Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 118 Die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 17 für den Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich zur Instanz und löst keine gesonderten Gebühren aus. Eine Ausnahme hiervon regelt die Anm. zu VV 3400, wenn der Anwalt einer unteren Instanz dem Rechtsmittelanwalt die Handakten übersendet und dies auftragsgemäß mit gutachter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Höhe der Gebühren

Rz. 55 Der Gebührenrahmen beläuft sich in allen Instanzen sowohl für die Verfahrens- als auch für die Terminsgebühr auf 44 EUR bis 517 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR.[50] Rz. 56 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber, sodass er sich bei zwei Auftraggebern auf 57,20 EUR bis 672,10 EUR beläuft. D...mehr

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AGS 06/2021, Frist für Stre... / III. Bedeutung für die Praxis

Mindestfrist ein Monat Nach ganz einhelliger Auffassung beginnt in allen Gerichtsbarkeiten die Sechs-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 GKG mit Eingang der letzten Erledigungserklärung zu laufen. Dass die Sechs-Monats-Frist damit regelmäßig schon vor dem Zeitpunkt der Streitwertfestsetzung beginnt, ist unschädlich. Denn den Parteien, Beteiligten und ihren Anwälten verbleibt nach § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sonstige Fälle

Rz. 144 Außer in den in Nr. 1 Buchst. a bis c genannten Fällen kann der Anwalt immer dann Dokumentenpauschalen abrechnen, wenn sie in sonstigen Fällen im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich gefertigt sind. Auf den Zweck der Kopie oder des Ausdrucks oder den Adressaten kommt es nicht an, wie Nr. 1 Buchst. d klarstellt. Daher zählen auch Kopien und Ausdrucke zur Unt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kopien von Originalunterlagen

Rz. 148 Nach einem Teil der Rechtsprechung zählen hierzu auch Kopien von Originalunterlagen, die bei Gericht einzureichen sind und von denen der Rechtsanwalt Kopien ständig zur Hand haben muss.[240] Zutreffenderweise sind solche Kopien bereits nach Nr. 1 Buchst. a zu vergüten. Es kann keinen Unterschied machen, ob der Anwalt sich für seine Handakten eine Kopie fertigt und da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sinn und Zweck der Anrechnung

Rz. 45 Die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr soll das Gesamtaufkommen der Gebühren in den Fällen begrenzen, in denen sich nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Umfang der Tätigkeit und deren Schwierigkeit in einer Angelegenheit erheblich verringert, weil der Anwalt in einer anderen Angelegenheit bereits vorbefasst war. Besonders deutlich wird dies bei Rahm...mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Besprechungsterminsgebühr Die Entscheidung ist zutreffend. Einseitige Gespräche mit dem Richter reichen nicht aus, um die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV zu begründen. Das gilt auch dann, wenn beide Anwälte jeweils mit dem Richter sprechen. 2. Keine fiktive Terminsgebühr Auch eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV kam hier nicht in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sach- oder Naturalvergütung

Rz. 72 Die Vergütung des Rechtsanwalts muss nicht zwingend in Geld erfolgen. Als Gegenleistung für die anwaltliche Tätigkeit können auch Sachleistungen des Auftraggebers vereinbart werden, etwa die Übereignung von Sachen oder die Abtretung von Forderungen bzw. Gesellschaftsanteilen.[123] Denkbar sind auch Naturalleistungen des Auftraggebers, z.B. die Erbringung von Dienstlei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Handelt der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber, greift § 7 in jedem Fall ein, und zwar selbst dann, wenn er in deren Auftrag lediglich eine einzelne (auch: dritte) Person vertritt (z.B. Eltern beauftragen ihn im eigenen Namen mit der Vertretung ihres Kindes).[18] Der Anwalt kann die Gebühren nur einmal verlangen (Abs. 1), aber jeden Auftraggeber auf sämtliche Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gegenstandswert

Rz. 225 Zum Gegenstandswert bei der gütlichen Erledigung siehe § 25 Rdn 7 f., 78 ff. Rz. 226 Bei einem (kombinierten) Auftrag zur gütlichen Erledigung und für den Fall ihres Scheiterns zur Abnahme der Vermögensauskunft sind Besonderheiten beim Gegenstandswert zu beachten (vgl. § 25 Rdn 78 f.). Beispiel: Der Rechtsanwalt beauftragt den Gerichtsvollzieher wegen einer Forderung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Dokumentenpauschale

Rz. 107 Für die Anfertigung der nach § 82 Abs. 1 S. 2 VwGO beizufügenden Kopien des angefochtenen Verwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides ist die Fertigung von Kopien aus den Behördenakten grds. nicht erforderlich, da der Anwalt diese Bescheide vom Auftraggeber in Urschrift erhält und sich hiervon Kopien fertigen kann.[181] Diese Kopien fallen damit nicht unter Nr. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere selbstständige Räumungsfristverfahren

Rz. 26 Werden mehrere selbstständige Räumungsfristverfahren nacheinander eingeleitet, so handelt es sich jeweils um eigene Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 2. Beispiel: Im Räumungsrechtsstreit bewilligt das Gericht gemäß § 721 Abs. 1 ZPO eine Räumungsfrist nach gesonderter Verhandlung (siehe Rdn 10). Vor Ablauf der Räumungsfrist beantragt der Mieter die Verlängerung um weite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Betreuer

Rz. 25 Ein als Betreuer (Pfleger) tätiger Anwalt, dem gegen den Betreuten ein Anspruch auf eine Anwaltsvergütung zusteht (siehe § 1 Rdn 166 ff.), kann diese Vergütung nicht nach § 11 festsetzen lassen.[11] Dies gilt auch dann, wenn der zum Pfleger bestellte Rechtsanwalt eine Anwaltssozietät beauftragt, der er selbst angehört.[12]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Tätigkeit in der Vollstreckung

Rz. 6 Die 0,3-Verfahrensgebühr nach VV 3309 entsteht, wenn der Anwalt mit einer Tätigkeit beauftragt bzw. betraut wird, die gebührenrechtlich zur Zwangsvollstreckung gehört (zu Einzelheiten zu diesem Merkmal siehe Rdn 31 ff.), keine Ausnahme gemäß § 19 vorliegt und er mit einer ersten diesbezüglichen Tätigkeit beginnt. Das wird häufig die Aufnahme der ersten Information (VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verteidiger

Rz. 6 VV 4142 gilt zunächst einmal für den Verteidiger des Beschuldigten. Gemeint ist wiederum der Vollverteidiger, also der Anwalt, dem die Verteidigung des Beschuldigten insgesamt übertragen worden ist.[3] Hierzu genügt es, dass der Verteidiger nur für das so genannte objektive Verfahren (§§ 421 ff. StPO, § 7 WiStG) beauftragt worden ist.[4] Rz. 7 Daher gilt VV 4142 auch da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. § 73 GNotKG

Rz. 6 Ausschlussverfahren nach dem WpÜG gelten nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 GNotKG als Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Wert des gerichtlichen Ausschlussverfahrens richtet sich demnach nach dem GNotKG. Maßgebend für die Bewertung des gerichtlichen Ausschlussverfahrens ist nach § 73 GNotKG der Betrag, der dem Wert aller Aktien entspricht, auf die sich der Aussch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung der Antragsteller

Rz. 217 Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 218 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

Rz. 75 Durch VV 3104 Abs. 4 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3307 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Anwalt um dieselbe Person handelt (vgl. auch VV 3305 Rdn 94 ff.). Rz. 76...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsspezifische Tätigkeit

Rz. 27 Die Geschäftsgebühr kann nur anfallen, wenn der Rechtsanwalt eine berufsspezifische Tätigkeit entfaltet, auf die das RVG anwendbar ist. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift, aber daraus, dass sie Bestandteil des RVG ist, das nur auf anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist (siehe § 1 Rdn 124 ff.). Es entsteht daher keine Geschäftsgebühr, wenn der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entscheidungen des UdG

Rz. 7 Sowohl die Festsetzung gem. § 55 als auch deren Ablehnung und sämtliche Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, die im Festsetzungsverfahren gem. § 55 abschließend ergehen, sind mit der Erinnerung anfechtbar. Da die gemäß § 51 vom OLG oder vom BGH z.B. in Straf- und Bußgeldsachen und Verfahren nach dem IRG und IStGH-Gesetz festgesetzte Pauschgebühr vor d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2008 durch das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren eingefügt (siehe auch § 3a Rdn 1 ff., § 4 Rdn 1 ff. und § 4a Rdn 1 ff.). Sie regelt die Rechtsfolgen einer Vergütungsvereinbarung, die den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 nicht entspricht. Auf andere fehler...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bemessung der Gebühr

Rz. 61 Im Gegensatz zur früheren Regelung in § 83 Abs. 3 BRAGO, die lediglich erlaubte, im Einzelfall die Höchstgebühr zu überschreiten, steht dem Anwalt nach Abs. 4 von vornherein ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet. Rz. 62 Der Verteidiger braucht also nunmehr grundsätzlich nicht zu begründen, dass für ihn ein er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehr als zwei Auftraggeber vorhanden

Rz. 42 Beispiel 2 (Anwalt vertritt mehr als zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine vier Auftraggeber einen gemeinschaftlichen Zahlungsanspruch i.H.v. 5.000 EUR ein. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen. Die Gesamtvergütung beträgt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageabweisungsantrag im Widerspruchsschreiben

Rz. 50 Die Einlegung des Widerspruchs durch den Antragsgegner ist mit der Gebühr nach VV 3307 abgegolten und lässt keine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen.[55] Verknüpft der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners den Widerspruch gemäß § 694 ZPO mit dem Antrag, die Klage abzuweisen, stellt sich einerseits die Frage, ob hierdurch eine volle Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mögliche Probleme

Rz. 29 Bei jedem Vorschussverlangen sollte der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt berücksichtigen, dass der Antrag in einem laufenden Verfahren gestellt wird. Häufig wird der Vorschussantrag dem Urkundsbeamten daher nicht zur Bearbeitung vorgelegt (werden können), weil die Akten an anderer Stelle (Staatsanwaltschaft, Gericht, Sachverständiger) nicht entbehrlich sind. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Therapieunterbringung (ThUG)

Rz. 16 Anzuwenden sind die VV 6300 ff. darüber hinaus auch in Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG).[15] Dies folgt aus § 20 ThUG.[16] Insoweit stellt § 62 sicher, dass keine landesrechtlichen Vorschriften vorgehen. Rz. 17 Nach § 327 FamFG kann der Betroffene gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug der Unterbringung nach § 312 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz bei der Wertfestsetzung

Rz. 19 Nach § 3 Abs. 1 GKG berechnen sich die Gerichtsgebühren in Zivilsachen grundsätzlich nach dem Streitwert und im Falle eines gerichtlichen Vergleichs über nicht anhängige Gegenstände nach dem Vergleichsmehrwert (GKG-KostVerz. 1900), soweit nichts anderes bestimmt ist. Streitwert und Vergleichsmehrwert hat das Gericht nach § 63 GKG von Amts wegen festzusetzen, damit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 64 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 2. Keine Kostenerstattung

Außerdem ist gem. § 56 Abs. 2 S. 3 RVG die Kostenerstattung ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt, der sich – im Ergebnis ohne vollständigen Erfolg – mit seiner Erinnerung/Beschwerde gegen die gesamte Absetzung der Vergütung gewandt hat, mit kostenrechtlichen Nachteilen nicht rechnen muss. Deshalb sollte gut bedacht werden, ob der Anwalt wirklich – wie es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vergütungsfestsetzung

Rz. 15 Da es sich um eine Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren handelt, kann der Anwalt seine Vergütungsansprüche im vereinfachten Verfahren nach § 11 gegen den Vertretenen festsetzen lassen.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG (Nr. 9)

Rz. 43 Die Regelung der Nr. 9 hat die frühere Vorschrift des § 62 Abs. 3 BRAGO übernommen. Danach erhält der Rechtsanwalt in Arbeitssachen für seine Tätigkeit, die eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs. 3 ArbGG), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 2 ArbGG) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätzlich die Teilnahme am Termin. Ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren

Rz. 51 Aufgrund der Verweisung in Abs. 2 S. 3 ergibt sich, dass in den vorgenannten Eilverfahren der Rechtsanwalt die im ersten Rechtszug bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält. Dies ist systemwidrig, da er in der Hauptsache niemals die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält, sondern entweder die Gebühr nach VV 2300 im Verfahren vor der Vergabekammer oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Allgemeiner Vertreter

Rz. 37 Auch bei Wahrnehmung des Mandats durch einen allgemeinen Vertreter kann der Anwalt stets die volle Vergütung verlangen. Allgemeiner Vertreter kann ein Rechtsanwalt, eine andere Person mit Befähigung zum Richteramt (§ 53 Abs. 4 S. 2, 1. Alt. BRAO) oder auch ein Referendar sein, der mindestens zwölf Monate im Vorbereitungsdienst tätig ist (§ 53 Abs. 4 S. 2, 2. Alt. BRAO).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung beim Vollstreckungsschutz

Rz. 422 Vor der Entscheidung über die vorgenannten Anträge kann im Anwendungsbereich der §§ 765a, 851a und 851b ZPO eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Eigenständige Regelung

Rz. 2 VV 3310 enthält eine gegenüber VV Vorb. 3 Abs. 3 eigenständige Regelung über das Erwachsen einer Terminsgebühr. Dies ergibt sich schon aus der Anm. zu VV 3310 ("nur"), aus der Gesetzesbegründung[1] und aus dem Wortlaut von VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1. Danach entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) DIN A3 übersteigende Formate

Rz. 202 Die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken, die das DIN A3-Format übersteigen, etwa von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, ist auf üblichen Kopierern im Regelfall nicht möglich. Da entsprechende Kopien deshalb im Regelfall nicht durch den Rechtsanwalt selbst, sondern durch einen externen Dienstleister hergestellt werden, kann der Anwalt nach VV Vorb. 7 A...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 20 Das Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist Zwangsvollstreckung (vgl. § 869 ZPO). Dementsprechend kann auch für das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Prozesskostenhilfe wie für die sonstige Zwangsvollstreckung bewilligt werden, jedoch nicht pauschal für das Verfahren insgesamt, sondern nur hinsichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ortsüblichkeit

Rz. 95 Das für den arbeitsvertraglichen Sektor zu § 612 Abs. 2 BGB entwickelte Kriterium der Ortsüblichkeit ist für Abs. 1 S. 2 im anwaltsspezifischen Sinne zu konkretisieren. Als Region, innerhalb derer die Üblichkeit zu ermitteln ist, bietet sich der Bezirk des Oberlandesgerichts an, in welchem der liquidierende Anwalt seine Kanzlei unterhält. Die rechtliche Anknüpfung erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Staatskasse als Auftraggeber

Rz. 8 Wird der Rechtsanwalt gerichtlich beigeordnet oder bestellt (vgl. aber auch § 59a), ist "Auftraggeber" die Staatskasse. Dann liegt zwar nur ein Auftraggeber im weiteren Sinne vor, der jedoch im Interesse verschiedener Personen handelt. Die Beiordnung oder Bestellung durch das Gericht für Mehrere kann gebührenrechtlich aber nicht anders zu behandeln sein als eine unmitt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 2101 erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 und geht der dortigen Regelung vor. Die Vorschrift beruht auf der früheren Praxis der Rechtsanwälte am Reichsgericht und am Bundesgerichtshof, die für ihre Gutachten über die Aussicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 1005 und 1006 ist geregelt, in welcher Höhe der Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr (VV 1000) oder Erledigungsgebühr (VV 1002) erhält, wenn in sozialrechtlichen Angelegenheiten Betragsrahmengebühren anfallen. Rz. 2 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nach VV 1005 wird in Höhe der nach VV 2302 angefallenen auße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 758a ZPO

Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern sind gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtspfleger als Urkundsbeamter

Rz. 108 Aus § 26 i.V.m. § 21 RPflG ergibt sich, dass die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle für die Festsetzung nach § 55 unberührt bleibt. Häufig ist der Rechtspfleger daher zugleich Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, weshalb der Anwalt es in vielen Abrechnungsfällen regelmäßig mit demselben Sachbearbeiter zu tun hat, soweit das erstinstanzliche Gericht z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Form der Erklärung zu erhaltenen Zahlungen (Abs. 5 S. 2–4)

Rz. 36 Fehlt jegliche Unterschrift unter dem Festsetzungsantrag, kann die Festsetzung nicht erfolgen. Zwar kann von einem Antrag auch dann ausgegangen werden, wenn feststeht, dass es sich bei dem Antrag nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern von dem zweifelsfrei erkennbaren Absender die Antragstellung gewollt ist. Die gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 erforderliche Erklärung zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsrecht

Rz. 45 Ein Verstoß gegen die Pflichten des Abs. 3 hat für den Anwalt keine berufsrechtlichen Konsequenzen. Es handelt sich um vergütungsrechtliche Spezialpflichten, die nicht als berufliche Grundpflichten nach §§ 43 ff. BRAO ausgestaltet sind. Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im RVG. Hätte der Gesetzgeber eine berufsrechtlich sanktionie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 6 In Abs. 1 wird der Grundsatz aufgestellt, dass sich die Gebühren des Anwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit richten. Dieser Grundsatz wird jedoch sogleich wieder eingeschränkt, nämlich "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" (vgl. Rdn 12 ff.). Rz. 7 Für die Vergütungen außerhalb des RVG , also für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in den Eigenschaften nach § 1 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Terminsgebühren (VV 4140)

Rz. 40 Darüber hinaus erhält der Anwalt in sämtlichen Verfahren je Verhandlungstag eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr des ersten Rechtszugs, also nach den VV 4108, 4114, 4120. Auch hier gilt VV Vorb. 4 Abs. 3. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (VV Vorb. 4 Abs. 3 S. 1). Gleichgültig ist, ob der Termin vor dem beauftragten Richter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 141 Der Rechtsanwalt, der mit der Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme befasst ist, erhält dafür keine gesonderte Gebühr. Verfahren oder Maßnahmen, die auf die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gerichtet sind, sind im Verhältnis zu der aufzuhebenden Maßnahme keine besondere Angelegenheit. Eine gesonderte Gebühr für eine Tätigkeit im Rahmen der Aufhebung einer Voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift des § 97a BRAGO war durch das Gesetz zur Änderung des EGGVG eingeführt worden. Die Vorschrift war erforderlich, nachdem gleichzeitig § 34a in das EGGVG eingefügt worden war. Diese Vorschrift regelt die Vergütung des Rechtsanwalts, der dem Inhaftierten bei Verhängung einer Kontaktsperre nach den §§ 31 ff. EGGVG als Kontaktperson beigeordnet worde...mehr