Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Beteiligungen an Arbeitsgemeinschaften

Rn. 186 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei durchzuführenden Großprojekten spielen ARGE vielfach eine bedeutende Rolle. ARGE zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Auftragnehmer, bei denen es sich häufig nicht um verbundene UN handelt, sich zusammenschließen, um einen Großauftrag gemeinschaftlich abzuwickeln. Dieser Zusammenschluss erfolgt häufig in der Form einer GbR oder in der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (1995), § 285, Rn. 167; Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine dem deutschen Recht entsprechende detaillierte Bilanzgliederung besteht im Normengefüge der IFRS nicht; vielmehr kommt es hier entscheidend auf eine Orientierung an den Grundprinzipien der JA- bzw. EA-Erstellung an. I.W. sind dies das Fortführungsprinzip, die periodengerechte Aufwands- und Ertragszuordnung, die Ausweisstetigkeit, das We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertungsfolgen bei fehlender Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 54 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Wenn von der Fortführung der UN-Tätigkeit nicht mehr ausgegangen werden kann, muss dies gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 bei der Bewertung berücksichtigt werden. § 252 Abs. 1 Nr. 2 regelt allerdings nicht, wie dann genau bei der Bewertung zu verfahren ist. Weil sich § 252 Abs. 1 nicht konsequent auf die Bewertung beschränkt, sondern auch Fragen des Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei Lieferungen oder Leistungen. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kaufoption

Rn. 197 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die vom Käufer der Option entrichtete Optionsprämie begründet bei ihm einen immateriellen VG, nämlich das Recht, den Optionsgegenstand zum Basispreis zu erwerben. Soweit es sich um nicht verbriefte Optionsrechte handelt, muss ein Ausweis unter den "[S]onstige[n] VG", anderenfalls unter den "[S]onstige[n] Wertpapiere[n]" erfolgen; eine Erfass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 155 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind sämtliche Verbindlichkeiten auszuweisen, die aus von einem Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 228) und im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Inanspruchnahme von Gegenständen und Dienstleistungen von nicht dem UN angehörenden Personen für Zwec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkaufsoption

Rn. 198 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die entrichtete Optionsprämie ist zunächst – analog zur Kaufoption – als immaterieller VG i. d. R. unter den "[S]onstige[n] VG" auszuweisen. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebendem Geschäft kommt ebenfalls grds. nicht in Betracht. Befindet sich der Optionsgegenstand im Eigentum des Käufers der Option, bildet der Basispreis ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erläuterung antizipativer Posten

Rn. 217 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits nach AktG 1965 ist es auch nach geltendem Bilanzrecht unzulässig, die sog. antizipativen Posten als RAP auszuweisen; vielmehr hat ein Ausweis ihrem Charakter entsprechend als Verbindlichkeit zu erfolgen. Haben diese Beträge, die erst in einer späteren Periode zu Ausgaben führen, einen größeren Umfang, müssen sie im Anhang erläute...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzierung der Höhe nach

Rn. 630 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sofern Rückstellungen für passive latente Steuern dem Grunde nach zu bilanzieren sind, richtet sich ihre Bewertung nach den allg. Bewertungsvorschriften des § 253. Ausgangspunkt ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Hierbei handelt es sich um die erwartete Steuermehrbelast...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. (BilMoG-)Unterschiedsbetrag nach Art. 67 EGHGB

Rn. 1067 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit dem BilMoG wurde für die Bewertung von Rückstellungen (so auch für Altersversorgungsverpflichtungen) ein neues Bewertungsregime eingeführt (z. B. die Berücksichtigung künftiger Lohn-/Gehalts- und Rententrends) mit der Folge, dass sich u. a. die Pensionsrückstellungen spürbar erhöhten. Um die Auswirkungen des BilMoG nicht einmalig dem Ja...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2 sowie hierzu und nachfolgend ausführlich iGAAP (2019B), S. 452ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz 1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rn. 67 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als RHB sind diejenigen Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in die Produktion eingehen oder den Produktionsablauf bewirken bzw. zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden. Zu den Rohstoffen zählen alle Grundstoffe, aus denen die Produkte des bilanzierenden UN gefertigt werden, wobei diese Grundstoffe als wesentlicher Bestandteil des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIX. Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Rn. 162 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sofern eine Verbindlichkeit nicht einer der vorgenannten Bilanzpositionen zugeordnet werden kann, hat ein Ausweis als sonstige Verbindlichkeit zu erfolgen. Hierzu gehören u. a. noch nicht eingelöste Zins- und Dividendenscheine (soweit sie keine Bankschulden sind), Provisionsverpflichtungen sowie rückständige Löhne und Gehälter, Mieten, Pachte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung von Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzanlagen

aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kriterien der Periodenzuordnung von Aufwendungen und Erträgen

Rn. 111 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Obwohl § 252 Abs. 1 Nr. 5 auf eine periodengerechte und pagatorisch abgesicherte Erfolgsermittlung abzielt, enthält diese Norm keine konkreten Angaben darüber, nach welchem Kriterium Aufwendungen und Erträge bestimmten Abrechnungsperioden zuzurechnen sind. Sie besagt lediglich, dass diese Zuordnung nicht ausschließlich nach dem Zahlungszeitpu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Relevanter Bewertungsmaßstab

a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A.III.5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen (Abs. 1 Satz 1)

1. Grundsatz Rn. 8 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsbereich der allgemeinen Bewertungsgrundsätze

Rn. 5 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die allg. Bewertungsgrundsätze des § 252 stellen "zwingendes Recht" (vgl. ADS (1995), Vorbemerkungen zu §§ 252–256, Rn. 1) für alle Kaufleute dar. Weder ist es möglich, dass im Gesellschaftsvertrag von PersG oder GmbH eine Modifikation oder ein Außerkrafttreten dieser Vorschriften rechtswirksam erfolgt, noch kann dies in der Satzung von AG, KGa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugangsbewertung bestimmter Gegenstände des Anlagevermögens

a) Immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 11 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immater...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zugangsbewertung bestimmter Gegenstände des Umlaufvermögens

a) Vorräte Rn. 31 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

1. Relevanter Bewertungsmaßstab a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sach...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berücksichtigung von Zinsbedingungen

aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten Rn. 63 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung bestimmter Verbindlichkeiten

a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 160; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2019), Rn. F 702). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das Wa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rn. 437 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das BMJ (derweil: BMJV) vertritt (vgl. Schreiben vom 06.03.1995, III A 3–3507/1–13 (D) – 1 II – 32–2014/94, DB 1995, S. 639) die Auffassung, dass eine Angabe der Gesamtbezüge unterbleiben kann, wenn die Größenordnung der Bezüge eines Organmitglieds dadurch festgestellt werden kann, dass der "Betrag der Gesamtbezüge durch die Zahl der Organmi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bauer (1981), Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, Diss., Erlangen-Nürnberg. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main/Bern. Bieg (1983), Bankbilanzen und Bankenaufsicht, München. Bieget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten ("trade and other payables")

Rn. 221 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß Rahmenkonzept (RK) ist eine Verbindlichkeit grds. definiert als gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen der Vergangenheit, von deren Erfüllung erwartet wird, dass aus betreffendem UN Ressourcen abfließen (vgl. RK.4.26ff. (2018)). Diese allg. Definition von Verbindlichkeiten verdeutlicht die inhaltliche Ähnlichkeit zu den Rückstellun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzungsposten (vereinnahmte Zuwendungen)

Rn. 177 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nach der (IDW-)Stellungnahme 1/1984 (i. d. F. 1990) des HFA (vgl. WPg 1984, S. 612 ff.) besteht die Möglichkeit, vereinnahmte Zuwendungen passivisch abzugrenzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 63ff.). Diese Vorgehensweise ist insbesondere bei umfangreichen Zuschussfinanzierungen wegen des damit verbundenen besseren Einblicks in die VFE-Lage...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat "immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. [...] Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalles etwas ander...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten aus LuL sind mit dem Rechnungsbetrag inkl. USt und ggf. abzgl. vertraglicher Anschaffungspreisminderungen (z. B. Rabatte) anzusetzen. Bei Lieferantenskonti ist aufgrund einer ggf. am BilSt noch verbleibenden Unsicherheit des Skontoabzugs fraglich, wie die Differenz zwischen Barpreis und Zielpreis zu bilanzieren ist. Ist am Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung von Verbindlichkeiten in fremder Währung

Rn. 88 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ist der Erfüllungsbetrag zum Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassageldkurs in Euro umzurechnen (vgl. DRS 25.12). Aus Vereinfachungsgründen ist eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs oder sogar zu Durchschnittskursen erlaubt, sofern sich durch diesen Eingriff nur unwesentliche Auswirkungen für die Darstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Flüssige Mittel

Rn. 45 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In der Bilanz werden unter der Position B.IV. gemäß § 266 Abs. 2 Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Bewertung von Kassenbeständen (z. B. inländische Banknoten, Münzen, Briefmarken und sonstige geldwerte Wertmarken), Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Ne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Passivierungsfähigkeit

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die konkrete Passivierungsfähigkeit abstrakt passivierungsfähiger Sachverhalte verbietet sich bei Vorliegen eines auf rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen beruhenden Passivierungsverbots. So dürfen nach der Vorschrift des § 249 Abs. 2 Satz 1 für keine anderen als die in § 249 Abs. 1 genannten Zwecke Rückstellungen gebildet werden. Neb...mehr