Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbeträge zu bezwecken, ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragspartner, sofern Rehabilitationsträger entsprechende Verträge mit diesen Organisa...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5 Auswahlrecht: Vom Rehabilitationsträger gestellte und vom Rehabilitanden selbst ausgewählte Haushaltskräfte

Rz. 23 Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 Abs. 4 SGB V kann der die Teilhabeleistung durchführende Rehabilitationsträger dem Rehabilitanden zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine bei dem Rehabilitationsträger angestellte, professionelle Haushaltskraft stellen (vgl. Rz. 24), eine professionell tätige Haushaltskraft über einen Vertragspartner des Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu erstattenden Kosten das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen – es gilt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil v. 3.7.1985...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze Rz. 4 Zu unterscheiden ist zwischen der Haushaltshilfe zwecks Weiterführung des Haushalts und der Betreuung der dort lebenden Kinder (Rz. 10 ff.), der Mitaufnahme von im Haushalt lebenden Kindern in der Rehabilitationseinrichtung anstelle einer Haushaltshilfe (Rz. 38 ff.), den Kinderbetreuungskosten für Kinder, die nicht über eine Haushaltshilfe versorgt werden kö...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3 Rehabilitand wählt selbst eine Ersatzkraft

2.5.3.1 Überblick Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl....mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis und grundsätzlicher Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen i. S. d. § 2 Abs. 1, also Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. SGB IX sind (u. a. muss der Teilhabebedarf wegen einer eingetretenen oder einer konkret zu erwartenden Be...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2.2 Mehrleistungen der Krankenkasse im Rahmen der Satzungsregelung

Rz. 9 Die Krankenversicherungsträger haben als einzige Rehabilitationsträger nach § 38 Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, durch ihre Satzungen zu bestimmen, dass auch in anderen als den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe erbracht werden kann, wenn die Haushaltsführung wegen Krankheit nicht möglich ist. In der Praxis wurde die Altersgrenze für das anspruchsberech...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die fast gleichlautende Vorgängervorschrift war § 47. Diese trat aufgrund Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (BGBl. I S. 1046) und aufgrund des BTHG am 31.12.2...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis und grundsätzlicher Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen i. S. d. § 2 Abs. 1, also Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. SGB IX sind (u. a. muss der Teilhabebedarf wegen einer eingetretenen oder einer konkret zu erwartenden Behinderung für eine Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen, wobei die Dauer der Behinderung...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 30 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations- bzw. sonstigen Teilhabeleistung mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnung...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem karitativen Verband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution als Haushaltshilfe beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn sie im Einzelfall di...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2 Abgrenzung zum rehabilitationsträgerspezifischen Leistungsrecht

2.2.1 Überblick Rz. 5 Nach § 7 gelten die Vorschriften des SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Im Übrigen richten sich die Zuständigkeit und die Vorausse...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.7 Höchst-Regelentgelt und weitere Berechnung des Übergangsgeldes

Rz. 35 Bezüglich der Beachtung des Höchst-Regelentgelts wird auf Rz. 50 f. verwiesen. Die weiteren Berechnungsschritte für die Ermittlung des Übergangsgeldes ergeben sich aus der Komm. zu § 66 .mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des Haushalts

Rz. 36 Zu dieser Thematik wird auf Rz. 42 ff. verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5 Allgemeines zur Darbietung und Bemessung des Persönlichen Budgets

2.5.1 Geldleistung/Gutscheine (Abs. 2 Satz 1 bis 3) Rz. 10 Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 werden Persönliche Budgets i. d. R. als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. Das schließt nach Meinung des Autors nicht aus, dass das Budget bei kleinen Beträgen mit Einwilligung des Budgetnehmers auch in größeren Zeitabständen gezahlt werden kann. In der Sache setzt die ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4 Verwandte und Verschwägerte

2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 1 Satz 6)

2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2 Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung (Abs. 1 Satz 3)

2.1.2.1 Personenkreis Rz. 24 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen beziehungsweise Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Gru...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für die Haushaltshilfe

2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 10a) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an d...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1 Bemessungszeitraum für die Berechnung des Übergangsgelds (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1.1.1 Überblick Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei diesem Personenkreis berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage generell mit...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.3 Budgetfähige Leistungen unterschiedlicher Träger (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 6 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig, die von § 5 erfasst werden. Hierzu zählen Leistungen im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2), zur Teilhabe an Bildung (§ 5 Nr. 4) und zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5). Neben diesen Teilhabe-Hauptleistungen können ergänzende Leistung...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 31 SGB VI i. V. m. § 42 SGB IX) und am T...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.5 Höchst-Regelentgelt (Abs. 4)

Rz. 50 Das Regelentgelt wird immer nur bis zur Höhe der für den Rehabilitationsträger geltenden täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 67 Abs. 4). Die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und in der allgemeinen Rentenversicherung betrug diese Grenze im Jah...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Leistung Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um eine Leistung zur Weiterführung des Haushalts. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder im Haushalt des Rehabilitanden. Auf Wunsch des Rehabilitanden kann die Unterbringung der Kinder für die Dauer dessen Abwesenheit...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.1 Geldleistung/Gutscheine (Abs. 2 Satz 1 bis 3)

Rz. 10 Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 werden Persönliche Budgets i. d. R. als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. Das schließt nach Meinung des Autors nicht aus, dass das Budget bei kleinen Beträgen mit Einwilligung des Budgetnehmers auch in größeren Zeitabständen gezahlt werden kann. In der Sache setzt die Erbringung eines Persönlichen Budgets einen Anspruc...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.1 Grundsätze

Rz. 4 Zu unterscheiden ist zwischen der Haushaltshilfe zwecks Weiterführung des Haushalts und der Betreuung der dort lebenden Kinder (Rz. 10 ff.), der Mitaufnahme von im Haushalt lebenden Kindern in der Rehabilitationseinrichtung anstelle einer Haushaltshilfe (Rz. 38 ff.), den Kinderbetreuungskosten für Kinder, die nicht über eine Haushaltshilfe versorgt werden können (Rz. 47 f...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budget...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.2 Keine andere Person kann den Haushalt weiterführen

Rz. 15 Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt u. a. voraus, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsarbeiten (Inhalt: vgl. Rz. 13) anstelle des Rehabilitanden im Rahmen des Zumutbaren weiterführen kann. Entscheidend ist das tatsächliche Leben einer anderen Person in dem Haushalt, die den Haushalt anstelle des Rehabilitanden weiterführen könnte. Auf eine ver...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.6 Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung oder als Wertguthaben (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 32 Seit dem Jahr 1998 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt in einem sog. Wertguthaben anzusparen und diese zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen (§§ 7b ff. SGB IV). Diese Wertguthaben können z. B. aus Teilen des laufenden Arbeitsentgelts od...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.3 Abrechnung in kürzeren als 4-wöchigen Abständen

Rz. 11 § 67 Abs. 1 Satz 1 fordert, dass der Bemessungszeitraum mindestens 4 Wochen umfassen soll. Rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt betriebsüblich in kürzeren Abständen als 4 Wochen bzw. einem Monat ab, sind so viele Entgeltabrechnungszeiträume zu addieren, bis sich ein zusammenhängender Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen ergibt.mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 37 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung vo...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.6 Der für die Durchführung des Verfahrens zuständige Träger (Abs. 3)

Rz. 22 Werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets beantragt, ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig (Abs. 3 Satz 1). Als leistender Rehabilitationsträger wird der Rehabilitationsträger bezeichnet, der im Verhältnis zu den anderen Rehabilitationsträgern als erstes den Antrag auf Durchfü...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016, veröffentlicht im Internet unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/default-a7efab8bcc/. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, veröffentlicht im In...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.5 Sonstige Angehörige/Bekannte (Privatpersonen)

Rz. 32 Die Beschränkung des Erstattungsanspruchs auf den nachgewiesenen Verdienstausfall und die nachgewiesene Fahrkostenerstattung gilt nur für Angehörige des Rehabilitanden, die mit ihm bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind (und zusätzlich der Ehegatte bzw. geschiedene Ehegatte). Für sonstige Angehörige, Nachbarn oder andere Ersatzkräfte (Privatpersonen) erstatte...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.3 Stück- und Akkordlöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicheru...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 30 Prognos-Studie: Forschungsbericht zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Internet unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb433-umsetzung-akzeptanz-persoenliches-budget.pdf;jsessionid=BF10E4AC2DE124474928BAF1DBDE6742?__blob=pub...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.1 Das Arbeitsentgelt des maßgebenden Bemessungszeitraums ist nicht durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 44 Bei dieser Fallgestaltung handelt es sich um Fälle, in denen die Kurzarbeit das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums, der für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, nicht tangiert. In diesen Fällen ist die Kurzarbeit bei Beginn des Bemessungszeitraums bereits beendet oder die Kurzarbeit beginnt erst nach dem Ende des Bemessungszeitraums. Hier gelte...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl. Rz. 32), durch ei...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.3 Anzahl der Arbeitsstunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde

Rz. 18 Das maßgebende laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Hierzu zählen auch Mehrarbeitsstunden sowie Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage oder Entgeltfortzahlung im Rahmen einer früheren Arbeitsunfähigkeit usw.). Unbezahlte entschu...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 regelt die Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmern, die zulasten folgender Rehabilitationsträger Übergangsgeld erhalten: zulasten des Rentenversicherungsträgers entweder bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zulasten des Unfallversicherungsträgers bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zulasten ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übli...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.1 Personenkreis

Rz. 24 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen beziehungsweise Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Grundvergütung noch erfo...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.3 Ermittlung des Gesamt-Regelentgelts

Rz. 39 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt der auf den Kalendertag umgerechnete Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, beträgt der anzurechnende Anteil der Einmalzahlung stets der 360. Teil der der Beitragsberechnung unterworfenen Einmalzahlungen. Es ist unerhebli...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.10 Zuständigkeit beim Trägerwechsel

Rz. 46 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine Nebenleistung der Hauptleistung. Nur derjenige Rehabilitationsträger hat die Kosten zu übernehmen, der gleichzeitig auch die Kosten der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung trägt. Bei einem Wechsel des Rehabilitationsträgers in der Leistungszuständigkeit (z. B. bei der neurologischen Rehabilitation zwischen Kranken- und ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z. B. Weihna...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.2 Schwankungsreserven

Rz. 21 In bestimmten Fällen können Bedarfsschwankungen im Budgetzeitraum nicht ausgeschlossen werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen erwarteten Veränderungen (mögliche Preisveränderungen, Notwendigkeit einer Ersatzkraft wegen des Urlaubs des "Pflegehelfers" in den Sommerferien oder wegen kurzer Erkrankungen) und unerwarteten Veränderungen (z. B. unerwartete lange Erkrankun...mehr