Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt – Antrag auf gerichtliche Protokollierung

Rz. 33 Nach Anm. Nr. 2 entsteht für den Antrag auf Protokollierung einer Einigung bzw. für Einigungsverhandlungen ebenfalls eine Verfahrensgebühr von höchstens 0,5. Rz. 34 Bei der Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2 handelt es sich um die sog. Verfahrensdifferenzgebühr. Wie sich aus Anm. Nr. 2 Alt. 2 ergibt, entsteht die Verfahrensdifferenzgebühr nicht nur, wenn es tatsächlich z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren bei Tätigkeiten nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3, 106 Abs. 2 ArbGG

aa) Verfahren über die Bestimmung der Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG Rz. 41 Wird das Arbeitsgericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien des Tarifvertrages einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft. Nach § 102 Abs. 2 ArbGG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 89 Bis zum 31.12.1999 hatte die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts erhebliche praktische Bedeutung. Mit dem Wegfall des Postulationszwangs vor den Landgerichten hat nicht nur die Einschaltung eines Verkehrsanwalts selbst weitgehend an Bedeutung verloren, sondern gleichzeitig auch die Frage seiner Erstattungsfähigkeit. Im Gegensatz zur frühere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt von Abs. 1 S. 2

I. Vorbereitung der Klage, des Antrages oder der Rechtsverteidigung, soweit kein besonderes gerichtliches oder behördliches Verfahren stattfindet (Nr. 1) 1. Allgemeines Rz. 10 Zum gebührenrechtlichen Rechtszug oder Verfahren gehören nach Nr. 1 alle für die Rechtsverfolgung sowie Rechtsverteidigung vorbereitenden Tätigkeiten. Rz. 11 Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 29 In VV 3300 Nr. 2 ist der Gebührentatbestand mit dem 2. KostRMoG auf die erstinstanzlichen Verfahren vor dem BSG und den Landessozialgerichten erweitert worden. Rz. 30 Zuvor galt nach VV 3300 Nr. 2 ein erhöhter Gebührensatz der Verfahrensgebühr nur bei erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG und einem OVG/VGH. Eine Regelung für die erstinstanzlichen Verfahren vor den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zahlungen in Angelegenheiten nach VV Teil 4–6

1. Beigeordnete und bestellte Rechtsanwälte Rz. 5 Die Vorschrift des Abs. 3 regelt insbesondere die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten oder einem Dritten erhalten hat. Die Vorschrift ist ferner für alle in den Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte anwendbar, also z.B. für einen dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Personal- und Sachaufwand/Pauschalierung

Rz. 176 Es kommt nicht darauf an, ob die Kopien durch einen Dienstleister (Copy-Shop) oder durch den Auftraggeber oder einem dem Auftraggeber erstattungspflichtigen Dritten billiger angefertigt werden könnten. Der Gesetzgeber war sich bereits 1986 – bei der Einführung der Pauschalierung für die Schreibauslagen des Gerichts nach GKG-KostVerz. 1900 a.F. und der Schreibauslagen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 185 Mit dem Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz[69] wurde die Bezeichnung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes (VSchDG) an die übliche Terminologie für Gesetze zur Durchführung von Verordnungsrecht der EU angepasst und zugleich die neue Verordnung (EU) 2017/2394 in die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Kosten des Verfahrens

Rz. 85 Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren über die Feststellung der Leistungsfähigkeit ergeht gerichtsgebührenfrei. Für die Zurückweisung der Beschwerde wird allerdings eine Gebühr nach GKG-KostVerz. 3602 in Höhe von 66 EUR erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Hemmung, Unterbrechung und Neubeginn der Verjährung

1. Überblick Rz. 116 Nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des BGB konnte die Verjährung unterbrochen werden (§§ 208 ff. BGB a.F.). Nach Beendigung der Unterbrechung lief eine neue Verjährungsfrist. Diese begann sofort und nicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verjährung unterbrochen worden war. Diese Vorschriften spielen heute keine Rolle mehr. Zu Über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 20 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf Abs. 1 S. 1 nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des Abs. 1 S. 3 und S. 5 mit der Ausnahme in Abs. 1 S. 4.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Durchführung der Anrechnung

a) Begrenzung auf das Doppelte der Pflichtgebühren (Abs. 3 S. 3) Rz. 73 Nach Abs. 3 S. 3 hat die Anrechnung der Vorschüsse oder Zahlungen zu unterbleiben, soweit der Rechtsanwalt infolge der Anrechnung weniger als das Doppelte der ihm nach den VV 4100 ff. zustehenden Gebühren erhalten würde. Mit dieser neuen Formulierung ist jetzt die bisherige Streitfrage geklärt, ob die Anr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Zuständigkeit

Rz. 31 Zuständig ist nach S. 2 über § 62 Abs. 2 S. 1 OWiG das nach § 68 OWiG zuständige Gericht, also dasjenige Amtsgericht oder Oberlandesgericht, das im Falle des Einspruchs über den Bußgeldbescheid entschieden hätte.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung (§ 33 Abs. 3 S. 1)

1. Beschwerdefähige Entscheidung Rz. 73 Gegen die Wertfestsetzung nach Abs. 1 ist nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich die Beschwerde statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG, OVG/VGH, LSG, LAG oder FG ist allerdings mit der Beschwerde nicht anfechtbar, da nach Abs. 4 S. 3 eine solche an ein oberstes Gericht des Bundes nicht statthaft ist. 2. Beschwer und Wert de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 75 Der Vorschuss unterliegt der Umsatzsteuer, soweit die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist[41] (im Einzelnen siehe VV 7008 Rdn 46). Soweit der Anwalt Umsatzsteuer abführen muss, kann er diese auch nach VV 7008 auf den Vorschuss berechnen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 Nach VV Vorb. 3.3.6 S. 1 entsteht die Terminsgebühr nach Abschnitt 1, also nach VV 3104, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, und auch nicht die Ausnahme nach S. 2 für Verfahren über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe greift. Eine solche anderweitige Bestimmung enthält VV 3332. Rz. 2 Danach richtet sich die Terminsgebühr in den Fällen der VV 3324...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwälte/Steuerberater

aa) Steuerberater in bestimmten gerichtlichen Verfahren Rz. 132 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab (vgl. Rdn 133).[216] Allerdings gilt für den Steuerberater gem. § 45 StBVV für seine Tätigkeit im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Pflichtverteidigerbestellung durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 1)

1. Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft Rz. 9 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019, das am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, wurde in § 142 Abs. 4 StPO eine Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers eingeführt.[9] Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann auch die Staatsanwaltschaft über ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde (Abs. 7)

1. Antrag, Glaubhaftmachung und Zahlungserklärung (Abs. 1 und 5) Rz. 182 Abs. 1 und 5 gelten für den von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (vgl. § 60 OWiG) entsprechend. Die Vergütung und ein Vorschuss hierauf werden im Bußgeldverfahren auf Antrag des Rechtsanwalts von der Verwaltungsbehörde festgesetzt. Für Form und Inhalt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Aktiv- und Passivprozesse der GbR

Rz. 18 Nach der Rechtsprechung (siehe § 7 Rdn 18) kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als Mandantin auftreten mit dem Ziel einer eigennützigen Interessenvertretung. Soweit es um ihre "persönlichen" Belange geht, bedarf es nicht einer Vertretung der (gesamthänderisch verbundenen) Einzelinteressen der Gesellschafter, sondern findet eine unmittelbare Vertretu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entscheidung durch Gerichtsbescheid

Rz. 71 Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 2 ist eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 84 Abs. 1 S. 1 VwGO oder § 105 Abs. 1 S. 1 SGG. Der Gerichtsbescheid wirkt nach § 84 Abs. 3 VwGO bzw. § 105 Abs. 3 SGG dann als Urteil, wenn nicht rechtzeitig mündliche Verhandlung beantragt wird. In diesem Fall erhält der Rechtsanwalt die volle Term...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

I. Grundsatz Rz. 106 Richtet sich die Vergütung nach neuem Recht, so ist diese nach § 91 ZPO auch zu erstatten. Es gibt keine Obliegenheit, eine Klage früher einzureichen, um Kosten zu sparen. II. Anwaltswechsel Rz. 107 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 94 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins erhält der Anwalt eine Terminsgebühr mit dem Gebührensatz von 1,2 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Terminsgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 3). Rz. 95 Die Terminsgebühr fällt nicht an, wenn das Beschwerdegericht gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne gerichtlichen Termin entscheidet.[37] Rz. 96 Die Terminsgebühr entsteht nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Durchsetzung des übergegangenen Anspruchs (Abs. 2)

1. Feststellung des Anspruchs Rz. 33 Übergangsansprüche gem. § 59 werden wie Gerichtskosten eingezogen. Das bedeutet, dass sie wie Gerichtskosten nach den Gerichtskostengesetzen (§ 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) erhoben werden (zu sozialgerichtlichen Verfahren gem. §§ 183 ff. SGG vgl. aber Rdn 42). Für die Geltendmachung gilt bis auf die unter Rdn 8 (Streitgenossen) aufgef...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG

1. Analoge Anwendung von § 23b RVG Rz. 15 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[11] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b.[12] Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 73 Die Gerichtskosten in gerichtlichen Verfahren richten sich nach den Gerichtskostengesetzen des GKG (§ 1 GKG), des FamGKG (§ 1 FamGKG), des GNotKG (§ 1 GNotKG) oder eventueller spezialgesetzlicher Regelungen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrfacher Anfall in demselben Verfahrensabschnitt

Rz. 144 Da in demselben Verfahrensabschnitt die Gebühren grundsätzlich nur einmal entstehen können (§ 15 Abs. 1), kann auch die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 nur einmal eintreten. Die einzige Ausnahme hiervon gilt im Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 (siehe Rdn 57). Rz. 145 Wird ein Verfahren zunächst nur vorläufig eingestellt und später endgültig, dann kann die Zusätzliche Gebühr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zwischenstreite

a) Allgemeines Rz. 42 Zwischenstreite gehören zum Rechtszug; es erwächst dem Prozessbevollmächtigten keine weitere Gebühr. Zwischenstreite können in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geführt werden etwa übermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Tritt der Beschuldigte oder der Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den Rechtsanwalt ab, ist eine von der Staatskasse gegenüber dem Beschuldigten oder dem Betroffenen erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Dies gilt jedoch nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4 000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verfahren auf Zulassung der Austauschpfändung (§ 811a ZPO, Abs. 1 Nr. 7)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anfechtungsberechtigung

a) Rechtsanwalt und Staatskasse Rz. 4 Erinnerungsberechtigt sind der gerichtlich beigeordnete oder gerichtlich bestellte und der im Wege von Beratungshilfe tätig gewesene Anwalt sowie dessen Rechtsnachfolger (siehe Rdn 6),[5] der als Antragsteller eine Zahlung aus der Staatskasse begehrt hat, sowie der Vertreter der Staatskasse,[6] gegen die sich der Zahlungsanspruch richtet ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 91 Aus der Formulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind" ist ersichtlich, dass eine Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn die Gegenstände noch gar nicht anhängig sind. Denn vermeiden lässt sich begrifflich nur dann etwas, wenn dies bei Gericht noch gar nicht anhängig ist. Jedoch erfordert diese Alternative, dass bereits ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift gilt für alle Rechtsanwälte, soweit sie nach dem RVG abrechnen. Sie gilt darüber hinaus auch dann, wenn einem Rechtsanwalt und einem Rechtsbeistand ein gemeinschaftlicher Auftrag erteilt worden ist oder wenn gemeinschaftlich mehrere Rechtsbeistände beauftragt werden. Rz. 6 Die Vorschrift gilt für alle Gebührentatbestände, unabhängig vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Eine Partei erscheint nicht oder ist nicht ordnungsgemäß vertreten

Rz. 8 Nach VV 3105 kommt eine Reduzierung der 1,2-Terminsgebühr auf eine 0,5-Terminsgebühr in personeller Hinsicht nur dann in Betracht, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem Rz. 9 Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Terminsgebühr: Sind im Anwaltsprozess beide Parteien selbst zwar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Wertbemessung nach Abs. 1 1. Berechnung (Abs. 1 S. 1) a) Vertretung nur eines von mehreren Antragstellern Rz. 9 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern in einem Verfahren nach dem SpruchG vertritt, ist der Gegenstandswert für die Tätigkeit dieses Anwalts nach Abs. 1 zu ermitteln. Sofern der Vertretene alleiniger Antragsteller ist, gilt der volle gerichtlich f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beantragung des Vollstreckungsbescheids und nachfolgender Widerspruch

Rz. 39 Die Gebühr nach VV 3308 ist auch entstanden, wenn der Antragsgegner verspätet, d.h. nach Ablauf der Zwei-Wochen-"Widerspruchsfrist" (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) und nach Beantragung des Vollstreckungsbescheids, aber vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Widerspruch eingelegt hat.[32] Es kommt also nicht darauf an, ob der Vollstreckungsbescheid tatsächlich erlassen worden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Praxisempfehlungen

I. Zur Beiordnung eines auswärtigen Anwalts 1. Ortsansässiger Anwalt Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einheitliches Gebührenmodell im Kostenrecht

1. Wertbezogene Vergütung Rz. 4 Die Höhe der Gebühren des beigeordneten oder bestellten Anwalts nach der Gebührentabelle des § 49 richtet sich ebenso wie die Gebühren nach der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13) nach einem Gegenstandswert des Verfahrens, nicht hingegen nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Diese Methode vernachlässigt zwar die Einzelfallgerechtigkeit, hat sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Ablehnung

Rz. 62 Umstritten war darüber hinaus die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen.[88] Die Rechtsprechung hierzu war völlig kontrovers und zum Teil nicht eindeutig nachzuvollziehen, zumal häufig nicht zwischen Kostenentscheidung und Kostenerstattung differenziert wurde: Nach Auffassung einiger Gerichte war eine Kostene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Entscheidung

aa) Beschluss Rz. 61 Die Entscheidung über die Beschwerde erfolgt durch begründeten Beschluss.[156] In dem Beschluss muss die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung betragsmäßig festgesetzt werden.[157] Eine Entscheidung des Inhalts, dass dem Änderungsbegehren stattgegeben wird, reicht nicht aus.[158] Vor der Entscheidung ist dem Beschwerdegegner (Staatskasse oder Rechtsan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003

Rz. 156 Ist über den Gegenstand, der der Einigung zugrunde liegt, ein gerichtliches Verfahren anhängig (ausgenommen ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein darauf gerichtetes Prozesskostenhilfeverfahren), so reduziert sich die Einigungsgebühr nach VV 1003 auf 1,0 (Ausnahme wiederum VV 1004). Der Gegenstand muss nicht in dem Verfahren anhängig sein, in dem die Einigung g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorbereitung der Klage, des Antrages oder der Rechtsverteidigung, soweit kein besonderes gerichtliches oder behördliches Verfahren stattfindet (Nr. 1)

1. Allgemeines Rz. 10 Zum gebührenrechtlichen Rechtszug oder Verfahren gehören nach Nr. 1 alle für die Rechtsverfolgung sowie Rechtsverteidigung vorbereitenden Tätigkeiten. Rz. 11 Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanwalt einen Auftrag erhalten hat, den Auftraggeber in dem Rechtszug oder dem Verfahren zu vertreten (soweit es um die Vertretung vor Gericht geht: "Proze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anrechnung nach Zurückverweisung vom BVerwG an das Truppendienstgericht

Rz. 20 Kommt es zu einem erneuten Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach einer Zurückverweisung durch das BVerwG, so entsteht die neue Verfahrensgebühr anrechnungsfrei. Beispiel: Der Anwalt hatte den Mandanten im Verfahren der weiteren Beschwerde vor dem Dienstvorgesetzten vertreten. Gegen dessen Entscheidung wird Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts gem. §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3512)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3512 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechte des Mandanten bei unterbliebener Abrechnung

a) Anspruch auf Abrechnung Rz. 97 Mit Eintritt der Fälligkeit entsteht für den Auftraggeber ein vertraglicher Anspruch auf Abrechnung unter Berücksichtigung der Vorschüsse. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers geht das Recht, den Anspruch auf Abrechnung geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.[66] Rz. 98 Kommt der Anwalt seiner V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme (Nr. 6)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (Abs. 1 S. 3, 4)

1. Überblick Rz. 20 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf Abs. 1 S. 1 nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des Abs. 1 S. 3 und S. 5 mit der Ausnahme in Abs. 1 S. 4. 2. Grundsatz (Abs. 1 S. 3) Rz. 21 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorhe...mehr