Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mindestgebühr

Rz. 67 Auf die Mindestgebühr muss sich der Anwalt nur verweisen lassen, wenn alle Kriterien unterdurchschnittlich sind, wenn also die Sache keine besondere Bedeutung hat, weder schwierig noch umfangreich ist und auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers unter dem Durchschnitt liegen.[147] In Ausnahmefällen kann auch bereits ein Kriterium so durchschlag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorschuss

Rz. 49 Im Gegensatz zur Pauschvergütung nach § 51 ist die Bewilligung eines Vorschusses im Rahmen des § 42 nicht möglich. Eine entsprechende Regelung ist hier nicht enthalten. Eine gerichtliche Bewilligung wäre auch nicht möglich, da vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens und Rechtskraft der Kostenentscheidung nicht feststeht, wer nach Abs. 2 S. 3 am Verfahren zu betei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berechungsgrundlage: Insolvenzmasse

Rz. 352 Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung ist nach § 1 S. 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Vorschrift konkretisiert damit § 63 Abs. 1 S. 2 InsO, demzufolge die Masse maßgeblich für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist.[647] Damit ist Ausgangspunkt für die Vergütungsberechnung der in der Schlussrechnung nach § 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bei VV 1008

Rz. 10 Im Rahmen von VV 1008 kommt es dagegen nicht auf die Zahl der Vertragspartner des Rechtsanwalts, sondern darauf an, ob Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Vertragspartner und Auftraggeber i.S.v. VV 1008 können jedoch auch unterschiedliche Personen sein.[13] Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt nach dem weiten Anwendungsbereich dieser Regelu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensbeteiligte

Rz. 32 Das Rügeverfahren ist als kontradiktorisches Verfahren konzipiert. Zwar geht es um den Streit des betroffenen Verfahrensbeteiligten, der seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wähnt, mit dem Entscheidungsträger, dessen Handeln angegriffen wird (siehe auch Rdn 37). Verfahrensrechtlich ist aber nicht das Gericht sein Gegner, sondern wird ein anderer Beteiligter ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Form der Belehrung

Rz. 8 In § 12c wurde auf die ausdrückliche Anordnung einer Form der Belehrung verzichtet. Allerdings muss die anfechtbare Entscheidung nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Daraus ist zu folgern, dass bei schriftlichen Entscheidungen die Rechtsbehelfsbelehrung von der Unterschrift der Richter oder Rechtspfleger umfasst sein muss.[11] Eine Bel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gewerbesteuer

Rz. 226 Problematisch für anwaltliche Betreuer war früher eine etwaige Gewerbesteuerpflicht. Nach dem Urt. des BFH v. 4.11.2004[419] erzielt ein Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zwar betraf die Entscheidung einen Diplom-Pädagogen und Gestaltungstherapeuten; die Finanzverwaltung hatte das Urteil indes erwartungsgemäß zum Anlass genommen, auch den Berufsstand der R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei der Bestellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren über Rechtsmittel und vorausgegangener Rechtszug (Nr. 1)

Rz. 2 Nr. 1 ist erst durch das 2. KostRMoG eingefügt worden. Diese Vorschrift stellt klar, dass das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug gesonderte Angelegenheiten bilden. Diese Regelung basiert auf der früheren Vorschrift des § 15 Abs. 2 S. 2, die mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG aufgehoben worden ist. Grund für die Verschiebung ist lediglich, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 177 Auch für Vergütungsvereinbarungen gilt die gesetzliche Regelung des § 8. Die Vorschrift gehört zu den Allgemeinen Vorschriften des RVG und gilt daher grundsätzlich für sämtliche Vergütungsarten. Sie ist nicht auf die gesetzliche Vergütung beschränkt.[126] Rz. 178 Andererseits ist Abs. 1 S. 1 dispositives Recht. Auch insoweit gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höchstgebühr

Rz. 68 Die Höchstgebühr kommt nicht nur dann in Betracht, wenn sämtliche Umstände überdurchschnittlich sind. Bereits ein außergewöhnliches Merkmal kann den Ansatz der Höchstgebühr rechtfertigen, auch wenn die übrigen Umstände nur durchschnittlich sind.[148] Rz. 69 In der Regel wird die Annahme der Höchstgebühr allerdings erfordern, dass mehrere Umstände überdurchschnittlich s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Vergütungsvereinbarung

Rz. 359 Eine Vergütungsvereinbarung des Insolvenzverwalters mit Gläubigern, Schuldnern oder Dritten ist de lege lata unzulässig. Sie kann die Unabhängigkeit des Verwalters gem. § 56 Abs. 1 InsO beeinträchtigen und ist daher nach § 134 BGB nichtig.[655]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschluss

Rz. 35 Die Entscheidung über die Bewilligung der besonderen Gebühr ergeht durch Beschluss. Sie kann auch mit dem Musterentscheid getroffen werden (§ 41a Abs. 3 S. 1). Die gesetzliche Formulierung "mit" lässt offen, ob die Entscheidung über die Bewilligung auch in dem Musterentscheid getroffen werden darf. Empfehlenswert ist dies jedenfalls nicht. Denn der Musterentscheid und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) § 15a Abs. 1 und Staatskasse

Rz. 75 Teilweise wird statt § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse die Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1 bejaht, weil die Staatskasse die Vergütung an Stelle des bzw. neben dem Mandanten schuldet.[168] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beio...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unterbringungssachen

Rz. 269 Für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des in einer Unterbringungssache nach §§ 312, 317 FamFG bestellten Verfahrenspflegers gilt gem. § 318 FamFG § 277 FamFG entsprechend. Für den in einer Freiheitsentziehungssache gem. § 415 FamFG bestellten Verfahrenspfleger gilt gem. § 419 Abs. 5 FamFG § 277 FamFG entsprechend. Wird der Rechtsanwalt in einer Unterbringungssa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anfechtbarkeit

Rz. 61 Die Entscheidung ist unanfechtbar, weil eine Beschwerde im RVG nicht vorgesehen ist. Das gilt sowohl für die Ablehnung der Feststellungsentscheidung als auch für die positive Entscheidung und auch für die Staatskasse.[108] Für die Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde zum Schutz der Partei[109] besteht kein Anlass, obwohl aus ihrer Sicht ein ablehnender Beschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren auf Feststellung der Leistungsfähigkeit nach § 52 Abs. 2 ff.

Rz. 423 Ebenfalls von Abs. 3 unberührt bleibt das Verfahren auf Feststellung der Leistungsfähigkeit des Beschuldigten oder Betroffenen (§ 52 Abs. 2), für das die Vorschriften der sofortigen Beschwerde nach §§ 304 bis 311a StPO weiterhin anwendbar bleiben (§ 52 Abs. 4).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Stundenansatz (Multiplikator) (bis 26.7.2019)

Rz. 194 Um die Höhe der Vergütung abschließend berechnen zu können, muss der nach § 4 VBVG ermittelte Stundensatz mit der Zahl der für eine Betreuung aufgewandten Stunden multipliziert werden. Als Multiplikator dient der Stundenansatz nach § 5 VBVG . § 5 VBVG nimmt hinsichtlich des vergütungsfähigen Zeitaufwands eine Pauschalierung vor. Infolge dessen muss der Betreuer bei de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerdewert

Rz. 42 Der Beschwerdewert muss mehr als 200 EUR betragen, sich also auf mindestens 200,01 EUR belaufen. Der Beschwerdewert ergibt sich aus der Differenz zwischen den festgesetzten und den mit der Beschwerde angestrebten Gebühren.[115] Hierbei kommt es auf die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung und nicht auf die Wahlanwaltsvergütung an.[116] Die Umsatzsteuer ist hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Abrechnungszeitraum und Betreuerwechsel (bis 26.7.2019)

Rz. 206 Abrechnungszeitraum und Betreuerwechsel: Nach § 9 S. 1 VBVG kann ein Betreuer die Vergütung nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend machen. Dies bedeutet, dass der Vergütungsanspruch erstmals drei Monate nach der Wirksamkeit der Bestellung des Betreuers und danach nur alle weitere drei Monate geltend gemacht werden kann. Nach einem Betreuerwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Entstehung und Erlöschen des Anspruchs

Rz. 244 Voraussetzung für die Entstehung des Vergütungsanspruchs des Pflegers ist neben der Wirksamkeit der Bestellung der Beginn der konkreten abgerechneten Tätigkeit.[452] Zur Wirksamkeit der förmlichen Bestellung bedarf es der (mündlichen) Verpflichtung durch das Gericht, §§ 1915 Abs. 1, 1789 BGB.[453] Tätigkeiten vor der Verpflichtung sind grds. nicht vergütungsfähig.[454...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstand der Anhörungsrüge

Rz. 8 Gegenstand der Anhörungsrüge nach dem RVG können insbesondere sein:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Derselbe Gegenstand in mehreren Verfahren

Rz. 304 Betreffen mehrere Verfahren denselben Verfahrensgegenstand, erscheint es mit dem OLG Naumburg[541] zutreffend, davon auszugehen, dass die Pauschale für die mehreren Verfahren nur einmal anfällt. Der Entscheidung des OLG Naumburg lagen zwei Sorgerechtsverfahren zugrunde, in denen es um wechselseitige Anträge der Eltern auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Assessor

Rz. 38 Beauftragt der Anwalt einen bei ihm angestellten Assessor, so kann er auch für dessen Tätigkeit die volle Vergütung nach dem RVG abrechnen. Die frühere Streitfrage ist damit geklärt. Im Vorläufer der Vorschrift des § 5 (dem § 4 BRAGO) war der Assessor nicht erwähnt. Daraus folgerte die ganz h.M., dass für Tätigkeiten eines Assessors nicht nach der BRAGO abgerechnet we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 108 Die Verjährung der anwaltlichen Vergütung ist nicht unmittelbar im RVG geregelt, sondern im BGB (Ausnahme: Hemmung nach Abs. 2). Mittelbar stützt sich die Verjährung jedoch auf Abs. 1, da der Beginn des Ablaufs der Verjährungsfrist vom Eintritt der Fälligkeit abhängig ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist steht dem Auftraggeber die Einrede der Verjährung zu, so dass ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Aufhebung der Beiordnung oder Bestellung

Rz. 23 War der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnet und kündigt die bedürftige Partei das Mandat, so erledigt sich für ihn der Auftrag i.S.d. Abs. 1 erst mit der Aufhebung seiner Beiordnung. Rz. 24 Für den Pflichtverteidiger erledigt sich der Auftrag i.S.d. Abs. 1, wenn das Gericht seine Bestellung aufhebt. Der Vergütungsanspruch nach § 45 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Unterbevollmächtigter

Rz. 16 Zum Begriff des Unterbevollmächtigten (siehe VV Vor 3400 ff. Rdn 10 f.). Bei dem Unterbevollmächtigten muss es sich um einen Anwalt handeln, der im Namen des Auftraggebers beauftragt worden ist. Hat dagegen der prozess- oder verfahrensbevollmächtigte Anwalt den weiteren Anwalt im eigenen Namen beauftragt, so handelt es sich nicht um einen Unterbevollmächtigten, da die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 5)

Rz. 23 Nr. 5 enthält eine Spezialregelung für verschiedene Abschnitte der dort genannten Eilverfahren; der Anwalt soll danach für eine Tätigkeit in den einzelnen Abschnitten desselben Eilverfahrens seine Vergütung insgesamt nur einmal erhalten (§ 15 Abs. 2). Wirtschaftlicher Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsrecht

Rz. 79 Die Verletzung der Hinweispflicht hat keinen Einfluss auf die Entstehung und die Fälligkeit des anwaltlichen Vergütungsanspruchs.[37] Es entspricht nicht der primär berufsrechtlich motivierten ratio legis des § 49b Abs. 5 BRAO (siehe Rdn 51), den Vergütungsanspruch des Anwalts per se zu vereiteln. Diese Rechtsfolge käme der Wirkung eines gesetzlichen Verbotes nach § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 412 Der Schiedsrichter erbringt im umsatzsteuerlichen Sinn eine sonstige Leistung, weshalb sämtliche Entgelte für diese Leistung der Umsatzsteuer unterliegen (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9, 16 Abs. 1, 20 UStG).[743] Unternehmer i.S.d. UStG ist nicht das Schiedsgericht, sondern jeder Schiedsrichter. Eine Steuerpflicht entfällt bei der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beiordnung in eigener Sache

Rz. 12 Wegen § 121 Abs. 1 ZPO kommt die Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts nicht in Betracht.[16] Einem Rechtsanwalt kann daher in eigener Sache nur Prozesskostenhilfe bewilligt und ein anderer Rechtsanwalt beigeordnet werden. Erfolgt die Selbstbeiordnung gleichwohl, dürfte ein gegen die Staatskasse gerichteter Vergütungsanspruch (ohne Umsatzsteuer[17]) von dieser zu erfül...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beifügung einer Berechnung (§ 10)

Rz. 35 Die VwV Vergütungsfestsetzung sieht vor, dass der Festsetzungsantrag mit der Berechnung der Gebühren und Auslagen (§ 10 RVG) einzureichen ist. Ob aus dem Klammerzusatz (§ 10) geschlossen werden kann, dass der Rechtsanwalt im Verfahren gem. § 55 zur Einreichung einer § 10 Abs. 2 entsprechenden Berechnung verpflichtet ist, kann in Zweifel gezogen werden, wenn davon ausg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Spruchkörper

Rz. 435 § 1 Abs. 3 gilt auch für die Entscheidungen über den Spruchkörper, der die in §§ 33, 56 vorgesehenen Entscheidungen zu treffen hat. Deshalb gilt für die Besetzung des Gerichts § 33 Abs. 8.[768] Im Gegensatz zu § 33 Abs. 8 enthält § 11 für das Verfahren über die Vergütungsfestsetzung jedoch keine speziellen Regelungen der funktionellen Zuständigkeit.[769]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vertretung mehrerer Antragsgegner

Rz. 12 Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Antragsgegner, erhält er die Gebühren nur einmal aus der Summe der auf die von ihm vertretenen Antragsgegner entfallenden Werte; VV 1008 findet insoweit keine Anwendung (§ 31a S. 2 i.V.m. §§ 31 Abs. 2, 22 Abs. 1). Einzelheiten dazu siehe § 31 Rdn 22 ff.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 8 Der Hauptfall der Entstehung eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs ist die gerichtliche Beiordnung oder Bestellung eines Rechtsanwalts. Bei Beiordnung oder Bestellung durch Justizbehörden (Staatsanwaltschaft und Bundesamt für Justiz) gilt das entsprechend, vgl. § 59a. Nach erfolgter Beiordnung oder Bestellung muss der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. "Andere Angelegenheiten"

Rz. 34 Ist nach den Vorschriften des RVG ein Gebührentatbestand verwirklicht, finden die Vorschriften des GNotKG über die Verweisung in Abs. 3 S. 1 nur entsprechend Anwendung, um den für die Vergütung maßgeblichen Geschäftswert festzulegen.[22] An dem Bezug zu einem gerichtlichen Verfahren fehlt es, wenn die Tätigkeit des Anwalts nur Voraussetzung für eine andere Angelegenhei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausgeschlossene Verfahren

Rz. 9 Keine Anwendung findet § 12a auf Entscheidungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren (§ 11), weil insoweit die Verfahrensordnungen der Gerichtsbarkeiten gelten (§ 11 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 S. 2). Die Anhörungsrüge richtet sich dann nach den Verfahrensordnungen der Gerichtsbarkeiten (z.B. § 321a ZPO). Soweit es um ein Verfahren nach dem RVG geht und der Rechtspfleger oder der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 303 Ist ein Verfahrensbeistand jeweils in einem Verfahren bestellt, das eine eigene Kindschaftssache i.S.v. § 151 Nr. 1 und Nr. 2 FamFG (Sorge- und Umgangsrechtssache) betrifft und verbindet das Gericht diese Verfahren, dann erhält der Beistand die Vergütung gem. § 158 Abs. 7 FamFG – im Falle hinreichender Tätigkeiten in beiden Angelegenheiten – zweimal, weil es sich ung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Pauschgebühr

Rz. 58 Eine ausdrückliche Regelung des Vorschusses für die Pauschgebühr nach § 42 fehlt im Gegensatz zu § 51 Abs. 1 S. 5. Daraus kann jedoch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass ein Vorschuss hier nicht in Betracht käme. Die Regelung in § 51 Abs. 1 S. 5 ist erforderlich, weil sich für den bestellten Anwalt aus § 47 keine Vorschusspflicht ergibt. Beim Wahlanwalt verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 8 Die Sonderrechtsverbindung zwischen dem Anwalt der bedürftigen Partei und dem Fiskus als Vergütungsschuldner wird durch den Begriff der Beiordnung erfasst. Jedoch definiert er weder den gegenständlichen Aufgabenbereich des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts noch die jeweiligen Tätigkeiten, für deren Entlohnung die Staats- oder Landeskasse aufzukommen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Andere Kammermitglieder und Rechtsanwaltsgesellschaften (Abs. 1 S. 3)

Rz. 115 Abs. 1 S. 3 bezieht andere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sowie Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften (§§ 59c ff. BRAO) ausdrücklich in den Anwendungsbereich des RVG ein. aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Aufwendungsersatz

Rz. 256 Gem. §§ 1915, 1835, 1835a BGB erhält der Pfleger auch Entschädigung und Ersatz für seine Aufwendungen. Bei Mittellosigkeit sind die Staatskasse, ansonsten der Pflegling bzw. die von der Pflegschaft betroffene Vermögensmasse zahlungspflichtig. Rz. 257 Als zu erstattende Aufwendungen kommen auch Dolmetscherkosten in Frage.[473] Die Dolmetscherkosten sind jedenfalls bis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auslagen

Rz. 69 Für Auslagen bleibt es auch bei Einschaltung anderer als der zu § 5 gehörenden Personen grundsätzlich bei der gesetzlichen Regelung der VV 7000 ff. Rz. 70 Insbesondere kann der Anwalt die Umsatzsteuer (VV 7008) dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Selbst dann, wenn die Hilfskraft dem Anwalt keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, muss der Anwalt seine Vergütung versteu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 78 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt dem Mandanten, wobei der Anwalt substantiiert darlegen und beweisen muss, in welcher Weise er belehrt haben will.[33] Die gegenteilige Auffassung, nach welcher für die Erteilung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO allein der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig ist,[34] vermag nicht zu überzeugen. Vielmehr muss dem Anwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Checkliste Vergütungsberechnung

Rz. 365 Als Checkliste für die Ermittlung der angemessenen Vergütung nach der InsVV kann nach alledem die Prüfung der folgenden Schritte gelten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Rückforderung

Rz. 111 Ergibt sich nach Abrechnung oder nach Korrektur einer ursprünglich zu hoch ausgestellten Rechnung, dass der Auftraggeber zu viel gezahlt hat, steht ihm ein Anspruch aus § 812 BGB zu.[101] Hinsichtlich nicht verbrauchter Vorschüsse hat der Auftraggeber sogar einen vertraglichen Anspruch. Dieser Unterschied kann im Hinblick auf § 818 Abs. 2 BGB von Bedeutung sein. Alle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Haftpflichtversicherung

Rz. 369 § 4 Abs. 3 InsVV stellt klar, dass die Unterscheidung zwischen allgemeinen Geschäftskosten, die durch die Vergütung abgegolten werden, und erstattungsfähigen besonderen Kosten auch für die Haftpflichtversicherung gilt: Mit der Vergütung sind auch die Kosten einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme bis zu 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall und mit e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu VV 1000 ist mit dem 2. KostRMoG eine Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen eingeführt worden. Ergänzend hierzu regelt der neue § 31b den Gegenstandswert solcher Vereinbarungen. Rz. 2 Da für Zahlungsvereinbarungen keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben werden, musste für die Anwaltsgebühren eine gesonderte Wertvorschrift in das RV...mehr