Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Einbringungsgeborene Anteile aus Alteinbringungen originär nicht sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 24 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die "Fälle einer Sacheinlage", auf die im Klammerzusatz in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG Bezug genommen wird ("§ 20 Abs 2 S 2"), sind nur Einbringungsvorgänge unter Anwendung des UmwStG idF ab SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG). Folglich können nur solche einbringungsbedingt erworbenen Anteile zum sachlichen Anwendungsbereich des § 22 UmwStG rechnen, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten beim Einbringenden

Tz. 81 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Einbringungsgewinn II (s Tz 78) gilt (in dieser Höhe und unabhängig von einer St-Entrichtung) als nachträgliche AK der erhaltenen Anteile für den Einbringenden oder dessen Rechtsnachfolger (s § 22 Abs 2 S 4 UmwStG; s Milatz/Weber, DB 2022, 757; im Übrigen s Tz 61). Zur Kritik hinsichtlich der AK-Kürzung iHd Einbringungskosten s Tz 65 aE....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.5 Verhältnis zu § 21 UmwStG 1995 (alt-einbringungsgeborene Anteile)

Rz. 78 Gem. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG 1995 waren einbringungsgeborene Anteile gegeben, wenn diese durch Sacheinlage (§ 20 Abs. 1, § 23 Abs. 1 bis Abs. 4 UmwStG 1995) unter dem Teilwert erworben wurden. Nach der Reform des UmwStG 2006 werden nämliche Anteile auch als alt-einbringungsgeborene Anteile bezeichnet. Auch für solche Anteile gilt der grundsätzliche Vorrang des UmwStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s Schr des BMF v 04.09.2007, BStBl I 2007, 698 unter Nr 2, ebenso ab 01.01.2012 s UmwSt-Erl 2011 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzurat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bei fehlendem Nachweis

Tz. 92 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Legt der Nachw-Verpflichtete (s Tz 89 und s Tz 98a) bis zum 31.05. eines Jahres (s Tz 91) den Nachw nicht dem (zuständigen) FA (s Tz 90) vor, "gelten die Anteile iSd des Abs 1 oder des Abs 2 an dem Tag, der dem Einbringungszeitpunkt folgt oder der in den Folgejahren diesem Kalendertag entspr, als veräußert" (s § 22 Abs 3 S 2 UmwStG). Hier sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die bisherige Besteuerungskonzeption der Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen mit Entstehung sog einbringungsgeborener Anteile (s Vor § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 6ff und s § 21 UmwStG [vor SEStEG]) wird durch die Systemänderung des §§ 20ff UmwStG idF ab SEStEG aufgegeben und auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Beste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 70a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine sperrfristschädliche Verfügung über die eingebrachten Anteile iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der Beteiligung durch die Übernehmerin. Dabei bedeutet (unmittelbare) Veräußerung die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 24.01.2018, BStB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) BFH-Rspr zur Beteiligung im Betriebsvermögen

Rn. 693 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die BFH-Rspr zu Beteiligungen an KapGes im BV (Bilanzierung)ist rein einzelfallbezogen. Mehrheitlich geht sie mehr oder weniger unreflektiert davon aus, dass alles, was seitens des Mutterunternehmens in die Tochter- KapGes "hineingesteckt" wird, auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren ist (zB BHF BFH/NV 1992, 15), woran sich dann die Frage ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Rechtsfolgen der "Mitverstrickung"

Tz. 111 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden stille Reserven von sperrfristverhafteten Anteilen (s Tz 109a) auf andere Anteile (des Einbringenden oder dritter Pers) "verlagert", gelten die bereicherten Anteile insoweit auch als "Anteile iSd Abs 1 oder 2" (s § 22 Abs 7 UmwStG). In § 22 Abs 7 UmwStG wird dieser Vorgang als "Mitverstrickung von Anteilen" bezeichnet. Hieraus folgt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Grundsätze der Versteuerung (Verfahrensrecht)

