Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Sachverhalt – nicht ausermittelte Veranlagungszeiträume und Beweisverwertbarkeit

Rz. 689 [Autor/Stand] Im objektiven Sachverhalt treten regelmäßig die beiden Probleme der nicht ausermittelten Veranlagungszeiträume und der Beweisverwertbarkeit auf. Hinreichender Tatverdacht bzgl. einer Steuerhinterziehung kann nur bejaht werden, wenn die verkürzte Steuer nach Steuerart und Veranlagungszeitraum beziffert werden kann[2]. Ohne eine solche Feststellung ist ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anzeige

Rz. 846 [Autor/Stand] § 371 Abs. 4 AO erklärt ausdrücklich, dass die in § 153 AO vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erstatten ist. Ein Bezug auf die in § 153 AO zusätzlich geforderte Richtigstellung ("unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen") fehlt, so dass nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und dem gesetzgeberischen Zwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Personenkreis

Rz. 597 [Autor/Stand] Unstreitig können danach Vertreter sein die gesetzlichen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO [2]; die gewillkürten Vertreter, z.B. der Steuerberater[3] und Bevollmächtigte i.S.d. §§ 80, 81 AO [4]. Rz. 598 [Autor/Stand] Nach dem soeben skizzierten Sphärengedanken (s. Rz. 596) zählen hierzu aber auch Personen ohne Vertretungsmacht, die in den betrieblichen Machtbere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Definition Bekanntgabe

Rz. 423 [Autor/Stand] Der Sperrgrund stellt auf die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ab. Das noch im Rahmen des JStG 2010 vorgesehene Abstellen auf das Absenden der Prüfungsanordnung wurde hingegen nicht umgesetzt[2]. Die bloße Ankündigung der Prüfung sowie eine im Vorfeld erfolgende Terminabstimmung lösen keine Sperrwirkung aus. Rz. 424 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausnahmestellung

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist ein Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Der Staat kommt dem Steuerhinterzieher mit der Regelung des § 371 AO in einer Weise entgegen, die dem deutschen Strafrecht (von der Ausnahme des § 266a Abs. 6 StGB im Beitragsstrafrecht und § 261 Abs. 8 StGB bei der Geldwäsche abgesehen, dazu Rz. 828 f.) unbekannt ist: Er gewährt auch dann no...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rücktritt (§ 24 StGB)

Rz. 820 [Autor/Stand] Da eine Selbstanzeige gem. § 371 AO auch beim Versuch der Steuerhinterziehung strafbefreiend wirkt[2], stellt sich die Frage, ob daneben auch der allgemeine Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch gem. § 24 StGB Anwendung findet (dazu § 370 Rz. 731 ff.) oder ob § 371 AO als lex specialis § 24 StGB verdrängt. § 371 AO unterscheidet sich von § 24 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Jahreserklärungen

Rz. 673 [Autor/Stand] Wie bereits in Rz. 168 ff., ausgeführt wurde, ist die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen oder Jahressteuererklärungen als Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO zu werten. Fraglich ist dabei, ob die strafbefreiende Wirkung durch Tatentdeckung ausgeschlossen ist, weil wegen der Listenführung bei der FinB regelmäßig Kenntnis von der verspätete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Schätzungen und Haftungsbescheid

Rz. 677 [Autor/Stand] Aus dem Erlass von Schätzungs- und Haftungsbescheiden geht noch nicht hervor, dass der FinB eine Steuerverkürzung bekannt ist[2]. Beispiel 65 A gab für 1967 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Er ließ sich vielmehr schätzen und zahlte die geschätzten Beträge. Für 1967 setzte die FinB 3.120 DM Umsatzsteuer fest, während in Wirklichkeit 9.139 DM zu zahlen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Teilweise Wiedereinführung der Teilselbstanzeige zum 1.1.2015 (§ 371 Abs. 2a AO)

Rz. 205 [Autor/Stand] Durch den neuen § 371 Abs. 2a AO wurde mit Wirkung zum 1.1.2015 für den Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen die Rechtslage vor dem 3.5.2011 wiederhergestellt und die Teilselbstanzeige insoweit wieder zugelassen. Abweichend von dem Vollständigkeitsgebot nach § 371 Abs. 1 AO tritt bei Selbstanzeigen bzgl. Umsatzsteuervoranmeld...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtswidrige/nichtige Prüfungsanordnungen

Rz. 427 [Autor/Stand] Auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung dürfte es nach Ansicht des BGH[2] hingegen nicht ankommen (s. Rz. 508 f.). Ausreichend, aber auch erforderlich ist demnach allein eine wirksame Prüfungsanordnung (s. dazu auch Rz. 502 ff.). Selbst eine wirksame, aber rechtswidrige Prüfungsanordnung kann somit die Sperrwirkung auslösen [3]. Bei der Prüfungsanor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erfordernis der eigenen Wahrnehmung

Rz. 633 [Autor/Stand] Bereits vom Wortsinn her setzt der Begriff des "Entdeckens" mehr voraus als die bloße Verdachtsschöpfung[2]. Eine Tat kann i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO erst dann als entdeckt angesehen werden, wenn der Entdecker zumindest einen Teil des wirklichen Tatgeschehens oder der Tatfolgen unmittelbar selbst wahrgenommen hat [3]. Durch das Erfordernis der u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Analogieverbot

Rz. 55 [Autor/Stand] Aus der Rechtsnatur des § 371 AO als Strafaufhebungsgrund folgt, dass bei Auslegung und Anwendung der Vorschrift das aus Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB abzuleitende strafrechtliche Analogieverbot zu beachten ist[2]. Eine erweiternde Auslegung der negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Abs. 2 zu Lasten des Täters ist somit unzulässig[3].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeitpunkt der Tatentdeckung

Rz. 641 [Autor/Stand] In Übereinstimmung mit der bisherigen Rspr. des BGH liegt der Zeitpunkt der Tatentdeckung zeitlich hinter demjenigen der Einleitung des Strafverfahrens (vgl. § 397 AO), der lediglich Anfangsverdacht voraussetzt[2]. Da der BGH die Umschreibung der Tatentdeckung zuletzt der Definition des Anfangsverdachts stark angenähert hat (s. Rz. 638 ff.), bleibt unge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rücktritt vom unbeendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB)

Rz. 822 [Autor/Stand] Da der Versuch der Steuerhinterziehung regelmäßig mit Abgabe der Steuererklärung bei der FinB bzw. im Falle des Unterlassens mit dem Verstreichenlassen der steuerlichen Erklärungsfristen beendet ist (vgl. § 370 Rz. 735), kommt dem Rücktritt im Falle des unbeendeten Versuchs, der durch bloße freiwillige Aufgabe des weiteren Handelns möglich ist, keine ne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Konzern

Rz. 462 [Autor/Stand] Mithilfe des Sphärengedankens lässt sich auch die Problematik bewältigen, wie die Sperrwirkung im Verhältnis von Mutter- und Tochtergesellschaft bzw. gleichberechtigter Konzerngesellschaften zu beurteilen ist. Grundsätzlich sind wegen der rechtlichen Selbständigkeit der Steuersubjekte die Sphären von Mutter- und Tochterunternehmen bzw. gleichberechtigte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Entdeckung bei unterlassener Steuererklärung

Rz. 672 [Autor/Stand] Nach den vorstehenden Ausführungen genügt eine unterlassene Abgabe von Steuererklärungen allein nicht, um von einer Tatentdeckung sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht ausgehen zu können. Bedeutsam wird dies insb. für das Verstreichen-Lassen einer steuerlichen Erklärungsfrist bei Fälligkeitssteuern[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Inhalt der Regelung

Rz. 836 [Autor/Stand] § 371 Abs. 4 AO ordnet an, dass ein Dritter, der die in § 153 AO bezeichneten Erklärungen nicht oder nicht ordnungsgemäß abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, sofern ein anderer die in § 153 AO vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß erstattet. Der Inhalt des § 371 Abs. 4 AO lässt sich daher nur bestimmen, wenn er im Zusamme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anzeigehandlung

Rz. 79 [Autor/Stand] Die Selbstanzeigehandlung besteht gem. § 371 Abs. 1 AO darin, dass unrichtige Angaben berichtigt oder unvollständige ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden. Die Berichtigung der unrichtigen oder unterlassenen Angaben ist nicht nur im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern auch im Beitreibungsverfahren möglich.[2] Beispiel 2 In dem vorliegenden Fall...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Entdeckung bei Grenzkontrollen

Rz. 682 Beispiel Der Zollbeamte Z macht Dienst an der Schweizer Grenze. Er entdeckt bei der Durchsuchung des privaten Pkw von U – Ziel war das Auffinden von Gold – Kontoauszüge einer Schweizer Bank. Z nimmt diese vorübergehend an sich, begibt sich in das Dienstgebäude und reicht die Auszüge dann wieder an U zurück. U hatte Schwarzgeld im Ausland angelegt und unversteuert gel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungspflicht

Rz. 850 [Autor/Stand] Hat der Dritte zum eigenen Vorteil (s. dazu Rz. 298 ff. entsprechend "zu seinen Gunsten") gehandelt, dann findet § 371 Abs. 3 AO analoge Anwendung (§ 371 Abs. 4 Satz 2 AO), d.h. er bleibt nur dann von Strafverfolgung verschont, wenn er seiner Nachzahlungspflicht nachkommt (s. Rz. 294 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Sonderfall: Tatentdeckung im Rahmen der sog. "Liechtenstein-Fälle" und bei Datenkäufen des Fiskus

Rz. 687 [Autor/Stand] Besondere Betrachtung verlangen in diesem Zusammenhang die sog. "Liechtenstein-Fälle" aus dem Jahr 2008 und die mehrfachen Fälle von Ankäufen ausländischer (meist Schweizer) Bankinformationen durch den deutschen Fiskus. Bei Ersteren waren von einem ehemaligen Mitarbeiter Kundenkontodaten bei einer Bank aus Liechtenstein entwendet worden. Die Daten wurde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff

Rz. 200 [Autor/Stand] Unter einer Teilselbstanzeige wird eine Nacherklärung i.S.d. § 371 AO verstanden, in der die steuerlich erheblichen Tatsachen der Finanzverwaltung – entgegen dem Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 AO – nicht in vollem Umfang zutreffend offenbart werden.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) "Vertreter"

Rz. 594 [Autor/Stand] Der Bekanntgabe an einen Vertreter des Täters bedarf es bspw., wenn der Täter selbst nicht erreichbar oder ansprechbar ist, er sich z.B. verleugnen lässt. Auch müssen sich die Ermittlungsbeamten an einen Vertreter wenden können, wenn bei Gefahr in Verzug Eilmaßnahmen, wie Durchsuchung oder Beschlagnahme, keinen Aufschub dulden.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Fremdanzeige (§ 371 Abs. 4 AO)

Rz. 896 [Autor/Stand] Siehe Rz. 836 ff. Die Fremdanzeige gem. § 371 Abs. 4 AO, mit der der Berichtigende seiner Berichtigungspflicht nach § 153 AO nachkommt, wirkt strafbefreiend zugunsten eines Dritten, der eine Steuerhinterziehung begangen hat. Betroffen sind z.B. Mitgesellschafter oder Erben im Verhältnis zum Erblasser.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. § 264 Abs. 5 StGB

Rz. 827 [Autor/Stand] Da zwischen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und dem Subventionsbetrug gem. § 264 StGB tatbestandliche Exklusivität besteht, sind Überschneidungen zwischen den Strafaufhebungsbestimmungen des § 371 AO und § 264 Abs. 5 StGB ausgeschlossen[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Teilentdeckung

Rz. 647 [Autor/Stand] Gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO erfordert die Tatentdeckung nicht, dass die Tat bereits in allen Einzelheiten oder die Höhe der Verkürzung in vollem Umfang zu übersehen ist. Vielmehr tritt die Sperrwirkung bereits dann hinsichtlich des gesamten Tatkomplexes ein, wenn lediglich ein Teil dieses Komplexes entdeckt ist ("oder zum Teil ..."). Das gilt abe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Mehrere Betriebe

Rz. 460 [Autor/Stand] Nach den aufgezeigten Grundsätzen ist auch die Frage zu beantworten, wie weit die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO reicht, wenn der Täter Inhaber mehrerer Betriebe ist, zwischen denen eine wirtschaftliche Einheit (Identität des Inhabers und enge organisatorische Verzahnung) besteht (z.B. bei einer Besitz-, Betriebs- oder Vertriebs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Betrieb/Inhaber/gesetzliche Vertreter

Rz. 481 [Autor/Stand] Beim Erscheinen des Prüfers im Betrieb ist bei der Hinterziehung betriebsbezogener Steuern bzgl. der betroffenen Personen zu unterscheiden zwischen dem für die Betriebssteuern steuerlich und strafrechtlich haftenden Betriebsinhaber (bzw. Mitinhaber), den Organen einer juristischen Person (Vorstand einer AG oder Geschäftsführer einer GmbH) einerseits (da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachzahlungspflicht

Rz. 295 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung von Steuern und Zinsen gem. §§ 235, 233a AO besteht nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 3 AO stets dann, wenn "Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt" sind, d.h. die Steuerhinterziehung muss vollendet sein (s. § 370 Rz. 370 ff.)[2]. Ist die Steuerhinterziehung lediglich versucht worden, so besteht für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Wohnsitz/Betriebs- oder Geschäftsräume u.a.

Rz. 455 [Autor/Stand] Wo die Prüfung stattfindet, entscheidet die FinB nach pflichtgemäßem Ermessen[2] (vgl. § 5 AO). Gewöhnlich werden Prüfungen am Wohnsitz oder in den Betriebs- oder Geschäftsräumen des Steuerschuldners durchgeführt (vgl. § 200 Abs. 2 AO; § 2 Abs. 1 BpO). Für die Sperrwirkung reicht es aber auch aus, wenn der Prüfer an einem dritten Ort erscheint, wenn sic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. In dubio pro reo

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine weitere Folge des Umstands, dass durch § 371 AO die Frage der Strafbarkeit unmittelbar berührt wird, ist, dass der Grundsatz "in dubio pro reo"beachtet werden muss[2], d.h. Zweifel über das Vorliegen einer der in § 371 AO bezeichneten (positiven/negativen) Wirksamkeitsvoraussetzungen wirken sich zugunsten des Täters aus (s. nur Rz. 421, 732).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ausschlussgrund

Rz. 849 [Autor/Stand] Das Strafverfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO ist nur dann ausgeschlossen, wenn vor der Anzeige des Anzeigeerstatters dem Dritten oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen seiner Tathandlung bekannt gegeben worden ist (s. dazu Rz. 554 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einleitung des Bußgeldverfahrens

Rz. 567 [Autor/Stand] Mit den Worten "oder eines Bußgeldverfahrens" trägt das Gesetz der Erfahrungstatsache Rechnung, dass sich am Anfang der Ermittlungen vielfach noch nicht absehen lässt, ob sich die Verdachtsgründe lediglich auf die Vorbereitung einer Steuerhinterziehung i.S.d. § 379 AO (Steuerordnungswidrigkeit, zum Begriff vgl. § 377 AO) oder eine versuchte oder vollend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Bekanntgabe (persönlicher Umfang der Sperrwirkung)

Rz. 578 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO führt die Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens in dem Augenblick zum Verlust des Selbstanzeigerechts, in dem sie gegenüber dem "an der Tat Beteiligten oder seinem Vertreter" erklärt wird. a) "An der Tat Beteiligter" aa) Begriff Rz. 579 [Autor/Stand] Indem mit Wirkung zum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Steuerliche Nebenfolgen

Rz. 894 [Autor/Stand] Bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung verlängert sich die Festsetzungsfrist für die verkürzten Steuern auf zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Es fallen zudem Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr an (§ 235 AO). Mittäter, Gehilfen und Anstifter haften nach § 71 AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff

Rz. 595 [Autor/Stand] Das überwiegende Schrifttum zählt zu den Vertretern i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO die Personen, die kraft Gesetzes (§§ 34, 35 AO) oder Bevollmächtigung (§§ 80 f. AO) den Täter in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten vertreten [2]. Da eine Vertretung im Willen aber nicht gefordert sei, brauche eine Vollmacht zur Entgegennahme von W...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) und Änderung von Zollanmeldungen (Art. 173 UZK)

Rz. 818 [Autor/Stand] An eine Bilanz, die entsprechend den Formvorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt wurde, ist der Stpfl. mit ihrer Einreichung gebunden. Von diesem Zeitpunkt an kann sie nur noch aufgrund einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung entsprechend § 4 Abs. 2 EStG geändert werden. Objektive Bilanzierungsfehler[2] darf der Stpfl. gem. § 4 Abs. 2 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einleitung des Strafverfahrens

Rz. 561 [Autor/Stand] Wann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist, ergibt sich aus der in § 397 Abs. 1 AO enthaltenen Legaldefinition. Wegen der Einzelheiten wird zunächst auf die Erläuterungen dort verwiesen. a) Tatverdacht Rz. 562 [Autor/Stand] Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bzw. eines Steuerordnungswidrigkeitenverfahrens setzt voraus, dass eine der in § 397 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Amtsträger der Finanzbehörde

Rz. 448 [Autor/Stand] Mit dem Begriff "Amtsträger" nimmt § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO auf die Legaldefinition des § 7 AO Bezug. Bei der Umschreibung "der Finanzbehörde" ist zu differenzieren, ob der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erscheint (dann gilt der Behördenbegriff des § 6 Abs. 2 AO, s. dazu Rz. 270 f.), oder zur Ermittlung von Steuerstrafsachen (das sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Entdeckung bei Bankermittlungen

Rz. 683 [Autor/Stand] Bedeutung hat der Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für die Ermittlungen der Steufa im Bankenbereich wegen des Verdachts des illegalen Kapitaltransfers nach Luxemburg erlangt (zu Steuer CDs s. § 385 Rz. 1189 ff.). Soweit die Fahnder bei Überprüfung der bankinternen Konten entsprechende Luxemburg-Transfers von Bankkunden feststellen, bewir...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 398a Abs. 3 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Zu § 398a AO a.F. wurde in Anlehnung an § 153a StPO diskutiert, ob eine Einstellung nach § 398a AO – entsprechend der Regelung des § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO – zu einem beschränkten Strafklageverbrauch führt[2]. Dagegen wurde vorgebracht, dass in jenen Fällen, in denen sich die Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit verbunden die des Strafklage...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rückabwicklung (§ 398a Abs. 4 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Tritt die Rechtsfolge des § 398a Abs. 1 AO nicht ein, wird ein gezahlter Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erstattet (§ 398a Abs. 4 AO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn (hinsichtlich einer materiell-rechtlichen Tat) Steuern, Zinsen und Geldbetrag innerhalb der dem Tatbeteiligten gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurden oder das Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war[2]. In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zeitliche Geltung

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz trat am 3.5.2011 in Kraft, so dass § 398a AO a.F. erstmals Anwendung auf Selbstanzeigen fand, die nach dem 2.5.2011 bei der Finanzverwaltung eingegangen sind. Die Neufassung des § 398a AO findet in zeitlicher Hinsicht auf Selbstanzeigen Anwendung, die nach dem 31.12.2014 bei der Finanzverwaltung eingegangen sind[2]. Selbsta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] § 398a AO hat drei Tatbestandsvoraussetzungen. Zunächst muss eine Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegen, deren Wirksamkeit allein an der Verwirklichung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO gescheitert ist. Zweitens muss der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist die aus der Tat zu seinen Gunsten hin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zu zahlende Steuern und Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO hat der Tatbeteiligte die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden, fristgemäß nachzuentrichten. Im Hinblick auch die Zinsen gem. § 233a AO ist die erst kürzlich erga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Absehen von Strafverfolgung

Rz. 32 [Autor/Stand] § 398a AO enthält eine gebundene Entscheidung. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 398a AO vor, so ist das Ermittlungsverfahren für die unter § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 AO fallenden materiell-rechtlichen Taten zwingend einzustellen. Ein Ermessen steht den Behörden nicht zu. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 398a AO begründet ein Verfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr