Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1

Rz. 19 Dasselbe Ergebnis ergibt sich aber auch schon aus § 15a Abs. 1 i.V.m. § 58.[26] Denn der Rechtsanwalt kann über § 15a Abs. 1 wählen, an welchen Vergütungsschuldner er sich wendet.[27] Die Grenze ist lediglich, dass er nicht mehr als beide Gebühren gekürzt um den Anrechnungsbetrag beanspruchen kann.[28] Verlangt der Rechtsanwalt z.B. für die außergerichtliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 12 Gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 gelten die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften zwar entsprechend auch für die Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Wird der Anwalt aber nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig, dann kann es mangels eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung wegen Untätigkeit des Urkundsbeamten

Rz. 224 Wird auf das Festsetzungsverlangen des Anwalts nicht reagiert oder der Antrag zögerlich bearbeitet, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung der Festsetzung gleichkommen. Hiergegen kann Erinnerung gem. § 56 eingelegt werden (siehe § 56 Rdn 8);[406] diese ist vorrangig gegenüber dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 27 Abs. 1 EGGVG.[407] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Festsetzung des Anspruchs

Rz. 275 Festgesetzt werden die Zahlungsansprüche des Verfahrenspflegers kraft der Verweisung in § 277 Abs. 5 S. 2 FamFG im Verfahren nach § 168 FamFG. Die betragsmäßige Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit folgt aus § 62 Abs. 1 FamFG und beläuft sich auf 600 EUR. Gem. § 61 Abs. 3 FamFG ist jedoch die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, Fortbildung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Aufwendungen/Auslagen (bis 26.7.2019)

Rz. 207 Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 VBVG sind alle durch die Betreuung entstandenen Aufwendungen durch die Stundensätze des § 4 Abs. 1 VBVG abgegolten (siehe Rdn 187; zur Umsatzsteuer siehe Rdn 222 ff.). Neben der Vergütung nach § 4 VBVG kann der Berufsbetreuer daher einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 1835 BGB nicht mehr geltend machen. Nur die gesonderte Geltendmachung von Auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Generelle Fälligkeitstatbestände (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 In Abs. 1 S. 1 sind zwei generelle Fälligkeitstatbestände aufgestellt, die für alle Vergütungen nach dem RVG gelten, nämlich a) Erledigung des Auftrags (Abs. 1 S. 1, 1. Alt.) aa) Kenntnis von der Erledigung Rz. 19 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 1. Alt. fäl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenansatzverfahren und Hauptsache

Rz. 86 Die Tätigkeit des Anwalts im Kostenansatzverfahren ist im RVG dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Insoweit greift der Auffangtatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1, wonach Tätigkeiten im Verfahren über den Kostenansatz als Neben- und Abwicklungstätigkeit zum Gebührenrechtszug der Hauptsache gehören und mit den Gebühren des Rechtszugs abgegolten sind. Das gilt auch im Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Rechtsanwalt

Rz. 30 Ein ausländischer Rechtsanwalt kann ebenfalls seine Vergütung nicht im Verfahren nach § 11 festsetzen lassen, da sich sein Vergütungsanspruch nach ausländischem Recht richtet. Auch dann, wenn die Abrechnung nach dem RVG vereinbart ist, kommt eine Festsetzung nicht in Betracht, da es sich dann nicht um die gesetzliche, sondern um eine vereinbarte Vergütung handelt (sie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vergütung nach BGB

Rz. 18 Darüber hinaus verweist das RVG in § 34 Abs. 1 S. 2 an Stelle einer Gebühr auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Es gilt dann § 612 BGB (für Mediation und Beratung) oder § 632 BGB (für Gutachten). Auch hier bestimmt der Anwalt die Höhe seiner Vergütung wiederum nach § 14 Abs. 1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschlussfrist und Entscheidung

Rz. 168 Nach Fristablauf kann der Urkundsbeamte den Vorgang sofort abschließen und einen etwaigen Überschuss an die Partei auskehren. Mit Weiterungen braucht er nicht zu rechnen, da im Interesse der Abrechnungsklarheit der Anspruchsverlust des beigeordneten Anwalts endgültig ist. Abs. 6 regelt eine Ausschlussfrist. Die Frist ist keine Notfrist; eine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verhältnis von § 55 zu §§ 103 ff., 126 ZPO

Rz. 24 Da im Festsetzungsverfahren gem. § 55 der eigene Vergütungsanspruch des beigeordneten oder gerichtlichen bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse, im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO, 126 ZPO aber der Erstattungsanspruch der PKH-Partei gegen ihren Gegner geltend gemacht wird, entfalten die in einem Verfahren ergangenen Entscheidungen keine Bindung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nicht berufsmäßig bestellter Verfahrensbeistand

Rz. 283 Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands gilt gem. § 158 Abs. 7 S. 1 FamFG die für den Verfahrenspfleger geltende Regelung in § 277 Abs. 1 FamFG entsprechend. Der nicht berufsmäßige Verfahrensbeistand erhält danach Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 BGB. Die Aufwandsentschädigung gem. § 1835a BGB erhält er nicht, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anspruch gegen den Beklagten

Rz. 10 S. 1 bestimmt, dass ein Gebührenanspruch gegen den Beklagten entsteht. Es besteht damit ein gesetzlicher Anspruch.[8] Rz. 11 Dass der Anspruch des Prozesspflegers wegen der Geschäftsunfähigkeit des Beklagten oder fehlender Eintragung im Grundbuch zunächst nicht realisiert werden kann, ist unerheblich. Rz. 12 Neben dem Anspruch gegen den Beklagten besteht auch ein Anspru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Frist

Rz. 47 Der Antrag auf Feststellung der Leistungsfähigkeit ist nicht fristgebunden. Im Hinblick auf die ab Rechtskraft der Hauptsache laufende Verjährung der Vergütung sollte der Antrag so zeitig gestellt werden, dass die Verjährung noch nicht abgelaufen ist und der Anspruch noch durchgesetzt werden kann. Rz. 48 Der Antrag kann jedoch nicht vor Fälligkeit der Vergütung (§ 8 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einigungsgebühr, VV 1000, 1003, 1004

Rz. 27 Hinsichtlich der Einigungsgebühr gemäß Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 gibt es keine Besonderheiten. Es muss unter Mitwirkung des Rechtsanwalts ein Vertrag – nicht zwingend ein Vergleich i.S.d. § 779 BGB – zustande gekommen sein, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich auss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Schriftlichkeit

Rz. 52 Das Gutachten muss nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Abs. 1 S. 1 schriftlich erstellt sein. Eine mündliche oder fernmündliche Äußerung reicht selbst dann nicht, wenn sie höchst wissenschaftliche Ausführungen enthält und das Ergebnis einer ausführlichen Prüfung und Recherche ist.[59] Rz. 53 Das Schriftlichkeitserfordernis ist nicht gleichbedeutend mit dem Schriftform...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kündigung des Anwaltvertrags

Rz. 48 Für die Geltung der öffentlich-rechtlichen Beiordnung ohne Bedeutung ist die Ausgestaltung des privatrechtlichen Verhältnisses Anwalt – Partei (siehe § 45 Rdn 36 ff.). Deshalb vermag eine Kündigung des Anwaltvertrags den Fortbestand der Beiordnung nicht zu hindern.[70]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beiordnung nach Abs. 1

Rz. 3 Für die Frage, ob und inwieweit ein Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen besteht, ist danach zu differenzieren, ob eine Beiordnung nach Abs. 1 oder eine Bestellung nach Abs. 2 vorliegt. Nur Abs. 1 erklärt § 52 für entsprechend anwendbar; Abs. 2 nimmt diese Vorschrift von der Verweisung ausdrücklich aus. Nach § 52, der in Abs. 1 sinngemäß für anwendbar erklärt wird,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Erkenntnisverfahren erster Instanz

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Jede anfechtbare Entscheidung

Rz. 3 Die Belehrungspflicht gilt umfassend für jede anfechtbare Entscheidung im RVG-Verfahren, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Entscheidung im Beschlusswege erfolgt oder in sonstiger Weise.[3] Die Belehrung ist durch dasjenige Gericht zu erteilen, das die Entscheidung erlässt. Auch Entscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren müssen eine Belehrung enthalten, soweit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zulassung der Beschwerde/Kostenentscheidung

Rz. 26 Vor einer Erinnerungsentscheidung des Gerichts des Rechtszugs ist eine Beschwerde unzulässig.[76] Nach der gerichtlichen Entscheidung über die Erinnerung kann nur Beschwerde eingelegt werden (zur Abhilfeentscheidung des Urkundsbeamten vgl. Rdn 16, 19).[77] Ist die zur Entscheidung stehende Frage von grundsätzlicher Bedeutung, lässt das Gericht nach Abs. 2 S. 1, 33 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gewerbesteuer

Rz. 226 Problematisch für anwaltliche Betreuer war früher eine etwaige Gewerbesteuerpflicht. Nach dem Urt. des BFH v. 4.11.2004[419] erzielt ein Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zwar betraf die Entscheidung einen Diplom-Pädagogen und Gestaltungstherapeuten; die Finanzverwaltung hatte das Urteil indes erwartungsgemäß zum Anlass genommen, auch den Berufsstand der R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu erhebende Gebühren

Rz. 53 Die Hinweispflicht erstreckt sich nur auf Gebühren. Damit sind die im RVG geregelten staatlichen Tarife gemeint. Nur diese Gebühren werden i.S.d. Abs. 5 "erhoben".[11] Rz. 54 Darüber hinaus kommt eine Hinweispflicht auch für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht, wenn sich die dort vereinbarte Vergütung zumindest auch nach den gesetzlichen Gebühren ric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren nach VV Teil 6 Abschnitt 3 (Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG)

Rz. 161 Eine Pauschgebühr kann nach der zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG eingeführten Erweiterung in Abs. 1 S. 1 zukünftig auch in allen Verfahren bewilligt werden, für die sich die Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 3 richten, alsomehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung

Rz. 13 Fordert der Rechtsanwalt den Schuldner ohne Vollstreckungsauftrag z.B. mit einem außergerichtlichen Vertretungsauftrag (vgl. VV 3309 Rdn 448) zur Erfüllung des Titels auf, richtet sich der Gegenstandswert der Geschäftsgebühr (VV 2300, vgl. VV 3309 Rdn 448 f.) nach dem Betrag der Hauptforderung. § 25 ist nicht anwendbar, sodass Nebenforderungen nicht berücksichtigt wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebührenberechnung bei Verweisung nach S. 2 (Diagonalverweisung)

Rz. 36 Wird von einem Rechtsmittelgericht an ein Gericht eines anderen Rechtszugs niedrigerer Instanz verwiesen, gilt S. 2. Zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift siehe im Einzelnen Vor §§ 20, 21 Rdn 36 ff. Die weitere Tätigkeit vor dem Empfangsgericht bildet eine neue Angelegenheit. Der Anwalt erhält alle Gebühren, die dort ausgelöst werden, erneut.[15] Daher sind in diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verständlichkeit der Belehrung

Rz. 16 Adressaten der Belehrung sind stets diejenigen Personen, an die sich die gerichtliche Entscheidung richtet. Mit dem zwingenden Inhalt muss eine Rechtsbehelfsbelehrung aus sich heraus für sie verständlich sein.[20] Eine nicht anwaltlich vertretene Partei muss in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussrecht

Rz. 411 Gewähren die Vergütungsvereinbarung bzw. der Schiedsrichtervertrag kein Vorschussrecht, hat der Schiedsrichter nach den §§ 669, 675 BGB einen Anspruch auf Vorschuss für die zu erwartenden Auslagen.[739] Haben die Parteien die Geltung des § 9 vereinbart, erstreckt sich der Vorschussanspruch auf die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen.[7...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz bei der Wertfestsetzung

Rz. 19 Nach § 3 Abs. 1 GKG berechnen sich die Gerichtsgebühren in Zivilsachen grundsätzlich nach dem Streitwert und im Falle eines gerichtlichen Vergleichs über nicht anhängige Gegenstände nach dem Vergleichsmehrwert (GKG-KostVerz. 1900), soweit nichts anderes bestimmt ist. Streitwert und Vergleichsmehrwert hat das Gericht nach § 63 GKG von Amts wegen festzusetzen, damit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Haftpflichtversicherung

Rz. 402 § 21 Abs. 3 ZwVwV stellt klar, dass auch die Kosten für eine Haftpflichtversicherung grds. mit der Vergütung abgegolten sind. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Zwangsverwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist. In diesem Falle sind die Kosten für die Haftpflichtversicherung als notwendige Auslagen zu erstatten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 123 Den Gegenstandswert kann der Urkundsbeamte überprüfen, solange insoweit noch keine gerichtliche Festsetzung gem. §§ 32, 33 erfolgt ist. Nach gerichtlicher Festsetzung ist der Urkundsbeamte hieran gebunden. Nachdem der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt worden ist, ist die Festsetzung gem. § 32 Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Austausch von Positionen

Rz. 125 Der Urkundsbeamte ist bei der Festsetzung nicht befugt, über den vom Rechtsanwalt gestellten Betrag hinauszugehen (§ 308 Abs. 1 ZPO). Er darf aber innerhalb des zur Festsetzung und Auszahlung beantragten Gesamtbetrages anstelle einer geltend gemachten, nicht entstandenen Position eine nicht geforderte entstandene Position bei der Festsetzung berücksichtigen. Der Gesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mindestgebühr

Rz. 67 Auf die Mindestgebühr muss sich der Anwalt nur verweisen lassen, wenn alle Kriterien unterdurchschnittlich sind, wenn also die Sache keine besondere Bedeutung hat, weder schwierig noch umfangreich ist und auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers unter dem Durchschnitt liegen.[147] In Ausnahmefällen kann auch bereits ein Kriterium so durchschlag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorschuss

Rz. 49 Im Gegensatz zur Pauschvergütung nach § 51 ist die Bewilligung eines Vorschusses im Rahmen des § 42 nicht möglich. Eine entsprechende Regelung ist hier nicht enthalten. Eine gerichtliche Bewilligung wäre auch nicht möglich, da vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens und Rechtskraft der Kostenentscheidung nicht feststeht, wer nach Abs. 2 S. 3 am Verfahren zu betei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berechungsgrundlage: Insolvenzmasse

Rz. 352 Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung ist nach § 1 S. 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Vorschrift konkretisiert damit § 63 Abs. 1 S. 2 InsO, demzufolge die Masse maßgeblich für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist.[647] Damit ist Ausgangspunkt für die Vergütungsberechnung der in der Schlussrechnung nach § 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertberechnung

Rz. 76 Maßgebend ist der Betrag, den der Schuldner unter Zugrundelegung des Vollstreckungstitels noch schuldet, und zwar einschließlich der Nebenforderungen (Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungen).[114] Die Kosten der der Vermögensauskunft vorausgehenden Vollstreckung stehen im Zeitpunkt der Auftragserteilung, gerade bei einem kombinierten Auftrag (z.B. Sachpfändung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bei VV 1008

Rz. 10 Im Rahmen von VV 1008 kommt es dagegen nicht auf die Zahl der Vertragspartner des Rechtsanwalts, sondern darauf an, ob Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Vertragspartner und Auftraggeber i.S.v. VV 1008 können jedoch auch unterschiedliche Personen sein.[13] Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt nach dem weiten Anwendungsbereich dieser Regelu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütung

Rz. 147 Der Begriff "Vergütung" umfasst nach der Legaldefinition des Abs. 1 S. 1 die Gebühren und Auslagen. Die Gebühren sind das Entgelt für die anwaltliche Tätigkeit. Durch sie werden die Dienstleistung des Anwalts sowie seine allgemeinen Geschäftskosten (Büromiete, Mitarbeitergehälter, Leasingraten für Kopierer etc.) abgegolten, VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1. Letztere können nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensbeteiligte

Rz. 32 Das Rügeverfahren ist als kontradiktorisches Verfahren konzipiert. Zwar geht es um den Streit des betroffenen Verfahrensbeteiligten, der seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wähnt, mit dem Entscheidungsträger, dessen Handeln angegriffen wird (siehe auch Rdn 37). Verfahrensrechtlich ist aber nicht das Gericht sein Gegner, sondern wird ein anderer Beteiligter ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 177 Auch für Vergütungsvereinbarungen gilt die gesetzliche Regelung des § 8. Die Vorschrift gehört zu den Allgemeinen Vorschriften des RVG und gilt daher grundsätzlich für sämtliche Vergütungsarten. Sie ist nicht auf die gesetzliche Vergütung beschränkt.[126] Rz. 178 Andererseits ist Abs. 1 S. 1 dispositives Recht. Auch insoweit gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höchstgebühr

Rz. 68 Die Höchstgebühr kommt nicht nur dann in Betracht, wenn sämtliche Umstände überdurchschnittlich sind. Bereits ein außergewöhnliches Merkmal kann den Ansatz der Höchstgebühr rechtfertigen, auch wenn die übrigen Umstände nur durchschnittlich sind.[148] Rz. 69 In der Regel wird die Annahme der Höchstgebühr allerdings erfordern, dass mehrere Umstände überdurchschnittlich s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beiordnung in eigener Sache

Rz. 12 Wegen § 121 Abs. 1 ZPO kommt die Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts nicht in Betracht.[16] Einem Rechtsanwalt kann daher in eigener Sache nur Prozesskostenhilfe bewilligt und ein anderer Rechtsanwalt beigeordnet werden. Erfolgt die Selbstbeiordnung gleichwohl, dürfte ein gegen die Staatskasse gerichteter Vergütungsanspruch (ohne Umsatzsteuer[17]) von dieser zu erfül...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unterbringungssachen

Rz. 269 Für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des in einer Unterbringungssache nach §§ 312, 317 FamFG bestellten Verfahrenspflegers gilt gem. § 318 FamFG § 277 FamFG entsprechend. Für den in einer Freiheitsentziehungssache gem. § 415 FamFG bestellten Verfahrenspfleger gilt gem. § 419 Abs. 5 FamFG § 277 FamFG entsprechend. Wird der Rechtsanwalt in einer Unterbringungssa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anfechtbarkeit

Rz. 61 Die Entscheidung ist unanfechtbar, weil eine Beschwerde im RVG nicht vorgesehen ist. Das gilt sowohl für die Ablehnung der Feststellungsentscheidung als auch für die positive Entscheidung und auch für die Staatskasse.[108] Für die Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde zum Schutz der Partei[109] besteht kein Anlass, obwohl aus ihrer Sicht ein ablehnender Beschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Stundenansatz (Multiplikator) (bis 26.7.2019)

Rz. 194 Um die Höhe der Vergütung abschließend berechnen zu können, muss der nach § 4 VBVG ermittelte Stundensatz mit der Zahl der für eine Betreuung aufgewandten Stunden multipliziert werden. Als Multiplikator dient der Stundenansatz nach § 5 VBVG . § 5 VBVG nimmt hinsichtlich des vergütungsfähigen Zeitaufwands eine Pauschalierung vor. Infolge dessen muss der Betreuer bei de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerdewert

Rz. 42 Der Beschwerdewert muss mehr als 200 EUR betragen, sich also auf mindestens 200,01 EUR belaufen. Der Beschwerdewert ergibt sich aus der Differenz zwischen den festgesetzten und den mit der Beschwerde angestrebten Gebühren.[115] Hierbei kommt es auf die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung und nicht auf die Wahlanwaltsvergütung an.[116] Die Umsatzsteuer ist hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erlöschen des Anspruchs

Rz. 294 Der Anspruch des Verfahrensbeistands erlischt gem. § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB nach Ablauf der Ausschlussfrist von 15 Monaten ab Entstehung, auch wenn § 158 Abs. 7 S. 6 lediglich auf § 168 Abs. 1 S. 4 FamFG verweist, der keine Frist zur Geltendmachung der Vergütung enthält.[528]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Abrechnungszeitraum und Betreuerwechsel (bis 26.7.2019)

Rz. 206 Abrechnungszeitraum und Betreuerwechsel: Nach § 9 S. 1 VBVG kann ein Betreuer die Vergütung nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend machen. Dies bedeutet, dass der Vergütungsanspruch erstmals drei Monate nach der Wirksamkeit der Bestellung des Betreuers und danach nur alle weitere drei Monate geltend gemacht werden kann. Nach einem Betreuerwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstand der Anhörungsrüge

Rz. 8 Gegenstand der Anhörungsrüge nach dem RVG können insbesondere sein:mehr