Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.15 Verletztenrente

Rz. 100 Bei Verletztenrenten aus der Unfallversicherung werden als Ausnahmetatbestand seit dem 1.7.2011 Wehrdienstleistende, die in Ausübung des Wehrdienstes einen Gesundheitsschaden erlitten haben, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie den Wehrdienst in der Bundeswehr oder in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR geleistet haben. Bei Wehrdienstleistenden der Bun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.14 Grundrente

Rz. 99c Die Grundrente ist systemisch Einkommen i. S. v. § 11. Auf die Grundrente wird jedoch ein Freibetrag nach Maßgabe des § 11b Abs. 2a i. V. m. § 82a SGB XII gewährt. Bei der Grundrente handelt es sich um eine Altersrente, auf die ein Grundrentenzuschlag zu gewähren sein kann. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung bei der Pr...mehr

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Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 2.2 Übergangsrecht

Rz. 8 Bei den Regelungen des § 80 handelt es sich in Bezug auf die §§ 11a Abs. 1 Nr. 2 und 18 Abs. 1 Nr. 1 um Folgeänderungen wegen der Aufhebung des Bundesvertriebenengesetzes und des Inkrafttretens des SGB XIV. § 11a regelt die Nichtberücksichtigung der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungs...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 3 Literatur

Rz. 152 Conradis, Der Schutz des Vermögens im SGB II und SGB XII nach dem Bürgergeld-Gesetz, info also 2023, 9. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsrecht der Rentenversicherung (Ergänzende Information zur Umsetzung der BSG-Urteile v. 31.10.2012), NZA 2014, 136. Dick, Einkommen oder Vermögen: Überbrückungsgeld und zweckgebundene Zahl...mehr

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Jansen, SGB VI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors.r Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VI – Rentenversicherung – ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 war er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in den ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Abs. 1 regelt das Zuflussprinzip. Danach ist ausschließlich erzieltes Arbeitsentgelt zur Berechnung des Bemessungsentgeltes zu berüc...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.1 Sozialversicherungspauschale

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmt seit dem 1.1.2019 eine Sozialversicherungspauschale i. H. v. 20 % des Bemessungsentgeltes. Diese dürfte die zwischenzeitlichen Verschiebungen bei den Beitragssätzen in der Sozialversicherung ausreichend widerspiegeln. Dabei handelt es sich um einen Näherungswert zum Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.4 Schüler und Studenten

Rz. 32 Abs. 4 befreit Schüler an allgemein bildenden Schulen, Studenten und arbeitende Studenten von der Arbeitslosenversicherungspflicht. Entscheidend ist das Erscheinungsbild als Schüler bzw. Student oder als Arbeitnehmer. Beschäftigte, die außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit in eine Schule gehen oder studieren (z. B. Besuch einer Abendschule), bleiben in ihrer Beschäftig...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.2 Lohnsteuer

Rz. 7 Steuerrechtliche Grundlagen für die Lohnsteuer sind die §§ 1, 1a, § 38a Abs. 4, §§ 38b, 39, 39e und § 39f EStG. Arbeitnehmer werden in Steuerklassen eingereiht, günstigere Steuerklassen hängen von unbeschränkter Einkommensteuerpflicht ab, die grundsätzlich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraussetzt. Ansonsten ist nur die Einreihung in die Lohnste...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.2 Rücknahme bei fehlendem Vertrauen

Rz. 10 Abs. 2 betrifft rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, durch die der Empfänger begünstigt wird. Die Vorschrift schließt Ermessen aus. Hinsichtlich der Vergangenheit haben bei der Rücknahme der fehlerhaften Verwaltungsakte gebundene Entscheidungen zu ergehen. Rz. 11 Die Vorschrift tangiert nicht das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bei Rücknahmeentscheidung...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute

Zusammenfassung Begriff Die Rente für Bergleute gehört zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente für Bergleute ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und in § 33 Abs. 3 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente)

Zusammenfassung Begriff Witwen, Witwer und überlebende Lebenspartner erhalten für eine Übergangszeit bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten (auch sog. Sterbeübergangszeit) Hinterbliebenenrente in Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. einer Altersrente des Versicherten. Die Dauer des Sterbevierteljahres richtet sich dabei auch danach, ob...mehr

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Arbeitsunterbrechung: Wirku... / 1 Zubilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Das Fortbestehen einer entgeltlichen Beschäftigung ist auch bei einer rückwirkenden Rentenzubilligung längstens für einen Monat anzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Voraussetzung hierfür sind folgende Aspekte: die Rente wird durch Bescheid des Rentenversicherungsträgers von dem Kalendermonat an zuerkannt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 4 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes

Die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes erfolgt erst nach Durchführung der in § 98 Satz 1 Nrn. 1 bis 7a SGB VI genannten Berechnungsvorschriften. Innerhalb dieser Einkommensanrechnung gelten weitere Rangfolgen für den Fall, dass mehrere Renten wegen Todes aus der Rentenversicherung bezogen werden, neben einer Rente wegen Todes eine Hinterbliebenenrente aus der Unfallve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsatz aus Rente/Versorgungsbezügen/Arbeitseinkommen

Für die Einnahmearten Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit ist der allgemeine Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes anzuwenden. Diese Vorgabe führt dazu, dass ein freiwillig Versicherter für diese Einnahmearten nicht vom günstigeren ermäßigten Beitragssatz profitieren kann, wie di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.2 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

Als Renten der gesetzlichen Rentenversicherung kommen die Renten der "Deutschen Rentenversicherung" sowie der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" in Betracht.[1] Diese Renten unterliegen mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht. Unter Zahlbetrag der Rente ist der – unter Anwendung aller Versagens- oder Nichtleistungsvorschriften – zur Auszahlung kommende Betra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 1.4 Bezieher einer Rente und Altenteiler

Bezieher einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte sind ebenfalls versicherungspflichtig. Das Gleiche gilt für Altenteiler, die in den letzten 15 Jahren vor der Vollendung des 65. Lebensjahres mindestens 60 Kalendermonate als landwirtschaftliche Unternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige nach dem KVLG 1989 versichert waren sowie der hinterblie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.5 Anrechnung von Witwen-/Witwerrenten aus Renten-/Unfallversicherung

Bei der Anrechnung der Witwen-/Witwerrente aus der Unfallversicherung auf die entsprechende Hinterbliebenenrente aus der Rentenversicherung nach § 93 SGB VI sind für die Zeit des Sterbevierteljahres die jeweils entsprechend höheren Renten aus beiden Sozialversicherungszweigen maßgebend.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.9 Renten aus einer privaten Unfallversicherung/gesetzlichen Unfallversicherung

Eine Rente aus der privaten Unfallversicherung zählt in voller Höhe zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Versicherungsrenten sind als Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten, bei freiwillig Versicherten allgemein beitragspflichtig.[1] Auch Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zählen zu den beitragspflichtigen Einnah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Näherungsverfahren für die Anrechnung von gesetzlichen Renten

Rn. 224 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die FinVerw hat ein Näherungsverfahren zur Ermittlung der anzurechnenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt. Seine jüngste Fassung stammt aus dem Jahre 2007 (BMF vom 15.03.2007, BStBl I 2007, 290). Sein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass nicht für jeden Versorgungsanwärter der exakte Stand seiner Anwartschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.4 Beginn beider Renten vor Durchführung des Versorgungsausgleichs

Erhalten bei Durchführung des Versorgungsausgleichs beide Ehepartner bereits eine Rente, ist es schon aus verfahrenstechnischen Gründen oft nicht möglich, die Rente des belasteten Ehepartners um einen Abschlag an Entgeltpunkten rechtzeitig zu mindern. Damit dadurch keine Überzahlung entsteht, hat der Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger eine Übergangszeit von einem Ka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.3 Renten aus privaten Lebensversicherungen

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig Versicherter gehören uneingeschränkt auch Einkünfte aus Lebensversicherungen. Als Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden, stellen sie einen Teil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten dar. Eine Berücksichtigung lediglich in Höhe des Ertragsanteils scheidet unabhängig davon aus, ob es sich um eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.3 Renten aus Unfallversicherungen

Gesetzliche Unfallversicherung Nach der Rechtsprechung sind Renten der gesetzlichen Unfallversicherung eine beitragspflichtige Einnahme.[1] Bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist jedoch der Teil der Rente nicht zu berücksichtigen, der dem pauschalen Ausgleich eines durch den Körperschaden bedingten Mehrbedarfs dient. Die aktuellste Rechtsprechung beschränkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Anrechnung anderer Leistungen und gesetzlicher Renten

A. Kürzung des Verpflichtungsumfangs um die Anrechnungsleistung Rn. 219 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Pensionsrückstellung darf nur für den tatsächlich bestehenden Verpflichtungsumfang aus der Pensionszusage gebildet werden. Die Zusage kann die Regelung beinhalten, dass auf die Pensionsleistungen andere Bezüge angerechnet werden. Eine solche Kürzung der Pensionsleistungen k...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 4 Rechtskreiswechsel: Bedeutung in der Renten-/Arbeitslosenversicherung

Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Jahr während der ununterbrochen bestehenden Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber den Beschäftigungsort vom Rechtskreis Ost in den Rechtskreis West[1] oder umgekehrt, gilt Folgendes: Bei der Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts sind die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung in beiden Rechtsgebieten maß...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 7 Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters

Leistungsberechtigte Personen sind grundsätzlich verpflichtet, andere Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Zu dieser Pflicht gehört bislang auch die Inanspruchnahme von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und damit dem Gr...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 2.2 Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

Die Sondermeldung mit Grund "55" ist auch bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierbei gilt für das zu meldende Wertguthaben Folgendes: Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung sind Wertguthaben zu melden, die bis zum Tag vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / Zusammenfassung

Begriff Die Rente für Bergleute gehört zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente für Bergleute ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und in § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB VI i....mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

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Rentensplitting / 3.3 Auswirkung auf die Rente

Ist das Rentensplitting durchgeführt, werden die im Rahmen des Einzelsplittings übertragenen Entgeltpunkte als Zuschlag bzw. Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt. Durch einen Splittingzuwachs erhält der dadurch Begünstigte i. d. R. entsprechend erhöhte Renten aus seinem Versicherungsstamm, d. h. beispielsweise eine höhere Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Waisenre...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Bezug einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung

Rz. 295 Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung (1) Wird dem Arbeitnehmer der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zugestellt, endet das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1.1 Antragstellung auf Witwen-/Witwerrente

Haben verstorbene Versicherte bis zum Tod keine Rente bezogen, ist der Antrag auf Witwen-/Witwerrente beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Besteht der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, zahlt der Rentenversicherungsträger auch die erhöhte Rente für das Sterbevierteljahr.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.2 Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

Übersteigt der kalenderjährliche Hinzuverdienst die maßgebende Hinzuverdienstgrenze, erfolgt eine Anrechnung und die Rente wird in teilweiser Höhe (stufenlos) geleistet. Es sind damit im Wesentlichen die gleichen Hinzuverdienstregelungen zu beachten, die auch bei Erwerbsminderungsrenten gelten. Verbleibt nach der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze kein Rentenbetrag mehr und li...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.2 Keine Zurechnungszeit

Dem Vorteil bei der Höhe des maximalen Rentenabschlags von 3,6 %, der bei "normalen" Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zu 10,8 % betragen kann[1], steht nachteilig gegenüber, dass die Rente für Bergleute keine Zurechnungszeit enthält.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1.2 Vorschuss auf Witwen-/Witwerrente

Hat der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen, gilt ein beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellter Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für das Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen-/Witwerrente.[1] Der Vorschuss beträgt das 3-fache der von der verstorbenen Person zuletzt bezogenen Monatsrente und wird auf die Rentenansprüche der W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.4 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Laufende Rentenleistungen aus einem privaten Versicherungsvertrag, die durch eine Einmalzahlung finanziert werden (sog. "Sofortrenten"), gehören ebenfalls mit ihrem vollen monatlichen Zahlbetrag zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig Versicherter.[1] Konkret am Sachverhalt einer Sofortrente hat die Rechtsprechung ergänzend ausgeführt, dass die Sofortrente insgesamt u...mehr