Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersrente

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze Rz. 3 Nach § 35 Satz 1 Nr. 1, der für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1964 einschlägig ist (Umkehrschluss aus § 235 Abs. 1 Satz 1), haben Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Nach Satz 2 der Vorschrift ist dies nach Vollendung des 67. Lebensjahres der Fall. Dabei ist die Vollendung ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5 Hinzuverdienst

2.5.1 Leistungsrechtliche Auswirkungen Rz. 7 Neben dem Bezug einer Regelaltersrente als Vollrente wegen Alters können Versicherte unbegrenzt hinzuverdienen; eine Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) auf die Altersrente findet somit grundsätzlich nicht statt. Abweichend von diesem Grundsatz könnte sich ein Hinzuverdienst aufgrund der in § 97a entha...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.2 Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen

Rz. 8 Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich auf Personen, die wegen der Zugehörigkeit zu einem der in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreise i. d. R. kraft Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.2 Altersrente als Vollrente oder Teilrente

Rz. 10 Eine Altersrente kann nach Abs. 1 der Vorschrift als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden. Als Vollrente wegen Alters gilt dabei eine Altersrente, deren Berechnung alle Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 11 zugrunde liegen, die bis zum Kalendermonat vor Beginn der Altersrente erworbenen wurden (§ 75 Abs. 1), und zwar unabhängig dav...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 8 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis für eine Altersrente für Frauen gehören weibliche Versicherte, die die materiellen Anspruchsvoraussetzungen des § 237a Abs. 1 erfüllen und einen wirksamen Rentenantrag (formelle Anspruchsvoraussetzung gemäß § 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) gestellt haben. Für Rentenbezugszeiten vor Erreichen der Regelaltersgrenze setzt der...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.1 Zusätzliche Wartezeitmonate aus einem Splittingzuwachs

Rz. 55 Gemäß § 52 Abs. 1a wird dem Ehegatten/Lebenspartner, der nach bestandskräftiger Durchführung eines Rentensplittings (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) einen Splittingzuwachs i. S. v. § 120a Abs. 8 erhalten hat, auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte aus dem Splittingzuwachs durch die Zahl 0,0313 geteilt werden. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 7 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gehören Versicherte, welche die materiellen Anspruchsvoraussetzungen des § 237 Abs. 1 erfüllen und die in § 34 Abs. 2 und 3 (i. d. F. bis 30.6.2017) genannten Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Als formelle Anspruchsvoraussetzung musste darüber hin...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4.2 Splittingzeit

Rz. 41 Besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 1 bis 3 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, sind die in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworbenen dynamischen Rentenanwartschaften beider Ehegatten/Lebenspartner zu ermitteln und partnerschaftlich zu teilen. Nach § 120a Abs. 6 Satz 1 umfasst die Splittingzeit den Zeitraum vom Beginn des Monats, in dem die Ehe gesch...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 7 Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Vorliegen der in § 38 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 2 Aufforderung zum Rentenantrag

Neben der Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe hat die Krankenkasse auch die Möglichkeit, zum Rentenantrag aufzufordern. Die Aufforderung ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder die die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / Zusammenfassung

Begriff Wenn die Krankenkasse erkennt, dass die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann sie zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Die Krankenkasse kann nur ausnahmsweise auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht. Die A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage versetzt werden, die Aussichten einer Drittschul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 10 Die ausgleichsberechtigte Person kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn die ausgleichspflichtige Person laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei der ausglei...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch bei rechtswidriger Leistungserbringung (Satz 2)

Rz. 12 Der Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger besteht nach Satz 2 auch, soweit die Erbringung des Bürgergeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Mit Satz 2 werden die Erstattungsansprüche auf Fallgestaltu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 4 Ausschlussgründe für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht: Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens der Regelaltersrente), Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen und es sich hierbei nicht um...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2 Rentenantrag

Die Versicherungspflicht in der KVdR setzt voraus, dass die Rente beantragt ist oder als beantragt gilt. Als Beantragung gilt z. B. die Umdeutung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einen Rentenantrag. Der Rentenantrag kann in schriftlicher Form oder mündlich (zur Niederschrift) gestellt werden. Im Allgemeinen wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.2 Rückzahlungspflichten

Rz. 46 Zu Rückzahlungspflichten nimmt Abs. 3 Satz 2 auf § 92 Abs. 2 SGB III Bezug. Dafür gilt kraft gesetzlicher Normierung anders als nach § 92 Abs. 2 Satz 3 SGB III eine Begrenzung auf den für die letzten 6 Monate bewilligten Förderbetrag. Dieser Betrag dürfte regelmäßig nicht den in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Förderbe...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.4 Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente (Abs. 2)

Rz. 46 Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte mit Erreichen der Regelaltersgrenze, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben (§ 51 Abs. 2). Die Regelaltersrente ist die Altersrente mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher als bisher, dass die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.3 Höchstalter für Einstellung

Ein Höchstalter für die Einstellung kann nach § 10 Satz 2 Nr. 3 AGG aufgrund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand (beispielsweise wegen aufwendiger Einarbeitung) festgesetzt werden. Dies kann z. B. bei Piloten, Fluglotsen oder Chirurgen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.1 Leistungsspektrum

Rz. 3 Die Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bürgergeld nach Abs. 1 Satz 1 ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es entspricht im Wesentlichen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies hat sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Ein verfassungsrechtlicher Aspekt bet...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.2 (Vorzeitige Inanspruchnahme von) Rente wegen Alters

Rz. 12 Auch Renten wegen Alters fallen unter die vorrangigen Leistungen nach Satz 1. Das gilt uneingeschränkt für Altersrenten, die nicht wegen vorzeitiger Inanspruchnahme gemindert werden. Die durch das Ruhestandsförderungsgesetz und durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters für einen ungekürzten Bezug einer Alt...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt einerseits die Verpflichtung aller Leistungsberechtigten klar, alle Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die sich begünstigend auf den Umfang der Hilfebedürftigkeit auswirken und dadurch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weniger belasten. Derartige oder damit im Zusammenhang stehende Vorschriften sind bereits in den §§ 3, 5, 7 un...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.3 Zuständigkeitsänderungen für Leistungsfälle

Rz. 19 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war die Zuständigkeit der ehemaligen Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung und Zahlung von Leistungen in § 126 a. F. (Regelzuständigkeit) und in § 140 a. F. (Sonderzuständigkeit) geregelt. Nach § 126 a. F., § 140 a. F. war die Zuständigkeit Bundesknappschaft für Leistungen...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regelaltersrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) ist § 235 als inhaltlich völlig neue Regelung mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift besteht nicht. § 235 in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung ist durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2008 inhaltlich unverändert zu § 234a ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 3 Literatur

Rz. 10 Böttiger, Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz), jurisPR-SozR 13/2007 Rz. 4. Fuchs, Rente mit 67 – Anhebung der Altersgrenzen durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, RVaktuell 2007 S. 132. Schrader/Straube, Die Anh...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.1 Vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte

Rz. 4 Die Übergangsvorschrift des § 235 führt für die vor dem 1.1.1964 und nach dem 31.12.1946 geborenen Versicherten eine stufenweise ansteigende Regelaltersgrenze ein. Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Dabei erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst mit Anhebungsstufen von einem Monat pro Geburtsjahr. Bei den Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.3 Vertrauensschutz

Rz. 7 Eine Vertrauensschutzregelung enthält Abs. 2 Satz 3. Der dort genannte Personenkreis kann auch weiterhin die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen; die Regelaltersgrenze wird nicht angehoben. Die in Abs. 2 Satz 3 genannten Versicherten hat der Gesetzgeber als besonders schutzwürdig angesehen. Rz. 8 Bei Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte Rz. 4 Die Übergangsvorschrift des § 235 führt für die vor dem 1.1.1964 und nach dem 31.12.1946 geborenen Versicherten eine stufenweise ansteigende Regelaltersgrenze ein. Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Dabei erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst mit Anhebungsstufen vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) ist § 235 als inhaltlich völlig neue Regelung mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift besteht nicht. § 235 in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung ist durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2008 inhaltlich unverändert zu § 234a geworden (vgl. Komm. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steht die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin vor großen Herausforderungen. Die höhere Lebenserwartung bewirkt eine durchschnittlich längere Rentenbezugsdauer. Dies führt zu einer Veränderung des Verhältnisses von aktiver Erwerbsphase zu durchschnittlicher Rentenbezugsphase. Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 6 Das Erreichen der Regelaltersgrenze setzt voraus, dass ein bestimmtes Lebensalter vollendet wird. Dies bestimmt sich in Anwendung von § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB. Danach wird bei der Berechnung des Lebensalters der Tag der Geburt mitgerechnet. § 188 Abs. 2 BGB legt weiter fest, dass für die Vollendung einer Frist gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (hier: Lebensalter) der...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.2 Fortbestand der Versicherungspflicht

Rz. 15 Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände, sowie Mitglieder geistlicher Genossenschaften die bis zum 31.12.1991 nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden sind und deshalb am 31.12.1991 versicherungspflichtig waren, bleiben nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in dieser Besc...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 272a Fälli... / 2.3 Vertrauensschutz für Folgerenten

Rz. 9 Für Folgerenten, die in unmittelbarem Anschluss an eine Vorrente mit Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 zu leisten sind, bestimmt Abs. 2 der Vorschrift, dass auch diese Renten weiterhin im Voraus zu leisten sind. Hierbei kann es sich im Einzelnen z. B. um folgende Konstellationen handeln: Versichertenrente mit Rentenbeginn nach dem 31.3.2004 und Auszahlung dieser Rente an St...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.3 Leistungsrechtliche Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Rz. 16 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung von Rentenansprüchen wie folgt anspruchsbegründend aus: bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren gemäß § 51 Abs. 3 für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, § 236) sowie auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen (...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.2 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs nach dem 31.3.2004

Rz. 10 Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen (§ 40 Abs. 1 SGB I) und werden grundsätzlich mit ihrem Entstehen fällig (§ 41 SGB I). Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen lex spezialis in § 118 Abs. 1 geregelt. Nach Abs. 1 Satz 1 werden lauf...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.9 Befreiende Wirkung bei Auszahlungen für den Sterbemonat

Rz. 45 Soweit laufende Geldleistungen, die im Sterbemonat des Leistungsberechtigten nach Abs. 1 Satz 1 oder § 272a Abs. 1 fällig geworden und damit auszuzahlen waren, auf das bisherige Empfängerkonto bei einem Geldinstitut überwiesen wurden, ist der Anspruch der Erben gegenüber dem Rentenversicherungsträger erfüllt (Abs. 5). Mit der in Abs. 5 enthaltenen Regelung soll den Er...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1 ) Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.3 Rückwirkender Wechsel in Teil- oder Vollrente und umgekehrt

Rz. 11 Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente gezahlt werden, sind beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten (§ 35 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 235 SGB V). Wer die Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2 SGB VI) überschreitet, bekommt je nach Höhe weniger oder keine Rente. Die Prüfung des Überschreitens erfolgt durch den Rentenversicherungsträger im jährlichen Abstand. Wir...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Rz. 7 Zu a) Ein Versicherter ist dann voll erwerbsgemindert, wenn er wegen einer Krankheit oder B...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.1 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erziehungsrente

Rz. 3 Versicherte, die vor dem 2.12.1926 geboren wurden und am 31.12.1991 einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder auf eine Erziehungsrente hatten, erhalten ab Januar 1992 eine Regelaltersrente. Gleichzeitig wird damit festgelegt, dass der Bezug einer Rente aus eigener Versicherung ausschließlich auf eine Regelaltersrente beschränkt ist. Die Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.3 Vollrente

Rz. 5 Nach § 42 können Versicherte aufgrund der Neuschaffung der Teilrenten wählen, ob sie eine Vollrente oder eine Teilrente beanspruchen wollen. Diese Wahlmöglichkeit besteht nicht für Versicherte, die allein gemäß der Abs. 1 und 2 einen Anspruch auf eine Regelaltersrente haben. Damit soll verhindert werden, dass dieser Personenkreis über den kurzfristigen Bezug einer Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.1 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 3 Abs. 1 setzt voraus, dass am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Invalidenrente oder Ansprüche auf Leistungen aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen bestanden, die als Invalidenrenten in die Rentenversicherung überführt worden sind (§§ 8 bis 14 der 1. Renten-VO der DDR bzw. §§ 2, 4 AAÜG). Es erfolgt kraft gesetzlicher Fiktion eine Umbewertung bzw. Neuberechnung (§§ 30...mehr