Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich, wenn eine existenzsichernde und Ertrag bringende Wirtschaftseinheit[1] auf zukünftige Erben unentgeltlich übertragen bzw. verschenkt wird und die zukünftigen Erträge des Vermögens ausreichen, um den Beschenkten in die Lage zu versetzen, an den Schenker Versorgungsleistungen (z. B. eine Rente) zu erbringen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ort einer Vermittlungsleistung

Rz. 34 Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG ist, dass die Vermittlungsleistung steuerbar ist, der Ort der Leistung also im Inland liegt. Seit dem 1.1.2010 werden Vermittlungsleistungen gegenüber Nichtunternehmern gem. § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG grundsätzlich dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz bewirkt wird. Der Leistungsort nach § 3a A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 5 UStG befreit nur sonstige Leistungen in Form von Vermittlungsleistungen. Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass ein ausländischer Auftraggeber Leistungsempfänger ist, sondern allgemein in der Mehrzahl der Fälle davon, dass (vorausgesetzt, die Vermittlungsleistung ist im Inland steuerbar) der vermittelte Umsatz ein nicht steuerbarer Umsatz im Drittland...mehr

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Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 3. Wechselwirkung zwischen Straf- und Disziplinarverfahren

Kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot: Die o.g. Mitteilungspflichten zeigen, dass Straf- und Disziplinarverfahren eng miteinander verbunden sind. Gleichwohl kommen den Verfahren unterschiedliche Zwecke zu. Das Disziplinarrecht sichert die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Beamtentums, während die strafrechtliche Sanktion general- und spezialpräventiven Zwecken ...mehr

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Altersrente für Landwirte

Begriff Die Altersrente für Landwirte ist eine Versicherungsleistung für den Personenkreis der Landwirte. Sie ist der Rente für Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Altersrente für Landwirte zählt weder lohnsteuer- noch sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Sie gehört zu den sonstigen Einkünften des Einkommensteuerrechts. Früher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.2 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen

Rz. 8 Ab dem Vz 2011 galt rückwirkend ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 EUR für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem G. v. 1.11.2011. Der Gesetzgeber versprach sich von der Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags um 80 EUR eine Vereinfachung für die Steuerbürger und die Finanzverwaltung, weil das Sammeln und Prüfen von Einzelbelegen insoweit entbehrli...mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / 1 Altersgrenze

Der Anspruch auf Bürgergeld endet spätestens mit Erreichen der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Für Geburtsjahrgänge bis 1946 ist die Altersgrenze das 65. Lebensjahr. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 steigt diese Altersgrenze stufenweise an, bis für die Jahrgänge ab 1964 schließlich generell das 67. Lebensjahr gilt. Liegt nach diesem Alter noch Hilfebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 112 Renten... / 2.2 Rente für Bergleute

Rz. 3 Für die Gewährung einer Rente für Bergleute an Berechtigte im Ausland hat der Gesetzgeber zusätzlich zu den Einschränkungen in Satz 1 noch weitere Voraussetzungen geschaffen. Diese Rente wird nur dann erbracht, wenn der Rentenanspruch schon bestand, als der gewöhnliche Aufenthalt noch im Inland gegeben war. Dabei ist allein der Anspruch auf die Rente entscheidend, nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 112 Renten... / 2.1 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 2 Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit i. S. v. § 113 zählen neben den in §§ 43, 240 und 302b genannten Renten die Witwen- und Witwerrente nach § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 243 Abs. 2 Nr. 4c, Abs. 3 Nr. 3b sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a. Bei diesen Renten wird ins Ausland nur dann gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.3 Übergangsgeld und Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 4 Die in Abs. 3 angefügte Bestimmung stellt klar, dass ein Doppelbezug von Übergangsgeld und Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für den gleichen Zeitraum ausgeschlossen ist, in dem die gesetzliche Fiktion der Erfüllung des Rentenanspruchs durch Erhalt des Übergangsgeldes aufgestellt wird. Soweit die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit das Übergangsgeld übers...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.1 Rehabilitation vor Rente

