Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 64 verschafft lediglich einen abschließenden Überblick, welche akzessorischen Leistungen im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen zur Rehabilitation bzw. mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. . Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen kann der Rehabilitand allein aufgrund § 64 Abs. 1 nicht herleiten (vgl. § 7); vielmehr richtet sich der L...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2 Rechtspraxis

2.1 Systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel als Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes Rz. 3 Die Norm schreibt § 12 fort, in dem nach einer frühzeitigen Bedarfserkennung im zweiten Schritt der Rehabilitationsbedarf zu ermitteln ist. § 13 fordert die Rehabilitationsträger auf, sich zu systematischen Arbeitsprozessen und standardisierten ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4 Funktionstraining (Abs. 1 Nr. 4)

2.4.1 Überblick Rz. 56 Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), können nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation Funktionstraining beanspruchen. Das Funktionstraining ist ein für diese Zielgruppe entwickeltes Bewegungstraining in Form von krankengymnastischen/ergotherapeutischen Übungen in der Gruppe....mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3 Rehabilitationssport (Abs. 1 Nr. 3)

2.3.1 Überblick Rz. 17 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie Träger der Kriegsopferversorgung – ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung) erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Der Rehabilitationssport zielt darauf ab, den Eintritt einer Behinderung zu vermeiden oder die Verschli...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2 Hilfeempfänger nach dem SGB XII, SGB IX, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB VIII (Abs. 2)

2.2.1 Personenkreis (Satz 1) Rz. 18 Die Norm betrifft Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII, Leistungen nach Teil 2 SGB IX (ab 1.1.2020), laufenden Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Rz. 19 Für diese Personenkreise wird die Krankenbehandlung durch die Krankenkasse aufgrund eines gesetzlichen Auf...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1 Krankenversicherung

2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport) Rz. 35 Der Gesetzgeber gibt nicht vor, unter welchen Voraussetzungen der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. In der Vergangenheit gingen die Krankenkassen davon aus, dass die Leistung "Rehabilitationssport" letztendlich nur als "Anschubfinanzierung" zu verstehen ist; der Re...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck dieser Vorschrift ist es, die Rehabilitationsträger mehr als bisher zur Beratung von potenziellen Leistungsempfängern zu veranlassen, und sie darüber hinaus zu verpflichten, auch organisatorisch mehr als bisher dafür Sorge zu tragen, dass das Ziel einer rechtzeitigen und umfassenden Antragstellung durch die Leistungsberechtigten erreicht wird. Insoweit handelt es...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in das SGB IX aufgenommen worden und am 1.1.2018 in Kraft getreten. Eine Vorgängerregelung bestand nicht. Die Vorschrift steht einmal in Bezug zu § 10 a. F., welcher die Kooperation der Rehabilitationstr...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.7 Kostenbelastung des Teilnehmers/Mitgliedsbeiträge

Rz. 71 Die Rehabilitationsträger haben beim Funktionstraining grundsätzlich sämtliche Kosten zu tragen, die der Funktionstrainingsgruppe für die Durchführung des Funktionstrainings entstehen (Naturalleistung). Eine Zuschussleistung ist seit dem Inkrafttreten des SGB IX (1.7.2001) nicht mehr möglich. Da die Ermittlung der Kosten je Funktionstrainingsgruppe und -art sehr aufwen...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.2 Ansprech- und Kontaktstellen innerhalb der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 Den Leistungsträgern ist zwar überlassen, in welcher Form sie ihre Informationsangebote verbreiten, sie werden nach § 12 Abs. 1 Satz 3 allerdings verpflichtet, intern eine Ansprech- und Kontaktstelle einzurichten, die genau dieses sicherstellt. Rehabilitationsträger haben darüber hinaus eigene Ansprechstellen zu benennen, die nicht nur den Leistungsberechtigten Informa...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.8 Verfahren von der Bewilligung bis zur Auswahl der Funktionstrainingsgruppe

Rz. 74 Das Verfahren gleicht dem für den Rehabilitationssport. Deshalb wird auf die Komm. zu Rz. 51 verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 3.4.9 Fahr- und Reisekosten zum Funktionstraining

Rz. 74a Die Ausführungen unter Rz. 52 ff. gelten entsprechend.mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.2 Gesetzliche Mindeststandards für den Einsatzbereich der Instrumente

Rz. 5 Die gesetzlichen Mindeststandards für die Instrumente nach Abs. 1 Satz 1, welche die individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung sicherstellen sollen, werden abstrakt generell durch Abs. 2 definiert. Sie sollen hauptsächlich die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sicherstellen, indem erfasst wird: ob eine Behinderung vorliegt oder einzutrete...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Die Rehabilitationsträger wirken durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien und weiteren geeigneten Mitteln (z. B. Verwaltungsabsprachen, Kooperationsvereinbarungen) darauf hin, dass bei anderen Sozialleistungsträgern rehabilitative Aspekte berücksichtigt werden (BAR GE Reha-Prozess, §§ 12, 13). Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen sind keine Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6 Dauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll und bei dem der medizinische Zweck nicht überwiegt, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der ein...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.8 Rehabilitationssportspezifische Hilfsmittel/Sportgeräte

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger übernehmen für die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung (z. B. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger, Spezialrollstuhl für Rugby-Rehabilitationssport) keine Kosten (vgl. Ziff. 16.3 der Rahmenvereinbarung). Die für die Durchführung im Einzelfall erforderlichen Hilfsmittel sowie die für die Ausübung d...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.1 Überblick

Rz. 56 Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), können nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation Funktionstraining beanspruchen. Das Funktionstraining ist ein für diese Zielgruppe entwickeltes Bewegungstraining in Form von krankengymnastischen/ergotherapeutischen Übungen in der Gruppe. Ziel ist, die ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie Träger der Kriegsopferversorgung – ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung) erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Der Rehabilitationssport zielt darauf ab, den Eintritt einer Behinderung zu vermeiden oder die Verschlimmerung einer B...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.7 Kostenbelastung des Teilnehmers sowie Mitgliedsbeiträge

Rz. 48 Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport wird i.d.R. zwischen den Bundes-/Landesorganisationen der Träger von Rehabilitationssportgruppen und den Rehabilitationsträgern vertraglich geregelt (Ziff. 16.1 der Rahmenvereinbarung). Die Rehabilitationsträger haben grundsätzlich sämtliche Kosten zu übernehmen, die den Rehabilitationssportvereinen durch die Teil...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.4 Dauer einer Übungsveranstaltung

Rz. 64 Der Versicherte/Rehabilitand kann am Funktionstraining bis zu dreimal in der Woche zulasten der oben beschriebenen Rehabilitationsträger teilnehmen; eine einmalige Teilnahme wöchentlich ist allerdings die Regel. Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich mindestens 30 Minuten bei Trockengymnastik bzw. grundsätzlich mindestens 20 Minuten bei Wassergymnast...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.6 Abgrenzung zum Rehabilitationssport

Rz. 70 Das Funktionstraining behandelt gezielt bestimmte Körperfunktionen bzw. Körperstrukturen durch Ergotherapie und Krankengymnastik. Rehabilitationssport setzt dagegen auf klassischen Sport wie Gymnastik oder Bewegungsspiele für z.B. mehr Kraft, Ausdauer oder Koordination. Den Funktionstrainingskurs leitet oftmals ein lizenzierter Ergo- bzw. Physiotherapeut bzw. Krankeng...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.5 Persönliches Budget beim Rehabilitationssport/Funktionstraining

Rz. 75 Nach § 29 (bis 31.12.2017: § 17 Abs. 2 bis 4) können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigen in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind Leistungen zur Teilhabe (vgl. § 4 und § 5 Nr. 3). Deshalb ist es durchaus möglich, da...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.7 Betriebs- oder Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuungskosten (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 77 Ist der Rehabilitand wegen medizinischer Rehabilitationsleistungen oder wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Fortführung des Haushaltes bzw. an der Beaufsichtigung der zu beaufsichtigenden Kinder gehindert, kann er bei seinem Rehabilitationsträger eine Haushaltshilfe (professionelle Ersatzkraft) oder die Erstattung von Kosten für eine von ihm selbst ge...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 83 Die Positionspapiere der Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V. (DGPR): "Die Kinderherzgruppe (KHG)" von Oktober 2005, "Herzgruppe" v. 15.2.2013, veröffentlicht auf der Homepage der DGPR im Internet unter http://www.dgpr.de Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining (G 0850) ...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 13 wird der Anstoß gegeben, die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs der Leistungsberechtigten durch eine zügige Zuständigkeitsklärung in den Vordergrund zu stellen, indem den Rehabilitationsträgern vorgeschrieben wird, diese Ermittlung zu vereinheitlichen, ihre Durchführung – auch zum Zwecke der Überprüfbarkeit – zu standardisieren und somit die Ermittlungsvorg...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Gesetzgeber hält auch mit dem BTHG an dem gegliederten System der Rehabilitation weiter fest (vgl. ausführlich dazu Palsherm, WzS 2011 S. 135). Der damit verbundenen Herausforderung eines abgestimmten Vorgehens zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern tritt der Gesetzgeber mit einer Reihe von Änderungen gegenüber, wie z. B. verbessertes Antragsverfahren nach §...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.4 Abgrenzung zum Funktionstraining

Rz. 31 Nach Ziff. 2.1 der unter Rz. 20 aufgeführten Rahmenvereinbarung kommt Rehabilitationssport für Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglich...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.4 Kriegsopferversorgung (ab 1.1.2024: Soziale Entschädigung)

Rz. 47 Nach § 11 Abs. 5 bzw. § 12 Abs. 1 BVG (ab 1.1.2024: § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB XIV i.V.m. § 43 Abs. 1 SGB V) sind die für die Krankenversicherung geltenden Regelungen entsprechend anzuwenden. Bezüglich der Dauer der Leistung wird deshalb auf Rz. 35 ff. verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.6 Reisekosten (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 76 § 64 Abs. 1 Nr. 5 hat nur rein deklaratorische Bedeutung (Übersichtsfunktion) und macht deutlich, dass unter bestimmten Voraussetzungen Reisekosten ergänzend zu den eigentlichen Hauptleistungen übernommen werden können. Die Anspruchsgrundlage ist nicht § 64 Abs. 1 Nr. 5, sondern § 73 . Nach § 73 werden vom Rehabilitationsträger als Reisekosten u.a. die erforderlichen Fah...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.5 Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Rz. 32 Untersuchungen haben gezeigt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen seelisch besonders intensiv unter ihrer Behinderung leiden und dass dadurch ihr Selbstbewusstsein wesentlich schwächer ausgeprägt ist. Aufgrund der Behinderung und ihrer Verhaltensweisen sind sie wesentlich mehr Straftaten ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Um diesen Per...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber gibt nicht vor, unter welchen Voraussetzungen der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. In der Vergangenheit gingen die Krankenkassen davon aus, dass die Leistung "Rehabilitationssport" letztendlich nur als "Anschubfinanzierung" zu verstehen ist; der Reha-Sportler hat nach Ablauf des Bewilligu...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1.2 Anspruchsdauer bei Herzsport

Rz. 43 Bei Patienten mit Schädigungen von Körperfunktionen oder -strukturen sowie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe infolge von Herzkrankheiten kann Rehabilitationssport in einer ärztlich geführten Herzgruppe angezeigt sein. Die Leistungsdauer zulasten der Krankenkasse richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit (vgl. Rz. 33, 35 sowie Ziff. 4.1 der Ra...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.9 Verfahren von der Bewilligung bis zur Auswahl der Reha-Sportgruppe

Rz. 51 Möchte ein Anspruchsberechtigter am Rehabilitationssport teilnehmen, benötigt er zunächst eine ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes. Ist die Krankenkasse der Kostenträger, stellt der Arzt dem Versicherten die Verordnung "Muster 56" aus. Dieses Musterformular haben die Krankenkassen zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene vereinbart. Der A...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.2 Wesen und Ziel des Funktionstrainings

Rz. 59 Das Funktionstraining wirkt insbesondere bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Das Funktionstraining wird primär bei rheumatischen oder vergleichbaren Erkrankungen verordnet. Vorwiegend mit den Mitteln der Krankengymnastik sowie der Ergotherapie werden gezielt Muskeln, Gelenke oder organische Erkrankungen beeinflusst. Ziele des F...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.1 Systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel als Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes

Rz. 3 Die Norm schreibt § 12 fort, in dem nach einer frühzeitigen Bedarfserkennung im zweiten Schritt der Rehabilitationsbedarf zu ermitteln ist. § 13 fordert die Rehabilitationsträger auf, sich zu systematischen Arbeitsprozessen und standardisierten Arbeitsmitteln (Instrumenten) gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 7 zu verabreden. Dabei sollen die Instrumente einheitlich und nachprüfbar ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.3 Anforderungen an die Durchführung des Funktionstrainings

Rz. 61 Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in a) regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppen und b) unter Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters. Diese Kriterien sind wesentliche Merkmale des in § 63 Abs. 1 Nr. 4 aufgelisteten Funktionstrainings. zu a) Eine feste Gruppe wird dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmenden sich zu einer bestim...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch während der Übungsveranstaltun...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i.S.d. § 64 wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Den Rehabilitationssport gibt es für unterschiedliche Hauptdiagnosen – z.B. ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i.d.R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der En...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.3 Verfahrensdauer

Rz. 8b Beitrags- oder Rentenverfahren beginnen z. B. mit dem Tag des Eingangs des jeweiligen Antrags des Versicherten bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I), bei Kontenklärungsverfahren anlässlich eines Auskunftsverfahrens nach dem Versorgungsausgleichsgesetz v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) bei Ehescheidung oder Aufhebung von Lebenspartn...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.1 Personenkreis (Satz 1)

Rz. 18 Die Norm betrifft Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII, Leistungen nach Teil 2 SGB IX (ab 1.1.2020), laufenden Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Rz. 19 Für diese Personenkreise wird die Krankenbehandlung durch die Krankenkasse aufgrund eines gesetzlichen Auftrags (BSG, Urteil v. 28.9.2...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.3 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Leistungen sind bei der Krankenkasse zu beantragen (§ 19 Satz 1 SGB IV). Diese entscheidet über den Leistungsantrag durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X; BSG, Urteil v. 17.6.2008, B 1 KR 30/07 R). Die Krankenkasse führt aufgrund eines Widerspruchs gegen ihre Entscheidung ein Abhilfeverfahren durch (§ 90 Satz 1 SGB X, § 85 Abs. 1 SGG). Wenn sie dem Widerspruch ni...mehr