Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck und Anwendbarkeit.

Rn 1 Mit § 805 soll der Inhaber der Haupturkunde va beim Verlust von Zins- oder Rentenscheinen geschützt werden. Erneuerungsscheine sind nach hM lediglich Legitimationspapiere (RGRK/Steffen § 803 Rz 9; zur aA Staud/Marburger § 803 Rz 14). Mit dem Erlöschen der Haupturkunde werden sie kraftlos. Nach § 805 1 sind Erneuerungsscheine zum Empfang der (Zins- oder Renten-)Scheine e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 13 Auf subjektiver Seite ist erforderlich, dass die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit falsche Angaben gemacht hat. Absicht liegt vor, wenn die Partei mit dem Motiv handelte, eine fehlerhafte Bewilligungsentscheidung herbeizuführen. Direkter Vorsatz ist der auf diesen Erfolg gerichtete Wille in dem Bewusstsein, dass die falschen Angaben eine unrichtige Bewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 18 Das Ausmaß der Rente hängt nicht nur von der voraussichtlichen Lebensdauer bzw, Lebensarbeitszeit des Verletzten ab, sondern auch (beim Mehrbedarf) von der Entwicklung seiner Behinderung, seiner Pflegebedürfnisse sowie des Geldwertes bzw. (beim Erwerbsschaden) von der weiteren Erwerbsprognose inkl. etwaiger Gehaltssteigerungen, Beförderungen oder unfallunabhängigen Arb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendbarkeit.

Rn 1 Teilweise wird § 801 auf Inhabergrundschuldbriefe aufgrund des § 902 als nicht anwendbar angesehen (Staud/Marburger Rz 11; aA Soergel/Welter Rz 8). Auf Erneuerungsscheine (s § 805) findet § 801 keine Anwendung; ebenso wenig auf Inhaberpapiere, die keine Leistungspflichten verbriefen (zB Inhaberaktien). § 801 gilt nur für die verbriefte Hauptforderung, nicht für den dort...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. 2Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Auch § 843 steht (ebenso wie § 842 Rn 1) systematisch falsch, weil er nicht nur für Ersatzansprüche aus Delikt gilt, sondern allg Schadensrecht enthält. Anders als § 842 beantwortet er aber auch zwei nach den §§ 249, 252 nicht ohne Weiteres zu entscheidende Sachprobleme: Rn 2 Die I–III regeln die Frage, ob der (oft viele Jahre in die Zukunft hinein) zu leistende Ersatz a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erbenhaftung.

Rn 19 Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geht mit dem Tod des Verpflichteten als Nachlassverbindlichkeit auf dessen Erben, ggf auch auf den Erbeserben, über. Der Unterhaltsanspruch hat Ersatzfunktion für das weggefallene Erbrecht. Die Unterhaltsschuld verwandelt sich in eine Nachlassverbindlichkeit auf Unterhalt, so dass nunmehr die Erben für den Unterhalt haften (zu E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Wahlrecht bei gemischtem Entgelt

Rn. 532 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil sowohl gegen ein festes Entgelt als auch gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, besteht das Wahlrecht nur bezüglich dieser wiederkehrenden Bezüge (BFH v 26.04.2018, III R 12/17, BFH/NV 2018, 948; BFH v 07.11.1991, IV R 14/90, BStBl II 1992, 457), die fixe Komponente ist tarifbegünstigt, obwo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausgaben zur Vermögensbildung.

Rn 16 Hätte der Getötete einen Teil seines Einkommens zur Vermögensbildung aufgewendet, so erhöht dies die Rente nicht (BGH NJW 87, 322, 323 [BGH 23.09.1986 - VI ZR 46/85]). Das gilt insb für die Kosten zur Tilgung der Lasten eines Eigenheims. Dagegen sind Zinsbelastungen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, sofern sie einem angemessenen Mietzins vergleichbar sind und die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 234 BGB – Geeignete Wertpapiere.

Gesetzestext (1) 1 Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere sind Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, wenn sie einen Kurswert haben und zu einer in der Rechtsverordnung nach § 240a aufgeführten Gattung gehören. (2) Mit den Wertpapieren sind die Zins-, Renten-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. (3) Mit Wertpapieren k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Im Sozialversicherungsrecht.

Rn 19 Nicht identisch, aber im Wesentlichen deckungsgleich mit dem Arbeitsverhältnis ist das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis gem § 7 I SGB IV. Es begründet die Pflicht des ArbG zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Im Vordergrund steht, ob der Dienstnehmer ein eigenes Unternehmerrisiko ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichnung ›Rente‹ zu der umfassenderen Formulie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fortentrichtung der Überbaurente.

Rn 8 Die Überbaurente (§ 912 Rn 20 ff) ist bis zur Übertragung des Eigentums an der überbauten Fläche auf den Eigentümer des Stammgrundstücks, also bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch, weiter zu zahlen (II). Auf den Wertersatz (Rn 7) ist die Zahlung der Rente zwischen dem Ausspruch des Abkaufverlangens und der Eigentumsübertragung nicht anzurechnen. Rn 9 Abweichend von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung laufender Versorgungen iSd Abs 2.

Rn 2 Laufende Versorgungen, die in der Anwartschaftsphase zeitratierlich bewertet werden, sind in entspr Anwendung des § 40 zu bewerten, II S 1. Die tatsächlichen Versorgungsleistungen sind bekannt und nach II S 2 zugrunde zu legen (BGH FamRZ 18,1574; FamRZ 18, 1500). Eine besondere Vorschrift für die Berücksichtigung über Zu- und Abschläge wegen einer v der Regelaltersgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Quotenmäßige Kürzung.

Rn 18 Schließlich besteht die Möglichkeit, den bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigenden Rechnungsposten entsprechend der Ehegattenquote, die auf dem jeweiligen Erwerbstätigenbonus beruht, anteilig umzulegen (Hampel, Bemessung des Unterhalts Rz 148 ff; bevorzugt auch von Gutdeutsch in Wendl/Dose § 5 Rz 165; dazu scheint nunmehr auch der BGH zu tendieren, wenn er iRd L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbarkeit.

Rn 2 § 798 findet auf die Beschädigung oder Verunstaltung von Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen keine Anwendung, da hierfür § 804 eine Sonderregelung enthält. Für Inhaberaktien und Zwischenscheine finden sich in § 74 AktG, für Grundschuldbriefe oder Rentenschuldbriefe in den §§ 67–69 GBO, für Investmentzertifikate in § 97 III KAGB, für Banknoten in § 14 III BBankG Sond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kausalität.

Rn 9 Das Alter muss kausal dafür sein, dass eine angemessene Erwerbstätigkeit (vgl § 1574) nicht mehr zu erwarten ist. Kann eine Erwerbstätigkeit weniger wegen des Alters als vielmehr wegen der schlechten Arbeitsmarktlage nicht gefunden werden, greift nicht § 1571, sondern § 1573 I (BGH FamRZ 99, 708; vgl iÜ § 1573 Rn 6). Ist ein Unterhaltsberechtigter altersbedingt nicht me...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertgrenze für die Geringfügigkeit, Abs 3.

Rn 4 Die Geringfügigkeit bemisst sich nach der monatlichen Bezugsgröße des § 18 I SGB IV, dem durchschnittlichen Entgelt. Dieses wird regelmäßig neu berechnet und findet sich in Anlage 1 zum SGB VI. Die Wertgrenze liegt bei 1 % der monatlichen Bezugsgröße (33,95 EUR) oder bei 120 % für den Kapitalwert (4.074 EUR). Ob auf den Rentenbetrag oder den Kapitalwert abgestellt wird,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestaltung der Ehe.

Rn 8 Liegt ein Fall der klassischen Haushaltsführungsehe vor, kommt ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein Ausschluss nicht in Betracht (BVerfG FamRZ 03, 1173). In dem Fall der ›phasenverschobenen Ehe‹ (insbes wenn ein Ehegatte in der Ehezeit schon Rente bezog und der andere erst anfing, Altersvorsorge zu betreiben) kann ein Härtefall dann anzunehmen sein, wenn die angemesse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vorteilsanrechnung und Schadensminderungspflicht.

Rn 17 Eine durch den Tod etwa angefallene Erbschaft sowie private Versicherungsleistungen mindern den Unterhaltsschaden idR nicht (s § 249 Rn 84 ff). Gesetzliche Renten werden zwar nicht angerechnet, führen aber idR wegen des gesetzlichen Forderungsübergangs des Ersatzanspruchs auf den Rentenversicherungsträger bis zur Höhe der Rentenleistung (§ 116 SGB X) zum wirtschaftlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anspruch auf Abfindung.

Rn 1 Der in I geregelte Anspruch auf Abfindung entspricht der bisherigen Regelung in § 1587l I. Der Ausgleich kann in der Anwartschafts- oder Leistungsphase erfolgen und damit auch bereits mit der Scheidung (Berlin, FamRZ 2016, 982), die Abfindung muss beantragt werden (BGH 5.10.22 – XII ZB 70/20). Voraussetzung ist ein dem Grunde und der Höhe nach hinreichend verfestigtes A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 520 BGB – Erlöschen eines Rentenversprechens.

Gesetzestext Verspricht der Schenker eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung, so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tod, sofern nicht aus dem Versprechen sich ein anderes ergibt. Rn 1 Die Vorschrift stellt eine Auslegungsregel auf. Gegenteiliges ist zu beweisen. Rn 2 Wiederkehrende Leistungen sind Renten (Leibrente, Unterhaltsrente), nicht Teilzahlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erfüllung der Wartezeit (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist eine Abänderung (unabhängig von den Voraussetzungen der Abs 2 und 3) auch dann möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit führt (vgl § 52 I SGB VI). Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, die für den Bezug der jeweiligen Rente (zu den verschiedenen Wartezeiten vgl Haußleiter/Eickelmann § 225 Rz 37) erfüllt sein muss (§ 34...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zahlungs- u Sparkonten; Rentenprodukte (Abs 1).

Rn 2 I bezieht Kopplungsgeschäfte auch mit Familienangehörigen des Darlehensnehmers, Verwandten (§ 1589) u Verschwägerten (§ 1590) ein (MüKo/Weber Rz 2), wenn es sich dabei um eines der in Nr 1–3 abschließend aufgeführten Geschäfte handelt. Nr 1 erfasst Verträge über die Eröffnung von Zahlungs- o Sparkonten ausschließlich zur Ansammlung von Kapital, etwa auf einem Bausparver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Arbeiter, Angestellter, leitender Angestellter.

Rn 28 Die Unterscheidung zwischen Arbeitern (überwiegend körperliche Tätigkeit in Produktion/Technik) und Angestellten (überwiegend geistige, dh kaufmännische oder büromäßige Tätigkeiten, in Produktion/Technik leitende Tätigkeiten) ist weitgehend obsolet und rechtfertigt idR für sich alleine keine Differenzierung (BAG NZA-RR 16, 204 [BAG 10.11.2015 - 3 AZR 575/14]). Einige T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich.

Rn 2b Ein Anrecht der privaten Invaliditätsversorgung fällt gem § 28 I nur dann in den Versorgungsausgleich, wenn zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: Der Versicherungsfall muss bei dem Ausgleichspflichtigen innerhalb der Ehezeit (iSd § 3 I) eingetreten sein und der Ausgleichsberechtigte muss am Ende der Ehezeit bereits eine Invaliditätsrente beziehen oder jedenfall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Anwendbar ist § 324 bei der Verurteilung zur Zahlung einer deliktischen Schadensrente wegen Tötung, Verletzung oder Freiheitsentziehung nach §§ 843–845 BGB und bei der Geldrente wegen Unterhaltsforderungen im Scheidungsfall nach § 1569 ff BGB. Darüber hinaus gilt § 324 auch für andere Renten soweit in den jeweiligen Vorschriften auf § 843 BGB verwiesen wird, wie zB § 61...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Tz. 75 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 770 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Tz. 76 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind: Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung; dass si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2116 BGB – Hinterlegung von Wertpapieren.

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe hat auf Verlangen des Nacherben die zur Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere nebst den Erneuerungsscheinen bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen, dass die Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben verlangt werden kann. 2Die Hinterlegung von Inhaberpapieren, die nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen gehören, sowie von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. 2Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. 3Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ›Dritte Person‹ bei Doppelehe.

Rn 8 ›Dritte Person‹ ist der Erstehegatte des Bigamisten, wobei es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf ankommt, ob die frühere Ehe noch besteht (BGH FamRZ 02, 604). Da die Aufhebung der Ehe bloß ex nunc wirkt (FamRZ 01, 685), können die Rechte des Erstehegatten durch die zweite Eheschließung nur beeinträchtigt werden, wenn die Erstehe im Zeitpunkt der Aufhebung der bigami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sozialleistungen.

Rn 1 Als Sozialleistungen iSd Vorschrift sind anerkannt worden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Blindengeld Grundrente § 31 BVG Schwerbeschädigtenzulage § 31 BVG Pflegezulage § 35 BVG Kleiderzulagen und Wäschezuschuss §§ 35, 15 BVG Sonstige Zulagen nach §§ 14, 31 V, 35 BVG Orthopädische Mittel, Badekuren §§ 11, 13, 16 ff, 18 BVG Berufsschadensausgleichsrenten § 30 BVG Ausgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1083 BGB – Mitwirkung zur Einziehung.

Gesetzestext (1) Der Nießbraucher und der Eigentümer des Papiers sind einander verpflichtet, zur Einziehung des fälligen Kapitals, zur Beschaffung neuer Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine sowie zu sonstigen Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Vermögensverwaltung erforderlich sind. (2) 1Im Falle der Einlösung des Papiers findet die Vorschrift des § 1079 Anwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 7 Die Höhe einer für die Wertberechnung maßgeblichen Miete richtet sich nach einem objektiven Maßstab; beim Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrags sind regelmäßig dessen Regelungen für die Bemessung der Miethöhe heranzuziehen (BGH NJW-RR 97, 648; 06, 16 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 256/03]). Der einjährige Bezug bestimmt sich nach der für das erste Jahr ab Klageerhebung g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 850b dient mehrstufigen Regelungszwecken. Bezüge iSd § 850b I sind kein Arbeitseinkommen, weil sie nicht auf einer Verwertung der Arbeitskraft beruhen. Sie werden aber als Renten oder rentenähnliche Bezüge wie Arbeitseinkommen behandelt, weil sie dem Lebensunterhalt des Schuldners zu dienen bestimmt sind (BGH NJW-RR 05, 869, 870 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 15/05]). Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Staatlich geförderte Altersvorsorge.

Rn 38 Kapitalbeträge einschließlich seiner Erträge, die der zusätzlichen Altersversorgung iSd § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dienen, und die staatlich gefördert worden sind, sind nicht einzusetzen. § 90 II Nr 2 SGB XII schützt nur vor dem Einsatz einer staatlich geförderten Altersversorgung (›Riester-Renten‹). Alle anderen Altersversorgungen, die pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbarkeit.

Rn 2 Eine Kraftloserklärung scheidet aus, wenn in der Urkunde das Aufgebotsverfahren ausgeschlossen wurde (§ 799 I 1). § 799 bezieht sich auf abhanden gekommene und vernichtete Inhaberschuldverschreibungen. Eine Kraftloserklärung scheidet auch ausdrücklich (§ 799 I 2) aus für auf Sicht zahlbare unverzinsliche Schuldverschreibungen sowie für Zins-, Renten- und Gewinnanteilsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährbarkeit.

Rn 3 Nach den §§ 194 ff verjähren – nicht notwendig regelmäßig – wiederkehrende Leistungen aus dem dinglichen Recht (§ 216 III) und Schadensersatzansprüche. Zu den wiederkehrenden Leistungen gehören bei Hypotheken und Grundschulden die Zinsen – nicht Kapitalteilbeträge – (§§ 1115, 1192), bei Rentenschuld die Renten (§ 1199) und bei der Reallast deren Leistungen (§ 1107) (vgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1081 BGB – Nießbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, Gegenstand des Nießbrauchs, so steht der Besitz des Papiers und des zu dem Papier gehörenden Erneuerungsscheins dem Nießbraucher und dem Eigentümer gemeinschaftlich zu. 2Der Besitz der zu dem Papier gehörenden Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine steht dem Nießbraucher z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Überprüfung nach Billigkeitsgesichtspunkten.

Rn 3 Ist der Ausgleich, würde er iÜ durchgeführt werden, unbillig, besteht nach III eine Ausgleichssperre. Dies ist dann der Fall, wenn sich das Ergebnis zu Lasten des Ausgleichsberechtigten verschiebt. Vermieden werden soll zB, dass ein Ehegatte mit hohen Anrechten im Ausland, die in der Ehezeit erworben wurden (BGH FamRZ 21, 1609),im Zuge der internen Teilung von dem ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geringe Wertdifferenz gleichartiger Ausgleichswerte, Abs 1.

Rn 2 Gleichartig sind Anrechte, wenn sie strukturell in den wertbildenden Faktoren übereinstimmen, sie müssen zu einer vergleichbaren Absicherung und zu ähnlich hohen Versorgungsleistungen führen (Köln, II 4 UF 263/11). Nicht gleichartig sind Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) sowie Anrechte (Brandenburg NJW Spezial 2016, 381: Die Anrechte und die Anrechte Ost gehen mit j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Zuständigkeit

Rn. 47a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig, § 40a Abs 6 EStG iVm § 5 Abs 1 Nr 20 FVG. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt insoweit als FinBeh, § 5 Abs 1 Nr 20 S 4 FVG. Für die Einbehaltung der Pauschalsteuer sind die Regelungen zum Steuerab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Umrechnung des Ausgleichswerts (Abs 3).

Rn 2 Bezugsgröße der nach § 16 I oder II auszugleichenden Anrechte ist ein monatlicher Ruhegehaltsbetrag. Der in dieser Bezugsgröße ausgedrückte Ausgleichswert muss jedoch in der Zielversorgung, also in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der dort verwendeten Bezugsgröße verbucht werden. Daher ist eine Umrechnung des Ausgleichswerts in Entgeltpunkte erforderlich. Dies ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nr 8.

Rn 8 Die Vorschrift bezieht sich nach ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich auf alle Arten von Unterhaltstiteln, seien sie gesetzlicher oder vertraglicher Natur, auf Renten wegen Entziehung einer Unterhaltsforderung (zB nach §§ 844 II BGB, 10 II StVG, 35 LuftVG, 5 II HPflG) sowie solche wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (zB nach §§ 843 BGB, 13 StVG, 36, 38 Luf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistungsmodalitäten.

Rn 4 Die Vorschrift verlangt monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans nach § 1 I 1 Nr 4 AltZertG. Danach müssen insb eine lebenslange Leibrente oder Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr vorgesehen sein. Die Leistungen müssen währen...mehr