Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. In dubio pro reo

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine weitere Folge des Umstands, dass durch § 371 AO die Frage der Strafbarkeit unmittelbar berührt wird, ist, dass der Grundsatz "in dubio pro reo"beachtet werden muss[2], d.h. Zweifel über das Vorliegen einer der in § 371 AO bezeichneten (positiven/negativen) Wirksamkeitsvoraussetzungen wirken sich zugunsten des Täters aus (s. nur Rz. 421, 732).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ausschlussgrund

Rz. 849 [Autor/Stand] Das Strafverfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO ist nur dann ausgeschlossen, wenn vor der Anzeige des Anzeigeerstatters dem Dritten oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen seiner Tathandlung bekannt gegeben worden ist (s. dazu Rz. 554 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. § 264 Abs. 5 StGB

Rz. 827 [Autor/Stand] Da zwischen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und dem Subventionsbetrug gem. § 264 StGB tatbestandliche Exklusivität besteht, sind Überschneidungen zwischen den Strafaufhebungsbestimmungen des § 371 AO und § 264 Abs. 5 StGB ausgeschlossen[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erfordernis der eigenen Wahrnehmung

Rz. 633 [Autor/Stand] Bereits vom Wortsinn her setzt der Begriff des "Entdeckens" mehr voraus als die bloße Verdachtsschöpfung[2]. Eine Tat kann i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO erst dann als entdeckt angesehen werden, wenn der Entdecker zumindest einen Teil des wirklichen Tatgeschehens oder der Tatfolgen unmittelbar selbst wahrgenommen hat [3]. Durch das Erfordernis der u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einleitung des Bußgeldverfahrens

Rz. 567 [Autor/Stand] Mit den Worten "oder eines Bußgeldverfahrens" trägt das Gesetz der Erfahrungstatsache Rechnung, dass sich am Anfang der Ermittlungen vielfach noch nicht absehen lässt, ob sich die Verdachtsgründe lediglich auf die Vorbereitung einer Steuerhinterziehung i.S.d. § 379 AO (Steuerordnungswidrigkeit, zum Begriff vgl. § 377 AO) oder eine versuchte oder vollend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeitpunkt der Tatentdeckung

Rz. 641 [Autor/Stand] In Übereinstimmung mit der bisherigen Rspr. des BGH liegt der Zeitpunkt der Tatentdeckung zeitlich hinter demjenigen der Einleitung des Strafverfahrens (vgl. § 397 AO), der lediglich Anfangsverdacht voraussetzt[2]. Da der BGH die Umschreibung der Tatentdeckung zuletzt der Definition des Anfangsverdachts stark angenähert hat (s. Rz. 638 ff.), bleibt unge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Bekanntgabe (persönlicher Umfang der Sperrwirkung)

Rz. 578 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO führt die Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens in dem Augenblick zum Verlust des Selbstanzeigerechts, in dem sie gegenüber dem "an der Tat Beteiligten oder seinem Vertreter" erklärt wird. a) "An der Tat Beteiligter" aa) Begriff Rz. 579 [Autor/Stand] Indem mit Wirkung zum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Entdeckung bei unterlassener Steuererklärung

Rz. 672 [Autor/Stand] Nach den vorstehenden Ausführungen genügt eine unterlassene Abgabe von Steuererklärungen allein nicht, um von einer Tatentdeckung sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht ausgehen zu können. Bedeutsam wird dies insb. für das Verstreichen-Lassen einer steuerlichen Erklärungsfrist bei Fälligkeitssteuern[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Steuerliche Nebenfolgen

Rz. 894 [Autor/Stand] Bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung verlängert sich die Festsetzungsfrist für die verkürzten Steuern auf zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Es fallen zudem Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr an (§ 235 AO). Mittäter, Gehilfen und Anstifter haften nach § 71 AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Mehrere Betriebe

Rz. 460 [Autor/Stand] Nach den aufgezeigten Grundsätzen ist auch die Frage zu beantworten, wie weit die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO reicht, wenn der Täter Inhaber mehrerer Betriebe ist, zwischen denen eine wirtschaftliche Einheit (Identität des Inhabers und enge organisatorische Verzahnung) besteht (z.B. bei einer Besitz-, Betriebs- oder Vertriebs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Wohnsitz/Betriebs- oder Geschäftsräume u.a.

Rz. 455 [Autor/Stand] Wo die Prüfung stattfindet, entscheidet die FinB nach pflichtgemäßem Ermessen[2] (vgl. § 5 AO). Gewöhnlich werden Prüfungen am Wohnsitz oder in den Betriebs- oder Geschäftsräumen des Steuerschuldners durchgeführt (vgl. § 200 Abs. 2 AO; § 2 Abs. 1 BpO). Für die Sperrwirkung reicht es aber auch aus, wenn der Prüfer an einem dritten Ort erscheint, wenn sic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) und Änderung von Zollanmeldungen (Art. 173 UZK)

Rz. 818 [Autor/Stand] An eine Bilanz, die entsprechend den Formvorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt wurde, ist der Stpfl. mit ihrer Einreichung gebunden. Von diesem Zeitpunkt an kann sie nur noch aufgrund einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung entsprechend § 4 Abs. 2 EStG geändert werden. Objektive Bilanzierungsfehler[2] darf der Stpfl. gem. § 4 Abs. 2 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einleitung des Strafverfahrens

Rz. 561 [Autor/Stand] Wann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist, ergibt sich aus der in § 397 Abs. 1 AO enthaltenen Legaldefinition. Wegen der Einzelheiten wird zunächst auf die Erläuterungen dort verwiesen. a) Tatverdacht Rz. 562 [Autor/Stand] Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bzw. eines Steuerordnungswidrigkeitenverfahrens setzt voraus, dass eine der in § 397 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Entdeckung bei Bankermittlungen

Rz. 683 [Autor/Stand] Bedeutung hat der Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für die Ermittlungen der Steufa im Bankenbereich wegen des Verdachts des illegalen Kapitaltransfers nach Luxemburg erlangt (zu Steuer CDs s. § 385 Rz. 1189 ff.). Soweit die Fahnder bei Überprüfung der bankinternen Konten entsprechende Luxemburg-Transfers von Bankkunden feststellen, bewir...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Amtsträger der Finanzbehörde

Rz. 448 [Autor/Stand] Mit dem Begriff "Amtsträger" nimmt § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO auf die Legaldefinition des § 7 AO Bezug. Bei der Umschreibung "der Finanzbehörde" ist zu differenzieren, ob der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erscheint (dann gilt der Behördenbegriff des § 6 Abs. 2 AO, s. dazu Rz. 270 f.), oder zur Ermittlung von Steuerstrafsachen (das sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 398a Abs. 3 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Zu § 398a AO a.F. wurde in Anlehnung an § 153a StPO diskutiert, ob eine Einstellung nach § 398a AO – entsprechend der Regelung des § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO – zu einem beschränkten Strafklageverbrauch führt[2]. Dagegen wurde vorgebracht, dass in jenen Fällen, in denen sich die Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit verbunden die des Strafklage...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rückabwicklung (§ 398a Abs. 4 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Tritt die Rechtsfolge des § 398a Abs. 1 AO nicht ein, wird ein gezahlter Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erstattet (§ 398a Abs. 4 AO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn (hinsichtlich einer materiell-rechtlichen Tat) Steuern, Zinsen und Geldbetrag innerhalb der dem Tatbeteiligten gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurden oder das Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war[2]. In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zeitliche Geltung

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz trat am 3.5.2011 in Kraft, so dass § 398a AO a.F. erstmals Anwendung auf Selbstanzeigen fand, die nach dem 2.5.2011 bei der Finanzverwaltung eingegangen sind. Die Neufassung des § 398a AO findet in zeitlicher Hinsicht auf Selbstanzeigen Anwendung, die nach dem 31.12.2014 bei der Finanzverwaltung eingegangen sind[2]. Selbsta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] § 398a AO hat drei Tatbestandsvoraussetzungen. Zunächst muss eine Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegen, deren Wirksamkeit allein an der Verwirklichung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO gescheitert ist. Zweitens muss der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist die aus der Tat zu seinen Gunsten hin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Absehen von Strafverfolgung

Rz. 32 [Autor/Stand] § 398a AO enthält eine gebundene Entscheidung. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 398a AO vor, so ist das Ermittlungsverfahren für die unter § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 AO fallenden materiell-rechtlichen Taten zwingend einzustellen. Ein Ermessen steht den Behörden nicht zu. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 398a AO begründet ein Verfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zu zahlende Steuern und Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO hat der Tatbeteiligte die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden, fristgemäß nachzuentrichten. Im Hinblick auch die Zinsen gem. § 233a AO ist die erst kürzlich erga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervoraus­zahlungen und hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ausschluss der Straffreiheit bei der Selbstanzeige

Rz. 51 [Autor/Stand] Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens ausgeschlossen (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AO)[2]. Die interne Einleitung löst damit noch keine Sperrwirkung aus (zum Motiv der Ermittlungspersonen, nach einer Selbstanzeige durch eine Verfahrenseinleitung einen Sperrgrund herbeizuführen, s. Rz. 31).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige" auf den Tatbestand der Steuergefährdung

Rz. 680 [Autor/Stand] Anders als noch nach früherem Recht (§ 406 Abs. 2 RAO 1956) besteht seit der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO im Jahre 1968[2] (s. Rz. 3) bei der Steuergefährdung keine Möglichkeit mehr, durch Selbstanzeige Bußgeldfreiheit zu erlangen. Rz. 681 [Autor/Stand] Die fehlende Selbstanzeigeregelung in § 379 AO führt zu Ungereimtheiten. E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu den §§ 370, 378 AO

Rz. 703 [Autor/Stand] Die Steuergefährdungstatbestände nach § 379 AO bilden als typische Vorbereitungshandlungen bzw. Durchgangsdelikte (s. bereits Rz. 30) häufig die Vorstufe zu den späteren Verletzungsdelikten nach den §§ 370, 378 AO. Bereits aus den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzeskonkurrenz folgt, dass das Gefährdungsdelikt gegenüber dem Verletzungsdelikt (auch im Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafrechtliches Vorgehen wegen einer Steuerstraftat

Rz. 19 [Autor/Stand] Ermittlungshandlungen werden erst dann zu Maßnahmen i.S.d. § 397 Abs. 1 AO, wenn sie objektiv erkennbar darauf abzielen, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen. Ob der betreffende Amtsträger in subjektiver Hinsicht einem strafrechtlichen Verdacht nachgeht oder nicht, ist unerheblich[2]. Darauf kann es – speziell in den probl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafanzeige

Rz. 10 [Autor/Stand] Im Regelfall kommen Strafverfahren durch die Erstattung von Strafanzeigen in Gang (s. auch § 385 Rz. 128 ff.). Es handelt sich um die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Ansicht des Anzeigenden den Verdacht einer strafbaren Handlung begründet. Der durch eine Straftat Verletzte oder eine andere Person regt damit die Prüfung an, ob Anlass zur Strafverf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Sachliche und persönliche Wirkung

Rz. 53 [Autor/Stand] Die vorstehend unter Rz. 51 und 52 genannten Rechtswirkungen treten aber nur ein, wenn die Bekanntgabe in sachlicher und persönlicher Hinsicht hinreichend konkret bestimmt ist. Die näheren Einzelheiten sind bei § 371 dargestellt. So unterbricht in sachlicher Hinsicht z.B. die Einleitung des Strafverfahrens auf hektografiertem Schreiben mit allgemeinem fo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Beratungskosten nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens

Schrifttum: Alvermann, Der Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, SAM 2012, 134; von Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Honorarvereinbarungen, DStR 1994, 1487; Derlien/Schencking, Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 49 [Autor/Stand] Die verschiedenen Auswirkungen der Einleitung des Strafverfahrens wurden bereits in Rz. 2 im Überblick dargestellt. Hierbei ist vor allem folgende Differenzierung beachtlich: Rechtsfolgen der Einleitung i.S.d. § 397 Abs. 1 AO (örtliche Zuständigkeit, Rollenwechsel für Behörde und Stpfl., Verwertungsverbote gem. §§ 136, 136a, 163a StPO, § 393 Abs. 1, Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO als Verfahrenshindernis

Rz. 22 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH in Sachen Fransson[2] und Kretzinger[3] wird zukünftig fraglich sein, ob und ggf. inwieweit auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO (vgl. hierzu § 398a Rz. 12, 13) als rechtskräftige Aburteilung in Betracht kommt und damit als Verfahrenshindernis bereits der Einleitung eines Stra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eindeutige Maßnahmen

Rz. 23 [Autor/Stand] Als Teil des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erkennbar sind klassische Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wie bspw. richterlich angeordnete Durchsuchungen und Beschlagnahmen (§ 94 Abs. 2, § 98 Abs. 1, §§ 102, 103, 105 Abs. 1, § 162 StPO), vorläufige Festnahmen (§ 127 StPO) und Haftbefehl (§ 114 StPO), die Ladung und verantwortliche Vernehmung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Stand] In Steuerstrafverfahren bieten zumeist die amtlichen Wahrnehmungen aufgrund eigener Ermittlungen der FinB im Besteuerungsverfahren (vor allem Kontrollmitteilungen, s. Rz. 12.1 f.) sowie amtliche Mitteilungen anderer Behörden oder öffentlicher Stellen (s. Rz. 13 ff.) die Anlässe für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen. Praktisch bedeutsame Erkenntni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Form, Inhalt und Zeitpunkt

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine besondere Form ist für die Einleitungsmitteilung nicht vorgeschrieben[2]. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Auch durch tatsächliches Verhalten kann die Verfahrenseinleitung bekannt gegeben werden, z.B. durch eine Durchsuchung oder durch Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger[3]. Rz. 40.1 [Autor/Stand] Dem Inhalt nach muss die Bekanntga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Aktenvermerk (§ 397 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 30, 31 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 30 f.) Rz. 37 [Autor/Stand] Gemäß § 397 Abs. 2 AO ist die Einleitung des Ermittlungsverfahrens unverzüglich in den Akten zu vermerken. Hierbei sind Datum und Uhrzeit anzugeben (§ 10 Abs. 1 Satz 5 BpO). Darüber hinaus enthält die Vorschrift keine bestimmten Anforderungen an die Form oder den Inhalt des Vermerks[2]. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bedeutung und Folgen

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Einleitung eines Strafverfahrens ist dem Beschuldigten spätestens mitzuteilen, wenn er aufgefordert wird, Auskünfte zu geben oder Unterlagen vorzulegen, die mit der Straftat zusammenhängen, auf die der Verdacht sich erstreckt (§ 397 Abs. 3 AO). Da die aus sich heraus erkennbar strafprozessualen Maßnahmen bereits konkludent die "Mitteilung" der Einleit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt den ersten markanten Abschnitt eines Strafverfahrens dar und zieht bereits weitreichende Konsequenzen nach sich. Die Rechtsstellung des betroffenen Verdächtigen ändert sich grundlegend. Als Beschuldigtem[2] steht ihm ein umfassendes und verfassungsrechtlich abgesichertes Schweigerecht zur ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insb. betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insb. mit der Erst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr