Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Notanwalt.

Rn 25 Gemäß § 121 V wird der Partei vom Vorsitzenden ein Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Partei keinen zur Vertretung bereiten Anwalt findet und die Beiordnung beantragt. Es ist erforderlich, dass die Partei nachweist, dass sie sich vergeblich um einen zur Vertretung bereiten Anwalt bemüht hat. Mehrere Anwälte müssen zur Vertretung nicht bereit gewesen sein (Dürbeck/Gotts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod des Bevollmächtigten.

Rn 4 Mit dem Tod des Bevollmächtigten erlischt dessen Mandat (§§ 673, 675 BGB) und als Folge davon auch die Vollmacht (§ 168 S 1 BGB). Wurde für die Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts ein Abwickler nach § 55 BRAO bestellt, so wird das Fortbestehen der Vollmacht fingiert, denn dieser gilt als bevollmächtigt, sofern die Partei nicht in anderer Weise für die Wahrnehmung ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nachträgliche Abänderung/Aufhebung der PKH.

Rn 12 Auch wenn nachträglich eine Abänderung der PKH erfolgt, wonach die Partei die Kosten aus einem zwischenzeitlich erlangten Vermögen zahlen muss, kann der Anwalt keinen Vergütungsanspruch direkt gegen die Partei geltend machen (Stuttg FamRZ 04, 1802). Im Falle der Aufhebung nach § 124 endet allerdings die Forderungssperre.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Ursächlichkeit schuldhaften Verhaltens.

Rn 24 Nur ursächliches Verschulden (der Partei oder ihres Anwalts), dh ein Verschulden, das für die konkrete Fristversäumung im Sinne adäquater Kausalität ursächlich geworden ist, schadet der Wiedereinsetzung, nicht aber ein Mangel, der sich nicht rechtlich erheblich ausgewirkt hat. Dabei genügt allerdings Mitursächlichkeit, so dass die Partei die Möglichkeit ausschließen mu...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Besondere Verfahren

Rz. 51 Während vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.8.2013 die "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" in einem gesonderten Abschnitt 4 geregelt war, sind nun alle Geschäftsgebühren in Teil 2 Abschnitt 3 VV integriert. Für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten z.B. im Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Fristverlängerung.

Rn 62 Bemerkt der Anwalt, dass er eine Rechtsmittelbegründung wegen Arbeitsüberlastung nicht rechtzeitig erstellen kann, muss er rechtzeitig einen Fristverlängerungsantrag an das zuständige Gericht stellen; versäumt er die Antragstellung, ist die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nicht schuldlos (BGH NJW 13, 3181 [BGH 01.07.2013 - VI ZB 18/12] Rz 9). Ein Anwalt dar...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Verfahrensdifferenzgebühr

Rz. 85 Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vergleich, werden nahezu immer auch sonstige streitige bzw. noch offene Ansprüche mitverhandelt und mitgeregelt, auch wenn diese bis dahin noch nicht vor Gericht gebracht wurden. Die Parteien wollen die Angelegenheit verständlicherweise ein für alle Mal umfassend klä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Typische Beispiele für eine schuldlose Fristversäumung.

Rn 19 Dies ist stets der Fall, wenn eine Geisteserkrankung vorliegt, die zum Eintritt der Geschäftsunfähigkeit einer Partei führt (BGH NJW 87, 440: für die Dauer der Geschäftsunfähigkeit bzw bis zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters). Bei einer schwerwiegenden Erkrankung kommt es darauf an, ob die mit ihr verbundenen Einschränkungen die Partei daran hindern, einen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übergegangene Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 6 Auch zwischen dem beigeordneten Rechtsanwalt und der Partei besteht ein Anwaltsvertrag, so dass ein Vergütungsanspruch zwischen Partei und Anwalt besteht. Dieser Vergütungsanspruch geht aber gem § 59 I RVG auf die Staatskasse über, soweit die Staatskasse den Anwalt bezahlt. Nr 1b normiert, dass die Staatskasse den auf sie übergegangenen Anspruch gegen die Partei allerdi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mehrere Bevollmächtigte.

Rn 2 Ohne Bedeutung ist, ob mehrere Anwälte von Anfang an oder nacheinander bevollmächtigt wurden. Im letzten Fall kann in der Bevollmächtigung des weiteren Anwalts der Widerruf der Bevollmächtigung des ersten zu sehen sein, notwendig ist eine solche Folge aber nicht. Es kommt darauf an, ob darin die Erklärung zu sehen ist, der Neue solle anstelle des Früheren bestellt werde...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Umgang mit den Mandanten

Rz. 29 Die anwaltliche Tätigkeit fußt für gewöhnlich auf einem zwischen dem Anwalt und der Mandantschaft geschlossenen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB.[12] Dieser Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt, die juristischen Dienstleistungen im Einzelfall zu erbringen, andererseits ist der Mandant verpflichtet, diese Leistungen zu bezah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bereitschaft zur Vertretung.

Rn 33 Im Normalfall ist die Bereitschaft zur Vertretung daraus zu entnehmen, dass der Anwalt seine Beiordnung beantragt. Ist dies nicht der Fall, hat sich das Gericht davon zu überzeugen, dass der gewählte Anwalt zur Vertretung bereit ist. Eine Beschränkung der Vollmacht oder der Bereitschaftserklärung auf einzelne Verfahrensabschnitte kommt in Betracht, jedoch nicht nur für...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abwickler.

Rn 8 Für einen verstorbenen Rechtsanwalt oder einen, der seine Zulassung verloren hat, kann die Rechtsanwaltskammer durch Verwaltungsakt nach § 55 I, V BRAO einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person mit der Befähigung zum Richteramt zum Abwickler bestellen, die die Befugnisse des verstorbenen Rechtsanwalts hat (§ 55 II 3 BRAO) und damit an dessen Postulationsfähigkeit par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltszwang.

Rn 3 Da nur die LG und die OLG als Berufungsgerichte tätig werden (§§ 72, 119 GVG), müssen sich die Parteien des Berufungsverfahrens nach § 78 I durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser muss bei dem Berufungsgericht zugelassen sein; anderenfalls fehlen ihm dort die Postulationsfähigkeit und damit die Befugnis, wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen. Da die Berufung ...mehr

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AGS 04/2024, Fiktive Termin... / III. Terminsgebühr ist angefallen

Zu Recht hat das AG eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV in Ansatz gebracht. Gem. Abs. 1 der genannten Vorschrift gilt Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV entsprechend. Nach dieser Regelung entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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AGS 04/2024, Gebühren des T... / I. Sachverhalt

In dem vor der Strafkammer geführten Strafverfahren gegen sechs Angeklagte wegen Verbrechen nach dem BtMG hat der Kammervorsitzende mit Einverständnis des Angeklagten B Rechtsanwalt R für den Hauptverhandlungstag am 26.9.2022 als Pflichtverteidiger beigeordnet, nachdem der für das Verfahren beigeordnete Pflichtverteidiger für diesen Tag seine Verhinderung angezeigt hatte. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vertretungsberechtigte Personen.

Rn 2 Auch im Parteiprozess ist die Vertretung durch Rechtsanwälte der Regelfall, die sich wie auch sonst durch Untervertreter vertreten lassen können. Rechtsanwälte können im Parteiprozess darüber hinaus Referendaren, die bei ihnen iRd Vorbereitungsdienstes beschäftigt sind, für die Verhandlung Vollmacht erteilen (§ 157). Rechtsanwälte in diesem Sinne sind auch Rechtsanwalts...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / C. Anwaltsgebühren

Rz. 20 Wurde keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, richtet sich die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nach dem RVG. Der Rechtsanwalt erhält dann pro Angelegenheit eine gesetzlich näher festgelegte Vergütung, nämlich Gebühren und Auslagen nach § 1 Abs. 1 RVG. Gebühren i.d.S. sind die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsg...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Besprechungen und Korrespondenz mit der Gegenseite vor Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 38 Hier[87] stößt die Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG bei den Rechtsschutzversicherern nicht selten auf Ablehnung. Vom Grundsatz her berufen die Versicherer sich auf die anwaltliche Verpflichtung aus dem Mandatsvertrag, im Interesse des Mandanten tunlichst das sicherste und zugleich kostengünstigste Vorgehen zu wählen[88] – zumal vor dem Arbeitsgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 9 Prozesskostenhilfe kann für jede Partei eines Verfahrens bewilligt werden. Mit Partei ist jede natürliche Person gemeint. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an, auch Ausländern kann – auch wenn sie im Ausland leben – PKH bewilligt werden. Auch dem Nebenintervenienten kann PKH bewilligt werden. Dabei kommt es nur auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 13. Das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Rn 65 Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das beA entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (BGH NJW 23, 425 Rz 14; 23, 2433 Rz 19; NJW-RR 22, 1069 [BGH 24.05.2022 - XI ZB 18/21] Rz 10; Räde AnwBl 22, 682). Auch hier ist es unerlässlich,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faxübermittlung.

Rn 41 Der Prozessbevollmächtigte einer Partei, der aufgrund der bereits auf dem Originalschriftsatz kaum sichtbaren (blassen) Unterschrift damit rechnen muss, dass diese entgegen § 130 Nr 6 möglicherweise nicht auf die Telekopie übertragen werden wird, handelt schuldhaft, wenn das bei Gericht eingehende und dort ausgedruckte Fax eine im Original tatsächlich vorhandene Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, dem anwaltlich nicht vertretenen Antragsgegner auch gegen seinen Willen einen Anwalt beizuordnen, wenn dies zu seinem Schutz erforderlich ist. Die Beiordnung nach § 138 ist von der Beiordnung eines Notanwalts gem § 113 I 2 iVm § 78b ZPO an denjenigen, der keinen (Rechtsanwalt findet, und der Beiordnung eines Rechtsanwalts gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundsatz.

Rn 43 Darüber hinaus ist eine Ausgangskontrolle erforderlich, die eine nochmalige selbstständige Prüfung voraussetzt (BGH MDR 16, 1284; NJW 06, 2412, 2413). Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, den Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages dahin zu kontrollieren, ob sämtliche Fristen des Tages erledigt und ausgetragen worden sind (BGH MDR 19, 1282 f [BGH 06.06....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz und Ausnahmen.

Rn 1 Als Parteiprozess bezeichnet das Gesetz Verfahren, in denen im Gegensatz zum Anwaltsprozess die Parteien den Prozess selbst führen können, weil eine Vertretung durch Anwälte nicht nach § 78 geboten ist. In diesen Verfahren ist die prozessfähige Partei (§ 52) selbst postulationsfähig und kann wirksam handeln, sie kann sich aber auch durch die in Abs 2 und Abs 4 aufgezähl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Belege.

Rn 23 Die die einzelnen Ansätze rechtfertigenden Belege sind beizufügen, sofern sie nicht in der Gerichtsakte enthalten sind. Abschriften für den Gegner sind nicht vorzulegen (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 9). Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn der Gegner zur Überprüfung der Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten (zB Reisekosten des Rechtsanwalts) nicht auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Der Vorsitzende entscheidet durch Verfügung (Abs 3 S 1), die Form des Beschlusses ist unschädlich (Anders/Gehle/Weber ZPO § 78c Rz 7; Zö/Althammer § 78c Rz 5). In der Verfügung ist der beizuordnende Anwalt namentlich zu bezeichnen, die Beiordnung einer Sozietät oder Partnerschaft soll nicht möglich sein, denn damit würde dieser die dem Vorsitzenden zugewiesene Auswahlen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt übermittelt (Zustellung von Anwalt zu Anwalt). 2Auch Schriftsätze, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes von Amts wegen zugestellt werden, können stattdessen von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn nicht gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Delegation der Fristberechnung?

Rn 47 Die Berechnung der Fristen stellt die anspruchsvollste Aufgabe beim Fristenwesen dar. Die Berechnung komplizierter bzw in seiner Kanzlei nur selten vorkommender Fristen darf der Anwalt überhaupt nicht auf das Hilfspersonal zur selbstständigen Erledigung delegieren (BGH NJW 04, 350).mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / A. Einführung

Rz. 1 Der vorliegenden Ausarbeitung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) in den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. empfohlenen Fassungen von 2010 und 2012 zugrunde. Die Bedingungen von 2010 basieren mit einigen hier eher unbedeutenden Änderungen auf den ARB 1994, den letzten Bedingungen, die noch von der Aufsichts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedürftige Partei.

Rn 21 Insoweit ist das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien zu beachten (BGH NJW 93, 732). Die bedürftige Partei darf sich grds darauf beschränken, innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag für das beabsichtigte Rechtsmittel unter Beifügung vollständiger PKH-Unterlagen einzureichen. Wird der PKH-Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschulden des Vertreters.

Rn 9 Dem Antragsteller ist das Verschulden des beauftragten Rechtsanwalts grds zuzurechnen. Ein Kanzleiversehen ist nur dann unverschuldet, wenn der Anwalt seine sorgfältig ausgewählten und bewährten Angestellten mit den übertragenen Aufgaben so vertraut gemacht hat, dass sie im Einzelfall nicht besonders belehrt werden müssen (BGH NJW-RR 97, 951 [BGH 20.03.1997 - IX ZB 5/97]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Ladung zur mündlichen Verhandlung ist über die Folgen einer Versäumung des Termins zu belehren (§§ 330 bis 331a). 2Die Belehrung hat die Rechtsfolgen aus den §§ 91 und 708 Nr. 2 zu umfassen. (2) In Anwaltsprozessen muss die Ladung zur mündlichen Verhandlung, sofern die Zustellung nicht an einen Rechtsanwalt erfolgt, die Aufforderung enthalten, einen Anwalt zu bes...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 14 Die Zurechnung endet mit dem Ende des Mandatsverhältnisses und damit im Normalfall mit der Erledigung des erteilten Auftrags. Wann dies der Fall ist, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. So endet das Mandat des für den ersten Rechtszug bestellten Anwalts idR erst mit der Annahme des Mandats durch den Rechtsmittelanwalt (BGH VersR 93, 502; 93, 770) und der für die 1. ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Umgang mit Richtern

Rz. 56 Richter haben sowohl bei der Handhabung als auch bei der Entscheidung eines Rechtstreites fast immer einen erheblichen Ermessensspielraum. Wie dieses Ermessen ausgeübt wird, hängt wesentlich von den interagierenden Personen ab. Niemand wird bestreiten, dass auch Sympathie/Antipathie bei der Ausübung des Ermessens eine Rolle spielen kann. Ein freundlicher, aber nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, vertretungsbefugt nurmehr

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AGS 04/2024, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Bamberg gibt Anlass, sich mit den Voraussetzungen der Terminsgebühr für Besprechungen näher zu befassen. 1. Anfall der Terminsgebühr Ob dem Rechtsanwalt nach Vorbem 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die dort geregelte Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn er die Besprechungen allein mit dem Richter führt, ist seit jeher bei verschiedenen Fallgestaltungen umstritt...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / III. Vorlage der Vollmacht

Nach Ansicht des KG ist aber der Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers zu Recht zurückgewiesen worden, weil der Rechtsanwalt seine wirksame Bevollmächtigung nicht in der hierfür erforderlichen Form nachgewiesen habe. 1. Entsprechende Anwendung der ZPO Zu den nach § 464b S. 3 StPO im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften der ZPO gehören – so ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 2Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 3Vor dem Bundesgerichtshof müssen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichte mit Anwaltszwang.

Rn 13 Der Anwaltszwang gilt vor den in Abs 1 aufgeführten Gerichten. Vor dem LG kann jeder allgemein zugelassene Rechtsanwalt auftreten, egal wo er residiert. Dies gilt auch, wenn das LG als Berufungsgericht tätig wird. Der Anwaltszwang besteht auch in den dem LG zugewiesenen Verfahren nach § 13 StrEG (BGH MDR 93, 766 [BGH 07.04.1993 - XII ZR 266/91]), nach § 140 I MarkenG u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 5. Inkassokosten

Inkassokosten als Teil der Vollstreckungskosten Anders als Rechtsanwälte, deren Vergütung – ohne Vollständigkeit – im Detail in der Anlage 7 oder 8 ZVFV berücksichtigt wird, müssen Inkassodienstleister (weiterhin) eine eigenständige Aufstellung der Inkassokosten in der Zwangsvollstreckung vorlegen. Diese ist also regelhaft von Inkassodienstleistern vorzusehen. Tatsächlich geh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Beiordnung.

Rn 2 Der Prozesskostenhilfeanspruch der Partei beinhaltet, dass ihr in den notwendigen Fällen zur Wahrnehmung ihrer Rechte ein Rechtsanwalt beizuordnen ist. Die Beiordnung ist im Bewilligungsbeschluss gesondert auszusprechen. Ist eine Beiordnung nicht erfolgt, aber notwendig, kann die Beiordnung in einem besonderen Beschl erfolgen. Im Beiordnungsbeschluss wird der ausgewählt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hilfspersonen.

Rn 6 Schaltet der Rechtsanwalt Hilfspersonen ein und lässt sie im Anwaltsprozess für sich auftreten, so müssen diese entweder selbst postulationsfähig sein oder sie müssen ihre Postulationsfähigkeit von der des Rechtsanwalts, für den sie handeln, ableiten können. Lediglich dann, wenn der Hilfsperson nur die Ausführung der Parteirechte in der mündlichen Verhandlung überlassen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein Erfordernis für eine Bestellung.

Rn 26 An der Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands kann es fehlen, wenn Entscheidungen von geringer Tragweite im Raum stehen, die sich auf die Rechtspositionen der Beteiligten und auf die künftige Lebensgestaltung des Kindes nicht in erheblichem Umfang auswirken. Das kann zB in einem Umgangsverfahren angenommen werden, in dem die Vorstellungen der Eltern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I 2 Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahms...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, ebenso die im Arbeitsrecht tätigen Verbandssyndikusanwälte (BAG v 23.5.23 – 10 AZB 18/22 = NJW 23, 2213). Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt a...mehr