Rz. 2 Durch die Aufhebung von Abs. 1 aufgrund der Schaffung des SGB IX ist der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" keineswegs entfallen. Vielmehr stellt nunmehr § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IX den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe vor Rentenleistungen klar, wobei dieser Grundsatz insoweit erweitert wurde, als er nunmehr auch beim Bezug einer Rente gilt (§ 8 Abs. 2 Satz 2 SGB IX)...mehr

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Jansen, SGB VI § 112 Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine bedingt durch die deutsche Wiedervereinigung erforderliche redaktionelle Änderung trat durch Art. 1 Nr. 15 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ein. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.4 Kapitalwert statt Rente (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 18 Dem Regress nehmenden Sozialversicherungsträger steht ein Wahlrecht zu, ob er bezüglich einer Rente den Kapitalwert der Rente verlangt oder die Rentenzahlung selbst. Dieses Wahlrecht steht ihm unabhängig davon zu, ob er selbst eine Rente gewährt oder seinerseits gemäß § 76 abgefunden hat. Mit Rücksicht auf den Wortlaut der Vorschrift vertritt die h. M. die Ansicht, da...mehr

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Jansen, SGB VI § 112 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 112 ersetzt die im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in § 1321 Abs. 1 RVO, § 100 Abs. 1 AVG. Hinsichtlich der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit enthält § 112 eine von § 110 abweichende (einschränkende) Sonderregelung.mehr

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Jansen, SGB VI § 112 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine bedingt durch die deutsche Wiedervereinigung erforderliche redaktionelle Änderung trat durch Art. 1 Nr. 15 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ein. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte Neufassung ist auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 112 Renten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rz. 2 Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit i. S. v. § 113 zählen neben den in §§ 43, 240 und 302b genannten Renten die Witwen- und Witwerrente nach § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 243 Abs. 2 Nr. 4c, Abs. 3 Nr. 3b sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a. Bei diesen Renten wird ins Ausland nur dan...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.4 Rentenumwandlungen

Rz. 6 Abs. 3 durchbricht das Antragsprinzip und ist im Zusammenhang mit § 43, § 46 Abs. 1 und § 47 zu sehen. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 1254 Abs. 2, § 1290 Abs. 3 Satz 2 RVO, § 31 Abs. 2, § 67 Abs. 3 Satz 2 AVG. Im Anschluss an eine mit dem Erreichen der stufenweise angehobenen Regelaltersgrenze (§§ 35, 235) auslaufende Rente wegen verminderter Erwerbsfähigk...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 116 entspricht § 1236 RVO, § 13 AVG und § 1241d Abs. 2 bis 4 RVO, § 18d Abs. 2 bis 4 AVG. Die Norm ist als Ergänzung zu §§ 9ff. zu sehen. Die Vorschrift hat die Regelungen aus dem früheren Recht übernommen. Sie soll bewirken, dass vor einer Entscheidung über eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die Erfolgschancen einer Rehabilitationsmaßnahme geprüft werde...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.3 Verordnungsermächtigung in Abs. 2

Rz. 45 § 13 Abs. 2 enthält eine weitere Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Die Vorschrift nimmt auch nach der Bürgergeld-Gesetzgebung Bezug auf § 12a Satz 1. Damit stehen die §§ 2, 3, 5, 7 und 9 weiterhin in engem Zusammenhang, § 12a wiederum ist als Nachfolgeregelung zu § 65 Abs. 4 (i. V. m. § 428 SGB III) anzusehen. Seit dem 1.1.2008 hatten erwerbsfähige Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt in Abs. 1 zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen näher bestimmt werden kann. Daraufhin sind bislang Verordnungen erlassen worden, die mit der Fassung nach Art. 7 des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 911) den ab 1.11.2021 maßgebenden Rechtszustand abbildeten. Die a...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.8 Gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 115 Abs. 6 Satz 2 SGB VI

Rz. 11 Die Richtlinie lautet: Nach § 115 Abs. 6 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – sollen die Träger der Rentenversicherung die Berechtigten in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen. In Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund kann bestimmt werden,...mehr

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Jansen, SGB VI § 117a Beson... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 34 Abs. 1 besteht ein Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Wartezeit erfüllt ist und die persönlichen sowie gegebenenfalls die geforderten besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Neben der Beurteilung des originären Rentenanspruchs ist hinsichtlich des Anspruchs auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjähri...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.4 Rechtsverordnung nach Abs. 2

Rz. 47 Aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 hat das BMAS die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV) v. 14.4.2008 erlassen (BGBl. I S. 734). Sie ist rückwirkend am 1.1.2008 in Kraft getreten und aktuell in der seit dem 1.1.2017 maßgebenden Fassung gültig. Die Verordnung r...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.2 Verfahrenseinleitung von Amts wegen

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 2 ist ein Antrag entbehrlich, wenn nur noch eine niedrigere Rente zu leisten ist. Die Eröffnung des Verfahrens von Amts wegen kommt dann in Betracht, wenn z. B. im Rahmen einer Altersrente, die als Teilrente in Anspruch genommen wird, aufgrund eines größeren Hinzuverdienstes nur noch eine kleinere Teilrente beansprucht werden kann oder statt einer groß...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 2 Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 15 bis 32 i. V. m. §§ 26ff. SGB IX werden bei einem Auslandsaufenthalt nur dann gewährt, wenn für den Berechtigten (vgl. dazu Komm. zu § 110) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für den Antragsmonat Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeiträge sind nur solche nach deutschem Recht, also nach dem SGB VI (LSG Baden-Württem...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.2 Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Grundsatz, dass Berechtigte, die sich im Ausland aufhalten, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dabei werden für den Personenkreis, der sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, keine Einschränkungen gemacht. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt behalten die Berechtigten den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.3 Übermittlung von Daten durch Rentenversicherungsträger

Rz. 6 Abs. 3 gestattet es den Rentenversicherungsträgern, der Deutschen Post AG auch dann die für die Anpassung von Renten erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, wenn die Rentenanpassung nicht von der Deutschen Post AG selbst durchgeführt wird. Die Anpassungsdaten werden aber gleichwohl oftmals von anderen Leistungsträgern benötigt. Dies ist etwa der Fall, wenn eine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.4 Mitwirkungspflicht

Rz. 11 Abs. 4 bürdet dem Versicherten eine besondere Mitwirkungsverpflichtung auf. §§ 60 ff. SGB I gelten nicht, da es sich bei der Kontenklärung nicht um die Gewährung einer Sozialleistung handelt. Sinn der Mitwirkungspflicht ist es, den Versicherten in die Ermittlungen einzubeziehen, da er den relevanten und klärungsbedürftigen Sachverhalt am besten kennt und auch die notw...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 151 verfolgt den Zweck, das Verfahren der Auskunftserteilung durch die Deutsche Post AG an die Sozialleistungsträger auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Rentendienst der Deutschen Post AG erhält von den Sozialleistungsträgern und den diesen Gleichgestellten eine Fülle von Sozialdaten, um die ihm obliegenden Aufgaben der Zahlung, Anpassung, Überwachung, Ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 117 Abschluss / 2.1 Schriftform

Rz. 2 Nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 31ff. SGB X kann eine Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen, also ein Verwaltungsakt, gemäß § 33 Abs. 2 SGB X auch formfrei ergehen. Demgegenüber trifft § 117 eine Sonderregelung, da für Verwaltungsakte der Versicherungsträger ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist. Das Schriftformerfordernis gilt nicht nur für Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.3 Verwendung der Rentenbezugsmitteilungen (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 schafft die Rechtsgrundlage zur Verwendung der Rentenbezugsmitteilungen in den Fällen, in denen das Verfahren nach Abs. 2 nicht genutzt werden kann. Liegen der zuständigen Finanzbehörde keine Daten nach § 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 Nr. 1 und 3 vor, werden für die Ermittlung der Renten und der weiteren zu berücksichtigenden Leistungen nach § 97a Abs. 2 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift übernimmt das Antragsprinzip, das bereits früher der Feststellung der Rente vorausging (§ 204 AVG). Die Ausnahmen sind besonders gesetzlich geregelt. Daneben enthält die Vorschrift eine Antragsfiktion bei Hinterbliebenenrenten sowie Bestimmungen zur Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers. § 115 wiederholt den in § 19 Satz 1 SGB IV für alle Zweige...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1927) erfolgten redaktionelle und inhaltliche Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2001 (Aufhebung von Abs. 1 Satz 2 und 3, Anfügung von Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.3 Konfliktfälle

Rz. 19 In der Praxis zeigen sich immer wieder Konstellationen, bei denen sich der beteiligte Rehabilitationsträger (Splittingadressat) trotz nachgewiesenem rechtzeitigem Splitting durch fehlende Reaktion der Zusammenarbeit verweigert. Hier fehlt beim Teilhabeplan die Feststellung des beteiligten Rehabilitationsträgers und damit ist keine getrennte Leistungserbringung möglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 Satz 1, dass das Leistungsverfahren nicht von Amts wegen, sondern grundsätzlich auf Antrag des Versicherten beginnt. Das grundsätzliche Erfordernis der Antragstellung beruht auf der Erwägung, dass der Versicherungsträger von sich aus in aller Regel den Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zu erkennen vermag. Hierfür ist die Mitwirk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / 3 Versichertenanteile

Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsmäßigkeit

Rn. 201 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1960, 104 und ständig bis BFH BStBl II 1976, 228 verstößt es nicht gegen das GG, wenn einkommensteuerlich die verschiedenen Formen der Altersversorgung von ArbN unterschiedlich behandelt werden wie zB die Ruhegehälter der Beamten als Arbeitslohn nach § 19 EStG, die damit voll besteuert werden, während bei der hier behande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bedeutung früherer Behandlung

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Im Übrigen ändert es an der Besteuerung nach § 22 EStG grundsätzlich nichts, wenn die Ausgaben des ArbG früher zu Unrecht nicht als Arbeitslohn behandelt worden sind. Denn der frühere Fehler darf nicht fortwirken, BFH BStBl III 1961, 191. Abweichendes gilt aber, wenn die frühere Behandlung erkämpft worden ist oder wenn infolge unklarer Vere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 389 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Ausgleich der grds unbegrenzten StPfl von Versorgungsbezügen im Vergleich zu nur mit dem Ertragsanteil zu versteuernden Renten (§ 22 Nr 1a EStG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.01.1966 in § 19 Abs 2 EStG aF einen Freibetrag von 25 %, höchstens jedoch 2 400 DM, gewährt. Durch das EStG 1975 wurde der Pensionsfreibetrag in § 19 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Es ergibt sich aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit und fand seinen Vorläufer deshalb schon in § 8 Nr 1 KStG 1920 (RGBl 1920, 393), dass eine stlich irrelevante Einkommensverwendung auch die stliche BMG nicht mindern darf. Zuwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind bereits von ihrem Charakter her keine (die wirtsch Leist...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Neuberechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge

Rn. 405 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs (lfd Bezug und Sonderzahlungen) führen nicht zu einer Neuberechnung (§ 19 Abs 2 S 9 EStG) der Freibeträge für Versorgungsbezüge. Zu einer Neuberechnung führen nur Änderungen des Versorgungsbezugs, die ihre Ursache in der Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen hab...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 & Vorbemerkung Die Beantragung einer Erwerbminderungsrente ist bei nur noch eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oftmals die einzige Möglichkeit, den durch die gesundheitlichen Einschränkungen eintretenden finanziellen Verlust auszugleichen. Gleichwohl birgt die Beantragung der Erwerbsminderungsrente die Gefahr, hierdurch langfristig, also auch noch bei Erreichen der Regela...mehr