Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Entscheidung des Gerichts

Rn 7 Vor der Entscheidung des Gerichts ist dem Verwalter rechtliches Gehör zu gewähren, da durch eine Untersagungsverfügung in seine verfahrensrechtliche Stellung eingegriffen wird.[15] Zudem dient die Anhörung des Verwalters der Qualität der Entscheidung, da ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Gründe seiner Entscheidung darzulegen.[16] Rn 8 Das vom Schuldner nach Satz 2 an...mehr

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ZErb 04/2020, Prüfungsumfan... / 1 Gründe

I. In Abteilung I des Wohnungseigentumsgrundbuchs ist unter Nr. 3b und 3c jeweils W. Th. als Inhaberin eines Hälfte-Bruchteils am Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Hotelappartement mit Tiefgaragenstellplatz, eingetragen. Die Eintragung unter Nr. 3b beruht auf dem rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Hälfte-Anteils vom vormaligen Alleineigentümer. Die...mehr

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AGS 04/2020, Geschäfts- und... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das LG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Der Verfahrenspfleger sei berechtigt, seine Vergütung i.H.v. 1.543,19 EUR gegenüber der Staatskasse nach den Gebührensätzen des RVG abzurechnen, da sich seine Tätigkeit im vorliegenden Verfahren in dem beauftragten Aufgabenkreis gehalten habe und er ausnahmsweise eine Vergütung wie ein...mehr

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AGS 04/2020, Keine Ermäßigu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gem. § 66 GKG gegen den Beschluss des LG ist unzulässig. Es fehlt an der für jedes Rechtsmittel erforderlichen Beschwer auf Seiten der Beklagten. 1. Unter dem 23.1.2019 schlossen die Parteien einen Vergleich mit der Regelung, dass die Kosten des Rechtsstreits die Beklagten zu tragen haben, während die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben...mehr

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AGS 04/2020, Gerichtsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Kostenansatz ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdesumme nach § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG erreicht. Der Antragsteller begehrt mit seiner Beschwerde die Rückerstattung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses i.H.v. insgesamt 213,00 EUR. Die Beschwerde hat insoweit Erfolg, als sich mit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Betreiben der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger

Rn 7 Die Art und Weise der durch einen Gläubiger eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist für die Fiktion im Rahmen des § 305 a ohne Belang. Erfasst werden daher alle denkbaren Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob bewegliche oder unbewegliche Gegenstände des Schuldnervermögens betroffen sind. Eine ggf. langwierige Prüfung der Zulässigkeit der durch...mehr

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AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Gegen den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss war gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Rechtsmittel, über das der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG zu entscheiden hat (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.11.2017 – 1 Ws 196/17 [unveröffentlicht]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.2.2018 – 1 Ws 140/17, jur...mehr

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FF 04/2020, Keine Umsatzste... / 2 Anmerkung

Steuerrecht in der FF? Nein – die FF bleibt beim Familienrecht. Die hier vorzustellende Entscheidung[1] des Bundesfinanzhofs ist jedoch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Verfahrensbeistände die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, von großer praktischer Relevanz, weil sie faktisch zu einer Erhöhung der Rege...mehr

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AGS 04/2020, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Entgegen der Auffassung des OLG Hamburg richtet sich die Terminsgebühr in einem familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nach Nr. 3104 VV, sondern gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV nach Nr. 3202 VV. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind allerdings aufgrund der Verweisung in Anm. zu Nr. 3202 VV die gleichen. Die Ausführungen des OLG Hamburg sind nur insoweit zutreffend, als be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 176 [Autor/Stand] Im Rahmen der Erläuterungen der bewertungsrechtlichen Vorschriften über das Erbbaurecht können die Fragen einer Beiladung des Erbbauberechtigten bzw. des Erbbauverpflichteten im Rechtsbehelfsverfahren gemäß den Vorschriften der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur am Rande angesprochen werden. § 60 FGO unterscheidet zwischen der einfachen Beiladung (Absätze ...mehr

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AGS 04/2020, Gegenstand der... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde nach §§ 165, 151 VwGO i.V.m. § 11 RVG gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung ist zu verwerfen. Sie ist bereits unzulässig. Soweit die Erinnerungsführerin im Beschwerdeverfahren sich gegen die Nichtanerkennung einer Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) wendet, steht dem insoweit die Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Urkundsbeamtin der...mehr

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zfs 04/2020, Mithaftungsquo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] I. Die Bekl. haften dem Kl. samtverbindlich zu 70 % für dessen unfallbedingt entstandene Schäden. Dem Kl. ist ein Mitverschulden von 30 % hinsichtlich des nicht angelegten Sicherheitsgurtes zuzurechnen. [28] 1. Die Abwägung und Gewichtung der Verursachungsbeiträge und des (Mit-) Verschuldens ist nach §§ 17 Abs.1, Abs. 2 StVG vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigun...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2.4 Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (Abs. 4)

Rz. 12 Die Arbeitsergebnisse aller Aufträge sind dem G-BA als Empfehlung zuzuleiten (Satz 1). Dazu gehören die Ergebnisse aufgrund von Einzelaufträgen des G-BA (Rz. 4), der Beobachtungspflicht (Rz. 5), des Generalauftrags des G-BA (Rz. 6), des Antragsrechts des BMG (Rz. 8) und der durch das BMG finanzierten Aufträge (Rz. 9). Rz. 13 Die Empfehlungen des IQWiG haben keinen normative...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Unbestimmtes Rechtsmittel

Rz. 35 Der Beschwerdeführer kann die Wahl zwischen Berufung und Revision zunächst offenlassen, d.h. sich mit der Erklärung begnügen, er lege gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel ein (BGHSt 6, 206). Die endgültige Wahl des Rechtsmittels kann er dann noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist treffen (OLG Düsseldorf NStZ 1983, 471). Gibt der Beschwerdeführer innerhal...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel, insbesondere bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbotes

A. Strafbefehl I. Notwendiger Inhalt Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des An...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / IV. Tipp: Rücknahme von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelf

Rz. 33 Die Anrechnungsvorschrift des § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist vor allem bei der Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl, der Rücknahme der Berufung oder der Revision sowie deren Verwerfung von Bedeutung, da dann die Sperrfrist ab der letzten tatrichterlichen Überprüfung zählt. Rz. 34 Die Vorschrift gilt beim Strafbefehl entsprechend mit der Maßgabe, dass der Verkü...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / III. Rechtsmittel

1. Zurückgenommenes Rechtsmittel Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 6...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / II. Annahmeberufung

1. Zulassungsvoraussetzungen Rz. 24 Gegen ein nicht mehr als 15 Tagessätze verhängendes Urteil ist eine Berufung nur möglich, wenn das Berufungsgericht sie zulässt. Deshalb muss der Berufungsführer seine Zulassungsberufung begründen. 2. Ausnahmen Rz. 25 Gegen ein in einem Strafbefehlsverfahren ergangenes Verwerfungsurteil ist die Berufung zulässig, ohne dass sie einer Annahme n...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / D. Rechtsmittelbeschränkung

I. Zeitpunkt Rz. 39 Die Beschränkung kann schon bei der Einlegung erklärt oder später durch Teilrücknahme herbeigeführt werden, die allerdings nach Eintritt in die Hauptverhandlung der Zustimmung des Staatsanwaltes bedarf. II. Trennbarkeitsformel Rz. 40 Die Wirksamkeit der Beschränkung richtet sich nach der Trennbarkeitsformel. Danach ist die Beschränkung nur möglich, wenn sie ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Rücknahme

1. Zahlung der Strafe Rz. 11 In der Zahlung der Strafe liegt kein Verzicht auf die Einlegung des Einspruches oder dessen Rücknahme (OLG Hamm VRS 36, 217; LG Hannover MDR 1960, 630; OLG Stuttgart DAR 1998, 29; OLG Rostock NZV 2002, 137). 2. Vor Eintritt in die Hauptverhandlung Rz. 12 Vor Eintritt in die Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustim...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Zurückgenommenes Rechtsmittel

Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 69). Entsprechendes gilt für die ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VI. Rücknahme

Rz. 30 Die Rücknahme der Berufung ist nach Eintritt in die Hauptverhandlung (= Aufruf der Sache) nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich (§ 303 StPO). Rz. 31 Nach Eintritt in die Hauptverhandlung lebt die Befugnis des Beschwerdeführers, über sein Rechtsmittel alleine zu verfügen, nicht wieder auf (BGHSt 23, 277), d.h., nach einer Vertagung kann der Angeklagte die Be...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / V. Übergang zur Revision

Rz. 29 Trotz der Bezeichnung des Rechtsmittels als Berufung kann der Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zur Revision übergehen. Seine Erklärung muss allerdings rechtzeitig beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein (BGH NJW 1995, 2367).mehr

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§ 45 Rechtsfolgen des § 142... / F. Rechtsmittel

Rz. 13 Trotz der Einheitlichkeit des Gesamtgeschehens ist ein auf die Verurteilung wegen § 142 StGB beschränktes Rechtsmittel grundsätzlich zulässig (BGHSt 24, 185). Dies gilt allerdings in den Fällen nicht, in denen dem Urteil eine nach dem Unfall weitergeführte Trunkenheitsfahrt oder ein anderes Dauerdelikt zugrunde liegt. Sonst könnte im Falle der Verneinung der Unfallfluc...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 2. Rechtsmittel

Rz. 8 Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde kann der Halter gerichtliche Entscheidung beantragen, § 62 OWiG. In diesem Verfahren darf er weder mit dem Einwand, er habe keinen Anhörungsbogen bekommen, noch mit dem, es habe gar kein Verstoß vorgelegen, ausgeschlossen werden (VerfGH Berlin DAR 2011, 387). Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes - die gerichtsgebührenfre...mehr

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§ 30 Einspruch sowie Überle... / 7. Rechtsmittel gegen Verurteilung

Rz. 54 Ist das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet worden, finden für die Rechtsmittel ausnahmslos die Vorschriften der StPO auch dann Anwendung, wenn der Betroffene gleichwohl nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde. Ein Urteil ist nämlich – unabhängig von dem Ergebnis – immer nur mit den für den Verfahrensablauf geltenden prozessualen Mitteln an...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / 6. Gegen Ablehnung kein Rechtsmittel

Rz. 33 Da es sich bei der Entscheidung über den Antrag um eine prozessleitende Entscheidung handelt, gibt es hiergegen kein Rechtsmittel. Die Entscheidung kann vielmehr nur im Rahmen der Rechtsbeschwerde angegriffen werden (OLG Düsseldorf DAR 1995, 259).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 24 Gegen ein nicht mehr als 15 Tagessätze verhängendes Urteil ist eine Berufung nur möglich, wenn das Berufungsgericht sie zulässt. Deshalb muss der Berufungsführer seine Zulassungsberufung begründen.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VIII. Beschränkung

1. Allgemein Rz. 14 Die Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Beschwerdepunkte (§ 410 Abs. 2 StPO) ist im gleichen Maße möglich, wie die Berufung gegen Urteile beschränkt werden kann (BayObLG NJW 2003, 239). Allerdings benötigt der Verteidiger eine ausdrücklich hierzu legitimierende Vollmacht (OLG Bamberg, Beschl. v. 3.4.2018 – 3 Ss OWi 330/18), wobei in dem Schweigen des...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Zeitpunkt

Rz. 39 Die Beschränkung kann schon bei der Einlegung erklärt oder später durch Teilrücknahme herbeigeführt werden, die allerdings nach Eintritt in die Hauptverhandlung der Zustimmung des Staatsanwaltes bedarf.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Zahlung der Strafe

Rz. 11 In der Zahlung der Strafe liegt kein Verzicht auf die Einlegung des Einspruches oder dessen Rücknahme (OLG Hamm VRS 36, 217; LG Hannover MDR 1960, 630; OLG Stuttgart DAR 1998, 29; OLG Rostock NZV 2002, 137).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / III. Strafmaßberufung und Jugendrecht

Rz. 27 Im Jugendstrafrecht ist eine Strafmaßberufung grundsätzlich unzulässig (§ 65 JGG). Diese Beschränkung gilt indessen nicht, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wurde.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / A. Strafbefehl

I. Notwendiger Inhalt Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des Angeklagten (Bay...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / B. Berufung

Rz. 20 Achtung: Ausländer Ausländern muss die Rechtsmittelbelehrung auch übersetzt öffentlich zugestellt werden (§ 35a S. 2 StPO). I. Nach Rechtsmittelverzicht? Rz. 21 Sowohl der vom mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Verteidiger, als auch der vom Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht ist wirksam. Er ist unwiderruflich und unanfechtbar (KG NZV 2003, 99), das gilt ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VIII. Auf die Dauer der Sperrfrist

Rz. 51 Die Dauer der Sperrfrist ist nur dann selbstständig anfechtbar, wenn die zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Gründe von denen für die Fristbemessung maßgeblichen trennbar sind (BGH VRS 21, 262).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 2. Vor Eintritt in die Hauptverhandlung

Rz. 12 Vor Eintritt in die Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Aufruf der Sache bedarf er zur Rücknahme jedoch deren Zustimmung (§ 411 Abs. 3 StPO). Unabhängig davon kann die Rücknahme jedoch nur bis zum Beginn der Urteilsverkündung erklärt werden (KG NZV 2011, 314).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / C. Revision, Sprungrevision

Rz. 34 Achtung: Anforderungen an die Urteilsgründe In den Urteilsgründen muss das Tatgericht die festgestellte Tat nach Ort, Zeit und Art der Begehung so konkret bezeichnet haben, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Identität zwischen der angeklagten und der abgeurteilten Tat ermöglicht wird. Ist dies nicht geschehen, ist das Verfahren wegen eines Prozesshindernis...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 3. Neue Beweisanträge

Rz. 26 Der Tatbestand der Offensichtlichkeit in § 313 Abs. 2 S. 1 StPO ist bei Ankündigung neuer Beweisanträge nur dann erfüllt, wenn an der Richtigkeit der erstinstanzlichen tatsächlichen Feststellungen vernünftige Zweifel nicht bestehen, was das Berufungsgericht zu begründen hat, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt (BVerfG NJW 1996, 2785).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IX. Auf die Ausnahme von der Sperre

Rz. 52 Ein Rechtsmittelangriff kann auch nicht auf die nach § 69a Abs. 2 StGB gewährte Ausnahme von der Sperre beschränkt werden (BayObLG DAR 1991, 388; OLG Frankfurt NZV 1996, 414).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 3. Durch Verteidiger

Rz. 13 Der Verteidiger kann einen Einspruch nur dann zurücknehmen, wenn er hierzu gem. § 302 Abs. 2 StPO ausdrücklich ermächtigt wurde (OLG Karlsruhe zfs 1997, 393; OLG Thüringen zfs 2007, 412). Die ohne eine solche (meist in der Vollmacht erteilte) Ermächtigung vom Verteidiger erklärte Einspruchsrücknahme ist unwirksam.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VI. Auf die verweigerte Strafaussetzung

Rz. 49 Eine auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zielende Rechtsmittelbeschränkung lässt der BGH (DAR 2001, 463) zu, weil für die Beurteilung, ob eine Strafaussetzung zu erfolgen hat, nur die Sozialprognose, nicht aber – wie beim Führerschein – auch die Eignungsfrage eine Rolle spielt.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / X. Auf das Fahrverbot

Rz. 53 Eine Beschränkung der Berufung alleine auf das Fahrverbot ist grundsätzlich unzulässig (OLG Hamm NZV 2006, 167), auf den Ausspruch des Fahrverbotes und die verhängte Gesamtstrafe kann sie jedoch beschränkt werden (OLG Jena NZV 2006, 167).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IV. Auf den Schuldspruch

Rz. 46 Bei charakterlichen Mängeln liegen dem eigentlichen Strafausspruch und der Maßregelentscheidung in aller Regel gemeinsame Feststellungen zugrunde, weshalb auch ein nur gegen den Strafausspruch gerichteter Rechtsmittelangriff automatisch auch die Anordnung nach § 69a StGB angreift (BGHSt 10, 379; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; OLG Saarbrücken zfs 2001, 518).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IV. "reformatio in peius"

Rz. 28 Das Verbot der "reformatio in peius" (§§ 331, 358 Abs. 2 StPO) gilt – soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen ist – nur in der Theorie. Auf das Rechtsmittel des Angeklagten hin darf nämlich das Berufungsgericht die Sperrfrist zwar nicht verlängern (BGHSt 5, 168; BayObLG NJW 1966, 2371), es ist ihm jedoch nicht verwehrt, die Berufung zu verwerfen. Dies hat dan...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Auf die Fahrerlaubnis-Entziehung

Rz. 50 Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die wegen charakterlicher Mängel ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist regelmäßig unzulässig, da die Entscheidungsgrundlagen fast immer die gleichen sind wie die für den Strafausspruch. Ein Rechtsmittel erfasst damit zwangsläufig auch den Strafausspruch (BGH DAR 1978, 152; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; OLG Koblenz zfs 20...mehr

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§ 51 Nebenklage / V. Rechtsmittel des Nebenklägers

Rz. 16 Achtung Der Nebenkläger kann nur den Schuld-, nicht aber den Rechtsfolgenausspruch anfechten. Rz. 17 Ein Rechtsmittel steht ihm ohnehin nur hinsichtlich eines zur Nebenklage berechtigenden Deliktes zu, so dass er ein Rechtsmittel dann nicht einlegen kann, wenn der Angeklagte nur wegen eines solchen nicht zum Anschluss berechtigenden Deliktes freigesprochen wurde (§ 400...mehr

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§ 18 Einlassung / 7. Rechtsmittel bei Verweigerung der Akteneinsicht

Rz. 16 Die Rechtsbeschwerde kann auf die Verweigerung nur gestützt werden, wenn der Verteidiger im Hinblick darauf einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt hat (KG NZV 2004, 153).mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / E. Rechtsmittel gegen die Versagung der Wiedererteilung

Rz. 31 Gegen die Versagung der Wiedererteilung kann sich der Antragsteller zwar im Wege einer verwaltungsrechtlichen Verpflichtungsklage wehren. Erfahrungsgemäß dauern die Verwaltungsprozesse jedoch sehr lange. Mit einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO wird er in der Regel sein Ziel nicht erreichen können, da die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht vorwegnehm...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / F. Rechtsmittel gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde

I. Anordnung kein Verwaltungsakt Rz. 53 Bei der Anordnung, ein ärztliches Gutachten oder ein MPU-Gutachten beizubringen, handelt es sich nach h.M. um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende nichtselbstständige Maßnahme, also nicht um einen mit Rechtsbehelfen angreifbaren Verwaltungsakt (BVerwG zfs 1996, 77; DAR 2017, 410; BVerfG DAR 1994, 372; Hamburger OVG zfs 2003, 262; Bay...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / III. Form des Einspruchs

Rz. 3 Der Betroffene kann zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich selbst Einspruch einlegen. Er kann sich dabei sämtlicher moderner Kommunikationsmittel, auch eines ohne gesonderten Ausdruck unmittelbar geschickten Telefaxschreibens (BVerfG wistra 2002, 417), nicht aber einer E-Mail, die die Schriftform nicht einhält (LG Fulda zfs 2013, 352; LG Wiesbaden zfs 2019, ...mehr