Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 2.5.2 Zuständigkeit

Der Rentenversicherungsträger ist zuständig, wenn die stufenweise Wiedereingliederung im unmittelbaren Anschluss an die medizinischen Hauptleistung des Rentenversicherungsträgers durchgeführt wird. Sie ist dann Bestandteil einer einheitlichen Gesamtmaßnahme. Der unmittelbare zeitliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 5 Leistungen zur Nachsorge

Die Rentenversicherungsträger gewähren im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe nachgehende Leistungen, um den Erfolg der vorangegangenen Teilhabeleistung zu sichern.[1] Die Leistungen sollen sie nicht später als 3 Monate nach Beendigung der vorhergehenden Teilhabeleistung beginnen. Die Leistungen zur Nachsorge können zeitlich begrenzt werden.[2] Die Na...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 10 Dauer

Stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden einschließlich Unterkunft und Verpflegung regelmäßig für 3 Wochen genehmigt.[1] Die Dauer kann aus medizinischen Gründen verkürzt oder verlängert werden. Die Leistungen werden entweder in eigenen Kliniken bzw. Einrichtungen der Rentenversicherungsträger oder in fremden Einrichtungen (sog. Beleg- oder Vertragshäuse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 2.3.2 Indikationskatalog

Die Rentenversicherungsträger haben in einem gemeinsamen "Indikationskatalog" festgelegt, für welche Erkrankungen eine Anschlussrehabilitation möglich ist. Nach diesem Katalog sind zahlreiche Indikationsgruppen mit über 60 Krankheitsbildern (Einzeldiagnosen) zugelassen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 3 Leistungen zur Kinderrehabilitation

Die Kinderrehabilitation ist eine Sonderform der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.[1] Sie sind von den Rentenversicherungsträgern stationär oder ambulant als Pflichtleistung zu erbringen.[2] . Über das "Wie" entscheidet der zuständige Versicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen. Die stationären Leistungen werden i. d. R. für mindestens 4 Wochen erbracht.[3] U...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 11.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können frühestens nach 4 Jahren – gerechnet von dem auf die Entlassung folgenden Tag an – erbracht werden, es sei denn, dass sie aus medizinischen Gründen bereits vorher dringend angezeigt sind.[1] Hinweis Wiederholungsheilbehandlung Berücksichtigt werden nicht nur Leistungen zur Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger, so...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 2.2 Form der Leistung

Die Leistungen werden im Wesentlichen als stationäre Heilbehandlung durchgeführt.[1] Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können auch ambulant oder in teilstationärer Form (Tagesklinik) in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt werden, die unter ärztlicher Verantwortung stehen (z. B. bei Abhängigkeitskranken oder im Rahmen der intensivierten Rehabilitationsnachsorg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 2.4.2 Zuständigkeit

Eine Suchterkrankung (z. B. Alkoholabhängigkeit) ist eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, für deren Akutbehandlung (Entgiftung) regelmäßig die Krankenkasse zuständig ist.[1] Die Rehabilitationsbehandlung (Entwöhnung) wird vorrangig durch den Rentenversicherungsträger geleistet, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind....mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 4 Einzugsstellenverfahren

Als Einzugsstelle gelten die gesetzliche Krankenkasse oder die Minijob-Zentrale. Das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der Einzugsstelle können nicht nur die direkten Beteiligten, also Auftraggeber und Auftragnehmer beantragen, hier können auch der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit ein Statusfeststellungsverfahren erwirken. Achtung Kein...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt als Regelfall, dass die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat und verweist auf die entsprechende Geltung diverser Vorschriften aus dem SGB V sowie dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Abs. 2 enthält Bestimmungen über die Beitragszahlung bei Krankengeldbeziehern sowie bei Personen, die nach § ...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.2 Aufgaben der Prüfgruppe

Die Prüfgruppe der KSK führt branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durch. Weitere Aufgaben der Prüfgruppe sind, die Prüfer der Rentenversicherungsträger in Fragen der Künstlersozialversicherung zu beraten und an deren Fort- und Weiterbildung mitzuwirken, Informationen aus den Arbeitgeberprüfungen zusammenzuführen und für die Prüfpraxis aufzuberei...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1.1 Zu prüfende Arbeitgeber

Die Prüfung bei den Arbeitgebern erfolgt bei Unternehmen, die als abgabepflichtige Unternehmen[1] bei der Künstlersozialkasse erfasst sind und bei Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten mindestens alle 4 Jahre sowie bei mindestens 40 % der im jeweiligen Kalenderjahr zur Prüfung anstehenden Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigung...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1 Prüfung der Künstlersozialabgabe

Jeder Unternehmer, der nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten (natürliche Personen) vergibt, ist zur Meldung und zur Zahlung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet. Die Rentenversicherungsträger müssen bei den Arbeitgebern prüfen, ob diese ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnun...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Zusammenfassung

Überblick Die Träger der Rentenversicherung haben einen umfassenden Prüfauftrag hinsichtlich der Künstlersozialabgabe. Das Thema Künstlersozialabgabe soll bei allen Arbeitgebern platziert werden. Daneben hat die Künstlersozialkasse (KSK) ein eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang. Eine Prü...mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge können nur erstattet werden, wenn der Anspruch auf die Erstattung noch nicht verjährt ist. Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet jedoch der Rentenversicherungsträger die Rechtswirksamk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

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Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 28 befasst sich ausschließlich mit Leistungen des Rentenversicherungsträgers, die ergänzend zu dessen eigentlichen Hauptleistungen anfallen. Allerdings führt § 28 (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) diese Leistungen nicht selbst im Einzelnen auf, sondern verweist gezielt auf das Leistungsspektrum nach dem SGB IX. Dem Grunde nach ist eine drohende oder eingetretene Behi...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.4 Anspruch bei Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (§ 20 Abs. 2 bis 30.6.2023)

Rz. 23 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (1.1.2005 bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b in der bis 30.6.2023 geltenden...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.2 Bei interkurrenten Erkrankungen

Rz. 26 Bezüglich der Abgrenzung des Anspruchs auf Übergangsgeld im Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld bei interkurrenten Erkrankungen (Hinzutritt einer behandlungsbedürftigen Erkrankung) gilt Folgendes: Nach § 13 Abs. 3 kann der Rentenversicherungsträger "im Benehmen" mit den Trägern der Krankenversicherung während einer von ihm durchgeführten Rehabilitationsleistung die...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.6 Ausgleich bei Leistungen zur Prävention und zur Nachsorge (§ 20 Abs. 3 und 4)

Rz. 28 Bei den Leistungen zur Prävention (§ 14) und Leistungen zur Nachsorge (§ 17) handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die in Teilen berufsbegleitend und damit nur stundenweise erbracht werden können. § 20 Abs. 3 regelt, dass eine stundenweise Therapie in Form einer Vor- oder Nachsorgeleistung einen Anspruch auf Übergangsgeld auslöst, wenn der Versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.3 Krankheitsbedingte Unterbrechungen

Rz. 27 Für Zeiten krankheitsbedingter Unterbrechung (ohne stationäre Krankenhausbehandlung) zahlt der Rentenversicherungsträger das Übergangsgeld meist bis längstens 3 Kalendertage weiter (Ziffer 3.1 des Anhangs 1 zum Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, Fundstelle Rz. 31); dann kommt es nicht selten auch zum Abbruch d...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Rehabilitanden für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI i. V. m. §§ 49 SGB IX) sicher zu stellen (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Der...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.1 Grundsatz

Rz. 25 Besteht während der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit, kann der Versicherte grundsätzlich sowohl Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung als auch Krankengeld zulasten der Krankenkasse beanspruchen. Grundsätzlich ruht dann der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. § 13 Abs. 4 ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1 Anspruch auf Übergangsgeld (Abs. 1)

Rz. 4 § 20 regelt den Grundanspruch auf Übergangsgeld zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung. Übergangsgeld wird als unselbstständige Nebenleistung nur immer während oder im unmittelbaren Zusammenhang mit einer vom Rentenversicherungsträger finanzierten Teilhabeleistung (Hauptleistung) gezahlt. Folgende Teilhabeleistungen des Rentenversicherungsträgers können dem Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsleistung (Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative)

Rz. 8 Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die vom Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten (§ 20 Abs. 1 Nr. 1). Gemeint sind damit die ganztägig ambulanten und medizinischen Rehabilitationsleistungen nach § 15 – auch die sog. Anschlussheilbehandlungen oder die Abhängigkeits-Entwöhnungen. Bezüglich Art und Umfang der Leistungen v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 1, 3. Alternative)

Rz. 12 Nach § 20 Nr. 1 kann der Versicherte auch während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung beanspruchen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte wegen der Teilnahme an dieser Leistung daran gehindert ist, ganztägig eine (andere) Beschäftigung oder Tätigkeit auszuüben. Das ist dann der Fall, wenn die Leistungen zur Teilh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. Konzept der Intensivierten Rehabilitationsnachsorge – IRENA, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deuts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.5 Sonstige Leistungen zur Teilhabe (Abs. 1 Nr. 1, 5. Alternative)

Rz. 16 Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 kann der Versicherte während der vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten sonstigen Leistungen zur Teilhabe Übergangsgeld beanspruchen. Als sonstige Leistungen gelten nur die unter § 31 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen (onkologische Nachsorgeleistungen), sofern sie zulasten des Rentenversicherungsträgers durchgeführt werden. Ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.1 Leistungen zur Prävention (Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative)

Rz. 7 Nach § 14 Abs. 1 können die Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte erbringen, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung in der Zukunft gefährden können. Bei diesen Leistungen handelt es sich um zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ergänzende Leistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hauptleistungen (vgl. Rz. 4) gewährt werden können. Sie werden auch als Nebenleistungen der Hauptleistungen bezeichnet. Damit der Versicherte, der zulasten der Rentenversicherung an einer Teilhabeleistung teilnimmt, auch nach Einführung des SGB IX die ergänzenden Leistungen beanspruchen kann, bedurfte es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.4 Leistungen zur Nachsorge (Abs. 1 Nr. 1, 4. Alternative)

Rz. 15 Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Anschluss an eine von ihnen erbrachte medizinische Rehabilitationsleistung (§§ 14 bis 15a, § 31) nachgehende Leistungen (Leistungen zur Nachsorge), wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern (vgl. § 17). Dies setzt voraus, dass sich die Nachsorgeleistungen zeitnah an d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.3 Für Kenntnisnahme maßgebliche Stellen

Rz. 24 Wer "Träger der Sozialhilfe" ist, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 3, 97 ff. und ist abhängig von der jeweiligen begehrten Leistung sowie der Ausgestaltung nach Landesrecht. Träger i. S. d. Abs. 1 ist nicht etwa die einzelne Dienststelle oder gar der konkrete Sachbearbeiter, sondern die gesamte Körperschaft, also z. B. die kreisfreie Stadt oder der Landkreis – sog. Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.4 Sozialhilfe für abgelaufene Zeiträume

Rz. 38 Sozialhilfe wird grundsätzlich geleistet, um den Bedarf in einer gegenwärtigen Notsituation zu decken. Dieser in § 18 zum Ausdruck kommende Gedanke – das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (vgl. dazu auch Rz. 46b) – schließt es i. d. R. aus, Sozialhilfeleistungen für die Vergangenheit, insbesondere für abgelaufene Zeiträume zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Behandlung eines Handelsvertreters ist danach zu unterscheiden, ob der Handelsvertreter als selbstständig Erwerbstätiger oder als abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer) gilt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben in ständiger Rechtsprechung Kriterien entwickelt, die eine Abgrenzung des abhängigen Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.3 Tatsächliche Beitragszahlung innerhalb der vom Rentenversicherungsträger zu bestimmenden Frist

Rz. 15 Beiträge, deren Zahlung auf der Grundlage von Abs. 3 trotz Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten Zahlungsfristen noch zugelassen wird, müssen nach Abs. 3 Satz 3 innerhalb einer vom Rentenversicherungsträger im Zulassungsbescheid festzusetzenden Frist tatsächlich gezahlt werden. Als "angemessen" wird dabei i. d. R. eine Frist von 3 Monaten gelten. Nach Ablauf der vom Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.3 Zahlungsfrist für Pflichtbeiträge

Rz. 7 Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder einer Antragspflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 bis 3) gezahlt wurden, sind nach Abs. 1 der Vorschrift wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge grundsätzlich in 4 Jahren nach Abla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.1 Vermutung der wirksamen Beitragszahlung

Rz. 6 Bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten ist nach § 199 Satz 1 zu vermuten, dass während dieser Zeiten ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (§ 7 SGB IV) mit dem hierfür gemeldeten Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) bestanden hat und der Beitrag dafür wirksam gezahlt worden ist (§ 197 Abs. 1, 198 Satz 2, § 25 Abs. 1 SGB IV). Die Vermutung einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.1 Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen

Rz. 4 Die Zulässigkeit von Pflichtbeiträgen setzt voraus, dass Versicherte dem in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreis zuzuordnen sind und damit kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 1 bis 3) unterliegen oder nach § 4 Abs. 1 bis 3 zulässig vom Recht zur Antragspflichtversicherung Gebrauch gemacht worden ist. Die Ordnungsmäßigkeit von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.2 Widerlegbarkeit der Rechtsvermutung

Rz. 10 Die Vermutung einer wirksamen Beitragszahlung für gemeldete Beschäftigungszeiten kann von den Trägern der Rentenversicherung widerlegt werden, wenn sich im Einzelfall Anhaltspunkte ergeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Meldungen erkennen lassen. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Beschäftigungszeiten für Zeiträume gemeldet worden sind, in denen nachweislich e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5 Härtefälle

Rz. 13 Abs. 3 lässt in Fällen besonderer Härte die Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auch nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten regulären Fristen zu, wenn ein Versicherter an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert gewesen ist. Die Regelung betrifft neben Beiträgen, die ein Versicherter allein zu tragen hatte (z. B. Pflichtbeiträge von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.2 Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen

Rz. 6 Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von freiwilligen Beiträgen ergeben sich grundsätzlich aus § 7 Abs. 1 und 2. Darüber hinaus enthalten die §§ 204 bis 207, 282, 284 und 285 spezielle Regelungen, nach denen eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für die dort genannten Personenkreise ebenfalls zulässig ist. Die Ordnungsmäßigkeit von freiwilligen Beiträgen setzt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Satz 1 der Vorschrift regelt die Vermutung der wirksamen Beitragszahlung für Zeiten einer versicherten Beschäftigung, die nach §§ 28a bis 28c SGB IV i. V. m. der DEÜV (bis zum 31.12.1998 i. V. m. der 2. DEVO/2. DÜVO) ordnungsgemäß gemeldet worden sind. Die Regelung dient der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei Eingang der Jahresmeldungen gemäß § 10 DEÜV sowie d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.4 Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge

Rz. 11 Freiwillige Beiträge können nach Abs. 2 der Vorschrift grundsätzlich nur bis zum 31.3. des Folgejahres für das vorausgegangene Kalenderjahr gezahlt werden. Im Ergebnis ist eine freiwillige Beitragszahlung nach dem Regelungsinhalt des Abs. 2 während des gesamten laufenden Kalenderjahres, "für das" die Beiträge gezahlt werden sollen, bis zum 31.3. des darauffolgenden Ka...mehr