Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen / 3.1 Ermittlung der Herstellungskosten der Erzeugnisse

Sowohl im Handelsrecht[1] wie auch im Steuerrecht[2] zählen folgende Kosten zwingend zu den Herstellungskosten: Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Wertverzehr des der Fertigung dienenden Anlagevermögens Für folgende Kosten gilt im Handelsrecht ein Aktivierungswahlrecht und im Steuerrecht ebenfalls...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.6.2 Indirekte Krankheitskosten

Durch Arbeitsunfähigkeiten entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese werden einerseits verursacht durch Produktionsausfälle, die sich anhand der Lohnkosten schätzen lassen, und anderseits durch Ausfälle bei der Bruttowertschöpfung, die durch Verluste bei der Arbeitsproduktivität entstehen. Dazu kommt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für das Jahr 2021 fielen ca. ...mehr

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BGM in kleinen und mittlere... / 1 Trends in der Arbeitswelt – Handlungsansätze für ein BGM

Neben den großen Megatrends der Arbeitswelt, wie Globalisierung der Wirtschaft, Strukturwandel hin zur Dienstleistung sowie Entstehung der Wissensgesellschaft, die eine entsprechende Auswirkung auf die Tätigkeiten und damit auch auf die Belastungs- und Gesundheitssituation der Beschäftigten haben, sind auch direkt gesundheitsbezogene Trends in der Gesellschaft zu erkennen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsarten / 1 Dienst-/Sach-/Geldleistung

Im Sozialgesetzbuch finden sich die einzelnen Leistungsarten. Diese können sein: Dienstleistungen, z. B. ärztliche Behandlung oder Haushaltshilfe in der Krankenversicherung; Sachleistungen, z. B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus oder Geldleistungen, z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Rente.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 2 Datenerhebung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Die zentrale Stelle berechnet die Zulage und überprüft diese sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG. Für diese Zwecke übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 EStG regelt im Wesentlichen die Aufgaben der zentralen Stelle (§ 81 EStG: Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA).[1] Sie ermittelt den Zulageanspruch (Abs. 1), veranlasst die Auszahlung (Abs. 2), fordert unberechtigt ausgezahlte Zulagen zurück (Abs. 3 und 3a) und setzt die Zulage fest (Abs. 4). Das weitgehend maschinell ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Beispielrechnungen

Rz. 555 Beispiel Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten beläuft sich auf 7.800,00 EUR. Es werden gesetzliche Rentenversicherungsansprüche beider Ehegatten sowie eine betriebliche Rente des Ehemannes ausgeglichen. Wertberechnung für das Versorgungsausgleichsverfahren: 10 % von 7.800,00 EUR = 780 EURmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Kapitalabfindung

Rz. 437 Bei einer Kapitalabfindung, bei der sich der Unterhaltsverpflichtete dazu bereit erklärt, anstelle des gesetzlichen Unterhalts eine konkrete Abfindung zu zahlen, ist der Abfindungsanspruch und nicht der Abfindungsgegenstand maßgebend, wenn zunächst nur der laufende Unterhalt beantragt wird. Dies hat zur Folge, dass der Gegenstandswert durch den Jahresbetrag der gesetz...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VII. Möglichkeiten der Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung

Rz. 195 § 124 Abs. 1 ZPO regelt die Möglichkeiten der Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe: Zitat "(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn" 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder au...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.2 Kein Wechsel in eine andere Rente

Rz. 7 Liegen bei Beginn einer Altersrente gleichzeitig die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Erziehungsrente oder eine andere Altersrente vor, wird nur die höchste Rente geleistet (§ 89 Abs. 1 Satz 1). Bei gleich hohen Renten ist die in § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7, 9, 11 bis 12 geregelte Rangfolge maßgebend. Darüber hinaus is...mehr

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Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.2 Ermittlung von Renten/Rentenanwartschaften für Zeitabschnitte

Rz. 4 Abs. 2 enthält eine Regelung zur Berechnung von Renten oder Rentenanwartschaften, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallen. Sie ist insbesondere bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG oder eines Rentensplittings unter Ehegatten oder Lebenspartnern nach §§ 120a, 120e anzuwenden. Rz. 5 Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.8.1996 eingeführt. Durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2000 (BGBl. I S. 403) ist mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 2 Satz 2 geändert worden. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanz...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.5 Berechnung von Renten für Teilmonate

Rz. 10 Bei der Ermittlung des für einen Teilmonat zu zahlenden Rentenbetrags (z. B. Beginn der Hinterbliebenenrente mit dem Todestag eines Versicherten gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2, Zahlung von befristeten Renten bei Vorliegen der in § 101 Abs. 1a genannten Voraussetzungen, Aufteilung von Rentennachzahlungen bei Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 bis 106 SGB X) ist der Berechnun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.3 Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod des (insgesamt) begünstigten Lebenspartners

Rz. 14 Nach Satz 2 gilt die Vorschrift für einen Anspruch auf eine nicht aufgrund des Rentensplittings gekürzten Rente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Die Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod eines Lebenspartners ist in § 120b geregelt. § 120b ist anzuwenden, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Lebenspartner verstorben i...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechtigter Personenkreis Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift können Lebenspartner gemeinsam bestimmen, dass die von ihnen in der Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Ansprüche auf eine anpassungsfähige Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden (Rentensplitting unter Lebenspartnern). Die sich aus Satz 1 ergebende Gestaltungsmöglichkeit von Partnern einer eingetragenen Lebenspar...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.5 Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 16 Nach Satz 2 der Vorschrift gelten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch die speziellen Zuständigkeitsregelungen, die sich für die Durchführung eines Rentensplittings aus § 120d Abs. 3 und 4 ergeben. Lebenspartner, die für sich ein Rentensplitting i. S. v. § 120a in Betracht ziehen, haben sich diesbezüglich mit einem Auskunfts- und Beratungsersuchen a...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.4 Abänderung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 15 Auch die in § 120c geregelte Option der Abänderung eines bestandskräftig durchgeführten Rentensplittings bei nachträglicher Abweichung des Wertunterschieds gilt nach § 120e Satz 2 für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei kommt eine Abänderung der Entscheidung zum Rentensplitting in Betracht, wenn nach dem Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die in § 120e enthaltenen Regelungen zur Übertragung des Rentensplittings unter Ehegatten auf eingetragene Lebenspartnerschaften ergaben sich ursprünglich aus § 120d, der durch Art. 3 Nr. 22 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) ins SGB VI eingefügt w...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift können Lebenspartner gemeinsam bestimmen, dass die von ihnen in der Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Ansprüche auf eine anpassungsfähige Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden (Rentensplitting unter Lebenspartnern). Die sich aus Satz 1 ergebende Gestaltungsmöglichkeit von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ergibt sich für Ehe...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 17 Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. z...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind für einen Anspruch auf Versicherten- oder Hinterbliebenenrente wartezeitrechtliche, versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten aus §§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238, für Renten wegen Erwerbsminderung aus §§ 43, 45, 240 und für Renten wegen Todes...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266) zum 1.8.2001 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen, wenn sie persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärten, miteinander eine Partnerschaft auf Lebensz...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.5 Rentenbezugszeiten ohne Zurechnungszeit

Rz. 14 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnte eine Zurechnungszeit (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres eines Versicherten) bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Erziehungsrenten nur berücksichtigt werden, wenn ein Versicherter mindestens eine der folgenden Anrechnungsvoraussetzungen nachweisen konnte: 36 Kalendermonate mit P...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.7 Monatsbetrag der Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 33 Grundlage für die Ermittlung des Monatsbetrages der Knappschaftsausgleichsleistung sind gemäß § 239 Abs. 3 Satz 3 ausschließlich die persönlichen Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, weil es sich um eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung handelt. Für die Feststellung und Zahlung der Leistung sind grundsätzlich die Vorschriften ...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift beinhaltet die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen, die im Wesentlichen den Anspruchsvoraussetzungen entsprechen, die bis zum 31.12.1999 für diese Rente in § 39 enthalten waren. Abweichend von § 39 bestimmt § 237a Abs. 1, dass ein Anspruch auf Altersrente für Frauen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für diese Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.2 Erklärung des Versicherten

Rz. 4 Die Berechtigung zur Zahlung setzt die Erklärung des Versicherten voraus, künftig eine Rente wegen Alters vorzeitig beziehen zu wollen, wobei die Art der Altersrente unerheblich ist (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Jedoch ist nun erforderlich, dass der Versicherte eine Rentenauskunft gemäß § 109 erhalten hat und ihm die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.1 Hinzuverdienstregelungen bis zum 30.6.2017

Rz. 28 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Hinzuverdienstrecht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Dieses Dispositionsrecht ermöglichte ihnen einerseits einen gleitenden Übergang vom Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.4 Versicherungsrechtliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Rz. 18 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist unter anderem der Nachweis einer 8-jährigen Pflichtbeitragszeit aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit in den letzten 10 Jahren vor dem Beginn der Rente. Die 8-jährige Pflichtbeitragszeit umfasst 96 Kalendermonate (§ 122 Abs. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 239, der die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung regelt, ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift entspricht inhaltlich im Wesentlichen den bis zum 31.12.1991 in § 98a Reichsknappschaftsgesetz (RKG) enthaltenen Regelungen. Rz. 2 § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Nebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.1 Hinzuverdienstregelungen bis 30.6.2017

Rz. 9 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Recht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Der Monatsbetrag einer Teilrente wurde hierbei aus dem Teil der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.2 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 4 Nach § 35 Satz 1 Nr. 2 setzt ein Anspruch auf Regelaltersrente grundsätzlich die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus. Die allgemeine Wartezeit umfasst 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Nach § 51 Abs. 1 und 4 werden auf diese Wartezeit Kalendermonate mit Beitragszeiten (echte und fiktive Pflichtbeitragszeiten sowi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 7 Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Vorliegen der in § 38 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.1 Berücksichtigung von Anpassungsgeldbezugszeiten

Rz. 2 Gemäß § 244 Abs. 4 werden auf die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2) auch Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.2 Rechtsfolgen der Aussetzung des Rentensplittings

Rz. 8 Bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen wird die Rente des durch ein Rentensplitting (insgesamt) belasteten Ehegatten/Lebenspartners nicht mehr aufgrund des nach §§ 76c, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 grundsätzlich zu berücksichtigenden Abschlags an Entgeltpunkten gekürzt. Soweit einem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner nach durchgeführtem Einzelsplittin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr