Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Internationale Zuständigkeit.

Rn 15 Im Rechtsstreit mit Auslandsbezug sind zunächst die vorrangigen internationalen Regelungen und nationalen Sondernormen zu berücksichtigen, die im Einzelfall auch die örtliche Zuständigkeit mitbestimmen können (vgl § 12 Rn 19). Daneben kann § 13 die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte aufgrund seiner Doppelfunktionalität begründen (vgl § 12 Rn 19). § 13 find...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens muss das Berufungsgericht sofort im Anschluss an die Prüfung der Zulässigkeit und wahrscheinlichen Begründetheit des Rechtsmittels (§ 522) dem Verfahren Fortgang geben, wenn es die Berufung nicht zuvor durch Beschl als unzulässig verworfen (§ 522 Rn 2 ff) oder als unbegründet zurückgewiesen (§ 522 Rn 22 ff) hat. Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 1989 vor, ist im Rechtsstreit des Erben mit den Nachlassgläubigern die eingetretene Haftungsbeschränkung im Urt festzustellen; dadurch wird die Zwangsvollstreckung auf den Nachlass beschränkt (Soergel/Magnus § 1989 Rz 6). Rn 7 Vollstreckt ein Gläubiger nach § 201 II aus dem Tabellenauszug in das Eigenvermögen des Erben, kann dieser, auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übergangsrecht.

Rn 75 In Übergangsfällen (§§ 60, 61 RVG) ist mangels eines Auftrags aus Praktikabilitätsgründen auf das erste Tätigwerden des Anwalts in eigener Sache abzustellen. Abzustellen ist auf die erste Tätigkeit im Rechtsstreit. Es kommt es nicht auf das Datum der Zustellung an. Auch dann, wenn die Zustellung vor der Gebührenänderung erfolgt, rechtfertigt dies nicht die Anwendung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 §§ 1034–1039 regeln die Fragen der Bildung des Schiedsgerichts. Dabei ist die in der Norm geregelte Zusammensetzung des Schiedsgerichts der zentrale Ausgangspunkt. Während im staatlichen Gerichtsverfahren der allgemein und abstrakt vorher bestimmte gesetzliche Richter den Rechtsstreit entscheidet, ist es gerade das Kennzeichen der Schiedsgerichtsbarkeit, dass ad hoc und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klageart.

Rn 10 Aus dem Zweck des Urkundenprozesses und der Vorschrift des § 592 folgt, dass die Ansprüche im Wege der Leistungsklage erhoben werden müssen, während Gestaltungs- und (selbst auf Feststellung eines Leistungsanspruchs gerichtete) Feststellungsklagen im Urkundenprozess ausgeschlossen sind (BGHZ 16, 207, 213; WM 79, 614; NJW-RR 12, 1179 Rz 34). Umstritten ist die Statthaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteile.

Rn 6 Revisionsfähig sind grds nur (zweitinstanzliche) Endurteile, die für ihren Entscheidungsgegenstand das Berufungsverfahren abschließen (Musielak/Voit/Ball § 542 Rz 3), dh auch Urteile, die gem §§ 538, 539 zur Zurückverweisung an die erste Instanz oder zur Abgabe an ein anderes Gericht führen (BGH NJW 1984, 495), Teilurteile (§ 301), Vorbehaltsurteile (§§ 302, 599) und Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hilfspersonen.

Rn 11 Ein von einem Rechtsanwalt eingeschalteter Unterbevollmächtigter fällt nur dann unter Abs 2, wenn ihm die Sache zur selbstständigen Bearbeitung in voller anwaltlicher Verantwortung übertragen wurde und er deshalb eine nicht nur untergeordnete Tätigkeit wahrnimmt (BGH VersR 84, 239, 240; 90, 874; NJW-RR 92, 1019, 1020; 04, 993). Die Grenzziehung im Einzelfall ist schwie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 53 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 53 Brüssel Ia-VO0 Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus. Rn 1 Die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anh I trägt zur Formalisierung und damit zur Erleichterung von Anerkennung und Vollstreckung bei. Berechtigt muss jeder sein, dem durch die Verordnung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweisantizipation.

Rn 27 Grds darf die Beweisaufnahme nicht vorweggenommen werden. Auch im PKH-Prüfungsverfahren darf eine vorweggenommene Beweiswürdigung nicht erfolgen. Allerdings gilt dieser Grundsatz hier nur eingeschränkt. Eine Beweisantizipation ist erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits fest stehenden Tatsachen und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Übernahme durch Rechtsnachfolger.

Rn 13 Bei Grundstücksveräußerung ohne weiteres (§ 266 I), ansonsten mit Zustimmung des Gegners (Abs 2 S 2). Wird eine Forderung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung abgetreten, kann der Rechtsnachfolger sogar durch Berufungseinlegung den Rechtsstreit übernehmen, wenn der Gegner sich rügelos hierauf einlässt (Kobl OLGR 04, 357). Das Gericht kann die Zustimmung nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zurückverweisung als Regelfall.

Rn 2 Die Zurückverweisung an das Berufungsgericht ist im Revisionsverfahren der Regelfall, auch wenn dies für die Parteien den Rechtsstreit weiter in die Länge zieht und auch wenn in manchen Fällen zu begrüßen wäre, dass der BGH von der Möglichkeit, nach § 563 III in der Sache selbst zu entscheiden, couragierter Gebrauch machte. Zurückzuverweisen ist immer dann, wenn die Rev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 – 101 AR 114/20, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Eine Streitgenossenschaft liegt begrifflich vor, wenn Prozesse mehrerer Kl oder Prozesse – gleich eines oder mehrerer Kläger – gegen mehrere Beklagte miteinander verbunden werden, also auf Kläger- oder Beklagtenseite bzw beiden Seiten mehrere Parteien stehen. Unter einer Streitgenossenschaft ist daher die Zusammenfassung mehrerer Einzel- bzw Parallelprozesse in einem Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft.

Rn 8 Die Fiktion des S 1 tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem der Titel die formelle Rechtskraft (§ 705) erlangt (Dresd 2.8.22 – 4 U 143/22 Rz 4 = NJW-RR 22, 1643), vorläufige Vollstreckbarkeit genügt nicht (München NJW-RR 22, 812 [OLG München 24.01.2022 - 34 Wx 437/21]). Dies gilt selbst dann, wenn es um einen Anspruch auf Zustimmung zur (Eltern-) Teilzeitbeschäftigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung verleiht einem außenstehenden Dritten das Recht, sich im eigenen Interesse an einem fremden Rechtsstreit zum Zwecke der Unterstützung einer Partei (Hauptpartei) zu beteiligen. Mit dem Instrument der Nebenintervention wird dem Dritten (Nebenintervenient, Streithelfer) rechtliches Gehör (Art 103 I GG) gewährt. Infolge der Interventionswirkung des § 68 werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 308a ergänzt die Ausnahmen zum ultra ne petita-Grundsatz des § 308. In der Regelung kommt eine sozialpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers zum Ausdruck. Der in den §§ 574–574b BGB geschaffene Schutz des Mieters soll nicht an prozessualen Erfordernissen scheitern (Zö/Feskorn Rz 1). Sachlich befreit Abs 1 den Mieter von der Notwendigkeit, den Fortsetzungsanspruch mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgabe.

Rn 11 Abzugeben ist vAw an das gem §§ 690 I Nr 5, 692 I Nr 1 im MB bezeichnete Gericht (§ 700 III 1). Die Abgabe an ein anderes Gericht (§ 696 I 1 1), als im MB bezeichnet, ist nur möglich, wenn die Parteien dies übereinstimmend vor der Abgabe verlangen (§ 700 III 1). S.a. § 696 Rn 14, 26. Sind Mahn- und streitiges Verfahren bei demselben AG durchzuführen, gelten die Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widersprüchlichkeit zu überprüfen und bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten Rechtsanwalt muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Bewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. (2) Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im Übrigen dann einberufen werden, wenn dies in Textform unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenintervention.

Rn 188 Die Nebenintervention hat keine Auswirkungen auf den GeS für die Gerichtskosten (Rostock JurBüro 15, 83). Ausgangspunkt einer eigenständigen Bewertung ist zutreffender Auffassung nach die nach § 3 zu schätzende Beteiligung des Nebenintervenienten/Streithelfers am Rechtsstreit, dh dessen eigenes Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei, ohne dass es auf eine Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Prozessurteil gegen den Kläger.

Rn 18 Eine Klageabweisung nach § 330 darf nur ergehen, wenn die Prozessvoraussetzungen vorliegen; was vAw zu prüfen ist (OGHZ 1, 354, 355; Münzberg AcP 159, 41, 52f). Fehlt es an den Sachurteilsvoraussetzungen und kann der Mangel nicht behoben werden (vgl hierzu im Zusammenhang mit Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei BGH MDR 21, 1081 [BGH 08.07.2021 - III ZR 344/20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Ermittlung ausländischen Rechts.

Rn 74 Kommt ein deutsches Zivilgericht iRe Verfahrens mit Auslandsbezug zu dem Ergebnis, dass ausländisches materielles Recht auf den Rechtsstreit anzuwenden ist, so stellt sich die Frage, wie dieses ausländische Recht prozessual ordnungsgemäß ermittelt werden kann. Diese Frage ist in § 293 geregelt, der das ausländische Recht zum Beweisgegenstand erklärt, wenn und soweit di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss. 2Dasselbe gilt, wenn der Beklagte der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewährung rechtlichen Gehörs.

Rn 2 Als Verfahrensbeteiligtem ist dem Streithelfer, der zum Rechtsstreit zuzuziehen ist (§ 71 III), rechtliches Gehör zu geben. Dem Streithelfer sind die Schriftsätze der Parteien mitzuteilen, damit er im Interesse der von ihm unterstützten Hauptpartei auf den Prozess sachlich einwirken kann. Zwecks Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sind ihm die Termine bekanntzugeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmter Antrag – Bezugnahme.

Rn 5 Die Form der Anspruchsbegründung muss einer Klageschrift (§ 253) entsprechen (§ 697 I 1). Besteht kein Anwaltszwang, kann der ASt sie schriftlich einreichen oder sie mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Empfangsgerichts anbringen (§ 496) oder sie vor der Geschäftsstelle jedes AG zu Protokoll abgeben (§ 129a). Zum Anspruch an die Klageschrift gehört ein ›bestimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen. (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. Dies ist nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zedent.

Rn 11 Die Partei selbst kann als Beweismittel nur über ihre förmliche Vernehmung gem § 445 ff in den Prozess eingeführt werden. Zulässig und somit prozessual beachtlich ist es aber, die streitgegenständliche Forderung an einen Dritten abzutreten (sofern nicht materiell-rechtlich §§ 399, 400 BGB entgegenstehen), so dass der Zedent im vom Zessionar geführten Rechtsstreit nunme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Berücksichtigung eines Versicherungsfalls.

Rn 240 BGH NJW-RR 17, 152 [BGH 14.12.2016 - IV ZR 477/15]: Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verbraucherzentralen (Abs 2 Nr 3).

Rn 5 Die Vertretungsbefugnis setzt voraus, dass sich der Rechtsstreit auf die Einziehung von Geldforderungen von Verbrauchern (§ 13 BGB) bezieht und dass dies nach dem Statut der Verbraucherzentrale/des Verbandes zum Aufgabenbereich gehört. Erfasst werden auch deliktische Forderungen von Verbrauchern (Bsp: BGH NJW 07, 593 [BGH 14.11.2006 - XI ZR 294/05]). Eine Ermächtigung z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung nach gerichtlichem Ermessen (Abs 3).

Rn 5 Wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, eröffnet Abs 3 dem Gericht die Möglichkeit, das Verfahren vorübergehend auszusetzen und einem/beiden Ehegatten eine Frist zur Klageerhebung zu setzen. Hierüber hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Haußleiter/Eickelmann § 221 Rz 22). Wird die Klage nicht erhoben, kann das Gericht selbst in der Sache entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessbevollmächtigter.

Rn 2 ProzBev ist, wem die Partei für den anhängigen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht (§§ 80 ff) erteilt hat. Eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen genügt nicht (BGHZ 61, 308, 311 = NJW 74, 240, 241). ProzBev kann auch ein AN (insb Justitiar) sein. Nicht ProzBev sind: Verkehrsanwalt (BGH NJW 92, 699 [OLG Koblenz 16.10.1991 - 11 UF 985/91] zu § 176 aF), Untervert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unpfändbarkeit.

Rn 3 Das Verbot bezieht sich auf die einzelgesetzlich normierten Pfändungsverbote, s dazu § 394 Rn 1, 6 u Walker FS Musielak [04], 654 ff. Besondere Bedeutung haben die §§ 850 ff ZPO. Das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO begründet kein Abtretungshindernis iSd § 400 (BGHZ 125, 116, 123 f zu § 14 I KO; aA LAG Tübingen NJW 70, 349; zu § 2 IV GesO auch BGH ZIP 96, 2080). Steue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begründetheit des Antrags und neues Verfahren.

Rn 16 Die Begründetheit des Antrags setzt das Vorliegen eines Restitutionsgrundes dergestalt voraus, dass das neue Gutachten als geeignet angesehen wird, die Richtigkeit der früheren Entscheidung grundlegend zu erschüttern. Dies ist anzunehmen, wenn die Erkenntnisse des aktuellen Gutachtens im vorherigen Verfahren möglicherweise zu einem abweichenden Ergebnis geführt hätten....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichtexistente Partei.

Rn 9 Die Existenz und damit die Parteifähigkeit jeder an einem Rechtsstreit beteiligten Partei gehört zu den Prozessvoraussetzungen, deren Mangel das Gericht auch in der Revisionsinstanz vAw zu berücksichtigen hat und ohne die ein Sachurteil nicht ergehen darf (BGH WM 10, 2380 Rz 16; BAG NJW 15, 269 Rz 13). Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn die Partei, für oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Flucht in die Widerklage/Klagehäufung/Klageänderung.

Rn 58 Die Widerklage ist kein Angriffsmittel, sondern der Angriff selbst (Rn 7). Sie kann grds nicht wegen Verspätung zurückgewiesen werden, und zwar grds auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (BGH NJW 95, 1223, 1224 [BGH 15.12.1994 - VII ZR 13/94]). Entspr gilt, wenn der Kl die Klage erweitert oder ändert (§ 263 Rn 23), zB im Falle einer nachträglichen ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung und Beendigung der Streitgenossenschaft.

Rn 4 Eine (ursprüngliche) Streitgenossenschaft wird regelmäßig durch Klageerhebung eines Kl gegen mehrere Beklagte oder gemeinschaftliche Klageerhebung mehrerer Kl gegen einen oder mehrere Beklagte begründet. Eine zeitgleiche Zustellung der Klagen ist nicht erforderlich. Gegen die einzelnen Streitgenossen können unterschiedliche Anträge erhoben werden, so dass verschiedene K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Der Erlass eines bloßen Vorbehaltsurteils (§ 599 I) hat nach § 600 I zur Folge, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren anhängig (rechtshängig) bleibt. Urkundenprozess und Nachverfahren bilden ein einheitliches Verfahren. Der Prozess wird bei identischem Streitgegenstand, aber frei von den Beschränkungen des Urkundenprozesses fortgesetzt. Bei Einlegung eines Rechtsmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vergleich.

Rn 20 Wird der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem sich die bedürftige Partei zur Übernahme der Kosten verpflichtet, ist die Rechtslage hinsichtlich der Gerichtskosten problematisch. Der nicht bedürftige Kl ist als Antragsteller Kostenschuldner ggü der Staatskasse gem § 22 I GKG. Die PKH-Partei ist Kostenübernahmeschuldner gem § 29 Nr 2 GKG. Hier greift nun de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Materiell-rechtliche Folgen der Nebenintervention.

Rn 7 Die Zustellung einer ordnungsgemäßen Streitverkündung (§§ 72, 73) hemmt nach § 204 I Nr 6, § 209 BGB die Verjährung (BGH VersR 01, 253f). Die Einreichung genügt, sofern alsbald zugestellt wird (§ 167). Die Streitverkündung muss zulässig sein (BGHZ 179, 361 Rz 18; 175, 1, 6 f; 160, 259, 263; 70, 187, 189 = NJW 78, 643; BGHZ 65, 127, 130 = NJW 76, 39; Saarbr OLGR 05, 371)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befugnisse eines Streithelfers.

Rn 8 Da auch der streitgenössische Nebenintervenient an einem fremden Rechtsstreit mitwirkt, muss er den Prozess in der Lage zum Zeitpunkt seines Beitritts annehmen. Er ist nicht befugt, für sich selbst Anträge zu stellen und etwa eine Widerklage zu erheben. Dem streitgenössischen Nebenintervenienten kann mangels Parteistellung nichts zu- oder aberkannt werden. Ferner darf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsweg.

Rn 29 Bei fehlender Rechtswegzuständigkeit (s Rn 6) hat das Gericht den Rechtsstreit bzgl der Widerklage nach § 145 II abzutrennen und an das Gericht des zuständigen Rechtswegs nach § 17a GVG zu verweisen (vgl BGH NJW 96, 1532; LAG Köln 7.9.21 – 9 Ta 107/21; Zö/Schultzky Rz 15; Schaub BB 93, 1666, 1667; allg für rechtswegfremde Streitgegenstände Karlsr 21.6.06 – 15 W 20/06; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessual wirksam.

Rn 3 Der Vergleich muss als Verfahrensvergleich wirksam geschlossen sein, da nur ein wirksamer Vergleich das Verfahren beendet. Ein Vergleich, der den Anforderungen der §§ 162, 160 III 3 nicht entspricht, reicht daher nicht aus, da dieser prozessual unwirksam ist und nicht zur Beendigung des Verfahrens führt. In diesen Fällen muss entweder neu protokolliert oder der Rechtsst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass und Inhalt des Zwischenurteils.

Rn 7 Das Zwischenurteil iSd § 303 kommt grds in jeder Verfahrenslage und in jeder Instanz in Betracht, wenn es sachdienlich und der Rechtsstreit nicht bereits endentscheidungsreif ist. Seiner Natur nach ist das Urt ein Feststellungsurteil. Das unselbstständige Zwischenurteil enthält weder einen Ausspruch zu den Kosten noch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Anders ist es bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der (in das Ermessen des Gerichts gestellte) Erlass eines Vorbehaltsurteils dient der Abwehr einer durch (zweifelhafte) Aufrechnungserklärungen herbeigeführten Prozessverschleppung und damit dem Interesse des Anspruchstellers an zügiger Titulierung (BGHZ 69, 270, 272f). Das Vorbehaltsurteil wird als auflösend bedingtes Endurteil verstanden (BGH NJW 78, 43 mwN). Tatsächl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beginn des Nachverfahrens.

Rn 3 Das Nachverfahren beginnt mit der Verkündung des Vorbehaltsurteils. Eine Aussetzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Urkundenprozesses kommt nicht in Betracht. Das kann je nach der Fortentwicklung von Urkundenprozess und Nachverfahren zu einer verworrenen Prozesslage führen. Faktisch ist diese Gefahr allerdings dadurch gemildert, dass das Nachverfahren regelmäßig n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 30 Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten VKH auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (BGH NJW 18, 1679 [BGH 17.01.2018 - XII ZB 248/16]), Rn 31 Mit Prozessve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / gg) Entscheidungen des Richters.

Rn 52 Entscheidungen aller Art rechtfertigen demzufolge in den aufgezeigten Grenzen ebf nicht die Besorgnis der Befangenheit, auch wenn sie als Zwischenentscheidung einer Partei ungünstig oder rechtlich fehlerhaft sind (allgM). Es ist einem Rechtsstreit immanent, dass Entscheidungen für eine Partei nachteilig sind. Für ihre Überprüfung auf Rechtsfehler stehen die Rechtsbehel...mehr