Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anspruch gegen den Auftraggeber

Rz. 92 Auch wenn ein Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers wegen Einschaltung von Hilfspersonen gegenüber der Staatskasse ganz oder teilweise ausgeschlossen ist, schließt dies einen Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber nicht aus.[88] Soweit der Pflichtverteidiger nach § 52 vom Beschuldigten unmittelbar auch die Wahlanwaltsvergütung verlangen kann, gilt § 5 uneinges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Folge einer Beiordnung ohne Einschränkung

Rz. 22 Die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses geht mithin zu Lasten der Staatskasse und schränkt die Rechte des beigeordneten oder bestellten Anwalts nicht ein. Das Verbot des § 121 Abs. 3 ZPO richtet sich an das Gericht,[36] nicht hingegen an den beigeordneten Anwalt. Wird dieser unter Verstoß gegen § 121 Abs. 3 ZPO ohne Einschränkung beigeordnet, kann er sich bei der Abrechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Fälle des § 138 FamFG und des § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 40 Der im Fall einer Beiordnung des Anwalts gem. § 138 FamFG oder seiner Bestellung gem. § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO nach Zahlung der Staatskasse auf diese übergegangene Anspruch des Anwalts gegen den oder die Vertretenen hat für das Ziel einer Kostenfreistellung der Staatskasse grundsätzlich die nämliche Bedeutung wie das übergegangene Beitreibungsrecht des Anwalts gegen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ohne Mehrkosten

Rz. 18 Können überhaupt keine höheren Mehrkosten durch die Beiordnung des nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts entstehen, so hat die Beiordnung uneingeschränkt und ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" zu erfolgen.[28] Siehe zu einem Mehrkostenvergleich bezüglich der Reisekost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 29 Anders verhält es sich dagegen in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach VV Teil 6. Dort zählen die Beschwerdeverfahren zur Hauptsache und werden wegen § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 10a, VV Vorb. 4.1 Abs. 2 S. 1 durch die in VV Teil 4 Abschnitt 1 geregelten Verteidigergebühren abgegolten. Dies gilt insbesondere für Beschwerden gegen einen Beschluss nach § 111a StPO (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. 2In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört; im Verfahren nach § 201 Absatz 1 des Sozialger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Betragsrahmengebühren

Rz. 13 Bei Betragsrahmengebühren, wie sie in Sozialgerichtsverfahren anfallen (VV 3102, 3106), lässt sich die tatsächlich verdiente Gebühr nicht so ohne weiteres ermitteln. Der nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt kann jedoch auch in diesen Fällen Vorschuss beanspruchen.[15] Dabei ist der Vorschuss in der Regel in Höhe der Mittelgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Anordnung der Kostentragung

Rz. 13 Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsgegner, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 39b Abs. 6 S. 1 WpÜG). Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz können dem Antragsgegner nicht auferlegt werden (§ 39b Abs. 6 S. 2 WpÜG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwei Wochen

Rz. 36 In allen Verfahren nach VV Teil 3 bis 6 kann die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung angefochten werden (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3).[101] Es handelt sich nicht um eine sofortige Beschwerde, sondern um eine einfache fristgebundene Beschwerde, die innerhalb von zwei Wochen ab Zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Wertgebühren für besondere Verfahren, VV Teil 3 Abschnitt 3

Rz. 88 Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundessozialgericht oder dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr, die sich bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags auf 1,0 beschränkt. Rz. 89 Die Verfahren, in denen das Landessozialgericht erstinstanzlich zuständig ist, bestimmt § 29 Abs. 2–4 SGG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Selbstständigkeit neben dem Beitreibungsrecht des Anwalts

Rz. 201 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die bedürftige Partei neben dem ihr beigeordneten Anwalt überhaupt Kostengläubigerin sein kann.[387] Teilweise wird vertreten, bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehe kein Erstattungsanspruch der bedürftigen Partei hinsichtlich ihrer Anwaltskosten, weil sie insoweit endgültig von Kosten befreit se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 49 Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stellt ein weiteres, im Gegensatz zu der Vorgängernorm des § 12 Abs. 1 BRAGO ausdrücklich genanntes Bemessungskriterium dar. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Satzrahmengebühren und Betragsrahmengebühren. Bei Satzrahmengebühren kann nach Abs. 1 S. 2 ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts herangezogen werden, bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungspflicht

Rz. 17 Hat der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt Grund zu der Annahme, dass der Antragsgegner die durch seine Beiordnung entstehenden Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 ZPO), muss er ihn über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe beraten. Wird dem Antragsgegner auf entsprechenden Antrag hin Prozesskostenhilfe bewilligt, so stützt sich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschränkung des Gebührenanspruchs des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 18 Das mit dem Anwaltswechsel befasste Gericht ist nicht ohne weiteres befugt, den Gebührenanspruch des neu beigeordneten Anwalts zu beschränken und ihn mit der Maßgabe beizuordnen, eine Vergütung solle ihm lediglich insoweit zustehen, als Gebühren bislang nicht entstanden seien. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 100 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen mit Wirkung zum 11.1.2015 eingeführt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kein Vordruckzwang

Rz. 37 In Abschnitt A Nr. 1.1 der bundeseinheitlichen Ausführungsvorschriften über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung VwV Vergütungsfestsetzung ist ausdrücklich bestimmt, dass beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, die Festsetzung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen (vgl. Rdn 2).[76] Formlos oder mithilfe von E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung

Rz. 59 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung des Abs. 1 eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstreit rechtskräftig abges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Durchsetzung

Rz. 81 Ein Vorschuss ist nicht nach § 11 festsetzbar. Zwar handelt es sich auch insoweit um die gesetzliche Vergütung des Anwalts. Ein Festsetzungsantrag ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 jedoch erst zulässig, wenn die Vergütung fällig und nach § 10 abgerechnet ist. Rz. 82 Ein Vorschuss kann klageweise geltend gemacht werden. Dies ist zwar nach überwiegender Auffassung berufswidrig,[...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Weitere Einzelfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Erstattung verjährter Forderungen

Rz. 172 Unerheblich ist für einen Kostenerstattungsanspruch, ob die zugrunde liegende Vergütungsforderung im Verhältnis Anwalt/Mandant verjährt ist. Die erstattungspflichtige Gegenpartei kann nie mit Erfolg einwenden, der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber sei bereits verjährt.[117] Den Verjährungseinwand kann nur der Auftraggeber erheben. Rz. 173 Eine Pflicht des Kost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 29 Das Gericht hat nach § 63 Abs. 1 GKG zunächst zu prüfen, ob Gerichtskosten überhaupt zu erheben sind oder ob Ausnahmetatbestände eingreifen. Liegt kein Ausnahmetatbestand in Form von Gerichtsgebührenfreiheit oder geregelter Festgebühren vor, so ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, eine Wertfestsetzung vorzunehmen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren (Abs. 4)

Rz. 36 § 48 Abs. 4 S. 1, 2. Hs. bietet insoweit die Möglichkeit, dass das Gericht in Angelegenheiten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, etwa dann einen abweichenden Zeitpunkt der Beiordnung (und des Zeitpunkts ab dem bei der Bestimmung der billigen Gebühr Umstände zu berücksichtigen sind) festlegt. Diese Möglichkeit ist als Ausnahmetatbestand zu verstehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anmeldung von Mittelgebühren

Rz. 178 Meldet der Anwalt lediglich die Mittelgebühren zur Festsetzung an, so braucht er diese Bestimmung nicht zu begründen, weil sich die Übung herausgebildet hat, eine Vergütung in dieser Höhe als Normalfall anzusehen (vgl. § 47 Rdn 13). Will der Urkundsbeamte niedrigere Beträge festsetzen (siehe Rdn 179), muss er überprüfbar begründen, weshalb er eine normale Entlohnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtspfleger als Urkundsbeamter

Rz. 108 Aus § 26 i.V.m. § 21 RPflG ergibt sich, dass die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle für die Festsetzung nach § 55 unberührt bleibt. Häufig ist der Rechtspfleger daher zugleich Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, weshalb der Anwalt es in vielen Abrechnungsfällen regelmäßig mit demselben Sachbearbeiter zu tun hat, soweit das erstinstanzliche Gericht z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührensatz

Rz. 26 Die Angabe des Gebührensatzes ist nach dem Wortlaut des § 10 nicht zwingend vorgeschrieben. Die Angabe wird jedoch bei Satzrahmengebühren, wie z.B. bei VV 2100 oder VV 2300, zu verlangen sein.[20] Gibt der Anwalt bei Satzrahmengebühren nur den Endbetrag an, könnte anderenfalls der Auftraggeber anhand der Rechnung und dem Gesetz nicht überprüfen, ob der Gebührenbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verjährung

Rz. 51 Der Anspruch der Pauschvergütung verjährt in demselben Zeitraum, in dem auch die übrigen Vergütungsansprüche des Anwalts verjähren, also nach § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Pauschvergütung erstmals fällig geworden ist. Ob hier § 8 Abs. 2 zu berücksichtigen ist, erscheint fraglich, da der Anwalt n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeiner Gegenstandswert

Rz. 2 § 23a differenziert für den Gegenstandswert nach einzelnen Verfahren über die Prozesskostenhilfe. Der Gegenstandswert bestimmt sich:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Betragsrahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie der Anwalt zu de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höchstbeträge

Rz. 27 Ein genereller Höchstbetrag ist – im Gegensatz zum Mindestbetrag – zwar nicht vorgesehen. Mittelbar ergibt er sich jedoch aus § 22 Abs. 2 sowie aus § 23 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG und § 30 Abs. 2 FamGKG. Danach kann der für die Gebühren maßgebende Gegenstandswert nicht über 30 Mio. EUR liegen. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Grenze um jeweils 30 Mio. EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 62 Probleme bei der Anrechnung können sich hier vor allem dann ergeben, wenn unterschiedliche Gegenstände zugrunde liegen. Weitere Probleme ergeben sich bei Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Gesamtwert und umgekehrt. Geklärt ist dagegen zwischenzeitlich die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Im Einzelnen gilt Folgendes, wobei auf die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kosten einzustehen hat, kommt eine Entlastung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Form der Erklärung zu erhaltenen Zahlungen (Abs. 5 S. 2–4)

Rz. 36 Fehlt jegliche Unterschrift unter dem Festsetzungsantrag, kann die Festsetzung nicht erfolgen. Zwar kann von einem Antrag auch dann ausgegangen werden, wenn feststeht, dass es sich bei dem Antrag nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern von dem zweifelsfrei erkennbaren Absender die Antragstellung gewollt ist. Die gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 erforderliche Erklärung zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Übergangsanspruch bei Geltendmachung der Umsatzsteuer bei der Partei

Rz. 212 Wird die Umsatzsteuer bei der eigenen Partei geltend gemacht, darf das aber nicht zum Anlass genommen werden, auch bei der Ermittlung des Übergangsanspruchs gem. § 59 im Kostenfestsetzungsverfahren nur die aus der Staatskasse gezahlte Netto-Grundvergütung zu berücksichtigen, weil die Landeskasse den Erstattungsanspruch der Partei bzw. des beigeordneten Rechtsanwalts ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / B. Der Unterbevollmächtigte

Rz. 10 Vielfach wird der Terminsvertreter als Unterbevollmächtigter bezeichnet. Dies ist nicht ohne Weiteres zutreffend. Sicherlich kann der Terminsvertreter Unterbevollmächtigter sein, nämlich dann, wenn er vom Prozessbevollmächtigten kraft seiner Prozessvollmacht (§§ 80, 81 ZPO) beauftragt worden ist; zwingend ist dies jedoch nicht. Der Terminsvertreter kann auch unmittelb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Personenbezogene Beiordnung

Rz. 49 Die Beiordnung des Anwalts ist allerdings ebenso wie die Bewilligung zugunsten der Partei personenbezogen, weshalb auch sie mit dem Tod endet. Nach herkömmlicher Übung der Gerichte wird jeweils nur ein bestimmter Anwalt beigeordnet, so dass es einer erneuten Beiordnung bedarf, wenn dieser verstirbt.[71] Gleiches gilt, wenn die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO aufgehob...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebühren im zweiten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 19 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann es dann zu einem zweiten Rechtszug kommen, wenn die Parteien durch Schiedsabrede oder Schiedsklausel eine zweite Instanz vereinbart haben. Rz. 20 Im zweiten Rechtszug sind ausgehend von dem Verweis auf VV Teil 3 Abschnitt 2 die VV 3200, 3201, 3202 anwendbar. Im zweiten Rechtszug kann der Anwalt dann zunächst eine Verfahrensgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlungserklärung und Aufforderung zur Geltendmachung

Rz. 13 Da der Anspruch auf weitere Vergütung der Höhe nach durch den tatsächlichen Restbestand des zivilrechtlichen Vergütungsanspruchs begrenzt wird, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Rahmen des Festsetzungsverfahrens nach § 55 darauf angewiesen, über den aktuellen Stand der Restforderung informiert zu werden. Dem tragen die Erklärungspflicht des Anwalts nach § 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beigeordnete/Bestellte Rechtsanwälte, Beratungshilfe

Rz. 9 § 55 gilt für alle gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte (vgl. hierzu auch die Erl. zu § 1 Abs. 1) sowie den Beratungshilfeanwalt (vgl. dazu § 45). Unerheblich ist, in welcher Gerichtsbarkeit oder nach welcher Verfahrensordnung der Anwalt beigeordnet oder bestellt wurde. Auch der im Bußgeldverfahren von der Verwaltungsbehörde bestellte Rechtsanwalt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verjährung, §§ 194 ff. BGB

Rz. 108 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 2 stellt darüber hinaus klar, dass die Abrechnung auf den Ablauf der Verjährung keinen Einfluss hat. Auch dann, wenn der Anwalt nicht abrechnet, beginnt also die Verjährung zu laufen. Es kann daher vorkommen, dass die Vergütung des Anwalts verjährt ist, bevor sie jemals einforderbar war. Beispiel: Der Auftrag war am 22.11.2017 erledigt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Problemaufriss

Rz. 132 Die Reichweite des bisherigen § 87 S. 2 BRAGO war im Einzelnen umstritten. Dieser Streit setzt sich in Nr. 10, 1. Hs. fort. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Hemmung der Verjährung der Wahlvergütung des PKH- oder VKH-Anwalts

Rz. 150 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, so kann er den Auftraggeber für die Dauer der Bewilligung wegen seiner Wahlanwaltsvergütung nicht in Anspruch nehmen (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Dies ist erst nach Aufhebung der Bewilligung und Beiordnung möglich. Daher ist die Verjährung der Wahlanwaltsvergütung gegen den Auftraggeber gemäß ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zulassungszwang

Rz. 106 Der Wortlaut des Abs. 3 S. 2 verleitet zu der Annahme, die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung stehe im Ermessen des Erstgerichts. Es ist nicht davon die Rede, dass dieses die Beschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zulassen muss. Hierbei handelt es sich jedoch ersichtlich um eine versehentliche Auslassung des Gesetzgebers. Der Zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 108 Ein weiteres Vorschussrecht in der Form des Entnahmerechts ergibt sich in Zwangsvollstreckungssachen. Hier können nach § 788 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ZPO die Kosten der Vollstreckung zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden. Geschieht dies, so darf der Anwalt seine beigetriebene Vergütung entnehmen und vereinnahmen. Auch hier wird zum Teil angenommen, das Entna...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Art und Höhe der Vergütung

Rz. 63 Die vergütungsrechtliche Freigabe der gutachtlichen Tätigkeit führt nunmehr dazu, dass der Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber nach Abs. 1 S. 1 die Höhe seiner Gebühren frei vereinbaren kann. Vorbehaltlich der allgemeinen zivilrechtlichen Schranken der §§ 134, 138 BGB sind die Parteien bei der Vereinbarung der Gebührenhöhe frei; sie unterliegt dem Grundsatz der Priva...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Weiteres Verfahren vor dem Prozessgericht

Rz. 148 Nach Eingang des Gutachtens muss dieses beiden Parteien zur Kenntnis gebracht werden. Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs muss für beide Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme bestehen. Sodann muss mündlich oder schriftlich verhandelt werden. Rz. 149 Auf der Basis des Gutachtens hat das Gericht dann seine Entscheidung zu treffen. Das Gericht ist an das Gutachten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 20 Nach § 23 Abs. 3 S. 2 ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in bestimmten Fällen nach billigem Ermessen zu bestimmen. Für diese Bestimmung ist Abs. 1 nicht anwendbar, da es nicht um die Bestimmung der Gebührenhöhe geht und das Bestimmungsrecht nicht beim Anwalt liegt. Dies folgt zum einen aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1, der von der "Gebühr" spricht, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren nach Art. 19 der VO (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen

Rz. 75 Wird die Nachprüfung einer Unterhaltsentscheidung, die in einem anderen Staat ergangen ist, beantragt, zählt dies mit zum vorangegangenen Unterhaltsverfahren, sofern der Anwalt dort bereits beauftragt gewesen ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 6 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Antrag nach § 33

Rz. 6 Die Wertfestsetzung nach § 31 ist gemäß § 33 Abs. 1 gesondert zu beantragen, weil sie auf die Gerichtsgebühren keinerlei Auswirkungen hat, vielmehr nur für den Anwalt maßgeblich ist, der einen oder mehrere, aber nicht alle Antragsteller im Verfahren nach dem SpruchG vertritt.[3] Eine Wertfestsetzung nach § 31 von Amts wegen ist nicht zulässig. Mit Einwendungen gegen di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Wertfestsetzung

Rz. 30 Der Gegenstandswert der Zahlungsvereinbarung wird i.d.R. vom Anwalt selbst ermittelt werden müssen. Rz. 31 Soweit man auch die Kosten einer Zahlungsvereinbarung nach § 788 ZPO als festsetzungsfähig ansieht, würde die Wertannahme des Anwalts inzidenter im Festsetzungsverfahren nach § 788 ZPO überprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Einigungsgebühr in einem Vergütungs- ...mehr