Fachbeiträge & Kommentare zu Schichtarbeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Zuschläge, die vom Arbeitgeber wegen der Besonderheit der ausgeübten Tätigkeit zusätzlich zum üblichen Arbeitslohn gezahlt werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (z. B. Erschwerniszulagen). Ebenso lohnsteuerpflichtig sind Lohnzuschläge für Überstunden und Zuschläge nach dem Familienstand, z. B. im öffentlichen Dienst. Unabhängig von der Bezeichnung bestimmt sich d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Muster: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft

aa) Allgemeines Rz. 254 Dienst- und Schichtplangestaltungen finden sich in den verschiedensten Branchen: im Gesundheitswesen, in Produktionsbetrieben, im Dienstleistungsbereich. Im Rahmen der Gestaltung ist entscheidend, welche Schichten geleistet werden müssen, wie deren Festlegung erfolgt und wie die Mitarbeiter im Schichtsystem den konkreten Schichten zugewiesen werden sol...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Rz. 255 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.33: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/ Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[809] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Dienst...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Antrag auf Einrichtung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG

Rz. 473 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.36: Antrag auf Einrichtung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle gemäß § 100 ArbGG In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn _______________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Schichtdienst/Schichten

Rz. 259 Bei der Festlegung der Anzahl der Schichten und deren Lage sind die betrieblichen Notwendigkeiten ausschlaggebend. Dabei sind eine Vielzahl von Gestaltungen denkbar, die einen flexiblen Einsatz, variable Produktionszeiten, Ausnutzen der Maschinenlaufzeiten einerseits und Berücksichtigung der Freizeitinteressen der Arbeitnehmer und Vorhersehbarkeit ihres Arbeitseinsat...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift

Rz. 256 Der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt der "gesamte Komplex der Schichtarbeit",[830] insbesondere auch die Abgrenzung des im Schichtdienst arbeitenden Personenkreises, die zeitliche Lage der Schichten und damit der Schichtdauer sowie die Aufstellung der Dienstpläne einschließlich der konkreten Zuordnung der Mitarbeiter zu den einz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 254 Dienst- und Schichtplangestaltungen finden sich in den verschiedensten Branchen: im Gesundheitswesen, in Produktionsbetrieben, im Dienstleistungsbereich. Im Rahmen der Gestaltung ist entscheidend, welche Schichten geleistet werden müssen, wie deren Festlegung erfolgt und wie die Mitarbeiter im Schichtsystem den konkreten Schichten zugewiesen werden sollen. Da es sich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erläuterungen

(1) Überschrift Rz. 256 Der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt der "gesamte Komplex der Schichtarbeit",[830] insbesondere auch die Abgrenzung des im Schichtdienst arbeitenden Personenkreises, die zeitliche Lage der Schichten und damit der Schichtdauer sowie die Aufstellung der Dienstpläne einschließlich der konkreten Zuordnung der Mitarbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 257 Die Schichtplanfestlegung wird in der Regel nicht alle Bereiche eines Betriebes betreffen, sondern vor allem z.B. die Produktion in einem Produktionsbetrieb oder auch einzelne Stationen in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung. Die Definition des Geltungsbereichs ermöglicht es, für jeden Bereich die passenden Arbeitszeitregelungen (mit dem notwendigen Flexib...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeiterfassung

Rz. 264 Das BAG hat mit Beschl. v. 13.9.2022[843] im Anschluss an die Entscheidung des EuGH v. 14.5.2019[844] eine Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung für die dem ArbZG unterfallenden Mitarbeiter aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet. Danach bedarf es, anders als vom EuGH in seiner Entscheidung den Mitgliedstaaten aufgegeben hat, keiner entsprechenden gesetzliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, §§ 5, 6

Rz. 262 Die getroffenen Regelungen müssen sich bei Tarifbindung im Rahmen der tariflichen Vorgaben halten. Dies ist jeweils abzugleichen. Wesentlich dürfte hier sein, dass es sich sowohl bei Rufbereitschaft als auch bei Bereitschaftsdienst um (vergütungspflichtige) Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und des MiLoG [842] handelt, sodass die Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und den Ru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Härtefallklausel, § 12

Rz. 266 Die Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 6 Abs. 4 ArbZG. Denkbar ist die Aufnahme weiterer Härtefallregelungen. Zudem kann ein Verfahren aufgenommen werden, das regelt, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse ausgeht. Weiter sind etwaige zusätzliche tarifliche Vorgaben zu berücks...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 534 § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber nicht, die Lage der Arbeitszeit schriftlich niederzulegen oder in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:[1241] Der Arbeitsvertrag braucht also dazu keine Regelung zu enthalten.[1242] Besonderheiten gelten bei Schichtarbeit und der Arbeit auf Abruf. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber kraft seines Direktionsr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Besonderheiten bei Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit

Rz. 539 Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind Sonderfälle. Kommen Arbeiten zu solchen Zeiten in Betracht, sollte der Arbeitsvertrag ausdrücklich vorsehen, dass der Arbeitgeber dies im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen darf. Anderenfalls können derartige Anweisungen durchaus zweifelhaft sein.[1245] Zwar hat das BAG entschieden, dass es für die Anordnung von Sonn- und...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Ausbildungszeit

Rz. 13 Im Ausbildungsvertrag festzuhalten ist auch die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BBiG). Bei jugendlichen Auszubildenden unter 18 Jahren, die unter den Anwendungsbereich des JArbSchG fallen, darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Zu beachten sind in diesen Fällen auch die gesonderten Vorschriften des JArbSchG über Sc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Meinungsverschiedenheiten, § 11

Rz. 265 Zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten werden zwei Alternativen vorgeschlagen. Die erste Variante läuft bei fehlender Einigung auf eine Losentscheidung des ersten Falles und dann abwechselnde Entscheidung hinaus. Die Praxis zeigt, dass dies die Parteien letztlich zu einer vernünftigen Lösungsfindung zwingt. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer (klassisch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Abweichungen von Dienstplänen/Tausch von Schichten, § 9

Rz. 263 Für den krankheitsbedingten oder sonstigen Ausfall einzelner Mitarbeiter ist hier eine konkrete Ersetzungsregelung vorgesehen, die dem Arbeitgeber ein schnelles Handeln ohne erneute Durchführung der Beteiligung des Betriebsrats ermöglicht. Die Regelungen sind zulässig, da die konkret als Ersatz vorgesehenen Mitarbeiter dem Betriebsrat bereits mit der Dienstplanvorlag...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Formulierungsbeispiele

Rz. 1596 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.91: Vereinbarung des Arbeitsplatzes laut Arbeitsplatzbeschreibung Der Mitarbeiter wird am Standort _________________________ der Gesellschaft als _________________________ eingestellt. Die als Anlage beigefügte Arbeitsplatzbeschreibung ist fester Bestandteil des Arbeitsvertrages. Variante: Vereinbarung des A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Erstellung der (wöchentlichen/monatlichen/vierteljährlichen) Dienst-(Schicht-)pläne, Mitwirkung des Betriebsrats, § 4

Rz. 260 Nach der Rechtsprechung des BAG[837] sind "die Betriebsparteien frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen. Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach dies...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Missbrauch des Mitbestimmungsrechts/Koppelungsgeschäft

Rz. 188 Der Betriebsrat entscheidet nach freiem Ermessen, ob er einer Maßnahme zustimmt oder nicht. Er ist aus § 2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Diese verwehrt es ihm, seine Zustimmung von Zugeständnissen des Arbeitgebers abhängig zu machen, die er aufgrund seiner Mitbestimmung nicht erwirken kann.[580] Eine unzulässige R...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 5 Arbeitszeit/Nebentätigkeit

Der Geschäftsführer schuldet grundsätzlich seine volle Arbeitskraft, sofern nicht eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart wurde. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nimmt die Finanzverwaltung nicht selten eine verdeckte Gewinnausschüttung an, wenn Überstunden gesondert vergütet oder gar Überstundenzuschläge gezahlt werden.[5] Der Geschäftsführer ist...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.8 Arbeitszeit

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 NachwG a. F. war die vereinbarte Arbeitszeit im Nachweis anzugeben.[1] Maßgeblich war dabei die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers, also lediglich die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit. Ob diese mit der tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeitszeit übereinstimmt, ist für die...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / 2 Inhalt der Niederschrift

Der Mindestinhalt des Nachweises ist in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählt. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen und ... / 5 Best Practice in einem ausgezeichneten Konzern

Im Folgenden wird ein Programm der Firma Pilkington, einem der größten Hersteller von Glasprodukten für die Bau- und Fahrzeugbranche vorgestellt. Der Konzern beschäftigt weltweit 27.000 Mitarbeiter, davon rund 2.500 an mehreren Standorten in Deutschland und ca. 540 am Produktionsstandort Weiherhammer in der Oberpfalz. Pilkington wurde für das Projekt "Ganzheitliche Lösungen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5 Checkliste

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in das Arbeitsleben kann folgende Checkliste einbezogen werden:[1]mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.2 Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 1 und 2)

Wechselschichtarbeit ist nach der tarifvertraglichen Legaldefinition in Absatz 1 die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, i...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.9 Versorgungs- und entsorgungstypische Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 7 bis 9)

Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 zum TV-V sind die Absätze 7 bis 9 in den TV-V eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1. April 2008. Die von den Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2008 geforderte deutliche Anhebung der Zulagenbeträge für Wechselschicht- und Schichtarbeit hat zu langwierigen Auseinandersetzungen geführt, weil die VKA es nicht...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.8 Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 5 und 6)

Die Zulage für Wechselschicht- und Schichtarbeit unterscheidet sich von den vorstehenden Zuschlägen dadurch, dass er nicht als Prozentsatz des Entgelts, sondern als absoluter Euro-Betrag pro Monat bzw. pro Stunde gezahlt wird. Dies bedeutet auch, dass die Zulagen für Wechselschicht-/Schichtarbeit nicht in entsprechender Anwendung des Abs. 1 Satz 4 in Freizeit umgewandelt (fa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.4 Zusatzurlaub bei Schichtarbeit (Absatz 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist die bis zum 29. Februar 2012 geltende Fassung von Absatz 3 geändert worden. Die bisherige Fassung enthielt sowohl Regelungen zur Dauer des Erholungsurlaubs als auch Regelungen zum Zusatzurlaub. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und damit größerer Praxisfreundlichkeit sind die Regelungen zum Zusatzurlaub...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6.1.3 Wechselschicht-/Schichtarbeit (Absatz 8 Buchst. c)

Im Schichtsystem ist die Arbeitszeit in der Regel nicht gleichmäßig auf die Wochen verteilt, sondern es ergeben sich Verschiebungen, die sich im sog. "Schichtplanturnus" ausgleichen. Schichtplanturnus ist nach einem Urteil des BAG zu der insoweit korrespondierenden Regelung in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD der Zeitraum, für den ein Schichtplan im Vorhinein aufgestellt ist[1]. Ein...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.3 Berechnung der Arbeitszeit (Absatz 2)

Die in Absatz 1 bestimmte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist eine durchschnittliche Arbeitszeit. Das heißt, die 39 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden müssen nicht in jeder Woche erreicht werden, sondern stellen einen Mittelwert dar, der sich nach Absatz 2 Satz 1 im Durchschnitt von bis zu einem Jahr ergeben muss. Der Jahreszeitraum ist dabei grundsätzlich die Obergrenze, von...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.1 Vorbemerkungen

Die Definitionen von Sonderformen der Arbeit entsprechen weitgehend denen im BAT/-O bzw. BMT-G/-O. Veränderungen gab es bei der Definition der Wechselschicht- und der Schichtarbeit, der Nachtarbeit und der Überstunden für Arbeiter sowie im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. In § 7 TVöD wurden die Regelungen des TV-V weitgehend (bis auf eine abweichende Definitio...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.10 Dynamisierung der Zulagen (Absatz 10)

Absatz 10 regelt seit dem 1. Januar 2010 die Dynamisierung aller Wechselschicht- und Schichtzulagen. Sowohl die "kleine" (Absätze 5 und 6) als auch die "große" (Absätze 7 und 8) Zulage für ständige und nicht ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit verändert sich wie das Tabellenentgelt nach der Anlage 2. Die Entwicklung der einzelnen Beträge ist den vorstehenden Tabellen ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6.1 Abweichender Überstundenbegriff (Absatz 8)

Abweichend vom vorstehend beschriebenen Regelfall bestimmt Absatz 8 Ausnahmen für den Fall der Festlegung eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors (Buchst. a), der Anwendung einer täglichen Rahmenzeit (Buchst. b) und von Wechselschicht- und Schichtarbeit (Buchst. c). 9.6.1.1 Arbeitszeitkorridor (Absatz 8 Buchst. a) Im Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6) sind unter den o. g. Vorausse...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.1 Vorbemerkungen

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ("Erholungsurlaub") gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. § 14 regelt darüber hinaus auch den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch im TV-V sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das neben d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / Eingeschränkte Geltung (Absatz 8)

Wöchentlicher Arbeitszeitkorridor und tägliche Rahmenzeit können nur alternativ, nicht nebeneinander, vereinbart werden (Abs. 8). Dennoch ist damit nicht ausgeschlossen, in einem Betrieb sowohl den Arbeitszeitkorridor als auch die Rahmenzeit anzuwenden, da diese Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung nicht zwingend betriebsweit zur Anwendung kommen müssen. Es kann folglich f...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.5 Behandlung von Mehrstunden (Absatz 2)

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 muss sich die Arbeitszeit im Durchschnitt eines Jahres ausgleichen, bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit kann hierfür nach § 8 Abs. 2 Satz 2 auch ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden. Sofern Arbeitsstunden, insbesondere Mehrstunden im Anwendungsbereich eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors bzw. einer täglichen Rahmenzeit, die nicht als Übe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.3 Geltungsbereich (Absatz 2)

In der Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto ist gemäß Absatz 2 zugleich festzulegen, ob dieses im ganzen Betrieb oder lediglich in Teilen davon eingerichtet wird (Satz 1). In letzterem Fall erfassen die Regelungen über ein Arbeitszeitkonto alle Arbeitnehmer der Betriebsteile, für die es errichtet wird (Satz 2). Bei den Betriebsteilen muss es sich um organisatorisch abgrenz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr