Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Garantiebestimmung des § 850f I sichert unabhängig von der konkreten vollstreckungsrechtlichen Situation den Lebensunterhalt des Schuldners. In jedem Fall ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, das nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG unverfügbar ist (BVerfG NJW 10, 505 Rz 133; 14, 3425 Rz 74). Dieses verfassungsrechtlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4 Ausschluss einrichtungsfremder Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 2. HS UStG

Rz. 101 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einrichtungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Halbs. 1 Doppelbuchst. aa–hh UStG erbringen steuerfreie Leistungen, wenn es sich "ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach dem Gesetzbuch jeweils bezieht". Praxis-Beispiel Eine Einrichtung ohne Zulassung nach § 108 SGB V, mit der ein Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abgestellt. Hinweise: Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit eines Erörterungstermins.

Rn 4 Ein nach Abs 1 S 1 anzuberaumender Termin zur Erörterung erfolgt im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 1666 und 1666a BGB und setzt das Vorliegen einer ›möglichen Kindeswohlgefährdung‹ voraus. Unklar ist, ab wann von einer solchen möglichen Kindeswohlgefährdung gesprochen werden kann. Die Gesetzesbegründung nimmt in diesem Zusammenhang auf die in § 8a SGB VIII geregelte An...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / D. Karenzentschädigung

Rz. 26 Im deutschen Recht gilt ausnahmslos der Grundsatz der bezahlten Karenz. Alle Ausnahmen, die eine entschädigungslose Wettbewerbsklausel zuließen, sind entweder für nichtig erklärt oder abgeschafft. Rz. 27 Nach der gesetzlichen Regelung muss der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V) und dem Medizinischen Dienst Bund (§ 281 SGB V, vgl. Rz. 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kindergeld etc (Abs 2 Nr 3).

Rn 73 Wegen ihrer Zweckbestimmung geschützt sind schließlich auch das Kindergeld und andere Leistungen für Kinder. Gemeint sind damit nur staatliche Transferleistungen iSd § 48 I 2 SGB I, wie der Kinderzuschuss in der Rentenversicherung, § 270 SGB VI, der Kinderzuschuss für Schwerstverletzte, § 217 III SGB VII, oder der Kinderzuschlag im Recht der sozialen Entschädigung, § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderregelungen (Abs 3).

Rn 10 Einer Übermittlung entgegenstehende Verwendungsregelungen enthalten insb die Vorschriften zum Schutz des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) und des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I, §§ 67a, 67d ff SGB X). Auch landesrechtliche Regelungen können einer Übermittlung entgegenstehen, zB im Bereich der Statistik oder der Kommunalabgaben.mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 3 Nach der zentralen Regelung des § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) eingeführte § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG befreit eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. f Doppelbuchst. aa UStG), Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.7 Ähnliche heilberufliche Tätigkeiten

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG können auch die Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich genannten Heil- und Hilfsberufen (Gesundheitsfachberufen) fallen. Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche heilberufliche Tätigkeit handelt. Der BFH st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Fristberechnung bei Zustimmung der Behörde

Rz. 50 Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung an den Arbeitnehmer ab, § 4 S. 4 KSchG. Diese Bestimmung gilt für die Fälle der nachträglichen Zustimmung der Behörde zur Kündigung. § 4 S. 4 KSchG ist auch bei dem Erfordernis der vorherigen Zustimmung einer Behörde anw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Minijob-Regelung

Tz. 70 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Durch das Sozialschutz-Paket (= Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-Cov 2 vom 27.03.2020, BGBl I 2020, 575) wurden die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) übergangsweise vom 01.03.2020 bis 31.10....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine rechtskräftige Verurteilung wegen kinderschutzrelevanter Straftatbestände, Abs 2 S 2.

Rn 11 Der Verfahrensbeistand hat regelmäßig intensiven und in einer sehr persönlichen Weise Kontakt mit Kinden, die ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen sollen. Aus Gründen des Kinderschutzes soll so weit wie möglich sichergestellt werden, dass von der bestellten Person keine Gefahr für das Kind ausgeht, Opfer eines sexuellen Übergriffs zu werden. Im Hinblick darauf stel...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Kommentierung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX sowie den spezifischen Leistungsgesetzen sind "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden im SGB IX legal definiert. Mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfügungsverbot (Nr 2).

