages...mehr

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AGS 11/2023, Mittelgebühr i... / Leitsatz

Durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einfachen Sach- und Rechtsfragen, niedrigen Geldbußen und wenigen Punkten im Fahreignungsregister sind grundsätzlich als unterdurchschnittliche Bußgeldsache anzusehen. Eine vom Gericht zu tolerierende Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts liegt nur vor, wenn sie aufgrund der Umstände des Einzelfalls in Verbindung mit den Bemes...mehr

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AGS 11/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

S. die Entscheidungen des LG Frankenthal und des OLG Zweibrücken in AGS 2023, 508 [N. Schneider], in diesem Heft. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 11/2023, S. 509 - 510mehr

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AGS 11/2023, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe/Dr. Hans Jochem Mayer/Detlef Burhoff. 26. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.510 S., 169,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht ist kürzlich in 26. Aufl. erschienen. Dabei haben die Autoren die aktuellen Gesetzesänderungen und eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen...mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die sorgfältig begründete Entscheidung ist zutreffend. Sie stellt den Stand der Rspr. zu den insoweit strittigen Fragen anschaulich dar und zieht die zutreffenden rechtlichen Folgerungen. Weitere Anmerkungen erübrigen sich, zumal zu den angesprochenen Fragen schon wiederholt Stellung genommen worden ist (zu allem eingehend auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeld...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / IV. Klageerzwingungsverfahren

Für die Abrechnung des sog. Klageerzwingungsverfahrens (§§ 172 ff. StPO)[15] ist zu unterscheiden zwischen dem Vertreter des Antragstellers (dazu IV., 1.) und dem Vertreter/Verteidiger des Beschuldigten (dazu IV., 2.). Außerdem kommt es auch hier darauf an, ob der Rechtsanwalt jeweils bereits (schon) den Auftrag zur vollen Vertretung/Verteidigung erhalten hatte, oder ob er i...mehr

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AGS 11/2023, Rahmengebühren... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist zutreffend, auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren bei der Bemessung der Rahmengebühren (§ 14 Abs. 1 S. 1 RVG) von der jeweiligen Mittelgebühr auszugehen. Davon gehen inzwischen zahlreiche AG und auch LG aus. So z.B. auch das LG Leipzig (RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119 = RVGprof. 2009, 33; wegen weiterer Nachw. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und B...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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AGS 11/2023, Erstattung der... / Leitsatz

Auch dann, wenn das Gericht dem Anwalt und seiner Partei nach § 128a ZPO die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Video von einem anderen Ort gestattet hat, sind die Kosten Reisekosten des Anwalts und der Partei erstattungsfähig, wenn sie dennoch am Termin teilnehmen. LG Frankenthal, Beschl. v. 8.9.2023 – 3 O 103/21; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 9.10.2023 – 6 W 47/23mehr

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AGS 11/2023, Erstattung der... / Leitsatz

Auch dann, wenn das Gericht dem Anwalt und seiner Partei nach § 128a ZPO die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Video von einem anderen Ort gestattet hat, sind die Kosten Reisekosten des Anwalts und der Partei erstattungsfähig, wenn sie dennoch am Termin teilnehmen. LG Aachen, Beschl. v. 22.3.2023 – 8 O 545/21mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsfrist

Rz. 7 Nach § 580 können Vermieter und Erbe die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist innerhalb eines Monats, nachdem sie von dem Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, aussprechen. Auf die Kenntnis von der Erbenstellung bzw. der Person des Erben kommt es zwar nach dem Wortlaut des § 580 nicht an; diese Kenntnis ist aber für den Fristenlauf notwendig, damit der E...mehr

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AGS 11/2023, Rechtsmittelbe... / IV. Bedeutung für die Praxis

M.E. in beiden Punkten zutreffend. Hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis des (Pflicht-)Verteidigers entspricht die Entscheidung der h.M. in der Rspr. Hinsichtlich der Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Landeskasse unterscheidet sich dieses Verfahren von den sonstigen Fällen dadurch, dass hier bereits eine Verurteilung des ehemaligen Angeklagten – of...mehr

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AGS 11/2023, Höhe der Gebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Bestellung als Pflichtverteidiger führt eben nicht automatisch dazu, dass im Fall des Freispruchs und der Erstattung von Gebühren aus der Staatskasse immer mindestens die Mittelgebühr zu erstatten ist. Vielmehr sind die allgemeinen Grundsätze der Gebührenbemessung nach § 14 RVG anzuwenden. Ähnlich hat bereits das LG Kiel entschieden (vgl....mehr