Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsberatung

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / IV. Fazit

In den nächsten Jahren wird es noch viele neue Ideen und Gründungen im Bereich Legal Tech und der Digitalisierung des Rechtsmarktes geben. Technologien wie Legal ChatBots, Smart Contracts und künstliche Intelligenz in Verbindung mit Big Data und Machine Learning werden die Branche weiter verändern und immer weiter digitalisieren, bis Jura immer mehr zu einer Programmiersprac...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / 1. Blockchain und Smart Contracts

a) Blockchain Eine Blockchain ist eine Datenbank, die gegen nachträgliche Veränderungen ihres Inhaltes speziell gesichert ist. Verfälschungen oder Manipulationen von Daten sind so quasi unmöglich zu bewerkstelligen. Technisch wird dies dadurch ermöglicht, dass bei einer Änderung der Daten ein Hashwert des vorherigen Datensatzes im neuen Datensatz abgespeichert wird. Dieses Sy...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / 2. Legal Chatbots

a) Definition Eine weitere interessante Technologie, speziell für die Beratung von Klienten, bilden Legal Chatbots. In der IT-Welt steht es bereits seit längerem fest: Chatbots sind die nächsten Apps. Auch die Legal Tech-Welt werden Chatbots erobern. b) Anwendungsbeispiel Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort ge...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / 3. Künstliche Intelligenz

a) Definition Als dritte wegweisende Technologie im Bereich des Rechts ist die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu nennen. Künstliche Intelligenz (aus dem Englischen artificial intelligence, kurz: AI) ist ein Teilbereich der Informatik und bezeichnet den Versuch, einem Computer eine menschenähnliche Intelligenz beizubringen, die selbstlernend und sich selbstentwickel...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / III. Spezielle Legal-Technologien

Als zukunftsweisend sind insbesondere drei spezielle Legal Tech-Anwendungen hervorzuheben. Alle drei Technologien haben das Potential, den Rechtsberatungsmarkt in verschiedenen Bereichen langfristig zu verändern. Hierbei handelt es sich um Smart Contracts in Verbindung mit der Blockchain-Technologie, um Legal Chatbots und um den Einsatz künstlicher Intelligenz in Verbindung ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Definition

Eine weitere interessante Technologie, speziell für die Beratung von Klienten, bilden Legal Chatbots. In der IT-Welt steht es bereits seit längerem fest: Chatbots sind die nächsten Apps. Auch die Legal Tech-Welt werden Chatbots erobern.mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / II. Begriffserläuterung

Was genau ist unter dem Begriff Legal Tech zu verstehen? Der Begriff ist eine Kombination der englischen Wörter „legal“ und „technology“. Hierbei geht es um die Nutzung von Technologie im Bereich des Rechts. Im engeren Sinne ist meistens der Einsatz von Software gemeint, also etwa Programme, die Rechtsdienstleistungen online anbieten, Gerichtsurteile auswerten, Rechtsfragen ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / I. Vorbemerkung

Das Jahr 2016 gilt im Allgemeinen als der Startzeitpunkt für Legal Tech in Deutschland. Aktuell gibt es hierzulande bereits über 100 Legal Tech-Firmen, und die Anzahl der Neugründungen nimmt immer weiter zu. Als wichtigster Legal Tech-Verband ist seit 2016 die ELTA (European Legal Tech Association – legal-tech-association.eu ) in Europa mit ihrem Hauptsitz in Berlin aktiv. EL...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Blockchain

Eine Blockchain ist eine Datenbank, die gegen nachträgliche Veränderungen ihres Inhaltes speziell gesichert ist. Verfälschungen oder Manipulationen von Daten sind so quasi unmöglich zu bewerkstelligen. Technisch wird dies dadurch ermöglicht, dass bei einer Änderung der Daten ein Hashwert des vorherigen Datensatzes im neuen Datensatz abgespeichert wird. Dieses System ähnelt d...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / c) Kombination Smart Contracts/Blockchain

In der Kombination von Smart Contracts mit der Blockchain-Technologie wird gewährleistet, dass die Smart Contracts dezentral und anonym auf eine verifizierte, nachträglich nicht manipulierbare Datenbank zugreifen können. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Smart Contract-Vorgänge rechtmäßig erfolgen und sich selbst dabei überwachen. Dies ist besonders interessant, ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / c) Was bedeutet das für die Anwaltschaft?

Die Beantwortung der oft gestellten Frage, ob Legal Chatbots in Zukunft Rechtsanwälte komplett ersetzen können, ist m.E. mit Nein zu beantworten. Chatbots werden allerdings immer größere Teile der Arbeit eines Rechtsanwalts im Bereich der Klientenansprache übernehmen – angefangen bei der Abfrage und Aufbereitung von Daten bis zur Lösung rechtlicher Probleme, die bereits mass...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Definition

Als dritte wegweisende Technologie im Bereich des Rechts ist die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu nennen. Künstliche Intelligenz (aus dem Englischen artificial intelligence, kurz: AI) ist ein Teilbereich der Informatik und bezeichnet den Versuch, einem Computer eine menschenähnliche Intelligenz beizubringen, die selbstlernend und sich selbstentwickelnd ist. Im Ko...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Smart Contracts

Der Begriff Smart Contract wurde 1994 durch den Juristen und Informatiker Nick Szabo geprägt. Gemeint sind mit Contracts aber nicht Verträge im juristischen Sinne, sondern technische Transaktionsprotokolle, die Bedingungen eines Vertrags kontrollieren und einzelne Bestimmungen eines Vertrags automatisiert und autonom, also ohne direktes menschliches Handeln, ausführen können...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Was bedeutet das für die Anwaltschaft?

Ob ROSS in Zukunft Anwälte ersetzen wird, muss m.E. mit Ja und Nein beantwortet werden. ROSS wird bereits von mehreren amerikanischen Kanzleien eingesetzt und hilft so derzeit schon hunderten Rechtsanwälten, ihre Arbeitszeit besser zu nutzen und dadurch kosteneffizienter zu arbeiten. ROSS ersetzt daher schon jetzt die Arbeit von Anwälten, die Research und Zuarbeit leisten. De...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Anwendungsbeispiel

Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort gelangen Sie in einen Chat, der rund um die Uhr erreichbar ist. Sie werden begrüßt und gefragt, was man für Sie tun kann. Sie schreiben, oder dank Spracherkennung sagen Sie: „Ich habe ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und ich bin nicht sicher, ob die Kündigu...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 5. Vertragliche Ergänzung zum Arbeitsvertrag

Frage: Wie sieht eine vertragliche Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrags aus? Hier darf auf folgendes Muster verwiesen werden: Formulierungsbeispiel: Ergänzung des Arbeitsvertrags vom (...) Herr/Frau (...) wird bei der (...)-Gesellschaft in der Organisationseinheit (...) als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin “Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO bes...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 1 Digitalisierung bedroht Wissensmonopol der Anwaltschaft

Der digitale Wandel bedroht mittelfristig das Wissensmonopol der Anwälte. Diese werden mit neuer und ungewohnter Konkurrenz aus dem Internet rechnen müssen. Längst noch nicht jeder Kollege habe realisiert, was da auf ihn zukomme, so das Resümee des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg in seiner Eröffnungsrede auf dem diesjährigen 68. Deutschen Anwaltstag Ende Mai in Essen. Der...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / I. Einführung

Internetseite, Facebook-Profil, Youtube-Kanal – vor einigen Jahren wurden diese Dinge bei Rechtsanwälten noch fast als "exotisch" oder bestenfalls als "lästiges Übel" angesehen. Heutzutage gehören solche Aktivitäten im World Wide Web schon zur Normalität und wer weiß, vielleicht sind sie in einigen Jahren sogar absolutes Pflichtprogramm für die gesamte Anwaltschaft. Betracht...mehr

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ZAP 11/2017, Grußwort zum 68. Deutschen Anwaltstag in Essen

„Innovation und Legal Tech“ ist das Motto des diesjährigen, vom 24. bis zum 26. Mai 2017 in Essen stattfindenden Deutschen Anwaltstages. Ein Thema, das alle Lebensbereiche betrifft und deshalb jede Berufsgruppe angeht – auch die Anwaltschaft. Was früher die Dampfmaschine war, ist heute das Internet. Es verändert Märkte, Arbeitsweisen, politische Prozesse und Sozialverhalten....mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Deutscher Anwaltstag 2015

Der 66. Deutsche Anwaltstag wird vom 11. bis 13. Juni in Hamburg im dortigen Congress Center stattfinden. Er steht unter dem Motto "Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" und wird sich neben zahlreichen Vorträgen und Arbeitskreisen zu aktuellen Entwicklungen auf den wichtigsten anwaltlichen Tätigkeitsfeldern schwerpunktmäßig mit dem zu beobachtenden Wandel der Streitkultur...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / VII. Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB)

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann sich der Anwalt regelmäßig nicht auf ein Mitverschulden des Mandanten berufen, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insbesondere Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem Inhalt des Anwaltsvertrags allein Sache des Anwalts ist, einen Schaden seines Auft...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / IV. Fazit

Die auf die digitale Mandatsakquise gerichteten Geschäftsmodelle von Online-Plattformen begegnen in verfassungs- und europarechtskonformer – und somit letztlich auch zeitgemäßer – Auslegung keinen berufsrechtlichen Bedenken. Weder beim Entgelt-, Provisions- noch Auktionsmodell handelt es sich bei dem Akquiseprozess zwischen Anbieter, Rechtssuchendem und Anwalt um eine nach §...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Zulässigkeit der Werbung für anwaltlichen Rechtsrat über Google AdWords

Die Schaltung von Google AdWords Anzeigen zur Bewerbung anwaltlichen Rechtsrats bei Eingabe rechtsbezogener Suchbegriffe ist zulässig (LG Hamburg NJOZ 2010, 2072; LG München I NJOZ 2007, 470) und mittlerweile fast schon Standard anwaltlicher Marketingaktivitäten im digitalen Umfeld. Die Form der so geschalteten Werbung genügt insbesondere dem Sachlichkeitsgebot – das ist auc...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / I. Digitale Mandatsakquise und anwaltliches Berufsrecht

Die Digitalisierung der Dienstleistungswelt ist nicht aufzuhalten. Online-Plattformen, die mit ansprechender Gestaltung und einfacher Bedienung Leistungs- und Austauschprozesse digitalisieren, entstehen täglich für nahezu jede Branche und jedes Kundensegment. Dem Geschäftsmodell der Anbieter ist gemein, dass sie den tradierten Leistungsaustausch zwischen den Marktteilnehmern...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / DAV kritisiert mangelnden Rechtsschutz im Asylpaket II

Das sog. Asylpaket II, mit dem Asylverfahren beschleunigt und der Familiennachzug eingeschränkt wurde, ist Mitte März in Kraft getreten (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 8/2016, S. 393). Der Deutsche Anwaltverein hat kürzlich auf einer Diskussionsveranstaltung Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzespakets geübt, insbesondere bemängelte er einen fehlenden Zugang der Flüchtlinge zum R...mehr

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ZAP 13/2017, Anwaltszwang: Einlegung einer Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(BGH, Beschl. v. 26.4.2017 – XII ZB 3/16) • Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es ist Absicht des Gesetzgebers gewesen, im Beschwerdeverfahren einen bereits im erstinstanzlichen Verfahren geltenden Anwaltszwang fortbestehen zu lassen. Sinn und...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 2. Angebot digitaler Mandatsakquise

Hier setzen Legal Tech-Anbieter an: Sie bieten internetbasierte Lösungen für Anwälte und Privatpersonen, um insbesondere bei dem Prozess, wie sich Anwalt und Mandant finden und ggf. darüber hinaus im Rahmen der Mandatsbearbeitung, bestehende Barrieren abzubauen. Anwälte haben die Möglichkeit, sich und ihre Leistungen entsprechend zu bewerben und Mandanten für sich zu gewinne...mehr

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ZAP 13/2015, Steuerberaterhaftung: Hinweis auf möglichen Regressanspruch

(BGH, Urt. v. 7.5.2015 – IX ZR 186/14) • Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen. Die Vertragspflichten eines Steuerbe...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 3. Verhältnis Rechtssuchender – Anwalt

Die bloße Nutzung der Plattform und das Einstellen der Falldaten bzw. der konkreten Anfrage begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem Rechtssuchenden und einem Anwalt. Hierfür bedarf es stets einer gesonderten Vereinbarung. Erst wenn sich der Rechtssuchende ausdrücklich oder konkludent (BGH NJW 2003, 819) entscheidet, den Anwalt zu beauftragen, kommt ein Mandatsverhältn...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltshaftung: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

(BGH, Urt. v. 1.12.2015 – X ZR 170/12) • Den vom Schutzrechtsinhaber im Hinblick auf eine Schutzrechtsverwarnung eingeschalteten Rechtsanwalt trifft gegenüber dem später Verwarnten eine Garantenpflicht dahin, den Schutzrechtsinhaber nicht in einer die Rechtslage unzutreffend einschätzenden Weise über die Berechtigung der Schutzrechtsverwarnung zu beraten. Geht die unberechti...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / cc) Plattform als alternativer Marketingkanal

Weiter könnte ein struktureller Vergleich zu den herkömmlichen Werbemedien gegen eine Vermittlung i.S.v. § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sprechen. Herkömmliche Werbemedien (Print, TV, Außenwerbung, Bannerwerbung) geben einen fremden Werbeinhalt ohne eigene inhaltliche Bewertung wieder, der Werbeinhalt erzielt somit "aus sich heraus" Wirkung. Der Werbeanbieter wird für den Werbenden ni...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Wettbewerbsrecht

Nicht nur aus marken- oder namensrechtlicher Sicht kann es in Bezug auf Domainnamen Probleme geben. Auch das Wettbewerbsrecht wartet mit Stolperfallen auf. Denn oftmals werden Domains, wie etwa anwalt-xy-musterhausen.de oder steuerberater-niedersachsen.de registriert, also eine Kombination aus einer Berufsbezeichnung und einer Ortsangabe. Nach Auffassung des BGH (Urt. v. 1.9...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Deliktische Dritthaftung

Geradezu „revolutionäre Bedeutung“ kommt dem Grundsatzurteil des X. Zivilsenats (Patentsenat) vom 1.12.2015 (BGHZ 208, 119 – Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II) zu, mit dem zu den Folgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung Stellung genommen wurde. Im Hinblick auf den anwaltlichen Vertreter des Schutzrechtsinhabers wurde in Anlehnung an die Grundsätze zur Haftung...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / bb) Keine über das Überlassen der Plattform hinausgehende Tätigkeit

Eine Vermittlung im vorgenannten Sinn könnte schon deswegen tatbestandlich ausscheiden, weil faktisch überhaupt keine über das Überlassen technischer Ressourcen der Plattform hinausgehende Tätigkeit stattfindet. Das BVerfG urteilte schon 2008, dass die Online-Versteigerung anwaltlichen außergerichtlichen Rechtsrats über eBay keine unzulässige Mandatsvermittlung darstellt, obw...mehr

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ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 11 Verbraucherratgeber in Neuauflage erschienen

In der mittlerweile sechsten Auflage ist kürzlich die Broschüre "Verbraucherschutz kompakt – Guter Rat in Alltagsfragen" erschienen. Auf 220 Seiten klärt der von der Bundesregierung herausgegebene Ratgeber Verbraucher über ihre Rechte insbesondere bei Alltagsgeschäften auf. Darüber hinaus nennt die Neuauflage kompetente Ansprechpartner wie etwa die Verbraucherschutzorganisat...mehr

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ZAP 16/2016, Die Schadensre... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung verdient in Begründung und Ergebnis uneingeschränkte Zustimmung. Sie ist schon deshalb verdienstvoll, weil sie der Praxis einige immens wertvolle Leitlinien zum Anwendungsbereich des RDG im Allgemeinen und zu demjenigen des § 5 RDG im Besonderen an die Hand gibt. Zudem zieht sie für die rechtsberatende Tätigkeit von nicht hinreichend juristisch geschulten Ma...mehr

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zfs 8/2016, Keine Beratung ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1.) Das LG hat hierbei zunächst angenommen, dass nach dem im Zeitpunkt des Schadenereignisses maßgeblichen Deckungsumfang der Versicherung ein versichertes Schadenereignis nicht vorgelegen habe. Denn die Bekl. könne sich auf den in § 6 Ziff. 3 Buchstabe b) VGB 2008 Klassik bedungenen Ausschluss berufen, wonach sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksi...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / V. Checkliste: Digitale Mandatsakquise

Entscheidet sich der Rechtsanwalt dafür, mit einer Plattform zusammenzuarbeiten, hat er sich zunächst selbst zu beantworten, welche konkreten Ziele er damit verfolgt. Möchte die Kanzlei neue Rechtsgebiete erschließen? Möchte sie zusätzlich zu ihrem bestehenden Geschäft die Plattform als "externer" Marketingdienstleister für neue Mandantengruppen nutzen? Oder will sie z.B. sel...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Kein Referendariat für vorbestraften Rechtsradikalen

Ein mehrfach vorbestrafter Rechtsradikaler ist nicht würdig, zum Rechtsreferendariat zugelassen zu werden. Dies hat kürzlich das OVG Münster entschieden (Beschl. v. 12.8.2015 – 6 B 733/15). Der Fall betraf einen Bewerber, der Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei "Die Rechte" sowie der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm" ist bzw. war. Zwischen 2004 und 20...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 1. Anwalt als Unternehmer

Das Aufkommen digitaler Angebote im Rechtsberatungs- und Dienstleistungsmarkt ist ein Weckruf für die Anwaltschaft. Es entstehen neue Anbieter, die die Zugangsbarriere zu juristischen Dienstleistungen für potentielle Mandanten herabsetzen, indem sie rechtliche Inhalte bzw. den Zugang zur Beratungsleistung selbst zu vereinfachen versuchen und somit direkt "in das Wohnzimmer d...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 57... / 2 Steuerbegünstigung von Dachverbänden, Abs. 2

Rz. 3 Die Unmittelbarkeit liegt nach Abs. 2 auch dann vor, wenn in einer Körperschaft, die selbst nicht unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, nur Körperschaften zusammengefasst sind, die ihrerseits alle Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen erfüllen (Dachverbände, Spitzenverbände). Hierin liegt eine Ausnahme von dem in Abs. 1 normierten Grundsatz, dass steue...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Konsequenzen für die Praxis

Die Entscheidung des BGH bringt ein gutes Stück Rechtsklarheit und gibt den Gerichten und der Rechtsberatung praktische Vorgaben in Adoptionsfällen an die Hand, bei denen es sich um ein Kind aus einer Samenspende handelt. In der Sache ist der Entscheidung weitgehend zuzustimmen. Dem BGH ist es offensichtlich ein Anliegen, das Recht des genetischen Vaters auf Zugang zur recht...mehr

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FoVo 2/2016, Wenn das Kredi... / II. Die Lösung

Drittschuldner offenbar ohne Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht Der Drittschuldner offenbart, über keine Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht zu verfügen. Nach § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darf ein registriertes Inkassounternehmen Inkassodienstleistungen erbringen, die nach § 2 Abs. 2 RDG als spezielle Form der Rechtsdienstleistung legal definiert s...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / F. Ausblick

Das Adhäsionsverfahren ist ständig Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Seine Feinheiten und vor allem die Verzahnungen zwischen Straf- und Zivilrecht nicht zu kennen, wäre grob fahrlässig, wenn man als Verteidiger oder als Geschädigtenvertreter eine vollumfängliche Rechtsberatung erteilen möchte. Zu guter Letzt kann man auch im Hinterkopf behalten, dass sich e...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / A. Inkrafttreten/Anwendbarkeit der Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Die Erbrechtsverordnung ist bereits in Kraft, sie ist aber erst bei Erbfällen ab dem 17.8.2015 anwendbar. Rz. 2 Die Artt. 79, 80 und 81 der ErbVO gelten bereits seit dem 5.7.2012. Diese Vorschriften haben aber keine Auswirkung auf die Praxis der Rechtsberatung, sie betreffen nur Pflichten der Kommission und der Mitgliedstaaten (Informationspflichten, Erstellen von Formb...mehr

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FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

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zfs 6/2015, Gleichstellung des Syndikus – das Ende des "klassischen" Anwaltsberufes?

Nachdem das BSG am 3.4.2014 entschieden hatte, dass der Syndikus in seiner Tätigkeit für ein Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unterfällt, wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Änderung des Berufsrechts gefordert. Ziel dieser Änderung sollte die Anerkennung der Tätigkeit der Syndici in ihrem Unternehmen ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIII. Werbung mit unentgeltlicher Beratung oder geringfügiger Beratungsgebühr

Werbung mit unentgeltlicher Beratung ist zulässig Auch wenn grundsätzlich von einer vergütungspflichtigen Tätigkeit auszugehen ist, darf der Anwalt unentgeltlich beraten (s.o. XII.). Er darf daher auch mit einer unentgeltlichen Beratung oder einer Beratung zu einem "Spottpreis" werben. Praxis-Beispiel 1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes, für den Pauschalbetrag von 20,00 EUR ei...mehr