Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersrente

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.3 Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Regelaltersrente

Beitragsanteil zur Rentenversicherung Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze wegen einer ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.5 Erwerbsobliegenheit

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.[2] Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter sind daher – mange...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 2 SGB V, § 25 Abs. 2 SGB XI), di...mehr

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Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2 Rentenantrag

Die Versicherungspflicht in der KVdR setzt voraus, dass die Rente beantragt ist oder als beantragt gilt. Als Beantragung gilt z. B. die Umdeutung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einen Rentenantrag. Der Rentenantrag kann in schriftlicher Form oder mündlich (zur Niederschrift) gestellt werden. Im Allgemeinen wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.3.1 Verkennung der maßgeblichen Sozialdaten, insbesondere des Lebensalters

Rn 34 Ein grober Fehler liegt vor, wenn einzelne Sozialdaten überhaupt nicht, eindeutig unzureichend oder mit eindeutig überhöhter Bedeutung berücksichtigt worden sind[78]. Rn 34a Allerdings können die Betriebsparteien im Rahmen der Sozialauswahl zulasten des Arbeitnehmers bedenken, dass die soziale Schutzbedürftigkeit zunächst mit steigendem Lebensalter und den damit typisch...mehr

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Renten / 11.1 Altersrenten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes. Altersrenten werden prinzipiell ab dem Monat geleistet, zu dessen Beginn – also am entsprechenden Monatsersten – alle Bedingungen für ihre Zahlung erfüllt sind. Seit April 2004 werden Renten für Neurentner am Monatsende ausgezahlt, für alle bisherigen Rentner b...mehr

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Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt. Dann gilt Folgendes: Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt. Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung, die für Renten gilt, die nach dem 31.12.2004 a...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Renten / 10.5 Wechsel der Rentenart

Erhält ein Steuerpflichtiger nach Wegfall einer Rente eine andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. eine Altersrente nach vorheriger Erwerbsminderungsrente, wird für die neue Rente (Altersrente) ein neuer Rentenfreibetrag ermittelt. Der Prozentsatz zur Ermittlung des Besteuerungsanteils der unmittelbar nachfolgenden Rente richtet sich aber nach dem Jahr, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 2 Altersgrenzen

Im Übrigen stellen weder der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – noch der Anspruch auf eine Rente wegen Alters für sich genommen einen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.[1] Achtung Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mit Erreichen der Regelaltersgrenze[2] wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet. Hierfür...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Uruguay / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Kanada / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Brasilien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Korea / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Australien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Albanien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-albanischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Indien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-moldauischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung des Ehezeitanteils.

Rn 12 Gem § 39 II Nr 1 ist der Ehezeitanteil eines Anrechts der GRV aus der Summe der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte zu berechnen. Die Zuordnung der erworbenen Entgeltpunkte zur Ehezeit erfolgt nach dem sog In-Prinzip (vgl dazu § 3 Rn 10). Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten sind auch im VA stets den Zeiten der Beschäftigung oder der Kindererziehung zuzuordne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erwerb eines Anrechts mit grundsätzlich gleichem Risikoschutz (Abs 1 S 2 Nr3

Rn 14 Nach § 11 I S 2 Nr 3 Hs 1 muss das übertragene Anrecht grds den gleichen Risikoschutz gewähren, wie das auszugleichende Anrecht. Dies bezieht sich sowohl auf das Spektrum der abgesicherten Risiken als auch auf den Zeitpunkt und den Umfang der für den jeweiligen Versorgungsfall vorgesehenen Leistungen. Eine Regelaltersrente muss daher beim Ausgleichsberechtigten mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 8 Ein ausgleichsberechtigter Ehegatte kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn der Ausgleichspflichtige laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen VA) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei dem Ausgleichsberechtigten ein Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 4.2 Zuschläge an Entgeltpunkten nach der Regelaltersgrenze

Zuschläge an Entgeltpunkten für Anwartschaften nach der Regelaltersgrenze, die bezogen auf ein Kalenderjahr immer zum nächsten 1.7. gewährt werden, erhalten einen höheren Zugangsfaktor. Dieser erhöht sich für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze um 0,05 (0,5 %). Praxis-Beispiel Maßgebender Zugangsfaktor für die Zuschläge Eine Versicherte bezieht eine Regelaltersren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2.1 Regelaltersrente

Regelaltersrente steht Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zu, wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist und das landwirtschaftliche Unternehmen abgegeben wurde bzw. bei Familienangehörigen, wenn sie selbst nicht Landwirt sind. Die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres wird mit dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht. Vorher gelten abweichende Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 1 Antragstellung/Rentenbeginn

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und von dort anschließend an den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 4 Altersgrenzen/Rentenminderung

Altersrenten werden nur gezahlt, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Lebensalter vollendet hat. Die höchste Altersgrenze ist die sog. Regelaltersgrenze. Sie ist das Lebensalter, das für einen Anspruch auf Regelaltersrente vollendet sein muss. Alle anderen Altersrenten können bereits nach Vollendung eines früheren Lebensalters in Anspruch genommen werden. Hinweis Vorzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 5 Rentenarten

Altersrenten werden gezahlt als Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und für Versicherte, die vor 1952 geboren sind, als Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und Altersrente für Frauen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3.3 Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

Für die Anwendbarkeit des § 41 Satz 2 SGB VI gelten die Ausführungen in Bezug auf Tarifverträge entsprechend. Das BAG hat ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente aus der gesetzlichen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3.1 Altersgrenzen in Einzelarbeitsverträgen

Ob eine Altersgrenze wirksam ist oder nicht, regelt § 41 Satz 2 SGB VI . Danach ist eine Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll, unproblematisch zulässig. Soll das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt enden, muss diese Vereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 2 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze bestimmt sich für den jeweiligen Arbeitnehmer in Abhängigkeit von seinem Geburtsjahrgang.[1] Die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebliche Regelaltersgrenze wird gemäß § 35 SGB VI für Geburtsjahrgänge ab 1964 mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.2 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Der Zeitpunkt fällt also mit der Rentenanpassung zusammen. Maßgebend sind aber nur die Zuschläge, die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des vorherigen Kalenderjahres resultieren. Erhöhter Rentenzuschlag nach Erreichen der Regelalters...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 5 Handlungsfeld 4: Qualifizierung von älteren Mitarbeitern

Kaum Interesse an der Qualifikation älterer Mitarbeiter Gegenstand des vierten Handlungsfelds ist die Qualifizierung von älteren Mitarbeitern. So setzten viele betriebliche Förderprogramme bei den jüngeren Mitarbeitern an, enden aber bereits bei den "Mittvierzigern". Das Potenzial älterer Mitarbeiter bleibt dadurch zum Teil ungenutzt. Die Zurückhaltung der Unternehmen bei der...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (bb) Regelaltersrente

Rz. 406 Um die reguläre Altersrente zu erhalten, bedarf es einer Wartezeit von fünf Jahren. Diese Voraussetzung lässt sich auch mit freiwilligen Beitragszeiten erfüllen.mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Regelaltersrente, § 35 SGB VI

Rz. 194 Nach § 35 SGB VI besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. fünf Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ist schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, beginnend 2012 (§ 235 SGB VI). Für Versicherte der Jahrgänge 1947–1964 gilt eine stufe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Altersrente

Rz. 378 Nach § 35 SGB VI besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 5 Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Eintrittsgrenze für die Regelaltersrente ist, beginnend mit dem Jahr 2012 (§ 235 SGB VI), schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Diese stufenweise Anhebung der...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Landwirtschaft

Rz. 391 §§ 11, 12 i.V.m. §§ 87a, 87b ALG ändern die Altersversorgung (Regelaltersrente) der Landwirte parallel, § 27a ALG ebenso die Versorgung bei Erwerbsminderung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.3 Versicherungszeiten West/Ost

Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente. Praxis-Beispiel Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2024mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / g) Abänderung

Rz. 148 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 1206 ff., Rdn 130 ff. Rz. 149 Hat das Gericht in einem Rentenurteil den Endzeitpunkt festgelegt und ändern sich nachträglich die Verhältnisse (z.B. bei Beamten durch Anhebung des allgemeinen Pensionsalters), kann der Verletzte eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) erheben. Ist in einem Feststellungsurteil die zeitliche Begrenzung unterblieben, k...mehr