Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin. Collin, Die Rolle der Aufsicht in der GKV – eine rechtshistorische Bilanz, KrV 2017 S. 133. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Kluth, Grundlagen und Grenzen der staatlichen Aufsicht über die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, GewArch 2006 S. 446. Rompf, Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in § 214 i. d. F. bis 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 25 Unterst... / 2.1 Finanzielle Förderung

Rz. 4 Da die Jugendhilfe eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist, ist es in das Ermessen der Vertretungskörperschaft gestellt, wie, wann und welche Selbsthilfeorganisationen finanziell gefördert werden. Berücksichtigung findet hierbei regelmäßig nicht zuletzt die Haushalts- und Finanzsituation des jeweiligen örtlichen Trägers der Jugendhilfe. In jedem Fall ist...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.1 Beratung und Entwicklung von Empfehlungen (Nr. 1)

Rz. 5 § 85 Abs. 2 Nr. 1 knüpft im Wesentlichen an die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 JWG an, wobei die im JWG verwendete Formulierung "Aufstellung gemeinsamer Richtlinien" durch "Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben" ersetzt worden ist; nicht zuletzt deshalb, weil die Aufgaben des örtlichen Trägers in eigener Verantwortung, sprich im Zuge der kommuna...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.1 Aufgabenwahrnehmung durch das Jugendamt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 wird das Jugendamt Beistand, Pfleger oder Vormund, nicht der örtliche Träger oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Der Bundesgesetzgeber wollte nicht in die Personalhoheit des Jugendamtes als Teil der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (vgl. BT-Drs. 19/24445 S. 189 zu § 1774 BGB). Das Jugendamt regelt selbst die Aufgabenwahrnehmung durch seine Mitarbei...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 47 und 48 regeln die Aufsicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierfür hat der Gesetzgeber 2 Vorschriften vorgesehen, um die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger deutlich von der übrigen Aufsicht nach dem SGB II, Bundesagentur für Arbeit, kommunale Träger, gemeinsame Einrichtungen, abzugrenzen. Die Aufsicht über die zugelassenen kommu...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.2 Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe

Rz. 13 Mit Organe sind die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft angesprochen. Das sind der Vorstand und die Vertreterversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Mit der Vereinigung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 enden die Mitgliedschaften der in die Organe der Selbstverwaltung der aufzulösenden Berufsgenossenschaften gewählten Personen. Ab dies...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 3 Literatur

Rz. 17 Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Waibel, Verfassung und Selbstverwaltung der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 4. Aufl. Köln 2012.mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Brosius-Gersdorf, Sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsoptionen bei der Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung nach der Vereinigung von Berufsgenossenschaften – Ein Beitrag zum Regelungsinhalt des § 118 SGB VII, VSSR 2018 S. 141. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Rz. 23 Zur Berufung der Mitglieder der Se...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.2 Beschluss der Vertreterversammlungen

Rz. 6 Als Organ der Selbstverwaltung obliegt der Vertreterversammlung der (jeweiligen) Berufsgenossenschaft die Beschlussfassung über die Satzung und sonstiges autonomes Recht dieses Sozialversicherungsträgers sowie in den übrigen durch Gesetz oder sonstiges für ihn maßgebendes Recht vorgesehenen Fällen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Der Beschluss i. S....mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 118 regelt die Vereinigung von Berufsgenossenschaften auf Basis von Beschlüssen des (jeweiligen) Organs der Selbstverwaltung ("Vertreterversammlung"). Die Ermächtigungsgrundlagen, Berufsgenossenschaften durch (Bundes-)Gesetz zu gründen, zu verändern, zu vereinigen oder aufzulösen, waren in den §§ 646, 651, 652 RVO enthalten. Diese Möglichkeit sollte durch die Regelun...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Unternehmen des Bundes vom Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 bis 4 (Erlass von Unfallverhütungsvorschriften) aus. Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 regeln gleichzeitig, wer ermächtigt ist, Regelungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu treffen, und wie das Verfahren bis zum Erlass solcher Regelungen vonst...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.1 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 3 Als eine Gruppe von Sozialversicherungsträgern sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 SGB IV). Sie verwalten sich selbst, erfüllen mithin im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung (§ 1 Abs. 1 S...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Rz. 8 Die Entstehung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gründete in der Vorstellung, dass landwirtschaftliche Unternehmen überwiegend von bäuerlichen Familien ohne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrieben werden. Versicherte sind der landwirtschaftliche Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht nur vorübergehend mitar...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.10.1 Langfristigkeit unterstützende Rechtsformen

Welche Rechtsform unterstützt Nachhaltigkeit? Kann man diese Frage überhaupt beantworten? Das Jahr 2012 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Damit würdigten die UN den Beitrag der Genossenschaften zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sagte dazu, K...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind Einrichtungen der Selbstverwaltung der Vertrags(zahn)ärzte. Nach Abs. 4 sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen gegenüber den Unfallversicherungsträgern und deren Verbänden verpflichtet, eine ordnungsgemäße Heilbehandlung zu gewährleisten. Diese Gewährleistungspflicht erstreckt sich auf die gesetz- und vertragsgemäße...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.2 "Mit allen geeigneten Mitteln"

Rz. 5 Abs. 2 enthält den Grundsatz, "mit allen geeigneten Mitteln" Gesundheitsschäden bei den Versicherten entgegenzuwirken, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen, Leistungen zur sozialen Rehabilitation, ergänzende Leistungen sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu erbringen. Durch den weitgespannten Generalauftrag, "mit allen geeigneten Mitteln" für wirksame...mehr

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Sommer, SGB V § 370 Entsche... / 3 Literatur

Rz. 7 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018.mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 3.1 Antragsberechtigte

Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion), soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Krise anhaltend vollständig, oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Frei...mehr

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Trenngebühren (WEMoG)

Zusammenfassung Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben einige Stadtverwaltungen ab dem 1.1.2000 die Berechnungsgrundlage für die Abwasserbeseitigungsgebühren geändert. Demnach erfolgt die Berechnung der Gebühr einmal nach der Menge des bezogenen Frischwassers für die Schmutzwassergebühr und zum anderen nach der befestigten Fläche, von der Niederschlagswasser in die ...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden und bestand zunächst nur aus einem Absatz. Weitere Änderungen und Ergänzungen sind mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 26 UStG beruht auf staats-, sozial- und kulturpolitischen Erwägungen und befreit ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen bzw. öffentlichkeitsnahen Bereichen von der USt. Die Vorschrift unterscheidet zwischen ehrenamtlichen Tätigkeiten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen/Organisationen. Ehrenamtliche Tätigkeiten für juris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.4 Daten über Arzneimittel (Satz 4, 5)

Rz. 5a Vertragsärzte, Apotheken, der Großhandel, Krankenkassen sowie deren Rechenzentren dürfen Daten über verordnete Arzneimittel nur solchen Stellen übermitteln, die sich verpflichten, die Daten ausschließlich als Nachweis für die in einer Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Region mit mindestens jeweils 300.000 Einwohnern oder mit jeweils mindestens 1.300 Ärzten insge...mehr

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Sommer, SGB V § 319 Schlich... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag. gematik (Herausg.), Das deutsche Gesundheitswesen digital vernetzen, www.gematik.de (abgerufen: 14.7.2022).mehr

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Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 3 Literatur

Rz. 7 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag.mehr

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Sommer, SGB V § 321 Beschlu... / 3 Literatur

Rz. 4 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag.mehr

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Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 3 Literatur

Rz. 9 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag.mehr

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Sommer, SGB V § 315 Verbind... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gematik ist eine juristische Person des Privatrechts (GmbH). Ihre Beschlüsse zu den Regelungen, dem Aufbau und dem Betrieb der Telematikinfrastruktur sind für die Leistungserbringer und die Krankenkassen sowie ihre Verbände nach dem SGB V verbindlich. Es handelt sich dabei nicht um eine Normsetzung der gemeinsamen Selbstverwaltung, sondern um untergesetzliche Norms...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 5 Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen

Rz. 10 In der Vorgängervorschrift von § 22 TzBfG, § 6 Abs. 3 BeschFG 1985, wurden Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften den Tarifvertragsparteien gleichgestellt. Auch ihnen wurde das Recht zugestanden, von den Regelungen des TzBfG abweichende Vereinbarungen zu treffen. In § 22 TzBfG wurde diese Regelung nicht mehr aufgenommen. Ob durch kirchliche Arbeitsv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung

Rz. 44 Neben der Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auch steuerfrei die Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung. Rz. 45 Die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind verpflichtet, ihren Mitgliedern in bestimmten Notfällen (z. B. bei ...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 3 Literatur

Rz. 12 Jung, Die Bedeutung des "Alles-aus-einer-Hand"-Prinzips im System der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung, BG 2005 S. 334. Paridon, Mobbing und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, BG 2003 S. 154. Wolber, Arbeits- und Schülerunfall bei Inline-Skating, SozVers 2002 S. 141.mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.1 Grundsätze der Prävention

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 greift den bereits in § 1 Abs. 1 formulierten Programmsatz auf, wonach es Aufgabe der Unfallversicherung ist, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dieser Grundsatz wird weiter konkretisiert. Die Regelung bleibt auf der Ebene eines Programmsatzes, der den Trägern und deren ...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 1. Vorbemerkung

Rz. 1 Für das Wohnungseigentum gilt das Recht der Selbstverwaltung. Die erforderlichen Beschlüsse werden grundsätzlich auf Versammlungen gefasst, was § 23 Abs. 1 WEG etwas umständlich mit den Worten ausdrückt: "Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden dur...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 3. Allgemeine Anforderungen

Rz. 13 Obwohl die gesetzliche Grundlage (§ 28 Abs. 2 WEG) dürftig ist, stellt die Rspr. detailreich ausdifferenzierte Anforderungen an die Gestaltung der Jahresabrechnung, die nachfolgend dargestellt werden. Von diesen Vorgaben darf durch Mehrheitsbeschluss nicht abgewichen werden, was mit dem ansonsten hochgehaltenen Grundsatz der Selbstverwaltung schwer zu vereinbaren ist....mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / I. Versammlungsleitung und Verfahrensbeschlüsse (Geschäftsordnungsbeschlüsse)

Rz. 64 Das Gesetz weist die mit der Einberufung, dem Verlauf und der Protokollierung der Versammlung zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse im Ausgangspunkt dem Verwalter zu. Insbesondere führt dieser den Vorsitz in der Versammlung, falls nichts anderes beschlossen wird (§ 24 Abs. 5 WEG). Er hat für einen geordneten, gesetzmäßigen, reibungslosen und zügigen Versammlungsab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Die Vorschrift normiert, welche juristische Person die im EStG und weiteren Vorschriften verschiedentlich in Bezug genommene "zentrale Stelle" ist. Dies ist mit der Deutschen Rentenversicherung Bund eine bundesweit tätige Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung, die in Selbstverwaltung organisiert ist. Für die Bezeichnung der "zentralen Stelle" hat sich der Eigenn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Danach hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen die wirksame Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste (MDK) zu fördern. Dazu wurde eine Arbeitsgemeinschaf...mehr