Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Aktienrechtliche Anfechtungsklage.

Rn 18 Ein Rechtsstreit über die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist bis zur Entscheidung über die ebenfalls angefochtenen Bestätigungsbeschlüsse wegen Vorgreiflichkeit auszusetzen, da im Falle der rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ausgangsbeschlüsse eine etwaige heilende Wirkung der später gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 S ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Begriff.

Rn 64 Ein materieller Mangel soll vorliegen, wenn die abgerechneten Kosten dem Ansatz und/oder der Höhe nach nicht bestehen (BGH NJW 11, 368 [BGH 20.10.2010 - VIII ZR 73/10] Rz 22) oder es keine Umlagevereinbarung gibt – das Verlangte also materiell-rechtlich nicht verlangt werden kann – oder ›sonstige‹ Mängel der Abrechnung vorliegen (BGH NJW 09, 283 [BGH 19.11.2008 - VIII ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiterung s § 263 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abtretung allgemein.

Rn 16 Bei einer Abtretung kommt es grds auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers an. Das gilt auch dann, wenn diejenigen, denen letztendlich der erstrittene Betrag zufließen wird, vermögend sind (BGHZ 47, 289). Anders ist die Rechtslage, wenn eine Abtretung nur zu dem Zweck erfolgt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren zu erhalten. Das kann dann geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 6 Der Begriff ›Verfahren‹ bezeichnet die gesamte gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10] Rz 10; NZG 10, 347 [BGH 01.03.2010 - II ZB 1/10] Rz 8). Bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel umfasst er sämtliche Instanzen. Ein Verfahren ist ›anhängig‹, wenn eine Klageschrift bei Gericht eingegangen ist. Auf welchem Weg diese Kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nichtbeitritt.

Rn 4 Sieht der Streitverkündete von einem Beitritt ausdrücklich ab oder erklärt er sich nicht, wird der Rechtsstreit ohne ihn fortgesetzt (§ 74 II). Im laufenden Prozess kann der Dritte dann keine Befugnisse wahrnehmen. Da im Erstprozess keine Prüfung stattfinden konnte, sind hier die Voraussetzungen der Nebenintervention in dem Folgeprozess zu untersuchen (BGHZ 100, 257, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Nach § 802 ausschließlich örtlich und (ohne Rücksicht auf den Streitwert, aA ThoPu/Seiler § 731 Rz 4) auch sachlich zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs des früheren Verfahrens, unabhängig davon, welche Instanz das zu vollstreckende Urt gesprochen hat (§§ 731, 795, 802). Entscheidend ist stets, welcher Spruchkörper den Titel geschaffen hat. War es die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf der Grundlage des Mahnbescheids erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid, wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. 2Der Antrag kann nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden; er hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den Mahnbescheid geleistet worden sind. 3Ist der Rechtsstreit bereits an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischenurteile haben den Zweck, den Prozess zu fördern, die Verhandlung frühzeitig von einzelnen verfahrensrechtlichen Streitpunkten zu entschlacken und die nachfolgende Prozessführung damit auf den eigentlichen Streitgegenstand zu lenken. Mit dem Zwischenurteil trifft das Gericht vorweg nach Maßgabe des § 318 bindende Feststellungen zu einzelnen Elementen eines später...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Partei nicht prozessfähig, so ist vorbehaltlich der Vorschrift im Absatz 2 ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen. 2Sind mehrere gesetzliche Vertreter vorhanden, so gilt § 449 entsprechend. (2) 1Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können über Tatsachen, die in ihren eigenen Handlungen bestehen oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 5 Instanzzuständigkeit besteht gem § 724 II. Der Urkundsbeamte des höheren Gerichts ist zuständig, wenn und solange der Rechtsstreit dort anhängig ist. Wird die Klausel erteilt, steht dem Schuldner die Möglichkeit der Klauselerinnerung nach § 732 offen; bei Ablehnung durch den Urkundsbeamten kann der Gläubiger befristete Erinnerung nach § 573 I einlegen; der Urkundsbeamte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwerde des Gegners.

Rn 26 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist für den Gegner nicht anfechtbar. Das gilt auch für jedes weitere Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren. Hat das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen, so begründet dies noch keine Beschwerdebefugnis des Gegners (BGH NJW 03, 2910 [BGH 24.07.2003 - IX ZB 539/02]). Der Gegner hat auch dann keine Beschwerdebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Terminologie und Doppelnatur.

Rn 10 Die Vorschrift öffnet die Option, eine zur Aufrechnung gestellte Forderung in getrennten Prozessen zu verhandeln. Hierbei stehen für die Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess zwei Wege offen: Der Beklagte kann sich zum einen auf eine bereits vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen. Zum anderen kann der Beklagte im laufenden Rechtsstreit die Klageforderung durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertermittlungsanspruch (Abs 1 S 2).

Rn 21 Der Wertermittlungsanspruch ist ein zusätzlicher, der neben dem Auskunftsanspruch ggf auch im Wege des Stufenantrages gesondert geltend gemacht werden muss (Naumbg OLGR 01, 34). IRd Anspruchs ist der auskunftspflichtige Ehegatte nur verpflichtet, die Verkehrswerte der in sein Endvermögen fallenden Gegenstände zu ermitteln und anzugeben, soweit er hierzu selbst imstande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Beendigung.

Rn 9 Das Beitreibungsrecht des Anwalts entsteht mit der Verkündung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils als auflösend bedingtes Recht (Frankf RPfleger 90, 468). Unbedingt ist das Recht erst dann, wenn der Rechtsstreit durch die Rechtskraft des Urteils oder einen Prozessvergleich beendet ist (Zö/Schultzky Rz 2). Das führt dazu, dass Vereinbarungen der Parteien über den Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsanwälte.

Rn 29 Rechtsanwälte, die beim Prozessgericht postulationsfähig sind, können sich nach IV selbst vertreten. Er nimmt dann zwar in einer Doppelrolle am Rechtsstreit teil, die Parteirolle tritt jedoch im Verfahren hinter die Stellung als Rechtsanwalt zurück. Da es einem Rechtsanwalt unbenommen ist, davon keinen Gebrauch zu machen und sich vertreten zu lassen, muss er deutlich m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten.

Rn 64 Der Bekl kann den Rechtsstreit nicht einseitig für erledigt erklären, weil der Streitgegenstand durch den Kl bestimmt wird (BGH NJW 94, 2363 [BGH 26.05.1994 - I ZB 4/94]). Ein rechtliches Interesse des Beklagten an einer solchen einseitigen Erledigungserklärung besteht auch nicht, da er im Falle der tatsächlichen Erledigung mit seinem Abweisungsantrag die Abweisung der...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / Leitsatz

Ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, beurteilt sich – wie bei der inländischen Partei – nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausländische Partei typischerweise etwa wegen sprachlicher Barrieren, kultureller Unterschiede oder mangelnder Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssyste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, im Wege der Klage geltend gemacht werden, so hat der Vorsitzende des Prozessgerichts auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentümers die Wahrneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abänderung des Anerkenntnisurteils.

Rn 5 Die Abänderung ist folglich nicht nur bei einem kontradiktorischen Urt nach § 323 I, sondern auch bei einem Anerkenntnisurteil möglich. Dies versteht sich nicht von selbst, da ein solches Urt nicht aufgrund von Behauptungen des Kl, sondern allein aufgrund des Anerkenntnisses des Bekl und ohne Rücksicht auf die materiell-rechtliche Begründetheit des Anspruchs ergeht. Auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einverständnis der Parteien (Abs 4).

Rn 20 Eine streitige Hauptsacheentscheidung ist dem Einzelrichter im Einverständnis der Parteien möglich. Das Einverständnis kann auf abtrennbare Teile des Streitgegenstands beschränkt werden und so zu einem Teilurteil des Einzelrichters führen (Karlsr OLGZ 73, 374). Es ist schriftlich oder zu Protokoll zu erklären. Eine konkludente Erklärung kann nur ausnahmsweise angenomme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verspätung.

Rn 9 Die Anwendung der Verspätungsvorschriften gem § 296 I, II ist in demselben Maße möglich wie im normalen Verfahren, eine Erweiterung der Präklusionsmöglichkeiten ist in § 495a S 1 nicht enthalten. Die Zurückweisung von Parteivortrag als verspätet setzt auch im vereinfachten Verfahren eine entsprechende Fristsetzung gem § 277 IV oder § 129 II voraus (BVerfG NJW 93, 1319)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 4 Darunter versteht man den wirksam beauftragten RA, dh den Prozessbevollmächtigten, wobei es auf die jeweilige Instanz ankommt (ThoPu/Hüßtege § 78 Rz 4). Die nächst höhere Instanz beginnt erst mit der Einlegung des Rechtsmittels, so dass eine Unterbrechung auch dann eintritt, wenn das Urt an den Prozessbevollmächtigten zugestellt wird und dieser vor Einlegung des Rechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeit.

Rn 8 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind für jeden einzelnen Antrag gesondert zu prüfen. In Fällen des § 15a EGZPO entfällt ein nach dem Landesgesetz bestehendes Schlichtungserfordernis nicht deshalb, weil der schlichtungsbedürftige Antrag im Rechtsstreit mit einem nicht schlichtungsbedürftigen Klageantrag verbunden wird. Der schlichtungsbedürftige Klageantrag ist als unzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung.

Rn 4 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 36–57) geregelt (deutsche Durchführungsbestimmungen in §§ 4–10, 15–26 IntGüRVG). Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 36 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungsers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Ziel der ZPO fördern, den Rechtsstreit möglichst in einem Termin zu erledigen (§ 272 I), indem sie den Erlass von Beweisbeschlüssen bereits vor der ersten mündlichen Verhandlung zulässt und hierfür das Mündlichkeitsprinzip lockert. Insoweit ergänzt es die vorbereitenden Maßnahmen gem § 273 und ermöglicht Beweisaufnahmen im Haupt- oder frühen erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich. (2) 1Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. 2Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorgreifliches Verwaltungsverfahren.

Rn 10 Ein Verwaltungsverfahren rechtfertigt die Aussetzung, wenn das Gericht an die Verwaltungsentscheidung gebunden ist (zB bei Entscheidungen der Sozialversicherungs- und Versorgungsträger bei Dienst- und Arbeitsunfällen; BGH NJW 09, 3238 [BGH 19.05.2009 - VI ZR 56/08]). Außerhalb der echten Bindung ist eine Aussetzung auch dann sinnvoll, wenn im Rechtsstreit nicht die Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren (Abs 2).

Rn 5 1. Die Parteien müssen (anders als beim Güterichter nach § 278 Abs 2 S 2) dem Vorschlag ausdrücklich zustimmen. Die Mitteilung der Entscheidung an das Gericht ist als Prozesshandlung bedingungsfeindlich und kann nicht widerrufen werden. Rn 6 2. Besteht Einvernehmen, ordnet das Gericht für die Dauer des Schlichtungsverfahrens das Ruhen des Verfahrens an. Bei Scheitern der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Schriftsatzes.

Rn 3 Im Schriftsatz sind nach Abs 1 S 2 die Parteien und der Rechtsstreit zu bezeichnen (Nr 1). Zur Angabe des Interventionsgrundes (Nr 2) kann auf eine vorausgegangene Streitverkündung verwiesen werden (BGH NJW 97, 2385; 94, 1537f). Die Beitrittserklärung (Nr 3) muss erkennen lassen, welcher Partei der Streithelfer beitritt. Eine ausdrückliche Erklärung ist nicht geboten (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Zum Einzelrichter in der Berufungsinstanz allgemein § 526 Rn 1. Will das Kollegium die Entscheidungskompetenz behalten, erforderliche vorbereitende Maßnahmen aber nicht in voller Besetzung durchführen, so kann so kann es den Rechtsstreit insoweit dem Einzelrichter zuweisen. Der Einzelrichter hat die Sache dabei bis zur Entscheidungsreife zu fördern, insb durch Erörterun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligung anderer Parteien.

Rn 4 Der Nebenintervenient selbst muss parteifähig sein (BGH WM 15, 1283 Rz 14). Die Nebenintervention erfordert einen zwischen anderen Personen anhängigen Prozess, so dass die Partei oder ihr gesetzlicher bzw gewillkürter Vertreter – gleich auf welcher Seite – an einem Beitritt gehindert ist. Eine ausgeschiedene kann der verbliebenen Partei (BGHZ 18, 110, 112 = NJW 55, 1316...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. (2) 1Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. 2Die Klage muss innerhalb von drei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweispflicht (S 2).

Rn 36 Zur Wahrung des Anspruchs der Parteien, insb des Berufungsklägers, auf Gewährung rechtlichen Gehörs ( Art 103 I GG) müssen sie auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschl hingewiesen werden. Dies kann durch den Vorsitzenden oder das Berufungsgericht, also den gesamten Spruchkörper, erfolgen. Selbstverständlich kann der Vorsitzende den Hinweis nicht ert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod des Bevollmächtigten.

Rn 4 Mit dem Tod des Bevollmächtigten erlischt dessen Mandat (§§ 673, 675 BGB) und als Folge davon auch die Vollmacht (§ 168 S 1 BGB). Wurde für die Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts ein Abwickler nach § 55 BRAO bestellt, so wird das Fortbestehen der Vollmacht fingiert, denn dieser gilt als bevollmächtigt, sofern die Partei nicht in anderer Weise für die Wahrnehmung ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anhängig.

Rn 17 Der bis dahin beim Mahngericht anhängige Rechtsstreit gilt mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das er abgegeben wird, als dort anhängig (§ 696 I 4). Anhängigkeit ist definiert als ›Zuordnung eines Rechtsschutzgesuches an ein (bestimmtes) Gericht durch privaten oder auch gerichtlichen Akt‹, das Schweben einer Sache in einem beliebigen Verfahren (vgl Bambg FamRZ 94...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt des Abs 1.

Rn 1 Die Vorschrift stellt die zentrale Regelung der materiellen Rechtskraft dar. Sie bestimmt, inwieweit der Inhalt eines Urteils über den Rechtsstreit hinaus maßgeblich ist, im Gegensatz zur formellen Rechtskraft nach § 705, die eintritt, wenn eine rechtskraftfähige Entscheidung mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl § 705 Rn 1). Die beiden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verhandlung iSv Abs 1.

Rn 8 Unter Abs 1 fällt die mündliche Verhandlung im engeren Sinn. Hierunter versteht man Antragstellung, Sachvortrag, Erklärungen und Erörterung der Parteien als Voraussetzung einer gerichtlichen Entscheidung (St/J/Kern Rz 24; R/S/G § 79 Rz 28; aA für einen weiteren Verhandlungsbegriff Wieczorek/Schütze/Borck Rz 3). Die Verhandlung muss einen Bezug zum Rechtstreit haben. Sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 8 Der Rechtsstreit bleibt nach der Abstandnahme unter Fortdauer der Rechtshängigkeit im ordentlichen Verfahren anhängig. Ein noch in erster Instanz anhängiges Nachverfahren wird bei zweitinstanzlicher Abstandnahme gegenstandslos (BGH NJW 20, 2407 [BGH 02.04.2020 - IX ZR 135/19] Rz 17). Die bisherigen prozessualen Geschehnisse (Geständnis, Heilung, Beweisaufnahme, Zurückwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt der Beschwerde (Nichtzulassungsbeschwerde). (2) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn (3) 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) 1Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. 2Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. 3Ohne Einwilligung kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich. Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugänglich. Sie be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einwilligung.

Rn 18 Einer Zustimmung des Bekl bedarf es nicht, solange er noch nicht zur Hauptsache verhandelt hat (Hamm VersR 92, 736). Die Einwilligung des Bekl ist als Prozesshandlung ausdrücklich in mündlicher Verhandlung oder schriftlich zu erklären (BGH NJW 92, 2235 [BGH 27.02.1992 - I ZR 35/90]), auch konkludent oder durch rügelose Einlassung (§ 267). Rn 19 Die verweigerte Zustimmun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückverweisung (Abs 2).

Rn 5 Die Verpflichtung zur Sachentscheidung durch das Berufungsgericht macht Sinn nur, wenn erstinstanzlich auch über den gesamten (erstinstanzlichen) Prozessstoff verhandelt wurde. Hat sich die Verhandlung nicht auf alle entscheidungserheblichen Streitpunkte erstreckt und das Erstgericht über die Klageforderung sachlich nicht oder nicht endgültig entschieden, so ginge den P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prätendentenstreit.

Rn 7 Im Anschluss an die Entlassung des Bekl findet der eigentliche Forderungsprätendentenstreit der Gläubiger statt. Tatsächlich kommt es nicht zu einem Parteiwechsel und einer Fortsetzung des bisherigen Prozesses, sondern es beginnt ein neuer Rechtsstreit anderen Gegenstandes zwischen den Prätendenten ohne Rückgriff auf den bisherigen Prozessstoff, wobei allein der Bestand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuale Auswirkungen der Nachlassverwaltung.

Rn 10 Mit Wirksamwerden der Nachlassverwaltungsanordnung verliert der Erbe auch die aktive und passive Prozessführungsbefugnis (Erman/Horn § 1984 Rz 4), um dadurch die Befriedigung der Nachlassgläubiger zu erreichen, § 80 InsO analog. Als gesetzlicher Prozessstandschafter ist allein der Nachlassverwalter berechtigt, die zum Nachlass gehörenden Ansprüche gerichtlich geltend z...mehr