Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

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Schell, SGB IX § 149 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelung für ambulant Betreute im gesamten Leistungsbereich der Sozialhilfe. Da die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sechsten Kapitel des SGB XII zum 1.1.2020 in das SGB IX, Teil 2 überstellt wurden, war eine § 130 SGB XII entsprechende Übergangsregelung für ambulant Betreute nun für den ...mehr

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Pflichtteilsrecht / 12 Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Seit der Reform des Pflichtteilsrechts zum 01.01.2010 unterliegt der Pflichtteilsanspruch der Regelverjährung gem. § 195 BGB von drei Jahren. Gleiches gilt für die Ansprüche nach §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2, 2316, 2325 BGB. Nach § 199 BGB ist für den Beginn der Verjährungsfrist erforderlich, dass der Anspruchsberechtigte sowohl vom Erbfall als auch von der ihn beeinträchtigende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74, (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 20. Erstmalige Anwendung 20.1.1 Nach § 20 Abs. 1 AStG [heute: § 21 Abs. 1 AStG] unterliegen der Zugriffsbesteuerung erstmals die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft, die in maßgebenden Wirtschaftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 1972 ...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 3. Vor und außerhalb der Ehe: Nichteheliche Kinder

Nach Art. 6 Abs. 5 GG sind und waren "unehelichen Kindern" durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Bereits in seinem Beschl. v. 23.10.1958 hatte das BVerfG deutlich gemacht, dass diese Verfassungsbestimmung einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absatz 1 (in der seit dem JStG 1997 geltenden Fassung)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XXIV. Absatz 24 (in der seit dem InvStRefG geltenden Fassung)

"(24) Die §§ 7 und 10 in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden." Rz. 66 [Autor/Stand] Anwendungszeitpunkt. § 21 Abs. 24 wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[2] angefügt. Die Vorschrift betrifft die Anwendung der §§ 7 Abs. 7 und 10 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Art. 6 Nr. 1 und 2 InvStRefG (siehe § 7 Rz. 214 f. und § 7 Rz. 237 sowie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwesenheits- und Erklärungsrechte

Rz. 371 [Autor/Stand] Nachfolgende Darstellung bezieht sich auf die Rechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren (zu dem Verfahren als solchen vgl. § 385 Rz. 51 ff.). Die Anwesenheits- und Erklärungsrechte im Hauptverfahren erklären sich durch die dortige prozessuale Rolle des Verteidigers (vgl. zum Hauptverfahren § 385 Rz. 540 ff.) und bedürfen hier keiner Darstellung. R...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verteidigung mehrerer Beschuldigter/Sockelverteidigung

Rz. 781 [Autor/Stand] Neben dem internen Team für einen Mandanten kann es auch notwendig sein, ein externes Team zu bilden. So, wenn mehrere Personen beschuldigt werden. Rz. 782 [Autor/Stand] Sind mehrere Personen beschuldigt, stellt sich die Frage, wie deren Verteidigung sichergestellt werden kann. Für den Verteidiger besteht das Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO, ...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / II. Formulierung der Beweisfragen

Darüber, wie in einer Kindschaftssache die Beweisfragen im Beweisbeschluss zu formulieren sind,[34] besteht in der Literatur keine Einigkeit.[35] Einerseits wird die Auffassung vertreten, die Beweisfragen seien so konkret wie möglich zu formulieren. Dies ermögliche dem Familienrichter, den Sachverständigen anzuleiten und zu prüfen, ob eine bestimmte Berufsgruppe für den spez...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Das vorläufige Zahlungsverbot als Kosten- und Haftungsfalle für den Gläubiger? Das vorläufige Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO ist in der Praxis ein gängiges Instrument, kurzfristig und auch ggfs. ohne die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt zu haben, schuldnerische Vermögenswerte, wie bspw. pfändbares Arbeitseinkommen, Kontoguthaben, etc. zu arresti...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 2. Am Anfang steht der (gemeinsame) Name

Nachdem das BVerfG in seiner (säkularen) Entscheidung vom 18.12.1953 festgestellt hatte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG geltendes Recht sei und dass gemäß Art. 117 GG alle entgegenstehenden Vorschriften auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getreten seien,[13] hatte der Gesetzgeber u.a, den bis dahin gelte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. fiktiver Versicherung...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017

Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividenden/Gewinnausschüttungen auf Ebene des Fonds zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der luf Betrieb

Rn. 20 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Begriff des luf Betriebs ist – anders als im Bewertungsrecht (§ 34 BewG) – im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgeführt, welche Betätigungen im Einzelnen zu den Einkünften aus LuF zählen; ein substantieller Unterschied soll allerdings zwischen den beiden Legaldefinitionen in § 13 EStG u § 34 BewG nicht bestehen (BFH v 05.11....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 26 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 160 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter o im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen o auch nur ein Teilbetrieb o ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- o Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- o Teilbetriebsa...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bestrebungen des Gesetzgebers zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung[1] in den letzten Jahren haben sich auch erheblich auf die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (nachfolgend bAV genannt) ausgewirkt. Im Vordergrund dieser Entwicklung standen allerdings Modelle der Entgeltumwandlung, d. h. einer von Mitarbeitern mittels Gehaltsverzichts fina...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 15 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 158 bis 175 BewG

Schrifttum: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 250 Bewertung der bebauten Grundstücke

Beck, Die geplante Grundsteuerreform: Gegen den Entwurf des BMF gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken Grundeigentum 2019, 483; Beck, Die Reform der Grundsteuer, Grundeigentum 2019, 959; Eisele, Bundesrat äußert sich zum Gesetzespaket der Bundesregierung, Update Reform der Grundsteuer (I), NWB 2019, 3060; Eisele, Update Reform der Grundsteuer (II), Gesetzesbeschluss des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 158 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, definiert den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und dient damit beschränkt auf den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer (siehe aber Rz. 16) der Abgrenzung dieser Vermögensart von der Vermögensart des Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Anwendungsbereich der VO

Rz. 40 [Autor/Stand] Die zu § 81 BewG ergangene Durchführungsverordnung über die außergewöhnliche Grundsteuerbelastung gilt für die Grundstücke, deren Einheitswerte auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens zu ermitteln sind. Die dort angeordnete Regelung gilt weiter für die Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1.1.1964 und bei den Fortschreibungen und Nachfeststell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 82 BewG entspricht im Grundgedanken dem § 37 BewDV 1934. Diese Vorschrift sah eine Ermäßigung bzw. Erhöhung des nach dem Jahresrohmietverfahren ermittelten Werts wegen Vorliegens besonderer Umstände tatsächlicher Art vor. Auch nach dem Regierungsentwurf zu § 82 BewG (§ 52d BewG des Entwurfs) sollten sowohl die Gründe, die zu einer Ermäßigung, als auch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 81 BewG wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] geändert. Dabei wurde der Bezug auf § 79 Abs. 3 und 4 BewG gestrichen. Die Änderung ist eine redaktionelle Anpassung an die Aufhebung des § 79 Abs. 3 und 4 BewG. § 79 Abs. 3 BewG wurde aufgehoben, nachdem der Zeitraum für die grundsteuerliche Vergünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegestand

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist darauf gerichtet, den gemeinen Wert bebauter Grundstücke in typisierender Weise zu ermitteln (s. Vor §§ 83–90 BewG Rz. 41).[2] § 83 BewG regelt den Rahmen dieses Bewertungsverfahrens. Danach soll der auf der Grundlage des Sachwertverfahrens ermittelte Grundstückswert ausdrücklich den Bodenwert (vgl. § 84 BewG mit Rz.; siehe auch V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 158 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, ErbStB 2011, 317; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Nutzungsüberlassung in der L...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorschriften zur Erfassung und zur Bewertung eines Erbbaurechts haben alle bisherigen BewG enthalten (vgl. § 34 Abs. 2 RBewG 1925, § 54 Abs. 2 RBewG 1931, § 50 Abs. 1 Satz 3 u. Absatz 2 RBewG 1934 i.V.m.. § 46 BewDB 1935, § 68 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.. § 70 Abs. 1 BewG 1965). Die bis 2024 geltende Vorschrift zum Erbbaurecht enthält § 92 BewG, der durch das Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 160 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 250 BewG ist durch das GrStRefG[2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 6– 7 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" stellt sich als Sammelbezeichnung dar, die nicht nur die eigentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, sondern alle im § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten sonstigen Nutzungen umfasst. Folglich gehören auch die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 160 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, regelt den Umfang des land- und forstwirtschaftlich genutzten Betriebes. Dabei entspricht die Vorschrift inhaltlich im Wesentlichen den §§ 34 und 141 BewG. Ergänzende Erläuterungen waren im gleich lautenden Erlass der obersten Fina...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Grundsteuerbescheide den betroffenen Steuerpflichtigen bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Grundsteuer[4] zusenden zu können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Bescheide ...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. Forderungen an die Bundesregierung (II. des Antrages)

Die geforderte Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehen bei der Adoption lässt nicht erkennen, inwiefern dabei akzeptiert wird, dass schon aus Kindeswohlgesichtspunkten stabile Familienkonstellationen für eine Adoption erforderlich sind. Die Forderung einer allgemeinen Gleichstellung geht am Kindeswohl vorbei und würde voraussetzen, dass nichteheliche Lebe...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Als Bodenwert ist gem. § 84 BewG ausdrücklich der Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Bei der Bewertung ist die Aufteilung in Vorder- und Hinterland sowie die Lage als Eckgrundstücke zu beachten.[2] Damit ist also der gemeine Wert gem. § 9 BewG maßgebend, d.h. der Verkehrswert des Grundstücks in seinem unbebauten Zu...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / b) Gesetzgebungsverfahren

Allgemein zur notwendigen Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wurde vom Gesetzgeber folgendes festgestellt:[8] Zitat "Der Schwerpunkt des familiengerichtlichen Verfahrens liegt im Aspekt der Fürsorge des Gerichts für die Beteiligten und in der erhöhten staatlichen Verantwortung für die materielle Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung, so dass der bisherige Standor...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 3. Regelvergütung

Für den Rechtsanwalt, der seinen Mandanten vertritt, ist vergütungsrechtlich wichtig zu wissen: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird gegenwärtig nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Sie ist dabei "aufwandbezogen" und nicht nach einem Erfolg orientiert. Der Insolvenzverwalter erhält aus dieser Berechnungsgrundlage nach § ...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) zum 1.1.2016 neu eingeführt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Die Regelung beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), unangemeldete Kontrollen in Krankenhäusern durchzuführen. Bis zum 30.4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1, 79 Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurden mit Wirkung zum 1.1.1996 die Bezeichnungen in Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 3 Nr. 2 u...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / A. Rechtslage nach der Reform vom 1.3.1998

Rz. 1 Die am 1.3.1998 in Kraft getretene Regelung der §§ 73 und 74 OWiG hat eine wesentliche Verschlechterung der Stellung des Betroffenen gebracht. Galt vorher, dass ein Betroffener grundsätzlich zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet war und das Gericht sein persönliches Erscheinen nur anordnen durfte, wenn der Sachverhalt mit anderen Mitteln – z.B. mit e...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / Literaturtipps

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Kapitel 10 - Vorbemerkung

Rz. 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB ist trotz wiederholter Reformen auch heute noch die umstrittenste verkehrsrechtliche Strafvorschrift, zumal sie nicht nur Strafe und Führerscheinentzug zur Folge hat, sondern zusätzlich noch in der Haftpflichtversicherung als Verletzung der Aufklärungspflicht gilt und damit den Versicherer zum Regress bis 5.000 EUR be...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 6. Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage

Rz. 71 Zwar wurde im Rahmen der Reform von 2014 das Bußgeld von 50 EUR auf 100 EUR angehoben. Der Verstoß wird jetzt aber nicht mehr im Register eingetragen, da er nicht in die Liste des Anhangs 13 zu § 40 FeV aufgenommen worden ist.mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / I. Zustimmung

Rz. 85 Im Rahmen der OWi-Reform von 1987 ist die Möglichkeit geschaffen worden, die Beweisaufnahme vereinfacht durchzuführen, § 77a OWiG. Die vereinfachte Beweisaufnahme ist vor allem deshalb ohne praktische Bedeutung geblieben, weil sie der Zustimmung des in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen und seines Verteidigers bedarf (OLG Stuttgart zfs 2004, 430).mehr

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§ 18 Einlassung / a) Bußgeldbehörde

Rz. 11 Die Bußgeldbehörde ist - anders als vor der Reform von 1987 - verpflichtet, dem Verteidiger vor Übersendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu gewähren (§ 69 Abs. 3 S. 2 OWiG).mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / IV. Antrag auf kommissarische Vernehmung

Rz. 7 Die kommissarische Vernehmung ist durch die OWi-Reform vom 1.3.1998 abgeschafft worden. Der Betroffene kann sich jetzt nur noch unmittelbar gegenüber dem erkennenden Gericht äußern. Die von Göhler noch in der 13. Auflage[1] und OLG Celle (zfs 1999, 83) vertretene gegenteilige Auffassung ist durch die Entscheidung des BGH (NZV 1999, 257) überholt.mehr