Rn 19 Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nach Nr 2 nicht verfügt werden. So soll eine zweckentfremdete Verwendung des Vorsorgekapitals verhindert werden. Abtretung, Verpfändung und ordentliche Kündigung des Vertrags müssen unwiderruflich ausgeschlossen sein (Braunschw ZIP 20, 36). Eine trotz vereinbarten Verbots erfolgte Abtretung ist iRv § 399 Alt 2 BGB unwirksam und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) sind einige primär kosmetische Änderungen bei § 850f erfolgt. Die bisherigen § 850f I lit a–c werden zu § 850f I Nr 1–3. Ergänzend erfolgen in der Regelung übe...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 5. Ausschlussfrist

Rz. 56 Die Beantragung von Insolvenzgeld ist fristgebunden; die Frist beträgt zwei Monate ab der Veröffentlichung des Gerichtsentscheids über die Eröffnung des Verfahrens oder die Abweisung des Antrags "mangels Masse" (§ 324 Abs. 3 SGB III); bei der Berechnung der Frist zählt der Tag, an dem die Entscheidung ergangen ist, nicht mit. Rz. 57 Bei der Zwei-Monats-Frist handelt es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erweiterte Anhörung (Abs 2).

Rn 11 Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. Mit dieser Anhörungspflicht nimmt der Gesetzgeber die gemeinsamen minderjährigen Kinder der Ehegatten in den Blick, die unter der Trennung und Scheidung ihrer Eltern reg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anhörung der übrigen Beteiligten und des Jugendamts, § 320.

Rn 19 Gem § 320 S 1 sind die weiteren Verfahrensbeteiligten iSv § 315 anzuhören. Das sind insb die sorgeberechtigten Eltern des Kindes und auch der Verfahrensbeistand. Die nicht sorgeberechtigten Eltern sind nicht anzuhören, sofern sie nicht als ›Kann-Beteiligte‹ nach § 315 IV hinzugezogen worden sind. Die insoweit einschlägige Vorschrift des § 160 I 1 ist im Hinblick auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Fehlende Bestimmung hinsichtlich der Aufteilung der Monatsbeiträge

Rz. 13 Zur analogen Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 soll es kommen, wenn zwischen den Anspruchsberechtigten über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Bezugsmonate bewusst oder unbewusst keinerlei Bestimmung getroffen und die Festlegung quasi in die Hände eines Dritten – der zuständigen Behörde – gelegt wird.[1] In diesem Fall soll über eine entsprechende Anwendung des ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / VII. Belehrungsklausel

Rz. 18 Der Arbeitnehmer muss sich nach der Rspr. des BAG vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, grundsätzlich selbst über die rechtlichen Folgen dieses Schritts Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will.[22] Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer allerdings aufklären, wenn die Abwägung der beider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 42 § 794 I Nr 5 umfasst Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden sind. Die vorgeschriebene Form ergibt sich aus dem BeurkG. Durch die §§ 56 ff BeurkG ist die allgemeine Beurkundungszuständigkeit der Gerichte beseitigt worden; damit sind nahezu ausschl di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b UStG

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Maßgabe von § 38 SGB V gewährten gesetzliche Krankenkassen den Versicherten eine Haushaltshilfe (vgl. hierzu auch Pieske-Kontny, StBp 2024, 10). Soweit die Krankenkasse hierfür andere Unternehmer in Anspruch nimmt und mit diesen Verträge schließt, die die Qualität und Wirtschaftlichkeit sicherstellen (vgl. § 132 Abs. 1 SGB V), sind die H...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / II. Nichtigkeit gem. § 134 BGB oder § 138 BGB

Rz. 33 Wie jeder Vertrag kann auch der Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) nichtig sein. Rz. 34 Wird ein Aufhebungsvertrag rückdatiert, um die Folgen des § 158 SGB III (früher: § 143a SGB III) zu umgehen, verstößt dieser Vertrag gegen § 138 BGB, wenn beide Parteien diesen Zweck verfolge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Inhalt der Erörterung.

Rn 12 Das Gesetz legt den Inhalt eines Erörterungsgesprächs insoweit fest, als mit den Beteiligten besprochen werden soll, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insb durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme solcher Hilfen haben kann. Die Ausgestaltung im Einzelnen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Prütting/Helms/Hamm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Einrichtungen im Bereich der Unfallversicherung

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 2 Doppelbuchst. cc UStG werden Einrichtungen, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB VII an der Versorgung beteiligt sind, begünstigt. Damit sind Einrichtungen erfasst, mit denen die Unfallversicherungsträger Verträge über die Durchführung von Heilbehandlungen nach § 34 SGB VII (Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1.4 Mehrere unterschiedliche Unterbrechungstatbestände

Treffen mehrere Arbeitsunterbrechungen aufgrund unterschiedlicher Tatbestände unmittelbar aufeinander, so sind diese zur Ermittlung der Zeitgrenze von einem Monat zusammenzurechnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn sich z. B. ein unbezahlter Urlaub [1] an den Bezug von Elternzeit [2] anschließt. Die Zeiten der einzelnen Arbeitsunterbrechungen sind dann nicht zusammenzurechnen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 3 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Die Arbeitsunterbrechungen haben unmittelbar Auswirkungen auf die Beitragsberechnung und ggf. auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge.[1] Zeiten der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Url...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 42 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Versicherung um eine Pflichtversicherung (z. B. als Rentner oder als Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB III) oder eine freiwillige Versicherung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Befreite Umsätze

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Aufgaben der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sind in § 275 SGB V beschrieben. Diese Dienste erbringen gegenüber den Krankenkassen und deren Verbänden Begutachtungs- und Beratungsleistungen. Dabei wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nach konkretem Auftrag durch die Krankenkassen oder ihre Verbände tätig. So h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsrahmen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 wird Elterngeld als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Satz 1 hat eine klarstellende Funktion, indem er die möglichen Bezugsvarianten des Elterngeldes nennt.[1] Rz. 10 Basiselterngeld und Elterngeld Plus kann nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Hintergrund der Regelung ist der besondere Betreuungsbedarf des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 4.1 Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt

Meldungen fallen nicht an, wenn die Arbeitsunterbrechung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV einen Monat nicht überschreitet. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat. Dann ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung eine Abmeldung mit dem Meldegrund "34" zu erstatten. In dieser Meldung ist das im gesamten Meldezeitra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / E. Beteiligung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

Rz. 194 § 103 BetrVG schützt Funktionsträger, insbesondere Mitglieder des Betriebsrats und Wahlbewerber vor dem Verlust ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung durch ungerechtfertigte außerordentliche Kündigungen und Versetzungen. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich und für bestimmte Fristen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für den Fall der Betriebss...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit Einrichtung im Auftrag der zuständigen Sozialleistungsträger und auf der Basis von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach Maßgabe der §§ 76ff. SGB XII bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe erbringen, sind diese nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG steuerfrei (vgl. Abschn. 4.16.5. Abs. 15 und 16 UStAE). L...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.1 Gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Einrichtungen (§ 4 Nr. 15 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen, die nach § 178 SGB III durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind. Gemäß § 176 SGB III ist die Zulassung des Trägers durch eine fachkundige Stelle grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung.mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Besondere Verfahren

Rz. 51 Während vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.8.2013 die "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" in einem gesonderten Abschnitt 4 geregelt war, sind nun alle Geschäftsgebühren in Teil 2 Abschnitt 3 VV integriert. Für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten z.B. im Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erfüllung der Wartezeit (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist eine Abänderung (unabhängig von den Voraussetzungen der Abs 2 und 3) auch dann möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit führt (vgl § 52 I SGB VI). Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, die für den Bezug der jeweiligen Rente (zu den verschiedenen Wartezeiten vgl Haußleiter/Eickelmann § 225 Rz 37) erfüllt sein muss (§ 34...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Unterhaltspflichten.

Rn 21 Unpfändbar ist auch der Betrag, den der Schuldner zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten benötigt. Dabei sind drei Aspekte zu unterscheiden, der unterhaltsberechtigte Personenkreis, das zu gewährleistende Pfändungsschutzniveau des notwendigen Unterhalts und die konkrete Differenzberechnung. Der Personenkreis, ggü dem der Schuldner unterhaltspflichtig ist, musste bisl...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Klage gegen Sperrzeit

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Klage gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An das Sozialgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage des Herrn _________________________, _________________________ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ Rechtsanwälte, __________...mehr