Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.12.1 Alte Rechtslage

Nach bisheriger Rechtslage bestehen im Fall der Anfechtungsklage 2 Besonderheiten hinsichtlich des Verhältnisses der Anfechtungs- zur Nichtigkeitsklage: Das Gericht trifft nach § 46 Abs. 2 WEG a. F. eine Hinweispflicht, wenn der Anfechtungskläger erkennbar eine Tatsache übersehen hat, aus der sich ergibt, dass der Beschluss nichtig ist. Wird durch das Urteil eine Anfechtungskl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Betriebsrat

Rz. 31 Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sind die wichtigsten Organe der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer dagegen haben von wenigen Ausnahmen (vgl. §§ 81 ff. BetrVG) abgesehen keine Befugnisse im Rahmen des BetrVG, die sie selbst ausüben können. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden d...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 64 Benz, Der Anspruch Behinderter auf berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nach dem SGB, WzS 2005 S. 193. ders., Die Arbeitsassistenz – eine neue Leistung in der gesetzlichen Unfallversicherung für schwerbehinderte Versicherte, BG 2002 S. 528. ders., Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen Teilhabe am...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.15 Arbeitsassistenz (§ 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX)

Rz. 26 Die Leistungen nach § 49 Abs. 3 Nr. 1 und 7 SGB IX umfassen auch die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. Sie ergänzen den Anspruch schwerbehinderter Menschen gegenüber dem Integrationsamt. Als Arbeitsassistenz kommt z. B. für Blinde eine Vorlesekraft, für querschnittgelähmte Rollstuhlfah...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.4.3 Verbindung betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 35 § 51 Abs. 2 SGB IX wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 angefügt. Ziel ist es, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung stärker miteinander zu verzahnen, um möglichst viele behinderte Jugendliche, die sich in einer überbetrieblichen Berufsausbildung (hier insbesondere in Berufsbildungswerken)...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 4. Behördliche Zustimmungsverfahren und Kündigung

Rz. 22 In einigen Fällen bedarf die Kündigung der Zustimmung einer behördlichen Stelle, so nach §§ 85 ff. SGB IX des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten, oder der Zulässigkeitserklärung, so nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG bei Kündigung während der Elternzeit oder nach § 9 Abs. 3 S. 1 MuSchG bei Kündigungen während der Schwangerschaft. Rz. 23 Wird der Anwalt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.3 Leistungsrechtliche Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Rz. 16 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung von Rentenansprüchen wie folgt anspruchsbegründend aus: bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren gemäß § 51 Abs. 3 für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, § 236) sowie auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen (...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit soll in der Regel sowohl die Voraussetzungen für einen kunden- und bedarfsgerechten Einsatz der Arbeitszeit schaffen als auch den Interessen der Arbeitnehmer zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und außerberuflichen Verpflichtungen entgegenkommen. Strategien der betrieblichen Arbeitszeitflexibilisierung zielen dabei vor...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3.1 Regelung bei Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens

Vor dem Hintergrund, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens und nicht das Halten eines Fahrzeugs besteuert wird, kommen folgen fahrzeugbezogene oder persönliche Steuerbefreiungen bei zugeteilten Oldtimer-Kennzeichen nicht in Betracht: § 3 KraftStG – Ausnahmen von der Besteuerung § 3a KraftStG – Vergünstigungen für Schwerbehinderte § 3b Kraft...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3.2 Abwägung zu einzelnen Vergünstigungen

Ausnahmen von der Besteuerung – § 3 KraftStG Soweit ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Fahrzeugart oder das Halten von Fahrzeugen durch bestimmte Halter in vollem Umfang nach einer der Vorschriften des § 3 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, besteht aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit, für dieses Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen na...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.5 Freistellung von Vertrauensleuten der Schwerbehinderten

Die Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sind nach § 179 Abs. 4 SGB IX wie Betriebsräte für ihre Arbeit und für erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Für eine Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben Vertrauensleute einen Anspruch auf ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.3 Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung, Religion/­Weltanschauung und sexueller Orientierung sowie wegen des ­Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG erfasst neben dem Alter [1] auch die Merkmale Behinderung, Religion oder Weltanschauung sowie die sexuelle Ausrichtung. Für diese verbotenen Differenzierungskriterien fehlt es an Definitionen. Der Schutz der sexuellen Ausrichtung wurde erforderlich, weil der EuGH dies nicht unter das Merkmal Geschlecht eingeordnet hat.[2] Zur Diskriminierung von Mens...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 3 Wiedereingliederung

Das Entgeltfortzahlungsrecht kennt nur völlige Arbeitsfähigkeit oder völlige Arbeitsunfähigkeit. Zwischenschritte sind ausgeschlossen. In verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs finden sich allerdings mittlerweile Regelungen zur Wiedereingliederung (ehemals) erkrankter Arbeitnehmer. § 74 SGB V (Krankenversicherung) regelt die Möglichkeiten des Arztes, in die Krankschreib...mehr

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Anhang 9: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB IX

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) v. 23.12.2016, BGBl. I, 3234 BGBl. III 860–9-3 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 965mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.4 Bestandsschutz

Rz. 6 Die Regelung in Abs. 4 gewährleistet Altersrentenbeziehern einen Bestandsschutz. Die Vorschrift stellt sicher, dass Altersrenten an schwerbehinderte Menschen, Berufsunfähige und Erwerbsunfähige, auf die am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, weiterhin unbeschadet der Rechtsänderung in § 37 Abs. 1 Nr. 1 auf Dauer geleistet werden (BT-Drs. 13/8011 S. 190). Insoweit ist dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 3 Buchst. c AO (Anhang 1b) gibt vor, dass als Zweckbetriebe auch Inklusionsbetriebe (bis 2018: Integrationsbetriebe) i. S. d. § 132 SGB IX gelten, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen sind. Die Zweckbetriebszuordnung erfolgt angeknüpft an die sozialrechtlichen Bestimmungen zuzüglich ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ein, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeitfalle" e...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX

Rz. 6 In § 49 SGB IX sind allgemein alle Leistung der Rehabilitationsträger benannt. Einer näheren Betrachtung bedarf es insbesondere der Teilnahmekosten nach § 49 Abs. 7 Nr. 1, 2 SGB IX sowie der spezifischen sonstigen Hilfen des § 49 Abs. 8 SGB IX, die eine Leistung oder Maßnahme der besonderen Leistung zusätzlich ergänzen. Es handelt sich regelmäßig um Pflichtleistungen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / I. Grundstruktur des Behindertentestaments

Rz. 1 In Deutschland leben 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen.[1] Es ist daher naheliegend, dass Erblasser behinderter Abkömmlinge diese im Falle des eigenen Todes vor dem Zugriff des Staates schützen möchten. Sie inkludieren daher in ihren letztwilligen Verfügungen Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind. Ziel ist es, dass der Abkömmling die volle staatliche Unterstüt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.1 Ausweis

Rz. 7 Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung sind durch Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Abs. 5 nachzuweisen. Die Gestaltung der Ausweise und die jeweilige Kennzeichnung sind in der Ausweisverordnung geregelt. Rz. 8 Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffe...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpass...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.4 Verwaltungsbehörde

Rz. 22 Die Wertmarke und das Beiblatt zum Ausweis werden auf Antrag vom örtlich zuständigen Versorgungsamt ausgegeben (Abs. 5 Satz 2). An dieses ist auch die Wertmarke in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 und 2 zurückzugeben. Schwerbehinderte Menschen, die an Stelle der unentgeltlichen Beförderung die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, erhalten das Beiblatt ...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.3 Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson (Abs. 6)

Rz. 24 Unentgeltlich zu befördern sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, wenn die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind (§ 229 Abs. 2) und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist. Der Nachweis ist in dem Ausweis ...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1.2 Hilflos

Rz. 4 Welche schwerbehinderten Menschen hilflos sind, bestimmt § 228 ebenfalls nicht selbst. Maßgeblich ist der im Einkommensteuergesetz geregelte Begriff (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Schwerbehinderten-Ausweisverordnung in der durch Art. 56 SGB IX geänderten Fassung: "... wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos i. S. d. § 33b EStG oder entsprechender Vorschriften ist"). Rz. 5 Hilf...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2 Wertmarke

Rz. 9 Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung in Zügen des Nahverkehrs ist weiterhin, dass der Ausweis mit einer Wertmarke versehen ist (Abs. 1 Satz 2). Diese Wertmarke wird durch das für die Ausstellung der Ausweise zuständige Versorgungsamt auf Antrag des schwerbehinderten Menschen mit einem Beiblatt ausgegeben, das nur mit dem Ausweis gültig ist (§ 3 a Abs. 1 und...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2.4 Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen

Rz. 7 Mit Art. 13c des Teilhabestärkungsgesetzes ist mit Inkrafttreten zum 1.1.2022 auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geändert worden. Durch die Änderung in § 14 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV wird geregelt, dass die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch die Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern umfassen. Die Integration...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden auch schwerbehinderte Menschen, die auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt sind, also auf Stellen, die nicht als Arbeitsplätze gelten und demzufolge bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze unberücksichtigt bleiben. Die Aufzählung ist abschließend,...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.4 Unentgeltlich zu befördernde Gegenstände

Rz. 26 Neben einer notwendigen Begleitperson sind im Nahverkehr und im Fernverkehr unentgeltlich zu befördern: Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl unter der Voraussetzung, dass die Beschaffenheit des Verkehrsmittels eine solche Beförderung zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein (Blinden-)Führhund. Auch diese kostenfreie Beförderung ist davon unabhängig...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.3 Begleitung bei der betrieblichen Berufsausbildung

Rz. 11b Die Begleitung schwerbehinderter Jugendlicher bei der betrieblichen Berufsausbildung gehört ebenfalls zu den mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erweiterten Aufgaben der Integrationsfachdienste. Im Wettbewerb um einen Ausbildungsplatz sind behinderte und schwerbehinderte junge Menschen besonders benachteiligt. Mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.1.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen

Rz. 6 Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 4 sind solche, auf denen Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem SGB III beschäftigt sind. Die Regelung, schwerbehinderte Teilnehmer an solchen Maßnahmen auf einen Pflichtarbeitsplatz anzurechnen, soll die Förderung schwerbehinderter Menschen in diesen Maßnahmen unterstützen. Träger von Arbeitsbe...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 waren zum 1.10.2000 im damaligen Schwerbehindertengesetz Intergrationsfachdienste als besondere arbeits- und berufsbegleitende Fachdienste bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen worden. Bereits...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) eingefügt worden. Sie dient dem Zweck, bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis die spezifischen Schutzinteressen schwerbehinderter Menschen zur Geltung zu bringen und eine mit dem Schutzzwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit der Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen.mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 beschreibt den Personenkreis schwerbehinderter Menschen (nicht Gleichgestellte, für diese finden die Vorschriften des Kap. 13 keine Anwendung), die infolge ihrer Behinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Im Einzelnen sind dies schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erh...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.4 Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift wird ein schwerbehinderter Arbeitgeber auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Diese Vorschrift gilt nur für natürliche Personen, nicht jedoch für Arbeitgeber, die juristische Personen oder Personengesamtheiten oder Personen, die Organe oder gesetzliche Vertreter juristischer Personen oder Personengesamtheiten sin...mehr

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Schell, SGB IX § 185a Einhe... / 2.1 Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Neben der Beratung und Unterstützung sollen die Einheitlichen Ansprechstellen Arbeitgeber auch proaktiv ansprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.3 Anrechnung von Werkstattbeschäftigten

Rz. 12 Der mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eingefügte Abs. 2a (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung Abs. 3) ermöglicht die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, der im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt wird, au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.1 Beschäftigte auf Arbeitsplätzen

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen, die auf Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Bei den Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 handelt es sich um solche, die bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze berücksichtigt werden. (§ 154 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1.2 Rückgabe (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 regeln die Rückerstattung von Teilbeträgen in den Fällen, in denen die für ein volles oder für ein halbes Jahr erworbene kostenpflichtige Wertmarke nicht für die volle Geltungsdauer ausgenutzt worden ist. Hierin kommt der Gedanke zum Ausdruck, den schwerbehinderten Menschen nur für die Dauer der Nutzung eines Anspruchs auf unentgeltliche Beförderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen zu Gunsten Dritter

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Aufwendungen zu Gunsten dritter Personen, zB Zahlung von Krankheitskosten, ist zu berücksichtigen, ob die betreffende Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Der Gedanke kehrt für Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 EStG wieder. Er gilt auch für Anwendun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Geschwister

Rn. 175 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Frage der sittlichen Verpflichtung spielt zwischen Familienangehörigen eine Rolle, die gegenseitig nicht gesetzlich unterhaltspflichtig sind, zB zwischen Geschwistern. Hier kann eine sittliche Verpflichtung nur angenommen werden, wenn es sich darum handelt, dem Familienangehörigen in einer akuten Notlage zu helfen (FG Bln EFG 2005, 44)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr