Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertretene Personen

Rz. 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Rechtsanwalt den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Zwangsvollstreckung hineingezogenen Dritten (vgl. VV 3309 Rdn 492 ff.) vertritt, ob er bereits im Erkenntnisverfahren tätig geworden oder nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist; doch sind insoweit die ergänzenden Regelungen in § 19 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 70 Bis zum 30.6.2008 war die erfolgsbasierte Vergütung gemäß §§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wurde (Erfolgshonorar) oder soweit der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhielt (quota ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Straf- und gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Erinnerungsverfahren

Rz. 19 Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers (§ 11 RPflG) gelten grundsätzlich als gesonderte Angelegenheiten. Vergütet werden diese Erinnerungsverfahren nach den VV 3500 ff. Rz. 20 Ausgenommen ist die Erinnerung nach § 766 ZPO (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2), die zusammen mit der jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme auch dann nur eine Angelegenheit darstellt, wenn sich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Besonderheiten bei der Umsatzsteuer des Rechtsanwalts

Rz. 205 Die Staatskasse zahlt dem beigeordneten Rechtsanwalt die auf seine aus der Staatskasse gewährte Vergütung entfallende Umsatzsteuer (vgl. Rdn 53 ff.).[394] Allerdings kann nach der Rechtsprechung des BGH[395] der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt im Falle des Obsiegens der von ihm vertretenen vorsteuerabzugsberechtigten Partei (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe

Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Ermessen

Rz. 166 Ebenso verhält es sich bei der Nachprüfung vorinstanzlich ausgeübten Ermessens. Grundsätzlich hat sich das Gericht der weiteren Beschwerde nicht damit zu befassen.[106] Zu prüfen hat es aber, ob die Voraussetzungen der Ermessensausübung beachtet, die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten und alle beachtlichen Bewertungsumstände berücksichtigt worden sind.[107]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wert eines gepfändeten Rechts

Rz. 37 Der Wert eines gepfändeten Rechts ist ebenfalls nach objektiven Maßstäben zu bestimmen. So kann beispielsweise der Wert eines gepfändeten Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts nicht durch entsprechende Anwendung von § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. auf 12 oder 42 Monate begrenzt werden, weil kein Arbeitseinkommen gepfändet wird. Ausgehend von der Lebenserwartung des Berechtigten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bewertungszeitpunkt

Rz. 32 Maßgeblicher Bewertungszeitpunkt für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Gebührentatbestand durch eine auftragsgemäße Tätigkeit des Anwalts ausgelöst worden ist. Dabei ist der Wert für jede Gebühr gesondert zu prüfen und festzulegen. Rz. 33 In gerichtlichen Verfahren kommt es dagegen nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Fehlende Regelung

Rz. 116 Schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten und ergibt sich aus dem Vergleich nicht eindeutig, inwieweit die Geschäftsgebühr dabei in der Vergleichssumme enthalten sein soll, kommt eine Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht in Betracht.[45] Das gilt auch dann, wenn der Vergleich eine umfassende Abgeltungsklausel enthält...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgrenzungskriterium

Rz. 20 Die für das Gericht geltenden Streitwertvorschriften sind aber nur dann sinngemäß anwendbar, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit auch Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Die Abgrenzung bereitet im Einzelfall erfahrungsgemäß oft Schwierigkeiten. Diese lassen sich mit der richtigen Fragestellung bewältigen. Sie lautet: "Hat der Mandan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Insolvenzverfahren

Rz. 120 Die Unterbrechung des Hauptsacheverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei (des Mandanten) führt nicht zur Unterbrechung (§ 240 ZPO) des Festsetzungsverfahrens gem. § 55.[228]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 80 Nach 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung des OLG über die weitere Beschwerde ist keine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, die deshalb nicht mit einer Rechtsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festsetzung gemäß § 55 (Abs. 2 S. 1)

Rz. 15 Das Verfahren bei der Festsetzung der Vergütung des von der Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistands richtet sich wie bei dem gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand nach §§ 59a Abs. 2 S. 1, 55. Zuständig ist, wenn das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden ist, entsprechend § 55 Abs. 1 S. 2 der Urkundsbeamte der Staatsanwaltschaft, die den Zeugenbeist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Hilfsanträge

Rz. 12 Eine Fallgruppe eigener Art ist diejenige, in der neben einem Hauptanspruch oder zur Verteidigung gegen ihn hilfsweise Ansprüche geltend gemacht werden. Beispiel: Geklagt wird primär auf Zahlung von 10.000 EUR, hilfsweise auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 20.000 EUR. Entschieden wird nur über den Zahlungsantrag. Dann bestimmt nur dieser den Wert für die Gerichtsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abrechnung

Rz. 109 Die Abrechnung der Vergütung hat nach den Voraussetzungen des § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf die übliche Vergütung nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 612, 632 BGB Anwendung (siehe § 10 Rdn 5 ff.). In der Gebührenabrechnung muss zum einen eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes – Beratungen – angegeben werden. Da eine Nummer des Vergütungsverzeichnisses ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gebühren

Rz. 44 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG, die Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit in den bena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften für die Revision in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses gelten entsprechend in folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorlagepflicht

Rz. 134 Hilft das Untergericht nicht ab, so muss es die Sache unverzüglich dem Beschwerdegericht vorlegen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern". Eine Verzögerung kann aber erst dann eintreten, wenn das Gericht die ihm obliegende Überprüfung seiner Entscheidung abgeschlossen hat.[88] Rz. 135 Ungeachtet dessen hat die Weisung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungs- oder Gutachtengebühr (§ 34 Abs. 1 S. 3)

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 2 erhält der Anwalt für die Beratung, Gutachtenerstellung oder die Tätigkeit als Mediator seine Vergütung nach den Vorschriften des BGB, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. Die Beratungs- und Gutachtengebühr ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 gegenüber einem Verbraucher als Auftraggeber indes bei 250 EUR gekappt, die Erstberatungsgebühr darf hö...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Forderungssperre gegen Rechtsuchenden

Rz. 2 § 8 Abs. 2 BerHG bestimmt, dass die Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden mit Bewilligung von Beratungshilfe eine Vergütung nicht geltend machen kann. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gesetzliche Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften oder um eine vereinbarte Vergütung handelt. Entsprechendes gilt im Fall nachträglicher Antragsteller ab Begi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 regelt, inwieweit der Anwalt, der beigeordnet worden ist, den Vertretenen in Anspruch nehmen kann. Die Vorschrift er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 48 Die vom Urkundsbeamten geforderte Darlegung und Glaubhaftmachung von Ansätzen kann auch nicht mit dem Hinweis auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt werden.[109] Denn zum einen befreit die Regelung in § 55 Abs. 5 S. 1 den Anwalt gegenüber dem Gericht gerade von der Verschwiegenheitspflicht. Zum anderen sind auch der Urkundsbeamte sowie die sonstigen mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 40 In Straf- und Bußgeldsachen ist Abs. 1 ebenfalls anzuwenden. Der Anwalt erhält nach Zurückverweisung die jeweiligen Verfahrens- und Terminsgebühren erneut.[39] Eine neue Grundgebühr (VV 4100) kann nicht entstehen, da diese begrifflich nur für die erste Einarbeitung anfallen kann (Anm. Abs. 1 zu VV 4100). Rz. 41 Das gilt auch dann, wenn ein Beschluss der Strafvollstreck...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 6 Auf die Bewilligung durch das Gericht darf sich die Beratungsperson daher grundsätzlich verlassen. Ausnahmen sollen dementsprechend nach § 8a Abs. 1 S. 2 BerHG nur dort gelten, wo schutzwürdiges Vertrauen fehlt: Hatte die Beratungsperson Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Bewilligungsvoraussetzungen (§ 8a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BerHG) oder hat sie den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 12 Die Voraussetzungen der besonderen Gebühr ist in § 41a Abs. 1 S. 1 normiert. Rz. 13 Voraussetzung ist, dass der Aufwand des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, im Vergleich zu dem Aufwand der Rechtsanwälte, die die Beigeladenen vertreten, höher ist. Hier kommt es auf einen tatsächlichen, vergütungsrechtlich relevanten Mehraufwand an. Die besondere Gebühr sche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertgebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 102 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Voraussetzungen

Rz. 56 Eine besondere Schwierigkeit i.S.d. Vorschrift ist gegeben, wenn die Sache aus besonderen Gründen vom Normalfall abweicht, sei es in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht. Rz. 57 "Besonders schwierig" i.S.d. Abs. 1 S. 1 ist eine Sache, wenn sie aus besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen über das Normalmaß hinaus erheblich verwickelt ist.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Streitwert im gerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Die Gerichtskosten des Verfahrens, die in Teil 1 Hauptabschnitt 6, Unterabschnitt 5 des GKG-KostVerz. (Nrn. 1650 ff.) geregelt sind, richten sich gemäß dem ebenfalls neu eingeführten § 53a GKG nach der Bilanzsumme des letzten Jahresabschlusses vor der Stellung des Antrags auf Durchführung des Sanierungs- oder Reorganisationsverfahrens. Rz. 5 Der Höchstwert, der in aller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wertgebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit (Abs. 1 S. 2)

Rz. 56 In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG anzuwenden ist, werden die Gebühren nach Abs. 1 S. 2 nach dem Gegenstandswert berechnet. Die Gebührentatbestände und die Höhe der einzelnen Wertgebühren nach dem Gegenstandswert sind ebenfalls im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Sie werden nachstehend lediglich im Überblick dargestellt, ohne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren (§ 49) und weitere Vergütung (§ 50)

Rz. 12 Bei Wertgebühren beschränkt sich der Vorschussanspruch auf die Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49.[14] Erwächst dem Anwalt bei einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe darüber hinaus ein Anspruch gegen die Staatskasse auf weitere Vergütung (§ 50), kann er diesen erst am Schluss des Verfahrens geltend machen (siehe § 50 Rdn 18). Weil dann ohnehin die Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gegenstandswert bei Vertretung eines Gläubigers

Rz. 9 Vertritt der Anwalt nur einen Gläubiger, der nach § 12 des Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz am Verfahren beteiligt ist, gilt für ihn nicht der volle Wert des gesamten Verfahrens. Für ihn ist vielmehr nach § 24 nur auf den Nennwert der den Gläubiger betreffenden Forderung abzustellen. Diese Regelung war erforderlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundlagen: Regelung in § 121 Abs. 3 ZPO

Rz. 13 § 46 Abs. 1 unterscheidet für die Erforderlichkeit von Reisekosten seinem Wortlaut nach nicht zwischen einem Anwalt, der seinen Sitz am Ort des Prozessgerichts hat, und einem Anwalt, der seinen Sitz nicht am Ort oder gar nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat (vgl. Rdn 1). Rz. 14 Das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO und deren Kostenfolge für die Staatskasse wurde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erneute Vermögensauskunft gem. § 802d ZPO

Rz. 74 Das Verfahren auf Abgabe der erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO ist ebenfalls von Abs. 1 Nr. 4 erfasst.[109] § 802d ZPO regelt nur, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme der letzten Vermögensauskunft eine erneute Vermögensauskunft zulässig ist. Ansonsten gilt § 802c ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenentscheidung

Rz. 41 Eine Kostenentscheidung im Verfahren nach S. 2 i.V.m. § 62 OWiG ist in der Regel nicht erforderlich, da das Verfahren gebührenfrei ist. Zu erstatten wären allenfalls Auslagen. Sofern diese anfallen, wäre eine Kostenentscheidung erforderlich. Rz. 42 Der Beschluss des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts über die Kosten kann formlos mitgeteilt werden, da dieser unanf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Wechsel der Zulassung

Rz. 37 Bis zum Wegfall des Postulationszwangs vor den Land- und Familiengerichten stellte sich häufig die Frage der Kostenerstattung infolge eines Anwaltswechsels, wenn der Anwalt die Zulassung gewechselt hatte, also in einen anderen Bezirk verzogen war. Diese Frage stellt sich heute nicht mehr in dieser Form, da der Anwalt weiterhin in der Lage ist, das Mandat fortzuführen....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) 48 Monatsraten

Rz. 21 Stellt der Kostenbeamte fest, dass 48 Monatsraten (§ 115 Abs. 2 ZPO) eingegangen sind (vgl. Nr. 2.4.5 DB-PKHG) oder verfügt der Rechtspfleger vorher die endgültige Einstellung der Zahlungen (Nr. 8.4 DB-PKHG), so kann das beendete Verfahren abgerechnet und mithin die weitere Vergütung des beigeordneten Anwalts festgesetzt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / c) Urheberrechtsverletzung

Rz. 70 Die Verteidigung eines Auftraggebers gegen urheberrechtliche Abmahnungen verschiedener Urheberrechtsinhaber wegen unterschiedlicher Urheberrechtsverletzungen bilden in aller Regel mehrere Angelegenheiten.[90] Denn bei den Abmahnungen der Urheberrechtsinhaber (Gegner) handelt es sich nicht um gleichgerichtete, sondern lediglich um eine gleichartige Handlungen. So bezie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zeitpunkt der endgültigen Wertfestsetzung

Rz. 110 Soweit das Gericht keinen Wert für die Zulässigkeit der Beschwerde nach § 78 GNotKG festgesetzt hat, die nach § 78 S. 1 GNotKG grundsätzlich auch für die Festsetzung der Gebühren maßgebend wäre oder es eine solche Festsetzung zwar gibt, sie aber nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch gesonderten Beschluss fest,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 68 Die Darlegungs- und Beweislast für die der Zeitvergütungsvereinbarung zugrunde liegenden Tatsachen liegt beim Anwalt. Er trägt zunächst die Beweislast dafür, dass er eine über den gesetzlichen Gebühren liegende Vergütung beanspruchen kann.[117] Darüber hinaus muss er die von der Vereinbarung umfassten Einzeltätigkeiten und die insoweit getroffenen Maßnahmen en detail ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Aufrechnungslage

Rz. 98 Eine Aufrechnung – sei es außergerichtlich oder als Prozessaufrechnung – ist ebenfalls nicht möglich, solange keine Kostennote mitgeteilt worden ist.[87] Eine Aufrechnung ist nach § 387 BGB nämlich nur dann möglich, wenn der Aufrechnende die ihm gebührende Leistung fordern darf. Daran mangelt es aber, solange keine Kostennote erteilt ist. Die Aufrechnungslage muss bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Zuständigkeit bei Verweisung und Abgabe

Rz. 99 Der beigeordnete oder bestellte Anwalt hat seinen Festsetzungsantrag bei dem erstinstanzlichen Gericht einzureichen, bei dem das Verfahren aktuell betrieben wird. Hat infolge Verweisung oder Abgabe ein Wechsel des Gerichts stattgefunden, ist nunmehr das Gericht zuständig, an das die Sache verwiesen oder abgegeben worden ist. Das gilt auch, wenn an ein Gericht eines an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 Das StaRUG gibt Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig, aber drohend zahlungsunfähig zu werden, die Möglichkeit, sich auf der Grundlage eines von den betroffenen Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans in einem Restrukturierungsverfahren zu sanieren. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen sollen die drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigen. Rz. 3 Der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rückwirkung bei Beschlagnahme

Rz. 100 Bei einer Beschlagnahme der Gegenforderung verhält es sich dagegen anders. Hier kommt es nicht auf die Aufrechnungslage an, sondern nur auf den Erwerb und den Eintritt der Fälligkeit (§ 392 BGB). Der Anwalt kann daher auch noch nach Beschlagnahme aufrechnen, wenn er eine Kostenrechnung nachträglich erteilt.[90] Beispiel: Der Anwalt hat für seinen Mandanten nach Absch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Bindende Zulassung

Rz. 46 Nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 S. 4 Hs. 1 ist das Beschwerdegericht an die Zulassung der Beschwerde gebunden, selbst wenn das Erinnerungsgericht die grundsätzliche Bedeutung der Sache als Voraussetzung für die Zulassung zu Unrecht bejaht hat.[127] Nicht gebunden ist der BGH aber an die Zulassung einer Beschwerde durch das OLG als Erinnerungsgericht. Das gilt entspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festgebühr der dritten Stufe (über 50.000 EUR)

Rz. 12 Bei Gegenstandswerten über 50.000 EUR verlässt die Tabelle des § 49 das Prinzip der wertbezogenen Vergütung (vgl. Rdn 4 f.) zugunsten einer Einheitsgebühr. Das entspricht der Deckelung gemäß § 22 Abs. 2[12] (siehe Rdn 17 ff.). Der Höchstsatz des Betrages, den die Staatskasse von einer 1,0-Gebühr übernimmt, ist auf 659 EUR festgelegt, auch wenn sich die Vergütung eines...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Feststellungsentscheidung gem. § 46 Abs. 2

Rz. 47 Auch wenn eine Feststellungsentscheidung gem. § 46 Abs. 2 getroffen worden ist, sind die tatsächliche Entstehung und die Höhe der betroffenen Auslagen noch darzulegen und glaubhaft zu machen. Denn die Prüfung der Entstehung von Auslagen wird durch die Feststellung der Erforderlichkeit gem. § 46 Abs. 2 nicht ersetzt.[106] Denn die Prüfung der Entstehung und der Höhe de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 22 Die den Beteiligten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstandenen Kosten gelten – in unterschiedlichem Umfang – als Bestandteil der Kostenentscheidungen in den zugrundeliegenden Ausgangsverfahren (vgl. § 24 KapMuG). Die Verteilung der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens unter den Beteiligten regelt § 26 KapMuG.[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr