Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.4.2 Befristete teilweise Erwerbsminderung

Das Arbeitsverhältnis ruht, sofern dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte befristet teilweise erwerbsgemindert ist. Hinweis Ruhen des Arbeitsverhältnisses auch bei Rente in geringer Höhe Nach der Entscheidung des BAG vom 17.3.2016[1] kommt es auf die Höhe der Rente nicht an. Das Arbeitsverhältni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.9 Umwandlung und Wegfall

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze vom 22. Dezember 2023[1] wurden durch die Anfügung eines Absatzes 7 bei § 43 SGB VI Verbesserungen für erwerbsgeminderte Personen geschaffen. Demnach können ab 1.1.2024 Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, bis zu 6 Monate ihre L...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6.1 Dauerrente

Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind – beginnt die Erwerbsminderungsrente mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn diese Voraussetzungen erfüllt werden. Bei späterer Antragstellung kann die Rente erst vom 1. des Antragsmonats an geleistet werden (§ 99 Abs. 1 SGB VI).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / Zusammenfassung

Begriff Kann der prüfende Rentenversicherungsträger die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht personenbezogen berechnen, darf er die Beiträge ohne individuelle Zuordnung auf die einzelnen Arbeitnehmer festsetzen. Es handelt sich dabei um einen Summenbeitragsbescheid. Dieser erfolgt auf der Basis der insgesamt gezahlten Arbeitsentgelte (Lo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.3.1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kinder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.3.3 Besondere Wartezeit von 20 Jahren für behinderte Menschen

Gemäß § 43 Abs. 6 SGB VI haben Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen. Es handelt sich dabei um Versicherte, die bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung die allgemei...mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.1 Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

Antrag des Beschäftigten Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Beschäftigte die Weiterbeschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheids/Mitteilung des Arbeitgebers schriftlich beantragt und eine solche Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist. Praxis-Tipp Fristbeginn Nach der Rechtsprechung wird die Frist für da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.2.2 In sonstigen Fällen ärztliches Gutachten

Nicht gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind z. B. Ärzte, Apotheker oder Architekten, die aufgrund der Mitgliedschaft zu einer entsprechenden berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreit sind oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.6 Höhe des Veräußerungsgewinns

Rz. 126 Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs. 3 S. 2 EStG auf die entsprechenden Vorschriften des § 16 Abs. 2–4 EStG. Der Veräußerungsgewinn muss durch Bestandsvergleich ermittelt werden, auch wenn der Gewinn sonst nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.[1] Ein dabei entstehender Übergangsgewinn gehört zum laufenden Gewinn, nicht zum begünstigten Veräuße...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsbeschränkung: W... / 1 Das Problem

Wohnungseigentümer K will ein Wohnungs- und ein Teileigentum veräußern. Er bittet die Verwaltung um Zustimmung. In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "(1) (…) Jeder Wohnungseigentümer bedarf zur gänzlichen oder teilweisen Veräußerung seines Wohnungseigentums der schriftlichen Zustimmung des Verwalters. (2) Die Zustimmung darf nur aus einem in der Person des Erwerbe...mehr

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Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 4 Betriebsorganisation

Eine alterns- und altersgerechte Unternehmenspolitik benötigt ebenso wie die Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens zuvor eine klare Positionierung der obersten Unternehmensleitung. Basis der Betriebsorganisation ist eine alter(n)sgerechte Unternehmenskultur mit entsprechender Personalentwicklung und -führung. Produktivität, Personalflexibilität, Wissenserwerb und -weitergabe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 2.3.1 Einkommensanrechnung (§ 93 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 13 § 93 Abs. 1 Satz 1 (i. d. F. vom 21.12.2022, noch gültig bis zum 31.12.2023) regelt das zu berücksichtigende Einkommen und definiert Einkommen als alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Grundrente nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz sowie der Renten und Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für einen Schaden an Leben sowie ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrags empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Streitig ist die Erdienbarkeit von zugesagten Pensionen. Das FG entschied: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 6a EStG ist bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen hinsichtlich des Pensionsalters ausschließlich auf den in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles abzustellen (vgl. BFH v. 11.9.2013 – I R 72/12, GmbHR 2014, 484 = GmbH-St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.1 Bedingt pfändbare Einkommensarten (§ 850b Abs. 1 ZPO)

Rz. 17 Nach § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gezahlt werden, bedingt unpfändbar. Hierhin gehören z. B. Renten nach § 843 BGB, § 8 HaftpflG, § 13 StVG, § 38 LuftVG, § 30 AtomG, § 618 Abs. 3 BGB, Unfallrenten, die auf einer vertraglichen Grundlage gewährt werden, ebenso wie rückständige und somit in einer Summe zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.4 Pfändungsschutz für Maßnahmen der Altersvorsorge (§§ 851c, 851d ZPO)

Rz. 55a Neu in die ZPO eingefügt durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge v. 23.3.2007[1] wurde § 851c ZPO.[2] Nach dieser Bestimmung besteht ein besonderer Pfändungsschutz bei Altersrenten, die aus bestimmten Verträgen resultieren. Diese dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.[3] Die Voraussetzungen, unter denen dieser besondere Schutz greift, sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.5 Eigene Einkünfte des Unterhaltsberechtigten (§ 850c Abs. 4 ZPO)

Rz. 27 Hat diejenige Person, der der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so hat die Vollstreckungsbehörde nach § 850c Abs. 6 ZPO nach billigem Ermessen zu bestimmen, ob diese Person bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens des Schuldners ganz oder teilweise mitberücksichtigt werden soll. Anders als bei der Zwangsvolls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Nettoberechnung (§ 850e Nr. 1 ZPO)

Rz. 32 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO ist der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Nettoeinkommen des Schuldners zugrunde zu legen. Nach dieser Norm sind vom Bruttoarbeitseinkommen mehrere Beträge abzuziehen: Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens sind zunächst nicht diejenigen Beträge, die nach § 850a ZPO der Pfändung entzogen sind. Für Unterhaltsgläubiger ist aber die So...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.6 Kapitalanlage

Die Beiträge zum Arbeitszeitkonto werden bei einem Finanzinstitut angelegt. Denkbar sind hier sowohl Investmentfonds (Aktien-, Renten-, Misch- und Geldmarktfonds) als auch Versicherungsprodukte von der klassischen Rentenversicherung deutscher Anbieter bis hin zu Policen britischer Versicherer. Insbesondere bei der Wahl von Produkten ohne Kapitalerhaltgarantie ist zu klären, ...mehr

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Einführung BGM: Strategisch... / 1 Ausrichtung und Status quo eines BGM in vielen Unternehmen

Immer mehr Unternehmen wollen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unterstützen und starten ein BGM oder zumindest einzelne Bausteine davon. Meist wird dabei ein problemorientierter Ansatz verfolgt, z. B. zu hohe bzw. steigende Krankenstände und BEM-Fälle, Zunahme der Langzeiterkrankungen, Herausforderungen durch Themen wie den demografischen Wandel und Präsentismus. Aber auch s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung BGM: Strategisch... / 2.2 Fehlzeitenentwicklung in Deutschland und Auswirkungen auf Unternehmen

Ein Blick auf die Fehlzeitenentwicklung in Deutschland zeigt, dass die Krankenstände seit dem Jahr 2006 wieder tendenziell steigen (Abb. 3). Abb. 3: Entwicklung Fehlzeiten in Deutschland[1] Hinzu kommt die Tatsache (lt. den Gesundheitsreporten aller Krankenkassen), dass mit zunehmendem Alter auch die Krankenstände steigen. Ältere weisen hier zwar weniger Arbeitsunfähigkeitsfäl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.2 Aufbau und Verwendung von Wertguthaben

Auf Arbeitszeitkonten können neben Überstunden und Überstundenzuschlägen auch folgende Entgeltbestandteile in der Ansparphase eingezahlt werden: Sonder- und Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen, Boni, Tantiemen, nicht genommener Urlaub und Entgeltverzicht aus laufender Vergütung Damit sind Arbeitszeitkonten auch für Unternehmen interessant, in denen aufgrund des Vergü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.2 Wertorientierte Kennzahlen

Ein konsequent auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit ausgerichtetes Zielkonzept ist die Wertorientierte Unternehmensführung. Das Hauptziel liegt in der Steigerung des Unternehmenswertes. Im Gegensatz zu den meisten statischen klassischen Finanzkennzahlen (wie z. B. ROI), Liquiditätskennzahlen und nichtfinanziellen Kennzahlen b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Erw... / 4 Generationenmanagement

BGM wird nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die unterschiedlichen Motivationslagen und Anforderungen der Beschäftigten zu kennen und bei der Gestaltung und Umsetzung des BGM zu berücksichtigen. Unternehmen, die frühzeitig die Fähigkeit zum Management einer Mehr-Generationen-Belegschaft entwickeln, können sich dadurch einen handfesten Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Baulohn / 3 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 10.4.2024 bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Erw... / 3.2 Welche Konsequenzen ergeben sich für ein BGM in Bezug auf die Generationen im Unternehmen?

Im Rahmen einer Studie der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement wurden Führungskräfte und Vertreter des Personalmanagements in 2 großen Industrieunternehmen hinsichtlich der Unterschiede zwischen den Generationen befragt. Hierbei wurden die Generationen Y und Z sowie X und Babyboomer zusammengefasst, da gerade Y und Z sich erheblich aufgrund der verä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 1 Nr. 110 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 1 Nr. 109 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und trat mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279c Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 100 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 4 Nr. 31 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 38...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 278a Minde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 durch Art. 1 Nr. 97 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz – RÜ-ErgG) v. 24.6.19...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.2 Vermutungsausschluss

Rz. 9 § 286c Satz 2 regelt einen Fall des Vermutungsausschlusses. Die Vermutung nach Satz 1 gilt nicht für Zeiten, in denen eine Rente aus der Rentenversicherung oder eine Versorgung aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem bezogen wurde, die nach den bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geltenden Vorschriften zur Versicherungs- oder Beitragsfreiheit führte. Dies ware...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 99 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz -RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 neu gefasst durch Art. 4 Nr. 30 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 96 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltliche Änderung neu g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 111 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Abs. 3 wu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde eingefügt durch Art. 1 Nr. 108 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606). Sie trat zum 1.1.1992 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über die Feststellung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei verlorenen, zerst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 112 Renten-Überleitungsgesetz RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) wurde die Norm ohne inhaltliche Änderung neu bekannt gemacht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine ergänzende Regelung zu § 209 dar und räumt den Personen, die erst durch eine nach dem 31.12.1983 durchgeführte Nachversicherung (§§ 8 Abs. 2 und 233) die allgemeine Wartezeit erfüllen, das Recht ein, durch Nachzahlung von Beiträgen für die Zeit nach dem 31.12.1983 die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 241 Abs. 2 für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 4 Neuverträge: Zusagen ab dem 1.1.2005

Beiträge in eine Direktversicherung, die aufgrund einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage geleistet werden, sind innerhalb des ersten Dienstverhältnisses seit dem 1.1.2018 steuerfrei bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West (für 2024: 7.248 EUR = 8 % von 90.600 EUR); beitragsfrei bis 4 % der BBG (für 2024: 3.624 EUR = 4 % von 90.60...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 284a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten (außer Kraft)

0. Rechtsentwicklung Rz. 1 § 284a in der Fassung des Art. 1 Nr. 105 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991, in Kraft seit dem 1.1.1992, wurde durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 19.2.2002 mit Wirkung zum 1.8.2004 aufgehoben.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.2 Satzungsmäßige Zwecke

Rz. 13 Die Vorschrift wird immer angewendet, wenn mit den Aufwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem KStSubjekt durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Besteht neben der Satzung ein anderer Verpflichtungsgrund mit gleichgerichtetem Inhalt, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Aufwendungen, die Ausfluss des anderen Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr