Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 200 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Gewinne aus den verschiedenen Erfassungstatbeständen sind entsprechend § 13a Abs 7 S 1 EStG zwingend durch EÜR zu ermitteln. Der jeweils anzusetzende Gewinn ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Veräußerungs- bzw Entnahmewerte zu den zum Veräußerungs- bzw Entnahmestichtag maßgeblichen (evtl noch um AfA bereinigten) Buchwert; wegen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 354 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Während buchführende Gewerbetreibende auch WG, die nicht notwendiges BV sind, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, grundsätzlich willküren und damit in die Gewinnermittlung einbeziehen können, gilt dies für nicht buchführende LuF nicht gleichermaßen, weil bei Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Wertansätze in der Anfangs-(Übergangs-)Bilanz

Rn. 323 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In der Anfangsbilanz hat der LuF (zwingend) diejenigen WG anzusetzen, die zu seinem notwendigen luf BV gehören; zudem sind die WG in die Anfangsbilanz einzustellen, die zwar nicht notwendiges luf BV sind, aber gleichwohl unter Geltung der vormaligen Gewinnermittlungsart zu seinem BV gerechnet haben, wie zB geduldetes BV iSd § 4 Abs 1 S 3 u ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Arbeitsvergütung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.3: Antrag auf einstweilige Verfügung: Arbeitsvergütung Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der _________________________ – Antragstellerin – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arbeitsvergütung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 [Autor/Stand] Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst die passiven (negativen) Wirtschaftsgüter des inländischen Betriebsvermögens, also die (gewissen und ungewissen) Verbindlichkeiten, Rückstellungen, sonstigen Abzüge, wie etwa passive Rechnungsabgrenzungsposten, Schuldposten i.S.v. § 103 Abs. 2 BewG und Rücklagen, soweit letztere ausnahmsweise gem. § 103 Ab...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Grundstücksbegriff

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem GrEStG unterliegen Rechtsvorgänge, die sich auf ein im Inland belegenes Grundstück beziehen. Für ein im Ausland belegenes Grundstück findet das GrEStG keine Anwendung. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG greift in diesen Fällen nicht. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Begriffs Grundstück verweist das GrEStG au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermögens stellte somit einen Nettowert dar. An diesem Grundsatz ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Insbesondere: Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter

Rz. 1149 [Autor/Stand] Nach der m.E. zutreffenden Verwaltungsauffassung in R B 103.1 Abs. 2 letzter Satz ErbStR 2019 (abgedruckt in Rz. 1122) unterliegen dem Abzugsverbot des § 103 Abs. 3 BewG auch die Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter. Zu diesen Ausgleichsposten rechnen auch diejenigen in der Steuerbilanz gebildeten Positionen, mit denen Gewinne neutralisiert werden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Sonderregelung für KapSt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG (§ 44 Abs 6 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der KapSt auf nicht zur Rücklagenbildung verwandte Gewinne eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer unbeschränkt kstpfl, aber steuerbefreiten Körperschaft fingiert § 44 Abs 6 S 1 EStG die Trägerkörperschaft als Gläubiger und den Betrieb oder Geschäftsbetrieb als Schuldner der KapErtr;...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalrücklagen

Rz. 1054 [Autor/Stand] In die Kapitalrücklagen werden nach § 272 Abs. 2 HGB auch eingestellt: Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag, oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt werden (sog. Agio oder Aufgeld), Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Abzüge i.S.v. Abs. 1

a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passiven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten spätere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.4 In die Ermittlung einzubeziehende Schulden

Rz. 304 Der Kreis der in die Ermittlung des Substanzwerts einzubeziehenden Schulden und sonstigen Abzüge bestimmt sich nach § 103 BewG. Danach sind alle Passivposten zu berücksichtigen, die mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in Zusammenhang stehen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist auch ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 5 Einzelpositionen

In der nachfolgenden, nicht abschließenden Übersicht ist die Behandlung von Einzelpositionen bei der Ermittlung eines Übergangsgewinns bzw. -verlusts dargestellt: Behandlung beim Übergang zu einer anderen Gewinnermittlungmehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.3 Teilnahme am laufenden Verlust bis zur vollen Höhe

Rz. 35 Die Teilnahme am laufenden Verlust des Unternehmens bis zur vollen Höhe stellt ein weiteres notwendiges Kriterium für die Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital dar. Dieses Kriterium soll gemäß der Stellungnahme HFA 1/1994 gemeinsam mit dem Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung ein Umgehen der gesetzlichen Kapitalerhaltung...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.2 Erfolgsabhängigkeit der Vergütung

Rz. 34 Die Eigenkapitalgeber sind im Unterschied zu den Fremdkapitalgebern an den Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt.[1] Aus diesem Grund dient das Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung zur Dokumentation der Teilhabe des mezzaninen Kapitalgebers an den Chancen und Risiken des Unternehmens. Dieses Kriterium ist im Schrifttum jedoch nicht unumstritten.[2]...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.3.1 Bilanzieller Eigenkapitalbegriff

Rz. 18 Zwar ist der Begriff des Eigenkapitals bspw. in der für alle Kaufleute geltenden Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB enthalten, eine nähere Umschreibung bzw. eine Legaldefinition für den Begriff des Eigenkapitals ergibt sich allerdings weder aus dieser Vorschrift noch aus den sonstigen Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts.[1] Das Eigenkapital stellt vielmehr ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.4 Funktionen des Eigenkapitals

Rz. 25 Die Funktionen des Eigenkapitals von Unternehmen sind die Ingangsetzungs- bzw. Errichtungsfunktion (Gründungsfunktion), die Verlustausgleichsfunktion, die Haftungsfunktion, die Finanzierungsfunktion, die Funktion der Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung, die Funktion als Gewinnverteilungsbasis, die Repräsentationsfunktion sowie die Geschäftsführungsfunktion.[1] R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.5 Eigenkapital

Im Kapitalbedarfsplan haben Sie ermittelt, wie viel Geld Sie für Ihre Gründung benötigen. Das Geld können Sie im Kern aus folgenden Finanzierungsquellen beziehen: Eigenkapital (EK), eigenes Geld und Beteiligungskapital Fremdkapital (FK), Bankkredite, auch Fördermittel Für die Gründung eines kleinen Lohn- und Buchführungsbüros sind die Kosten überschaubar. Vielen ist es erfolgre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3 Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

Das EStG sieht die Möglichkeit vor, dass man als Unternehmer für die zukünftige Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine steuerliche Rücklage schafft. Es handelt sich hier um die Investitionsrücklage nach § 7g EStG. Den Investitionsabzugsbetrag können Unternehmer beanspruchen, wenn sie in den nächsten 3 Jahren nach dem Bilanzstichtag die Anschaf...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.5 Bildung weiterer Rücklagen

Insbesondere zur künftigen Finanzierung eines erforderlich werdenden Heizungsaustauschs können die Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Bildung einer gesonderten Rücklage hierfür fassen. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 ermöglichen §§ 19 Abs. 1 und 28 Abs. 1 Satz 1 WEG die Bildung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage. Wird etwa eine getrennte Rückl...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.3 Finanzierung

Praktische Auswirkungen hat der Meinungsstreit im Ergebnis jedoch auf die Finanzierung derartiger Maßnahmen. Geht man mit der wohl h. M. davon aus, dass Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung als bauliche Veränderung unter die Bestimmung des § 20 Abs. 1 WEG zu subsumieren sind, kommt eine Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage wohl nicht infrage, wobei auch das noch nicht...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.3.2.2 Finanzierung

Sonderumlage Zur Finanzierung einer Erhaltungsmaßnahme, die nur ein Haus betrifft, können die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage beschließen, deren Beitragspflicht sich nur gegen die Eigentümer des betroffenen Hauses richtet. Auch wenn die nicht rechtsfähige Untergemeinschaft für Erhaltungsmaßnahmen eine Sonderumlage beschlossen hat, ist die Klage auf Zahlung rückständiger ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.1 Grundsätze

Die Finanzierung der nach dem GEG erforderlichen Maßnahmen kann aus der Erhaltungsrücklage, über Sonderumlagen, die Bildung einer weiteren Rücklage neben der Erhaltungsrücklage oder durch Darlehensaufnahme erfolgen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist, dass die Finanzierung vor der Beschlussfassung gesichert und die Art der Finanzierung auch im Beschluss selbst geregelt ist...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.1 Grundsätze

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Wohnungseigentümer, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Erhaltungsrücklage nicht zu erschöpfen. Es besteht also kein Anspruch darauf, zunächst die Rücklage auszuschöpfen.[1] Ob eine größere Investition aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Erhaltungsrücklage finanziert oder unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2 Auflösung der Rücklage

Rz. 135 Die Rücklage ist nach der gesetzlichen Regelung in § 6b Abs. 3 S. 4 u. 5 EStG sowohl dann aufzulösen, wenn stille Reserven auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen werden, als auch dann, wenn es nach Ablauf der gesetzlichen Fristen nicht zu einer Übertragung gekommen ist. Diese in § 6b Abs. 3 S. 2, 3 und 5 sowie in Abs. 8 S. 1 Nr. 1 EStG geregelten Fristen we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.8 Auflösung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen zur Bildung einer Rücklage

Rz. 146b Wird eine Rücklage rechtswidrig passiviert, weil die Voraussetzungen für ihre Bildung nicht vorlagen und erwächst die Veranlagung in Bestandskraft, ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs die Rücklage in der ersten noch offenen Veranlagung gewinnerhöhend aufzulösen. Zur Wahrung einer gleichmäßigen Besteuerung ist auch in diesem Fall ein Gewinnzuschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 12.1 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012)

Rz. 163 Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kommt in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und der Stpfl. hierfür ein Entgelt oder eine Entschädigung erlangt (§ 5 EStG Rz. 286ff.).[1] § 6b EStG und R 6.6 Abs. 4 EStR 2012 stehen selbstständig nebeneinander. So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6 Übertragung bzw. Rücklage des Veräußerungsgewinns

Rz. 77 Bei bilanzierenden Stpfl. besteht ein (Bilanzierungs-)Wahlrecht, ob sie überhaupt von § 6b EStG Gebrauch machen wollen, ob sie einen begünstigten Veräußerungsgewinn von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionsobjekts abziehen oder eine steuerfreie Rücklage bilden und so die Versteuerung des Gewinns hinausschieben. Dieses Wahlrecht muss hinsichtli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8 Gemeinsame Voraussetzungen für Übertragung und Rücklage

8.1 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 1) Rz. 96 Die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 6b EStG setzt voraus, dass der Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt wird. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG kommt § 6b EStG nicht in Betracht. In derartigen Fällen kann der Veräußerungsgewinn nur unter den eingeschränkten Voraussetzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10 Rücklage (§ 6b Abs. 3)

10.1 Bildung der Rücklage Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.4 Vorzeitige Auflösung

Rz. 141 Innerhalb der Rücklagefristen von 4 bzw. 6 Jahren kann die Rücklage jederzeit ganz oder teilweise auch schon früher aufgelöst werden. Dabei steht es dem Stpfl. frei, jederzeit ganz oder teilweise auf die Rücklage zu verzichten, selbst wenn er damit lediglich die Absicht verfolgt, die Progression zu mildern.[1] Das ist deshalb zutreffend, weil die Bildung und Auflösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.5 Auflösung bei Betriebsveräußerung

Rz. 143 Veräußert der Stpfl. den Betrieb, ist er nicht gezwungen, eine schon vor der Veräußerung gebildete Rücklage aufzulösen. Löst er sie anlässlich der Betriebsveräußerung auf, gehört der dadurch entstehende Gewinn zu den nach §§ 16 und 34 EStG tarifbegünstigten Veräußerungsgewinnen (R 6b.2 Abs. 10 S. 5 EStR 2012). In Ausnahmefällen kann die Zurechnung des Buchgewinns zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.3 Gewinnzuschlag

Rz. 147 Nach § 6b Abs. 7 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr der Rücklage um 6 % des aufgelösten Betrags zu erhöhen. Zweck der Vorschrift ist es, den Vorteil der zinslosen Stundung auszugleichen, den der Stpfl. dadurch erlangt hat, dass er die Rücklage ohne anschließende Übertragung auf ein Reinvestit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6.1 Allgemeines

Rz. 78 Die Begünstigung des § 6b EStG setzt voraus, dass innerhalb bestimmter Fristen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 6b Abs. 1 S. 2 EStG angeschafft oder hergestellt werden. Das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut muss das veräußerte Anlagegut nicht tatsächlich ersetzen. Einen derartigen Zusammenhang verlangt der Tatbestand des § 6b EStG ebenso wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.2 Verfolgbarkeit in der Buchführung (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 5)

Rz. 99 Für die Verfolgbarkeit in der Buchführung ist nicht Voraussetzung, dass diese den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Auch eine verspätete Bilanzerstellung steht der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG nicht entgegen, solange die geforderten Daten aus den Anlagen zur Bilanz nachvollzogen werden können.[1] Die erforderliche Dokumentation kann auch noc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.2 Auflösung bei fehlender Übertragung (§ 6b Abs. 3 S. 5)

Rz. 137 Wird die Rücklage nicht fristgemäß übertragen, ist sie spätestens am Schluss des vierten Wirtschaftsjahres nach dem Wirtschaftsjahr ihrer Bildung gewinnerhöhend aufzulösen (§ 6b Abs. 3 S. 5 EStG). Die Frist bestimmt sich nach dem Wirtschaftsjahr und nicht nach dem Kj. Ein Rumpfwirtschaftsjahr während des Rücklagezeitraums ist wie ein volles Wirtschaftsjahr zu behande...mehr