Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 3. Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 79 Sachlich zuständig ist zwar grundsätzlich das Verwaltungsgericht (§ 45 VwGO). Für die in § 48 Abs. 1 VwGO genannten Planfeststellungsverfahren ist jedoch das Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung über Streitigkeiten die Planfeststellung betreffend zuständig. Hierzu sollen jedoch nicht Streitigkeiten über das Bestehen eines Anspruchs auf Anordnung nachträglicher Schut...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass der Arbeitgeber bei dem...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Wirkung der Restschuldbefreiung

Rz. 211 Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass alle Gläubiger – auch solche, die in dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen nicht angemeldet haben, § 301 InsO – ihre unbefriedigt gebliebenen Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht mehr durchsetzen können. Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind die sog, Neuverbind...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 7. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 83 Soweit der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss kraft gesetzlicher Anordnung (z.B. § 18e Abs. 2 S. 1 AEG; § 17e Abs. 2 S. 1 FStrG) oder aufgrund behördlicher Anordnungen der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) keine aufschiebende Wirkung zukommt, ist ein Antrag auf Herstellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage s...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 Der Gerichtsvollzieher hat bei der Pfändung allein auf den Gewahrsam des Schuldners abzustellen, § 808 ZPO und deshalb nicht zu prüfen, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist, § 71 GVGA. Anderes ist nur dann zulässig, wenn sich "offensichtlich" aus den tatsächlichen Umständen ergibt, dass die Sache einem Dritten gehört. Dies bringt es mit sich, dass der Gerich...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 8. Weiteres Verfahren

Rz. 54 Die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist eine unselbstständige Teilentscheidung im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens. Soweit die Verwaltung dem Antrag nicht stattgibt und den Einspruch wegen Verfristung als unzulässig verwirft, kann man die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht gesondert mit Rechtsbehelfen anfechten. Es ist vielmehr in der Hau...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes

Rz. 30 Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen de...mehr

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§ 39 Steuerrecht / l) Klagefrist, § 47 FGO

Rz. 127 Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gem. § 47 Abs. 1 FGO einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung[167] über den außergerichtlichen Rechtsbehelf. Eine vor Bekanntgabe erhobene Klage ist und bleibt auch nach Bekanntgabe nach der Rechtsprechung unzulässig.[168] Wird die Einspruchsentscheidung – wie meist – mit einfachem Brief bek...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise auf. Der Gläubiger schr...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Härte

Rz. 168 Das Finanzgericht muss auch dann aussetzen, wenn die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Auszusetzen ist also dann, wenn die wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdun...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einzelfälle nach § 56 FamFG

Rz. 669 Die Vorschrift des § 56 FamFG geht für das Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf deren Unabhängigkeit von folgenden Voraussetzungen aus: in Verfahren...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Sofortige Beschwerde

Rz. 35 Muster 58.9: Sofortige Beschwerde Muster 58.9: Sofortige Beschwerde An das Landgericht – Beschwerdekammer – in _____ über das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – zu Az: _____ in _____ Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer/Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / b) Parallel Verfassungsbeschwerde?

Rz. 204 In manchen Fällen kann es aus Gründen anwaltlicher Vorsorge geboten sein, parallel Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einzulegen. Denn nach der ständigen – u.E. falschen – Rechtsprechung des BVerfG ist die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt, wenn sich der Beschwerdeführer gegen eine Entscheidung als letzte ordentlich...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung

Rz. 151 "In geeigneten Fällen" kann das Gericht gem. § 90a Abs. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen; dieser wirkt als Urteil. Er gilt als nicht ergangen, wenn einer der Beteiligten nach seinem Erlass die mündliche Verhandlung beantragt. Nach § 90a Abs. 2 S. 1 FGO kann jeder Beteiligte eine mündliche Verhandlung beantragen. Daneben hat er bei Zula...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage)

Rz. 50 Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) An das Landgericht in _____ Klage des Klägers _____ (ladungsfähige Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen Schuldner _____ (ladungsfähige Anschrift) – Beklagter – wegen: Schadensersat...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 166 Die Bestimmungen, die bei unerheblichen Pflichtverletzungen (unerheblichen Mängeln) das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließen (§§ 437/634 i.V.m. §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB), sind ausweislich der amtlichen Begr. kein zwingendes Recht.[270] Dies zeigt, dass eine Eröffnung der weiteren Rechtsbehelfe auch i...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / V. Erschöpfung des nationalen Rechtsweges

Rz. 6 Der Beschwerdeführer muss den nationalen Bestimmungen und Verfahrensvorschriften entsprechend alle maßgeblichen innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft haben (Art. 35 Abs. 1, Abs. 4 EMRK; sog. vertikale Rechtswegerschöpfung).[62] Dies entspricht dem völkerrechtlichen Prinzip der Subsidiarität:[63] Einerseits soll der betroffene Staat eine Verletzung der EMRK selbst...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pfändete durch den Gericht...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 5. Klagebefugnis

Rz. 81 Von der Planfeststellung betroffene Private und/oder Gemeinden können in dem Umfang gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, soweit sie die Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend machen können. Gem. § 64 BNatSchG gibt es das früher nur in einigen Landesnaturschutzgesetzen für anerkannte Naturschutzverbände eröffnete Recht zur Verbandsklage auch nach Bundesr...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 6. Prozessuale Präklusion

Rz. 82 Nach mehreren der Verfahrensbeschleunigung dienenden neueren Bundesgesetzen (§ 5 Abs. 3 VerkwPlBeschlG) hat der Kläger im Klageverfahren innerhalb von sechs Wochen die Tatsachen anzugeben, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Diese Frist beginnt mit Erhebung der Klage.[194] Die Frist besteht kraft Ges...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers

Rz. 26 Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers An das Amtsgericht Düren – Vollstreckungsgericht – in _____ Erinnerung nach § 766 ZPO In Sachen Gläubiger _____ ./. Schuldner _____ überreiche ich das vollstreckbare Urteil des AG Dür...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 71 Vgl. § 80a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO. Ein derartiger Antrag ist dann zu stellen, wenn Sicherungsmaßnahmen des Rechtsschutzsuchenden nach einer vorangegangenen Aussetzung der Vollziehung getroffen werden sollen. Die Sicherungsmaßnahme dient der Respektierung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Im A...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 668 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) nunmehr für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweil...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 32 Der Gläubiger beantragte aufgrund eines vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und entsprechend zugestellt. Auf die Erinnerung des Schuldners nach § 766 ZPO – er wurde gemäß § 834 ZPO nicht angehört – ist dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufschiebend bedingt aufgehoben wo...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 2. In Deutschland: Verfassungsbeschwerde

Rz. 8 Auf Deutschland bezogen bedeutet Rechtswegerschöpfung, dass der Beschwerdeführer regelmäßig Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erhoben haben muss, sofern er durch diese die Verletzung von mit den Konventionsrechten gleichwertigen Verfassungsrechten geltend machen kann.[72] Die Anrufung eines Landesverfassungsgerichts genügt dabei nicht. Konventionsorgane haben Beschw...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV-RVG sowie Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG

Rz. 270 Die allgemeine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 sowie 1003 VV-RVG kann auch im Verwaltungsverfahren entstehen.[287] Die Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes durch die anwaltliche Mithilfe erledigt hat. Das Gleiche gilt, wenn sich eine ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 156 Das Gericht darf gem. § 96 Abs. 1 S. 2 FGO über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden;[220] diese darf und muss es so auslegen, wie es dem Willen eines verständigen Klägers entspricht.[221] Aus der Bindung an die Anträge bzw. der Rechtsschutzfunktion des FG-Verfahrens folgt das Verbot der reformatio in peius/Verböseru...mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Neuanmeldung: Praktische Vorgehensweise

Rz. 70 Welche Anforderungen das jeweilige Registergericht an einen Antrag auf Eintragung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens stellt, lässt sich angesichts der relativ seltenen Anträge und der Komplexität der ausländischen Rechtsvorschriften nicht immer klar vorhersagen. Es empfiehlt sich daher dringend, dem Registergericht einen Entwurf der Anmeldung zu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[59] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 390 Die Revision[200] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[201] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Berufung

Rz. 681 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Berufung sind in § 64 ArbGG geregelt. Die Berufung[1103] wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Berufungsgericht eingelegt. Die Berufungsfrist[1104] beträgt nach § 66 ArbGG einen Monat. Sie ist eine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Fehlt es an der Zustellung eines...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 77 Soweit ein Beteiligter (§ 63 VwGO) unterliegt, stellt die VwGO Rechtsmittel grundsätzlich sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Eilverfahren für ihn zur Verfügung. Nicht nur die Parteien, sondern grundsätzlich auch der zum Verfahren vom Gericht Beigeladene (§ 65 VwGO) kann Rechtsmittel einlegen; von den Rechtsmitteln der Parteien abweichende Rechtsmittel kann jedo...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 8. Das Urteil und seine Folgen

Rz. 33 Bei begründeter Beschwerde stellt der Gerichtshof fest, dass der betroffene Staat seine Pflichten aus der EMRK verletzt hat. Abweichende Meinungen sind zulässig und durchaus üblich (Art. 45 Abs. 2 EMRK, Art. 74 Abs. 2 VerfO).[158] Der EGMR kann den konventionswidrigen Hoheitsakt nicht selbst aufheben. Stattdessen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, in allen R...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Gewährleistungsrechte entgegengehalten werden, ist die Gewährleistungsklage des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas einfacher darzulegen als ...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7).[266] Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Ist der Titel nur vorläufig vollstreckbar, trägt der Gläubiger das Risiko einer vorzeitigen Vollstreckung bei späterer Aufhebung des Vollstreckungstitels in einem Rechtsmittelverfahren. Der Anspruch des § 717 Abs. 2 ZPO ist ein Ersatzanspruch aus einem übernommenen Risiko. Er soll dem Schuldner einen Ausgleich für die unter Umständen unvermeidbaren Nachteile geben, di...mehr

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§ 39 Steuerrecht / n) Ordnungsmäßige Klageerhebung, §§ 64, 65 FGO

Rz. 132 Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben.[177] Auch Klagen per Telefax,[178] Telegramm oder Fernschreiben und elektronische Dokumente (§ 52a FGO) sind zulässig; Letztere sind ab 2022 für Rechtsanwälte und Behörden verpflichtend.[179] Schriftlichkeit der Klageerhebung bedeutet, wie in den entsprech...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 7. Einwendungen Privater gegen den Plan

Rz. 14 Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Als einwendungsbefugte (und damit klagebefugte) Private wurden lange Zeit nur Eigentümer und dinglich Berechtigte vo...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist Teil des Rechtsstreits. Es ist gerichtsgebührenfrei. Die Tätigkeit des Anwalts ist durch die Prozessgebühr mit abgegolten. Das Kostenfestsetzungsgesuch ist beim Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Dem Gesuch sind die Kostenberechnung sowie die für die Mitteilung an den Gegner erforderlichen Abschriften beizufügen (§ 103 Abs....mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Drittwiderspruchsklage

Rz. 42 Muster 58.11: Drittwiderspruchsklage Muster 58.11: Drittwiderspruchsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Klage nach § 771 ZPO In dem Rechtsstreit des _____ (Dritter) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers:mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 In sozialrechtlichen Angelegenheiten gem. § 183 SGG wird nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet, sondern es sind Betragsrahmengebühren gem. §§ 3 Abs. 1, 14 RVG anzusetzen. Der Rechtsanwalt bestimmt nach § 14 Abs. 1 RVG die Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der anw...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach der in Anlehnung an andere privatrechtliche Personenverbände inzwischen auch im Wohnungseigentumsrecht herrschenden[124] sog. Trennungstheorie (im engeren Sinne[125]) ist bei der Verwalterbestellung zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt (§ 26 Abs. 1 WEG) und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag (§ 675 BGB) zu unterscheiden. Entgegen der früher herrsch...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. R...mehr