Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.4 Budgetfähigkeit der Leistungen

Rz. 24 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind budgetfähig, d. h., der behinderte Mensch kann die Leistungen auch in der Leistungsform des Persönlichen Budgets (vgl. § 29) in Anspruch nehmen. Auch das Leistungsrecht der beruflichen Rehabilitationsträger sieht dies vor (für die Bundesagentur für Arbeit so in § 118 Satz 2 SGB III). Auf die Leistungsfo...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1.1 Aufgabe des Eingangsverfahrens

Rz. 3 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Weitere Aufgabe ist es, einen Eingliederungsplan zu erstellen. Hierfür werde...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.3 Anrechnung der innerbetrieblichen Qualifizierung nach § 55

Rz. 18 Abs. 4 ist mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 angefügt worden. Mit der Begründung, dass die im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung durchgeführte individuelle betriebliche Qualifizierungsphase inhaltlich dem Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen gleichstehe (BR-D...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.1 Aufgabe des Berufsbildungsbereichs

Rz. 11 Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen ist es, den behinderten Menschen, die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben wegen ihrer Behinderung auf diese Einrichtungen angewiesen sind, eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten ist es des Weiteren, den behinderten Menschen zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit soweit wie mö...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1.2 Dauer der Leistungen im Eingangsverfahren

Rz. 6 Die Leistungen im Eingangsverfahren werden aufgrund Abs. 2 Satz 1 für 3 Monate erbracht (Grundsatz). § 3 der Werkstättenverordnung in der bis zum 30.9.2000 geltenden Fassung bestimmte als fachliche Anforderung an die Werkstätten, ein Eingangsverfahren durchzuführen, das "in der Regel" 4 Wochen betragen solle. Demgegenüber sah das Leistungsrecht der zuständigen Rehabili...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 bis 3 als § 40 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurden Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 geändert. Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.5 Rechtsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 26 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis (vgl. § 221 Abs. 1) gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilneh...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des erneuten Zuschnitts...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen, die der zuständige Rehabilitationsträger (im Einzelnen § 63) im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsvorschriften (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2) erbringt. Die Vorschrift richtet sich also an den Rehabilitationstr...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 108 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 191. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 108 mit Anpassung von Verweisungen infolge der Verschiebung von Paragrafen im Schwerbeh...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2.2 Angaben

Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang der zu übermittelnden Daten gemeinsame Maßgaben zu entwickeln. In den "Grundsätzen zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" (vgl. Komm. zu § 192...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 31 Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen gelten im rentenrechtlichen Sinne als voll erwerbsgemindert, ohne dass es einer Feststellung im Einzelfall bedarf, ob der behinderte Mensch in der Lage sei, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen mit einer Arbeitszeit von wenigstens 3 Stunden täglich ausüben zu ...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.3 Ausgelagerte Plätze im Berufsbildungsbereich

Rz. 16 Durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 ist das Instrument des ausgelagerten Platzes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in § 136 Abs. 1 (ab 1.1.2018 § 219 Abs. 1) eingeführt worden. Diese Regelung war nicht bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten, sondern sind erst durch einen Ände...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.6 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 28 Auch die behinderten Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unterliegen der Sozialversicherung, und zwar nach den für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Das gilt auch für die besonderen Regelungen zur Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den einzelnen Regelungen vgl. Kom...mehr

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Schell, SGB IX § 149 Überga... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsatz des Vermögens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Einsatz des Vermögens der antragstellenden Person. 2 Rechtspraxis R...mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begriff des Einkommens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit dem BTHG sind mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 ...mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere Leistungsanbieter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30....mehr

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Schell, SGB IX § 149 Übergangsregelung für ambulant Betreute

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 2 Rechtspraxis Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelun...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begriff des Vermögens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und der Einordnung in das SGB IX gilt weiterhin der Grundsatz, dass ein Leistungsberechtigter auch mit seinem Vermögen einen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe leisten muss.mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S...mehr

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Schell, SGB IX § 149 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelung für ambulant Betreute im gesamten Leistungsbereich der Sozialhilfe. Da die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sechsten Kapitel des SGB XII zum 1.1.2020 in das SGB IX, Teil 2 überstellt wurden, war eine § 130 SGB XII entsprechende Übergangsregelung für ambulant Betreute nun für den ...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Satz 1 umfasst inhaltsgleich den gesamten § 90 SGB XII, § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII in der durch Art. 13 Nr. 28 BTHG (Änderung des SGB XII zum 1.1.2020) geänderten Fassung. Somit bleiben die bisherigen Verhältnisse zum Vermögens...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßgebender Zeitraum (Abs. 1) Rz. 5 Abs. 1 regelt die Definition des Einkommens, das für den aufzubringenden Eigenbeitrag zugrunde zu legen ist. Durch den Bezug zum Einkommensteuergesetz und die Zugrundelegung des Einkommens des Vorvorjahres wird die Nachweispflicht im Wesentlichen auf den Einkommensteuerbescheid konzentriert und somit vereinfacht. Gleichzeitig werden z. ...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft besondere Regelungen zur Höhe des Eigenbeitrags bei bestimmten Aufwendungen.mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Höhe des Eigenbeitrages zu den Aufwendungen und regelt das Verfahren bei der Heranziehung.mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anforderungen an andere Leistungsanbieter Rz. 3 In Abs. 2 wird bestimmt, dass die für Werkstätten geltenden Vorschriften für andere Leistungsanbieter mit den in den Nr. 1 bis 8 beschriebenen Ausnahmen ebenfalls gelten. In der Formulierung sind die "Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen" genannt. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass alle die im Kap...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen, bei denen ein Beitrag nicht aufzubringen ist (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in einer abschließenden Aufzählung, bei welchen Fachleistungen der Eingliederungshilfe ein Beitrag aus dem Einkommen oder dem Vermögen nicht aufzubringen ist. Abs. 1 überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich die Hilfen, die bis zum 31.12.2019 in § 92 Abs. 2 SGB XII aufgeführt waren. § 92...mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Einsatz des Vermögens der antragstellenden Person.mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S....mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S. 2541) ist in Abs....mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG sind mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX die Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen neu konzipiert worden. Es ist ein grundlegender Systemwechsel mit einer ausgewogenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit gerade von erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen erfolgt. Die Neuregelung führt dazu,...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.3 Verpflichtung des Leistungsträgers

Rz. 9 Abs. 3 bestimmt, dass eine Verpflichtung des Leistungsträgers, Leistungen durch einen anderen Leistungsanbieter zu ermöglichen, nicht besteht. Der Leistungsträger ist damit nicht verpflichtet, ein flächendeckendes Angebot wie Werkstätten für behinderte Menschen in der jeweiligen Region vorzuhalten. Eine Initiative muss von dem jeweiligen Menschen oder einem Träger, der ...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.2 Beschränkung des Eigenbeitrags (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 stellt sicher, dass nur ein Eigenbeitrag aufzubringen ist, auch wenn mehrere Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen werden. Das gilt unabhängig davon, ob ein Mensch mit Behinderungen selbst mehrere Leistungen der Eingliederungshilfe oder ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind Leistungen bezieht.mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.1 Anforderungen an andere Leistungsanbieter

Rz. 3 In Abs. 2 wird bestimmt, dass die für Werkstätten geltenden Vorschriften für andere Leistungsanbieter mit den in den Nr. 1 bis 8 beschriebenen Ausnahmen ebenfalls gelten. In der Formulierung sind die "Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen" genannt. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass alle die im Kapitel 12 des Teils 3 (§§ 219 bis 227) genannte...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.5 Sozialversicherung

Rz. 11 Bei einem anderen Leistungsanbieter gelten ebenfalls die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wie bei einer beruflichen Bildung und einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, also die entsprechenden Vorschriften zur Beitragsbemessung, zur Beitragstragung und zur Beitragserstattung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie in...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 2.2 Einkommensermittlung des aktuellen Jahres (Abs. 2)

Rz. 6 Eine Anknüpfung an das Vorvorjahr kann dazu führen, dass durch eine erhebliche Einkommensveränderung ein unzutreffender Beitrag gefordert würde. Das kann z. B. bei Arbeitslosigkeit, bei Rentenbeginn oder bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung der Fall sein. In diesen Fällen ist eine Einkommensermittlung des aktuellen Jahres en...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.3 Einkommenseinsatz bei einmaligen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 entspricht inhaltsgleich dem § 87 Abs. 3 SGB XII, soweit es sich um Bedarfsgegenstände handelt, die der Eingliederungshilfe zuzurechnen sind. Der Träger der Eingliederungshilfe kann damit den Eigenbeitrag aus dem übersteigenden Einkommen von bis zu vier Monaten (Bedarfsmonat plus drei Folgemonate) fordern.mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass vor Inanspruchnahme von Leistungen das vorhandene Vermögen - soweit es nicht zum geschützten Vermögen (vgl. zu § 139, Rz. 4) gehört, geschützt ist das in der Aufzählung des § 92 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 SGB XII aufgeführte Vermögen – einzusetzen ist. Durch die Beschränkung des Satzes 1 auf die antragstellende Person ist klargestellt worden, ...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.4 Rechtsstellung der Menschen mit Behinderungen

Rz. 10 Abs. 4 verweist für die Rechtsstellung der Menschen mit Behinderungen auf § 221 (bis zum 31.12.2017 § 138). In dieser Vorschrift ist die Rechtsstellung der Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen geregelt. Die bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigten Menschen mit Behinderungen stehen wie die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für b...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 2.1 Maßgebender Zeitraum (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die Definition des Einkommens, das für den aufzubringenden Eigenbeitrag zugrunde zu legen ist. Durch den Bezug zum Einkommensteuergesetz und die Zugrundelegung des Einkommens des Vorvorjahres wird die Nachweispflicht im Wesentlichen auf den Einkommensteuerbescheid konzentriert und somit vereinfacht. Gleichzeitig werden z. B. hohe Werbungskosten, die erheb...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist für Menschen mit Behinderungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, weil sie wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen können, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.1 Leistungen, bei denen ein Beitrag nicht aufzubringen ist (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in einer abschließenden Aufzählung, bei welchen Fachleistungen der Eingliederungshilfe ein Beitrag aus dem Einkommen oder dem Vermögen nicht aufzubringen ist. Abs. 1 überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich die Hilfen, die bis zum 31.12.2019 in § 92 Abs. 2 SGB XII aufgeführt waren. § 92 SGB XII ist durch Art. 13 des BTHG zum 1.1.2020 neu gefasst worden. N...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.4 Elternbeitrag (Abs. 4)

Rz. 7 Mit dem BTHG ist in Abs. 4 zum 1.1.2020 inhaltsgleich die Regelung des bisherigen § 94 Abs. 2 SGB XII übernommen worden, nach der Eltern für ihre volljährigen Kinder einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von bis zu maximal 32,08 EUR monatlich zu leisten haben. Mit dem Verweis auf § 94 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 SGB XII in Satz 2 folgen die Regel...mehr