Tz. 79 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Sperrfristverhaftete Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG können durch stbegünstigten Anteilstausch oder durch Miteinbringung iR einer (Teil-)Betriebs-/MU-Anteilseinbringung zustande kommen. Ist für den Gewinn des eingebrachten (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges oder einer natürlichen Pers eine gesonderte Feststellung (s § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Umstrukturierungen außerhalb des UmwG

Tz. 124 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Wie bereits erwähnt (s Einf UmwStG Tz 8ff), ist die im UmwG enthaltene Aufzählung von Umwandlungsarten abschließend. Das wirtsch Ergebnis einer Umwandlung lässt sich in aller Regel aber auch durch außerhalb des UmwG geregelte umwandlungsähnliche Vorgänge erreichen, die auf einer Einzelrechtsnachfolge oder auf dem Prinzip der An- bzw Abwachsu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.4 Nachweis über die Buchwerteinbringung

Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Beweislast für die in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG genannten Bw-Einbringung liegt beim Einbringenden/AE (zust s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 352). Art und Umfang des Nachw sind im Ges nicht genannt. Der Einbringende muss Angaben machen oder Unterlagen vorlegen, die eine Prüfung der Einbringung gem den §§ 20, 21 UmwStG zum Bw ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.2 Sonderfall Ertragszuschuss

Tz. 805 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Ertragszuschuss kann als Sacheinlage oder als "schlichte" Geldzahlung erfolgen. Hr-lich kann ein Ertragszuschuss wahlweise als Leistung in die Kap-Rücklage (§ 272 Abs 4 HGB) oder erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 272 Abs 2 Nr 4 HGB) behandelt werden, wobei str ist, wie bei Zweifeln an der Zielsetzung der Zuschussgewäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Nachweisverpflichteter (persönlicher Bezug)

Tz. 89 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Pflicht, einen Nachw über die Zurechnung der maßgebenden Anteile zu erstatten, trifft pers für alle in § 22 Abs 3 UmwStG angesprochenen Fälle (nur) den "Einbringenden" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG: "Der Einbringende hat …"). Dies gilt sowohl "in den Fällen des Abs 1" (Betriebseinbringung gem § 20 UmwStG, s Tz 85ff) als auch "in den Fällen des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Erfasste Umwandlungsarten

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Sechste bis Achte Teil des UmwStG findet dem Grunde nach auf solche Umwandlungsvorgänge Anwendung, die gem § 1 Abs 1 UmwStG nicht schon unter den Zweiten bis Fünften Teil des UmwStG fallen. Das sind im Wes folgende Umwandlungskonstellationen: gem § 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1 un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Grundsätze

Tz. 54 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 1 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist löst objektiv (und unwiderlegbar) einen nachträglichen Einbringungsgewinn im VZ des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 iVm Abs 6 UmwStG) aus (s Tz 1–1a). Dieser nachträgliche Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Tatbestand und erstmalige Anwendung

Tz. 117 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus der Rechtsfolge des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG, dass es nämlich (nur) um die Anwendung des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG als Folgewirkung des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU geht, ergibt sich der Tatbestand der Vorschrift. Der Regelungsbereich umfasst nämlich bereits erfolgte Einbringungen nach den §§ 20, 21 o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gewerbesteuer

Tz. 67 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gehörten die veräußerten Anteile aus einer Sacheinlage iSd § 20 UmwStG zum BV des Gew einer natürlichen Pers, stellt sich die Frage der GewSt-Pflicht des VG. Der sich nach den estlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergebende VG gehört grds zum Gewerbeertrag gem § 7 S 1 GewStG, wenn dieser nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Regelungsinhalt

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG ist, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.1 Ausscheiden aus dem persönlichen Regelungsbereich

Tz. 49b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird auch ohne Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG ausgelöst, wenn nach dem stlichen Übertragungsstichtag (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG entweder für den Einbringenden (oder dessen Rechtsnachfolger, s Tz 50e, oder bei Dritten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.1 Sperrfristverletzende Veräußerung und unschädliche Anteilseinbringung zum Buchwert

Tz. 41 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG gelten die S 1–5 entspr, wenn die maßgebenden Anteile "entgeltlich übertragen" werden (s § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 1 UmwStG). Zum Verhältnis des "Ersatztatbestands" der "entgeltlichen Übertragung" als inhaltliche Umschreibung des Veräußerungsbegriffs zum Grundtatbestand der (gleichbedeutenden) Anteilsveräußerung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Gen (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Pers (dazu s Tz 50f) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, der eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.3 Keine Einbringung mit sonstigen Gegenleistung über den gesetzlichen Wertgrenzen

Tz. 41d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen bei einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG steht einer Bw-Fortführung nicht entgegen, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden. Ist demnach der Erwerb dieser Zusatzleistungen für die Bw-Einbringung unschädlich, stellt der Vorgang auch keine sperrfristverletzende Anteilsveräußerung i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Gesetzes erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten auf die erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Einbringungsgewinn I als zusätzliche AK Die nachträgliche Versteuerung eines Einbringungsgewinns I hat eine Erhöhung der AK der erhaltenen Anteile zur Folge (s § 22 Abs 1 S 4 UmwStG: "nachträgliche AK") um so eine Doppelbesteuerung der eingebrachten stillen Reserven zu vermeiden (die AK-Fiktion des § 20 Abs 3 S 1 UmwStG bezieht sich ausdrückl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft, StBp 1999, 322; Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen in das Sonder-BV eines Mitunternehmers derselben PersGes, StBp 2000, 17; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129; Mitsch/Grüter, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller, Die steuerliche Bewertung von Sacheinlagen, StuB 2002, 163; Reiss, Einbringung von WG des PV in das BV einer Mitunternehmerschaft, DB 2005, 358; Adam, Einlage, Tausch und tauschähnlicher Vorgang im Zivilrecht und im Steuerrecht, 2005; Levedag, Anmerkung zum Urt des BFH v 29.07.2015, IV R 15/14 – Zur Frage der Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew vor (s § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 4.4 Weniger Formalien

Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft unterliegen bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages – vor allem wegen der fehlenden unbeschränkten Haftung der Gesellschafter – engen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Kapitalaufbringung und -erhaltung. Dies ist bei der GmbH & Co KG anders. So unterliegt die Einlage der Kommanditisten keiner gesetzlichen M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern / 4 Auflösung von latenten Steuern

In der Bilanz ausgewiesene latente Steuern sind aufzulösen, sobald die Steuerbelastung oder Steuerentlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist.[1] Hiervon sind auch die Fälle erfasst, in denen mit einer Steuerbelastung oder Steuerentlastung in einer anderen als der ursprünglich ermittelten Höhe zu rechnen ist. Bei aufgrund der ergebnisneutralen Erfassung von z....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein Einbringungsgewinn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz / 3.2 Einbringungsfälle nach § 24 UmwStG

Ein Anwendungsbereich für Ergänzungsbilanzen ergibt sich auch bei Einbringungsvorgängen, z. B. bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen (betriebliche Sachgesamtheit), gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG. Ein Anlass für die Erstellung einer Ergänzungsbilanz ist z. B. auch der Eintritt eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Selbstlosigkeit

Rz. 59 Eine Körperschaft handelt nach § 55 AO selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (z. B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, für die Körperschaft selbst oder zugunsten ihrer Mitglieder) verfolgt werden. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder oder Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sacheinlage

Rn. 278b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sacheinlagen umfassen alle Zuführungen von WG, die nicht in liquiden Mitteln bestehen, dh nicht Bareinlagen (s Rn 278a) sind. Einlagefähig sind abnutzbare sowie nicht abnutzbare materielle WG (wie insb Grundstücke, Maschinen, Kfz) ebenso wie immaterielle WG (Bsp Patente, Markenrechte, kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts einer natürl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr