Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / I. Sachverhalt

Das AG Gemünden (Main) hatte der Antragsgegnerin in dem anhängigen Scheidungsverbundverfahren durch Beschl. v. 7.4.2022 Verfahrenskostenhilfe (VKH) ohne Ratenzahlung bewilligt und ihr den Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Bezirksrevisorin beim LG Würzburg hat als Vertreterin der Landeskasse mit Schreiben vom 1.6.2022 sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Anordnung der Zahlung ...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / Leitsatz

Die §§ 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs., 400 Abs. 1 StPO stehen der Anfechtung einer Kostenscheidung durch den Nebenkläger nicht entgegen. § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entsteht schon bei der erstmaligen Tätigkeit im Berufungsve...mehr

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zfs 02/2023, Verteilung der... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin, eine Gesellschaft italienischen Rechts, die Fahrzeuge in Italien vertreibt, kaufte im März 2019 unter Einschaltung eines Vermittlers ein Fahrzeug von einem Autohaus, bei dem das Fahrzeug stand. In dem Kaufvertrag heißt es, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Erhalt der Gelangensbestätigung an die Klägerin übersandt werde. Eigentümerin des Fahrzeug...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 3 Der Praxistipp

Der BGH räumt mit Vorurteilen auf Mit aller dogmatischen Klarheit räumt der BGH mit überholten Vorurteilen gegenüber Inkassodienstleistern auf, wie sie sich in seit Jahren nicht aktualisierten Kommentierungen befinden und von behauptenden statt begründeten Gerichtsentscheidungen wiederholt werden. Festzuhalten ist:mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 3. Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber, betreuungsgerichtliche Anordnung des Ruhens der Vollmacht und ihrer Herausgabe an den Betreuer

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit in vollem Umfang oder hinsichtlich einzelner Teile widerrufen. Dies erfordert bezüglich der vermögensrechtlichen Aufgabenbereiche eine weiterhin vorliegende Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Um das weitere Gebrauchmachen von der (widerrufenen) Vollmacht aus...mehr

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zfs 02/2023, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen:

[…] Die zulässige Rechtsbeschwerde hat auch in der Sache überwiegend Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG war die Beschränkung des Einspruchs wirksam, so dass das Amtsgericht an der Änderung des Schuldspruchs gehindert war und nur noch über die Rechtsfolgen auf der Grundlage des rechtskräftig festgestellten fahrlässigen Geschwindigkeitsverstoßes zu entscheiden hatte. Dies ...mehr

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zfs 02/2023, Vorlage zur Vo... / Leitsatz

1. Art. 9 Abs. 3 des am 25.6.1998 in Aarhus unterzeichneten und im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beschluss 2005/370/EG des Rates vom 17.2.2005 genehmigten Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrec...mehr

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zfs 02/2023, Vorlage zur Vo... / 1 Hinweis auf Grundlage der Pressemitteilung EuGH Nr. 176/22 v. 8.11.2022:

Die Deutsche Umwelthilfe, eine nach deutschem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigte anerkannte Umweltvereinigung, ficht vor dem Schleswig-Holsteinischen VG die Entscheidung des KBA an, mit der für bestimmte Fahrzeuge der Marke VW (Fahrzeuge des Modells VW Golf Plus TDI, die mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 der Generation EUR 5 ausgestattet waren) die Verwen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonstige Vermögensgegenstände und Schulden (Abs. 6)

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 6 ErbStG ist ein Anteil an Wirtschaftsgütern und Schulden, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen ist, mit dem darauf entfallenden Teilbetrag des auf den Bewertungsstichtag festgestellten Werts anzusetzen. § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG seinerseits schreibt bestimmte Wertfeststellungen i.S. v. § 179 AO vor, wenn die W...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BPatG ist zuzustimmen. Grundsätze bei der Nachfestsetzung Zutreffend führt das BPatG aus, dass die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses einer erneuten Kostenfestsetzung nur insoweit entgegensteht, soweit derselbe Streitgegenstand betroffen ist (BGH RVGreport 2011, 309 [Hansens]; BGH BRAGOreport 2003, 57 [ders.] = JurBüro 2003, 260). Ver...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / a) Anregung der Einziehung des erteilten Erbscheins

Nach § 2361 S. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen. Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären (§ 353 Abs. 1 S. 1 FamFG). Einziehung und Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins beseitigen die Wirkungen eines erteilten, unrichtigen Erbsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Form und Frist des Antrags

Rz. 37 Die Regelung des § 23 UStG ist ein Wahlrecht für den Unternehmer, der die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt. Insoweit sind die Rechtsfolgen des § 23 UStG antragsgebunden. Rz. 38 Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann gegenüber dem FA formlos abgegeben werden, er kann aber auch durch schlüssiges Verhalten als gestellt angesehen werden. So ist z. B. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ablehnung des Antrags

Rz. 42 Die Besteuerung nach § 23 UStG setzt keine Genehmigung des zuständigen FA voraus. Es besteht für das FA keine eigenständige Ermessensentscheidung für die Ablehnung oder die Zustimmung zu dem Antrag des Steuerpflichtigen. Eine Ablehnung des Antrags hat nur zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Besteuerung nach § 23 UStG nicht gegeben sind. Rz. 43 Die Ablehnung h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zweck der Offenlegungsvorschriften

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die mit der Offenlegung verfolgte Zwecksetzung hat der Gesetzgeber in den Offenlegungsvorschriften des HGB nicht angegeben. Sie lässt sich jedoch aus den Vorschriften der §§ 325–329 und ihrer Stellung im Verhältnis zu anderen Normen ableiten (vgl. zum Folgenden detailliert Hütten (2000), S. 197ff.). Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Informa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszweck und rechtspraktische Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Regelung des § 315 AktG eröffnet außenstehenden Aktionären die Möglichkeit, eine Sonderprüfung der Geschäftsbeziehungen ihrer Gesellschaft zu dem herrschenden oder einem mit ihm verbundenen UN zu veranlassen. Ihr liegt die Erkenntnis zugrunde, dass das Ausgleichssystem der §§ 311ff. AktG ohne ausreichende Informationen über die verbundinte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Rechtsbehelfe

Rz. 64 Gegen den Haftungsbescheid ist gem. § 347 Abs. 1 AO der Einspruch gegeben. Die Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheids kann nach § 361 Abs. 2 AO bzw. § 69 Abs. 2 und 3 FGO gewährt werden bzw. ist zu gewähren.mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Beschlagnahme (§ 94 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn bei einer Durchsuchung aufgefundene Gegenstände nach § 98 Abs. 1 S. 1 StPO beschlagnahmt worden sind, hat die Durchsuchung durch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf richterliche Beschlagnahme ihren Abschluss gefunden. Die im Sachentzug bestehende Eingriffswirkung beruht von diesem Zeitpunkt an nicht mehr auf der Durchsuchung, sondern auf dem neuen Rechtsgrund der Besc...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

In der Tschechischen Republik für MwSt-Zwecke registrierte Unternehmer müssen regelmäßige MwSt-Erklärungen einreichen. Das gilt ebenso für nicht in Tschechien registrierte Unternehmer, wenn sie Leistungen an Personen erbringen, die in Tschechien nicht zur MWSt registriert sind und wenn der Ort der Leistungen in Tschechien liegt. Die Abgabe der Erklärungen muss elektronisch e...mehr

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SteuerClouds als Datenausta... / 3 Abläufe in den einzelnen Bundesländern

Die Abläufe in den Bundesländern unterscheiden sich nur im Detail. Allen gemein ist die erstmalige Registrierung auf der jeweiligen Plattform. In Baden-Württemberg erhält der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter nach erfolgreicher Verifizierung der E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode zur Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW. Die Verifizierung selbst erfolgt dann auf Ebe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 37 Gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, Maßnahmen nach § 802l Abs. 1 ZPO zu ergreifen, steht dem Gläubiger die Erinnerung nach § 766 ZPO zu.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / II. Gebühren für Rechtsmittel gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

1. Frage Rz. 119 Für den Mandanten wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, der vom Vollstreckungsgericht auch antragsgemäß erlassen wurde. Nunmehr legt der Schuldner Rechtsmittel beim Gericht ein. – Kann dies gesondert abgerechnet werden? 2. Antwort Rz. 120 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten we...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VII. Rechtsmittel

1. Gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung a) Antrag aller Miterben Rz. 48 Ist einem Antrag aller Miterben stattgegeben worden, so ist die Beschwerde unzulässig, § 359 Abs. 1 FamFG. b) Antrag einzelner Miterben Rz. 49 Haben nicht alle Miterben den Antrag gestellt, ist gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung die sofortige Beschwerde, §§ 58 ff. FamFG, statthaft. c) Antrag ein...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / IX. Rechtsmittel

Rz. 33 Gegen den Beschluss, der die Nachlasspflegschaft anordnet, ist die befristete Beschwerde gemäß §§ 58 ff. FamFG in Verbindung mit § 11 RPflG statthaft. Dies gilt auch für Beschlüsse, die eine Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft ablehnen. Insoweit ist aber lediglich der Nachlasspfleger, nicht der Vertragspartner, beschwerdeberechtigt, § 59 Abs. 1 FamFG.[37] Setzt das Na...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafprozessuale Rechtsbehelfe

Rz. 425 [Autor/Stand] Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, mithin bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Steufa gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO , können diese Eingriffe nur mit den nach der StPO dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden. Im steuerstrafrechtlichen Verfahren sind die Rechtsbehelfe der AO ausgeschlossen (s. Rz. 422 f.)[2]. Dabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsbehelfe

Rz. 436 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach st. Rspr. des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden[2]. Eine konkrete Maßnahme der Steufa ist hiernach ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Mit Rechtsbehelf angefochtener Verwaltungsakt

Rz. 109 Grundvoraussetzung ist zunächst, dass ein für den Mandanten ungünstiger Verwaltungsakt ergangen ist oder ein von diesem beantragter Verwaltungsakt ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Nicht ausreichend ist es, wenn seitens der Behörde lediglich Bedenken geäußert oder die Beibringung von Beweisen, Ergänzung des Vortrags oder Ähnliches gefordert wird. Sie muss vielmehr...mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Seine am 4.7.1979 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Familiengerichts vom 25.9.2007 rechtskräftig geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. [3] Während der Ehezeit (1.7.1979 bis 31....mehr

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FF 07+08/2023, Scheidungsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen einen im Scheidungsverbundverfahren ergangenen Teilversäumnisbeschluss zum nachehelichen Unterhalt. [2] Die Beteiligten sind inzwischen rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Der Antragsgegner hat im Scheidungsverbund die Folgesache nachehelicher Unterhalt anhängig gemacht. Zum Verhandlun...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Notwendigkeit der Kosten

Rz. 146 Die Festsetzung entstandener Kosten setzt aber auch voraus, dass diese i.S.v. § 91 ZPO notwendig waren. Bei der Einlegung eines nur fristwahrenden, noch unbegründeten Rechtsmittels wird, insbesondere bei Hinweis auf die nur vorsorgliche Einlegung, seitens des Rechtsmittelführers die Notwendigkeit der Kosten eines Anwalts oft bestritten. Die ständige Rechtsprechung so...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 116 Mit Einreichung des Zurückweisungsantrags ist die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG angefallen. Hierfür reicht aus, dass der Rechtsanwalt einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, eingereicht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Schriftsatz keine Begründung des Zurückweisungsantrags enthält. Eine Reduzierung aufgrund der Rücknahme der Berufun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Einspruchsverfahren

Rz. 14 In Monatsfrist kann schriftlich gegenüber der zuständigen Erbschaftsteuerstelle (§ 357 AO) mit dem Rechtsmittel des Einspruches die Rechtswidrigkeit des Bescheides gerügt werden. Berechtigt, das Rechtsmittel einzulegen, ist jeder, der im Falle der Rechtswidrigkeit des Bescheides einen Nachteil erleidet (§ 350 AO). Zu diesem Personenkreis zählen Testamentsvollstrecker ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 113 Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass auch bei nur fristwahrender Einlegung eines Rechtsmittels und Rücknahme vor Ablauf der Begründungsfrist der Rechtsmittelgegner sich einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen darf, weil er anwaltlichen Rat in einer von ihm als risikohaft empfundenen Situation für erforderlich halten darf.[151] Etwas anderes kö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Doppelzuständigkeit der Fahndung und Wahl des zutreffenden Rechtswegs

Rz. 420 [Autor/Stand] Die Doppelzuständigkeit der Fahndung wirkt sich insb. auf die Wahl des richtigen Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs aus. Maßgebend ist (so der BFH[2]), in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Fahndungsbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind oder tätig werden wollen. Wegen des Nebeneinanders von Steuerstrafverfahre...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 119 Für den Mandanten wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, der vom Vollstreckungsgericht auch antragsgemäß erlassen wurde. Nunmehr legt der Schuldner Rechtsmittel beim Gericht ein. – Kann dies gesondert abgerechnet werden?mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. § 32 RVG – Bindungswirkung

Rz. 35 Besondere Aufmerksamkeit sollte man aufgrund der Bindungswirkung der Wertfestsetzung durch das Gericht schenken. Hier gibt es oft ein böses Erwachen, wenn die Festsetzung falsch ist und nicht rechtzeitig angegriffen wurde. Denn § 32 Abs. 1 RVG bestimmt, dass bei gerichtlicher Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wertes diese Festsetzung auch für die Ge...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Entstehen der Gebühr

Rz. 145 Die volle Verfahrensgebühr ist unproblematisch und nachweisbar angefallen, wenn der Anwalt nach Auftrag des Mandanten die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag einreicht. Die Vertretungsanzeige oder Anzeige der Verteidigungsabsicht löst im Rechtsmittelverfahren hingegen zunächst nur eine 1,1-Verfahrensgebühr aus. Das erste Pr...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 23.10.2013 – V ZB 143/12

Rz. 187 Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Besch...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. §§ 104, 106 ZPO

Rz. 221 Die Festsetzung erfolgt für den Mandanten und erfordert eine entsprechende Kostengrundentscheidung in dem Verfahren. Der Anspruch nach § 104 ZPO auf Erstattung der Prozesskosten kann nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges an...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 13.7.2010 – VI ZB 61/09

Rz. 193 Hat der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, gehört die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG regelmäßig zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 120 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dazu gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG ausdrücklich auch die Erinnerung nach § 766 ZPO, sodass für den Anwalt, der bereits im Vollstreckungsverfahren tätig war, hierfü...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 78 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG gehören außergerichtliche Verhandlungen mit zum Rechtszug. Der Begriff "Rechtszug" ist im RVG nicht definiert. Sowohl hinsichtlich Beginn als auch Ende ist der gebührenrechtliche vom verfahrensrechtlichen Begriff des Rechtszugs zu unterscheiden. Dies ergibt sich auch aus § 19 Abs. 1 RVG, wonach bestimmte Vorbereitungs-, Neben- und Abwic...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 2.7.2009 – V ZB 54/09

Rz. 190 Weist das Gericht nach der Einlegung der Berufung, aber vor der Begründung auf seine vermutliche Unzuständigkeit hin und beantragt der Berufungsbeklagte die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig, gehört die hierdurch entstehende 1,6-fache Verfahrensgebühr nach § 13 RVG i.V.m. Nr. 3200 VV RVG auch dann zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der B...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 2.10.2008 – I ZB 111/07

Rz. 191 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt.mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Allgemeine Wertvorschriften

Rz. 23 Bei den allgemeinen Wertvorschriften hervorzuheben sind insbesondere:mehr

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zfs 01/2023, Auslagenentsch... / 2 Aus den Gründen:

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Beschwerde ist statthaft. Die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO findet keine Anwendung, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, das Rechtsmittel aber einem bestimmten Prozessbeteiligten mangels Beschwer nicht zu...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / b) Antrag einzelner Miterben

Rz. 49 Haben nicht alle Miterben den Antrag gestellt, ist gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung die sofortige Beschwerde, §§ 58 ff. FamFG, statthaft.mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 1. Gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung

a) Antrag aller Miterben Rz. 48 Ist einem Antrag aller Miterben stattgegeben worden, so ist die Beschwerde unzulässig, § 359 Abs. 1 FamFG. b) Antrag einzelner Miterben Rz. 49 Haben nicht alle Miterben den Antrag gestellt, ist gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung die sofortige Beschwerde, §§ 58 ff. FamFG, statthaft. c) Antrag eines Nachlassgläubigers Rz. 50 Gegen die Anordnu...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 2. Gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 51 Auch gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung ist die befristete Beschwerde, §§ 58 ff. FamFG, statthaft.[47]mehr