Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Form

Rz. 29 Eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 RVG bedarf nach § 3a Abs. 1 RVG der Textform. Während nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. das Formerfordernis für die Vereinbarung nur dann bestand, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wurde, ist der Anwendungsbereich nun weiter und erfasst alle Vergütungsvereinbarungen. Das generelle Textformerfordernis soll nach dem ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Höhe

Rz. 42 Die Höhe der Vorschussforderung richtet sich nach den entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung des Mandats. Insofern ist eine Prognose über den voraussichtlichen Verlauf des Mandats erforderlich. Rz. 43 Beispiel Fahrer F beauftragt A mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrs...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Angelegenheit

Rz. 92 Die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG erhält der Anwalt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 RVG in jeder Angelegenheit gesondert. Ob eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt oder es mehrere sind, richtet sich bei einer außergerichtlichen Tätigkeit danach, obmehr

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AGS 01/2021, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Ergebnis wird der Entscheidung des BAG zuzustimmen sein. Das BAG hat sich jedoch – ebenso wenig wie zuvor das LAG Rheinland-Pfalz – zu einigen entscheidungserheblichen Fragen nicht geäußert. Außerdem soll hier auf weitere Probleme eingegangen werden, die sich hier stellen. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Arrestklägerin Die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 4. Auslagen

Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[6] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. S. auch Reisekosten.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / j) Gnadensachen

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abfindungsvereinbarung

Rz. 152 Schließen die Unfallbeteiligten eine Abfindungsvereinbarung, so handelt es sich dabei um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG, weil nicht nur der Streit über bestehende Schadenspositionen beseitigt werden soll, sondern auch die Ungewissheit über zukünftige Ansprüche aus dem betreffenden Unfallgeschehen.[123] Auch wenn der Haftpflichtversicherer einen Teil des S...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IX. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 64 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

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FoVo 01/2021, Keine Notwend... / 2 II. Aus der Entscheidung

Unzulässige Rechtsbeschwerde Die Rechtsbeschwerde ist ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nicht zulässig, weil bereits die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde nicht statthaft war, da der erforderliche Beschwerdewert nicht erreicht ist. Gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegege...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 6. Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverf...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 9 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich zunächst nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG). Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung hat.[5] Rz. 1...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 267 Vorbem. 1: Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LVI. Verweisung

Rz. 168 Durch eine Verweisung entsteht grundsätzlich keine neue Angelegenheit (§ 20 S. 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht fortgilt. Eine Ausnahme greift nur dann, wenn nach § 20 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit beginnt. Dann richtet sich das Verfahren nach Verweisung nach neuem Recht, wenn die Verweisung nach dem Stichtag erfolgt ist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Allgemeine Gebühren

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Beratungsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 209 Die Beratungsgebühr der Nr. 2502 VV RVG für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ist von 70,00 EUR auf 77,00 EUR angehoben worden.mehr

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AGS 01/2021, In diesem Heft

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Anhebung sämtlicher Gebührenbeträge. Nicht nur die Wertgebühren der Tabellen § 13 und § 49 RVG werden angehoben, sondern auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Der Anwalt muss daher wissen, in ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die Anhebung der Gebührenbeträge

Rz. 133 Ebenso wie die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben worden sind, sind auch die Gebührenbeträge für den Pflichtanwalt bei Werten von über 4.000,00 EUR angehoben worden. Auch hier beläuft sich das Erhöhungsvolumen auf ca. 10 %.mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / a) Wertveränderungen

Rz. 64 Bei Erhöhung des Streitwertes durch Klageerweiterung nach der ersten mündlichen Verhandlung berechnet sich die zunächst entstandene Terminsgebühr nach erneuter Terminswahrnehmung nach dem Betrag, der sich aus dem erhöhten Gesamtbetrag des Streitwertes ergibt. Wird also eine Klage über 5.000 EUR nach mündlicher Verhandlung auf einen Betrag von 8.000 EUR erweitert und s...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Berufungsverfahren

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 1. Der Einwand der Erfüllung

Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[17] Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG,[18] wenn der Rechtsanwalt die Zahlung nicht von vor...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / ee) Gehörsrüge

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Vorwort

Pünktlich zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten, das vor allem Änderungen des RVG, aber auch weiterer Kostengesetze mit sich...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Entstehen der Gebühr

Rz. 204 Die Verfahrensgebühr fällt als volle Gebühr in Höhe von 1,3 an, sobald der Anwalt die Klage, den verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, einreicht. Endet der Auftrag vorzeitig, erhält er aufgrund seiner Beauftragung als Prozessbevollmächtigter gemäß Nr. 3101 Nr. 1 VV RV...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / gg) Verkehrsanwalt

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / e) Keine Auswirkung auf sog. "Kettenanrechnungen"

Rz. 68 Die neue Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG betrifft nur den Fall, dass mehrere Gebühren auf eine (einzige) Gebühr anzurechnen sind. Die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG hat dagegen keine Bedeutung für sog. Kettenanrechnungen, bei der eine Gebühr auf eine andere Gebühr angerechnet wird und diese dann wiederum auf eine dritte Gebühr. Hier bleibt es dabei, dass jede Geb...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / ii) Einzeltätigkeit

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / III. Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

Gem. § 195 BGB verjährt der aus §§ 675, 667 BGB herzuleitende Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses innerhalb von drei Jahren. Gem. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohn...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Terminsgebühr

Rz. 331 Der Anfall einer Terminsgebühr im Berufungsverfahren unterscheidet sich nicht von den Regelungen der ersten Instanz. Insoweit kann auf die Ausführungen unter B. III. (Rdn 252 ff.) verwiesen werden. Der Gebührensatz beträgt ebenfalls 1,2 (Nr. 3202 VV RVG), auch eine Reduzierung auf 0,5 in den Fällen der Nr. 3203 VV RVG kommt in Betracht.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Kein Vorsteuerabzug

Rz. 146 In der vormaligen Fassung verwies § 55 Abs. 5 S. 1 RVG pauschal auf § 104 Abs. 2 ZPO. Damit war auch § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO erfasst. Formal gesehen wurde damit auch die Regelung in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO für entsprechend anwendbar erklärt, wonach zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers genügt, dass er diese Beträge nicht als Vorst...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLI. Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 133 Wird anlässlich eines Verbundverfahrens vor Gericht eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, gilt für die Einigungs- und Differenzgebühren das Recht, das auch für das → Verbundverfahren gilt. Es handelt sich insoweit nicht um eine gesonderte Angelegenheit (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG). Auf die frühere gegenteilige Rechtsprechung[29] kann nicht mehr zurückgegriff...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 27 Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO darf der Anwalt Gebühren, welche die gesetzliche Vergütung unterschreiten, weder vereinbaren noch nach Abschluss des Mandates in Rechnung stellen. Da es sich um ein standesrechtliches Verbot handelt, haben Verstöße allerdings keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung. Rz. 28 Das Verbot der Gebührenunterschreitung gilt...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / X. Auslagen

Rz. 68 Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[10] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Siehe auch → Reisekosten.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIX. Umsatzsteuer

Rz. 152 Auch wenn es sich bei der Umsatzsteuer um einen Auslagentatbestand handelt (siehe Nr. 7008 VV RVG), ist die Übergangsvorschrift des § 60 RVG hierauf nicht anwendbar. Vielmehr muss der Anwalt diejenige Umsatzsteuer abführen, die tatsächlich bei ihm anfällt und von ihm an das Finanzamt abzuführen ist (siehe § 7).mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / II. Kostenfestsetzungsverfahren ist auszusetzen

Werde in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG vom Antragsgegner eingewandt, dass der vom Anwalt angesetzte Wert unzutreffend sei, liege darin konkludent der Antrag, dass der Gegenstandswert gerichtlich festgesetzt werden soll. Für die Festsetzung des Gegenstandswerts sei aber nicht der Rechtspfleger zuständig, sondern der erkennende Richter. Daher sei in einem...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / k) Kontaktperson

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XVIII. Einstweilige Anordnungen

Rz. 80 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (siehe → Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abä...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Derselbe Prozessbevollmächtigte

Rz. 279 Wurde bei getrennt anhängig gemachten Verfahren vor der Verbindung nur in einem ­Verfahren verhandelt, nach Verbindung jedoch über den gesamten Streitgegenstand, fällt außer der durch die frühere Verhandlung bereits verdienten Terminsgebühr für die Verhandlung nach der Verbindung eine Terminsgebühr aus dem Gesamtwert an, allerdings ­in dem Verhältnis gekürzt, das dem...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine inhaltliche Änderung

Rz. 2 In § 12 RVG ist lediglich die Überschrift geändert worden. Das Wort "für" ist durch das Wort "über" ersetzt worden. Es handelt sich um eine bloße redaktionelle Klarstellung ohne inhaltliche Bedeutung.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 237 Auch hier wurden die Betragsrahmen nach Mindest- und Höchstbetrag erhöht. Die Festbeträge für den beigeordneten Anwalt wurden ebenfalls erhöht. Rz. 238 Faktisch hat sich auch hier die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG erhöht, da diese auf die Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neu...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Schwellengebühr

Rz. 205 Angehoben worden ist auch die Schwellengebühr der Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG von 300,00 EUR auf 359,00 EUR.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 245 Auch hier wurden die Gebührenbeträge nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. Auch die Festgebühren für den Anwalt wurden angehoben. Auch hier erhöht sich faktisch die Zusätzliche Gebühr der Nr. 6216 VV RVG.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / ff) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 212 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV RVG) ist in allen Fällen von 150,00 EUR auf 165,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXVIII. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 95 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / g) Einzeltätigkeiten

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / b) Erledigung in der Hauptsache

Rz. 67 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien reduziert sich der Gegenstandswert erst, wenn die letzte der beiden Erklärungen dem Gericht vorliegt, denn erst dann ist die Erledigungserklärung wirksam. Rz. 68 Erfolgt die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung, entsteht daher eine volle Terminsgebühr nach dem Wer...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / dd) Revisionsverfahren

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