Fachbeiträge & Kommentare zu Reihengeschäft

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / aa) Reihengeschäfte

Zurechnung der Verfügungsmacht: Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, liegt ein sog. Reihengeschäft vor. Endet die Warenbewegung in einem solchen Reihengeschäft im Inland und wird der Liefergegenstand hier eingefüh...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / [Ohne Titel]

RD Dr. Christian Sterzinger[*] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann der Unternehmer die entstandene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Dieser Abzug setzt, wie beim Erwerb eines Gegenstands für sein Unternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, eine Verwendung des Gegenstands im Rahmen seiner gewerblichen...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 5. Zusammenfassung

Eine Einfuhr für das Unternehmen liegt vor, wenn der Unternehmer den eingeführten Gegenstand im Inland zur Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abfertigt und danach im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zur Ausführung von Umsätzen einsetzt. Nur der im Zeitpunkt der Einfuhr Verfügungsberechtigte ist zum Abzug der EUSt als Vorsteuer berechtigt. Hierfü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer anderen USt-IdNr. als der des Mitgliedstaats des Endes der Warenbewegung in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 41 MwStSystRL (Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs, wenn der Erwerber eine von einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem des Endes des Warentransports ausgestellte USt-IdNr. verwendet hat = § 3d Satz 2 UStG). Das Vorlagegericht fragte den EuGH: Stehen Art. 41 MwStSystRL und die Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 8.2 Eingeschränkte Haftung für Lieferungen über die Plattform ab dem 1.7.2021

Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. v. § 25e Abs. 1 UStG (Betreiber) haften für die nicht entrichtete deutsche Umsatzsteuer aus Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter § 3 Abs. 3a UStG fallen, wenn sie die Lieferung dieser Gegenstände mittels einer elektronischen Schnittstelle unterstützen. [1] Hinweis Statt Haftung des Marktplatzbetreibers ab 1.7.2021 fik...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 8.1 Haftung für Lieferungen über die Plattform vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2021

Die zum 1.1.2019 eingeführte nationale Vorschrift des § 25e Abs. 1 UStG regelt die Gefährderhaftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (Marktplatz) für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf der von ihm bereitgestellten elektronischen Schnittstelle rechtlich begründet worden ist. Die Haftungsnorm gilt jedoch nicht für ...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / [Ohne Titel]

RD Dr. Christian Sterzinger[*] Im JStG 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451 = BStBl. I 2020, 17) hat Deutschland zum 1.1.2020 die vier EU-Vorgaben zu den sog. "Quick-Fixes" in nationales Recht umgesetzt. Neben der Neueinführung einer Konsignationslagerregelun...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 1. Aus anderem EU-Staat stammende USt-IdNr. des Abnehmers

Definition des "anderen" Mitgliedsstaats: Anderer Mitgliedsstaat ist dabei jeder EU-Staat jenseits des Transportausgangslandes. Die (ausländische) USt-IdNr. muss daher nicht durch den Mitgliedstaat erteilt worden sein, in dem die Beförderung oder Versendung endet.[9] Wurde allerdings eine USt-IdNr. gegenüber dem Unternehmer verwendet, die von dem Mitgliedstaat erteilt wurde,...mehr

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Steuerlagerregelung / 2 Steuerbefreite Umsätze

Befreit sind: die Lieferung von Gegenständen, die in ein im Inland belegenes Umsatzsteuerlager eingelagert werden; die Lieferung von Gegenständen, die sich im Umsatzsteuerlager befinden (Lagerlieferungen); die Lieferung, die zu einem Zeitpunkt bewirkt wird, in dem die Gegenstände vom liefernden Unternehmer oder seinem Abnehmer von einem in ein anderes Umsatzsteuerlager beförder...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.5 Definition des Reihengeschäfts – Kommissionsvorschlag

Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollte die MwStSystRL auch erstmals eine Reihengeschäftsregelung (für andere Reihengeschäfte als innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach Art. 141 MwStSystRL) erhalten, die allerdings auf innergemeinschaftliche Reihengeschäfte beschränkt sein sollte (und nicht auch Reihengeschäfte bei Ausfuhrlieferungen erfasst). Zu diesem...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.6 Definition des Reihengeschäfts – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Das Reihengeschäft ist in einem neuen Art. 36a MwStSystRL (als spezifische Regelung nahe den Ortsregelungen für Lieferungen), ohne eine Verknüpfung mit dem Institut des Zertifzierten Steuerpflichtigen, definiert worden. Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbeweg...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.7 Explanatory Notes der EU-Kommission zu der Reihengeschäftsregelung

Die Explanatory Notes bestätigen das deutsche Verständnis von der Art und Weise der Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferungen im Reihengeschäft, wenn entweder der erste Lieferer oder der letzte Abnehmer die Ware transportieren (oder transportieren lassen). Sie führen aus, wenn der erste Lieferant derjenige ist, der den Versand oder die Beförderung der Waren organi...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.1 Zertifizierter Steuerpflichtiger – Kommissionsvorschlag

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen (certified taxpayer, CTP) sah vor, dass die Finanzbehörde bescheinigen kann, dass ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als zuverlässiger Steuerzahler gilt. CTP würdendann bestimmte Vereinfachungen (bei der Konsignationslagerregelung, bei Nachweisen der Steuerbefreiung innergemeinschaftliche...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2 Richtlinien- und Verordnungsvorschlagspaket vom 4.10.2017

Die EU-Kommission hatte am 4.10.2017 ein Paket von Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen für eine Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften vorgelegt. Auch hier handelte es sich ein "Follow-up" zum Aktionsplan im Bereich der MwSt. Der Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL,[1] enthielt insgesamt vier wesentliche Bereiche (sog. Quick Fixes - Schnelllösungen vor einer Implemen...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

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Nicht fristgerechte Zusamme... / 1. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurden die MwStSystRL sowie die MwStVO im Hinblick auf innergemeinschaftliche Konsignationslager und Reihengeschäfte sowie die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen durch die Einführung der sog. Quick Fixes geändert.[1] Durch das JStG 2019[2] hat der deutsche Gesetzgeber die Quick Fixes umgesetzt und u.a. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG neu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.3 Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen (§ 10 UStDV)

Rz. 330 Nach § 10 Abs. 1 UStDV hat der Unternehmer in den Fällen, in denen er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet, d. h. durch einen selbstständigen Beauftragten befördern lässt (Versendungsfälle), den Ausfuhrnachweis durch folgende Belege zu führen: bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren nach Art. 326 UZK-DVO mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt eine Ausfuhrlieferung i. S. v. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG vor, wenn bei einer Lieferung der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, befördert oder versendet hat. Nach dieser Regelung ist nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Lieferung an einen auslän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Leitsatz Fehlen die formellen Nachweise der §§ 17a-17c UStDV in Verbindung mit § 6a UStG, kann der Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet nicht durch den Nachweis der Zahlung mittels Banküberweisung geführt werden. Der Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG setzt unter anderem voraus, dass der Lieferant sich der Seriosität seines Geschäftspartners vergewiss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Betroffene Leistungen

Rz. 9 Im Wesentlichen betroffen von § 18j UStG sind die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, die auch bisher schon als sog. Versandhandelsregelung ebenfalls unter § 3c UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung bekannt sind. Unverändert bleibt es beim Lieferort am Ende der Warenbewegung im Bestimmungsmitgliedstaat gem § 3c Abs. 1 UStG. Allerdings sind ab dem 1.7.2021 i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Betroffene Leistungen

Rz. 10 Sachlich gilt das Verfahren des IOSS gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG zunächst für Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG. Dabei handelt es sich bei dem Anmelder für diesen IOSS um Schnittstellenbetreiber i. S. d. § 3 Abs. 3a S. 3 UStG. Hier liegt folgende Konstellation[1] zugrunde: Wenn ein leistender Unternehmer mit Sitz im Drittlandsgebiet, Fernverkäufe von Gegenständen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Betroffene Leistungen

Rz. 14 § 18j UStG gilt nur für die nach dem 30.6.2021 unter die Vorschrift des § 3 Abs. 3a S. 1 UStG fallenden Lieferungen über eine elektronische Schnittstelle. Dies sind Lieferungen, bei denen die Beförderung oder Versendung eines Gegenstands im Gemeinschaftsgebiet beginnt und endet und die durch einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer an in § 3a Abs. 5 S. 1 aufge...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Lieferung aus, muss geprüft werden, ob diese Lieferung steuerbar und (soweit Steuerbarkeit gegeben ist) auch steuerpflichtig ist. Wesentlicher Prüfungspunkt für die Frage der Steuerbarkeit ist der Ort der Lieferung; nur eine im Inland ausgeführte Lieferung kann steuerbar sein. Wenn die Sonderregelungen zur Bestimmung des Orts einer Lieferung einmal...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020

Zusammenfassung Überblick Reihengeschäfte haben in der Vergangenheit an die beteiligten Unternehmer besondere Anforderungen gestellt. Reihengeschäfte mussten nicht nur erkannt werden, es musste dann auch abgeglichen werden, ob die von der Finanzverwaltung, der nationalen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des EuGH vertretenen Auffassungen für den individuellen Fall in Eink...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 3.3 Lösung

Sowohl M als auch H sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens und auch gegen Entgelt tätig. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a Satz 1 UStG, da die beteiligten Unternehmer nicht über denselben Gege...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / Zusammenfassung

Überblick Reihengeschäfte haben in der Vergangenheit an die beteiligten Unternehmer besondere Anforderungen gestellt. Reihengeschäfte mussten nicht nur erkannt werden, es musste dann auch abgeglichen werden, ob die von der Finanzverwaltung, der nationalen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des EuGH vertretenen Auffassungen für den individuellen Fall in Einklang zu bringen...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.3 Lösung

Sowohl U1, U2 als auch U3 sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind, alle Beteiligten werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Auf die Unternehmereigenschaft des Abnehmers in Polen kommt es nicht an. Alle drei Unternehmer führen Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus. Da der Gegenstand der Lieferung u...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.3 Lösung

Sowohl D als auch F sind Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört jeweils die Lieferung von Lebensmitteln. D betreibt durch seine Online-Plattform eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 3 Abs. 3a Satz 3 UStG. Da die Versendung der Süßwaren im Gemeinschaftsgebiet beg...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 2 Fall: Lieferungen im Inland

2.1 Sachverhalt Unternehmer Müller (Abnehmer) aus Freiburg bestellt im Januar 2020 bei seinem Vertragspartner Zwingli aus Zürich (U2) 100 Waschmaschinen. Da Zwingli derzeit diese Ware nicht auf Lager hat, bestellt er die Ware bei dem Hersteller Schneider in Dresden (U1). Vereinbarungsgemäß werden die Waschmaschinen noch im Januar 2020 von Schneider in Dresden direkt zu Müller...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 2.2 Fragestellung

Die beteiligten Unternehmer möchten wissen, wie die Umsätze umsatzsteuerlich in Deutschland zu erfassen sind.mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 3 Fall: Die Bestellung

3.1 Sachverhalt Der selbstständige Landwirt L aus Flensburg hat sich im Möbelhaus M aus Tondern (DK) eine neue Wohnzimmerschrankwand für sein Wohnzimmer bestellt. Die Schrankwand wird von M im Januar 2020 beim Hersteller H in Italien bestellt, der die Schrankwand noch im Januar direkt zu L nach Flensburg transportiert. Anfang Februar 2020 kommen Monteure des M aus Dänemark, u...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4 Fall: Viele Beteiligte und ein Wahlrecht

4.1 Sachverhalt Unternehmer 1 (U1) aus Deutschland hat im Februar 2020 eine Bestellung für einen Motor von seinem Kunden, Unternehmer 2 (U2), ebenfalls aus Deutschland, erhalten. Unternehmer 2 hatte die Ware aufgrund einer bei ihm eingegangenen Bestellung seines Kunden, Unternehmer 3 (U3) aus Polen bei U1 bestellt. Vereinbarungsgemäß wird die Ware direkt von Deutschland zum K...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 5 Fall: Die schnelle Lieferung

5.1 Sachverhalt Die in Dänemark ansässige Telefongesellschaft Telefonica Nord benötigt für eine Werbeaktion schnellstmöglich 10.000 Handys. Sie wendet sich mit der Bitte um Lieferung an den bekannten Großhändler Groß aus Stuttgart, diese Handys möglichst schnell nach Kopenhagen liefern zu lassen. Groß erteilt den Auftrag dem schwedischen Hersteller Karlsson, der die Handys im...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.3.2 Unternehmer U2 hat den Gegenstand befördert

Wird der Gegenstand der Lieferung von einem von U2 beauftragten Unternehmer transportiert (U2 gilt in diesem Fall als Zwischenhändler), ist grundsätzlich die bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6a Satz 4 der Lieferung von U1 an U2 zuzuordnen. Dies würde bedeuten, dass dieselben Rechtsfolgen eintreten würden, wie im vorigen Sachverhalt, insbesondere würde U2 eine in Polen steuerb...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 3.2 Fragestellung

Das Möbelhaus M möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich in Deutschland aus dem Sachverhalt ergeben. Grundsätzlich tritt M im europäischen Binnenmarkt mit seiner dänischen USt-IdNr. auf.mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.2 Fragestellung

Die beteiligten Unternehmer möchten wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtsfolgen sich in Deutschland und in Polen ergeben, wenn U1 den Gegenstand der Lieferung mit eigenem Fahrzeug zu dem Abnehmer nach Polen befördert oder U2 aufgrund der vereinbarten Lieferkonditionen den Gegenstand von einem von ihm beauftragten Frachtführer bei U1 abholen und direkt zu dem Abnehmer n...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 5.2 Fragestellung

Die beteiligten Unternehmer, die jeweils mit ihrer USt-IdNr. aus ihrem Heimatstaat auftreten, möchten wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich in den betroffenen Mitgliedstaaten ergeben. Die Rechtsfolgen in den anderen Mitgliedstaaten werden dabei analog der deutschen Rechtsvorschriften angegeben.mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 2.1 Sachverhalt

Unternehmer Müller (Abnehmer) aus Freiburg bestellt im Januar 2020 bei seinem Vertragspartner Zwingli aus Zürich (U2) 100 Waschmaschinen. Da Zwingli derzeit diese Ware nicht auf Lager hat, bestellt er die Ware bei dem Hersteller Schneider in Dresden (U1). Vereinbarungsgemäß werden die Waschmaschinen noch im Januar 2020 von Schneider in Dresden direkt zu Müller nach Freiburg ...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 3.1 Sachverhalt

Der selbstständige Landwirt L aus Flensburg hat sich im Möbelhaus M aus Tondern (DK) eine neue Wohnzimmerschrankwand für sein Wohnzimmer bestellt. Die Schrankwand wird von M im Januar 2020 beim Hersteller H in Italien bestellt, der die Schrankwand noch im Januar direkt zu L nach Flensburg transportiert. Anfang Februar 2020 kommen Monteure des M aus Dänemark, um die Schrankwa...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.1 Sachverhalt

Unternehmer 1 (U1) aus Deutschland hat im Februar 2020 eine Bestellung für einen Motor von seinem Kunden, Unternehmer 2 (U2), ebenfalls aus Deutschland, erhalten. Unternehmer 2 hatte die Ware aufgrund einer bei ihm eingegangenen Bestellung seines Kunden, Unternehmer 3 (U3) aus Polen bei U1 bestellt. Vereinbarungsgemäß wird die Ware direkt von Deutschland zum Kunden des U3, d...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 5.1 Sachverhalt

Die in Dänemark ansässige Telefongesellschaft Telefonica Nord benötigt für eine Werbeaktion schnellstmöglich 10.000 Handys. Sie wendet sich mit der Bitte um Lieferung an den bekannten Großhändler Groß aus Stuttgart, diese Handys möglichst schnell nach Kopenhagen liefern zu lassen. Groß erteilt den Auftrag dem schwedischen Hersteller Karlsson, der die Handys im Februar 2020 v...mehr