Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt verschiedene Pflichten für Arbeitgeber und Insolvenzverwalter in Bezug auf das Kurzarbeitergeld (Kug) und Wintergeld sowie die Transfermaßnahmen und Arbeitskämpfe. Dadurch wird eine besondere Stellung der Arbeitgeber und Insolvenzverwalter normiert. Der Arbeitnehmer soll die Leistungen aus einer Hand erhalten, insoweit tritt der Insolvenzverwalter...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.6 Antrags- und Bewilligungsverfahren mit dem Arbeitgeber (Abs. 5)

Rz. 34c Abs. 6 in der seit dem 1.1.2021 maßgebenden Fassung sollte nach der Gesetzesbegründung dazu beitragen, die Einrichtung und Durchführung beruflicher Weiterbildung sowie der Förderverfahren und -entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach dem mit dem Qualifizierungschancengesetz neu eingeführten § 82 können Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung s...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.2 Berücksichtigung des Faktorverfahrens

Rz. 17a Der Faktor ist in § 39f EStG normiert. Es handelt sich um einen steuermindernden Multiplikator. Der für das Faktorverfahren relevante Faktor ist kleiner als 1 und wird auf jeweils 3 Nachkommastellen berechnet. Das nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 zu berücksichtigende Faktorverfahren geht – nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.5.2013 auch für Lebenspartnerschaften – davon aus, ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4 Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft

Rz. 87 Der Bedarf für die Unterkunft umfasst zunächst denjenigen für die Unterkunft selbst, also den Mietzins oder vergleichbare Aufwendungen aus einem oder für ein Mietverhältnis oder die Aufwendungen für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, sowie die sog. kalten Betriebskosten. Zu grundlegenden Überlegungen vgl. auch Rz. 170 ff. Ratenzahlungsverpflichtungen aufgrund e...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.3 Freibetrag nach Abs. 2

Rz. 105 D Abs. 2 enthält den gebündelten, bis 31.12.2022 in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 bzw. Nr. 1a und Nr. 4 geregelten Freibetrag vom Vermögen. Er umfasst 15.000,00 EUR, der für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft von dem zu berücksichtigenden Vermögen abzusetzen ist. In der Gesetzesbegründung zum Bürgergeld-Gesetz wird dargestellt, dass damit eine deutliche Erhö...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.1 Sozialversicherungspauschale

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmt seit dem 1.1.2019 eine Sozialversicherungspauschale i. H. v. 20 % des Bemessungsentgeltes. Diese dürfte die zwischenzeitlichen Verschiebungen bei den Beitragssätzen in der Sozialversicherung ausreichend widerspiegeln. Dabei handelt es sich um einen Näherungswert zum Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und ...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 durch Art. 117 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436) erneut geändert.mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 61 In Abs. 4 wird klargestellt, dass die Agentur für Arbeit in Konfliktfällen letztverantwortlich nicht nur über Bestehen und Umfang der Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, sondern auch über deren Leistungsberechtigung (§ 7) entscheidet. Der Lebensunterhalt Leistungsberechtigter kann nur gesichert werden, wenn sich die Leistungen der Träger der G...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.3 Wehr- und Zivildienst

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 ordnet Wehr- oder Zivildienst den Beschäftigungsverhältnissen nach Abs. 1 Satz 1 zu, wenn aufgrund der Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) während dieser Zeit Arbeitsentgelt weiterzugewähren ist. Die tatsächlich eintretende Unterbrechung der Beschäftigung wird durch die aufgestellte Fiktion beseitigt. Rz. 19 Das ArbPlSchG ordnet die We...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.1 Leistungsentgelt

Rz. 3 Der Begriff Leistungsentgelt umschreibt ein pauschaliertes Nettoentgelt, aus dem das Alg entsprechend der gemäß § 149 festzustellenden Entgeltersatzquote zu ermitteln ist. Es ist von den individuellen Abzügen bei dem betroffenen Arbeitnehmer unabhängig. Das Leistungsentgelt ergibt sich im Grundsatz, indem von dem auf Bruttobasis ermittelten Bemessungsentgelt, das sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.8 Förderung des Arbeitgebers

Rz. 47 Nach Abs. 5 konnte bis zum 31.12.2018 ein Arbeitsentgeltzuschuss an den Arbeitgeber geleistet werden, die den an der Maßnahme teilnehmenden Arbeitnehmer weiterhin im Rahmen eines wirksamen Arbeitsverhältnisses beschäftigten. Die Regelung ist in § 82 aufgegangen und konnte daher aufgehoben werden. Rz. 48-51 (unbesetzt)mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.2 Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 enthält aufgelistet in den Nr. 1 bis 5 weitere spezielle Voraussetzungen für eine Förderung, die über die allgemeinen Anforderungen des 1. Halbsatzes hinausgehen. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, auch in Bezug auf die im 1. Halbsatz genannten Voraussetzungen. Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht gefördert werden sollten auch schon nach frü...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.3 Änderung der Lohnsteuerklasse

Rz. 18 Für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale ist die Finanzverwaltung, in der Regel also das örtliche Finanzamt zuständig. Änderungen werden auf Antrag oder in einem automatisierten Verfahren vorgenommen. Änderungen werden automatisiert angestoßen, wenn dafür mitgeteilte Daten der Meldebehörden ursächlich sind. Wird die Änderung auf den ersten Tag eines Monate...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 7 Die außerbetriebliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ist auf Arbeitnehmer beschränkt. In einem Unternehmen selbstständig tätige Personen, die z. B. ihre Arbeitszeit frei bestimmen können und mit eigenem Kapital auf eigenes Unternehmerrisiko handeln, können nicht gefördert werden. Förderungsfähig sind zunächst nur die Weiterbildungskosten (Abs. 1 und 2). Dafür...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.4 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 enthält Zuschüsse zum Arbeitsentgelt als Kann-Leistung an Arbeitgeber. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass eine berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer stattfindet. Eine Förderung kommt in Betracht, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Andere Weiterbildungen schließen eine Förderung n...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtlicher Status der Träger Rz. 3 § 21 erkennt natürliche und juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts als Träger an (rechtsfähige Personen). Eine natürliche Person ist der Mensch von der Geburt bis zu seinem Tod. Er ist als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten. § 21 stellt keine weiteren Bedingungen, die einschlägigen Qualitätsanforderunge...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z...mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2.1 Anforderungen an das Jobcenter

Rz. 3 Die ganzheitliche Betreuung kann ab dem 1.7.2023 erbracht werden. Sie stellt ein neues Instrument zur Unterstützung besonders arbeitsmarktferner Personen dar, wenn diese besonders komplexe Problemlagen zu bewältigen haben, deren Bewältigung für ein Gelingen nachhaltiger Integration in Erwerbstätigkeit bzw. Erlangung von Beschäftigungsfähigkeit schlechthin erforderlich ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.4 Qualifizierungsgeld

Rz. 35 Abs. 3 Nr. 4 ist am 1.4.2024 gleichzeitig mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes nach § 82a in Kraft getreten. Ein Versicherungspflichtverhältnis für Beschäftigte wird nach § 24 Abs. 3 während eines weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls im Sinne der Vorschriften über das Qualifizierungsgeld nicht unterbrochen oder beendet, es besteht fort. Folglich ist eine so...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf präsente Hilfsmöglichkeiten verweisen, die geeignet und zumu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.6 Qualifizierungsgeld

Rz. 18b Das Qualifizierungsgeld ist als neue Leistung der Arbeitsförderung mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt worden. Für diese Leistung trifft insbesondere Abs. 3 Verfahrensregelungen. Abs. 3 Satz 1 bestimmt eine schriftliche Antragstellung durch den Arbeitgeber. Diese ist zwingend und kann nicht ersetzt werden. So ist es weder zugelassen, dass der Arbeitnehmer selbst das Q...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 3 Literatur und Materialien

Rz. 52 Deutscher Bundestag, Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die Weiterbildungsbereitschaft (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP u. a.), BT-Drs. 19/10766. ders., Weiterbildungen für Erwachsene mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfr...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.5 Arbeitskämpfe

Rz. 16 Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen trachten die Tarifpartner stets danach, die dafür entstehenden Kosten bei sich selbst zu minimieren bzw. bei der Gegenseite zu erhöhen. Deshalb gehen mit Arbeitskämpfen stets Anzeigen über Arbeitsausfall und Antragstellungen auf Kurzarbeitergeld (vgl. auch § 100) und Arbeitslosengeld (vgl. auch § 160) einher. Damit die betroffenen Ag...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Berufsberatung unterliegt keinem Monopol der Bundesagentur für Arbeit. Berufsberatung kann auch durch natürliche oder juristische Personen oder (seit dem 1.1.2024) rechtsfähige Personengesellschaften betrieben werden. Bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften hat zudem die Person maßgebenden Einfluss auf das Geschäftsgebaren, die zur Leitu...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 § 288a ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern auf dem freien Markt, ggf. auch zusätzlich zur Agentur für Arbeit, beraten lassen. Die Untersagung betrifft Berufsberatung außerhalb der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere jugendliche Ratsuchende im Blickwinkel, die der Gefahr ausgesetzt sind, da...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.4 Verfügbarkeit von alternativem Wohnraum

Rz. 219 Eine angemessene Wohnung als Alternative zu einer abstrakt als unangemessen eingestufte Wohnung muss auf dem Wohnungsmarkt auch konkret angemietet werden können, also konkret verfügbar und zugänglich sein, ansonsten sind die tatsächlichen Aufwendungen stets als konkret angemessen anzusehen (konkrete Angemessenheit, BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R). Zusätzlic...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2 Förderungsvoraussetzungen

2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder ar...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.7 Bildungsgutscheinverfahren; Feststellung der relevanten Anzahl von Beschäftigten (Abs. 6)

Rz. 35 Seit dem 1.1.2021 waren die früheren Abs. 6 und 7 als Folge des neu in Kraft getretenen Abs. 6 zu den Abs. 7 und 8 geworden. Zuvor war zum 1.10.2020 der frühere Abs. 4 als Folge der Einfügung der Abs. 4 und 5 (neu) zum Abs. 6 (bis zum 31.12.2020) geworden. Seit dem 1.4.2024 ist Abs. 7 der neue Abs. 6, ohne dass weitere Änderungen vorgenommen worden wären. Abs. 6 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in erheblichem Umfan...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.1 Bedeutung der beruflichen Weiterbildung

Rz. 11 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Instrument der aktiven Arbeitsförderung, weil es anders als die meisten anderen Instrumente die Eingliederungsprobleme von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern an der Wurzel beseitigt. Es wird weder die Eignung von Arbeitsuchenden durch Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber so...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.3 Bedeutung für die aktive Arbeitsmarktpolitik

Rz. 12 Die Zulassung von Trägern zur Erbringung von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung offenbart, dass es nicht allein Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist, Arbeitsuchende und Arbeitslose auf eine Integration in das Erwerbsleben vorzubereiten. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit Dritte auch mit eigenen Kernaufgaben betrauen, insbesondere mit der Arbeitsvermit...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.4 Bildung und Teilhabe

Rz. 33 Mit Wirkung zum 1.3.2015 wurde Abs. 4 Satz 1 eingefügt. Damit setzte der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) um, indem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein gesonderter Bedarf für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft festgeschrieben wurde. Gemäß § 7 Abs. 1 SGB VIII haben Ki...mehr

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Jung, AsylbLG § 18 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine spiegelbildliche Übergangsvorschrift zu § 74 Abs. 5 SGB II, § 146 Abs. 5 SGB XII und § 150a SGB IX . Dies steht im Zusammenhang mit dem zum 1.6.2022 vorgenommenen Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Personenkreis, der durch diese Regelungen zum 1.6.2022 neu leistungsberechtigt nach dem SGB II bzw. SGB XII wird, erhält für ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.5 Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Rz. 39a Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Abschlusses nach Abs. 3 wird im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Weiterbildungskosten zu den Vorbereitungsmaßnahmen gefördert. Jeder Arbeitnehmer erhält damit die Gelegenheit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, wenn er nach einer Prognose der Vermittlungs- oder Beratu...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.6 Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 39g Eine Förderung von Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen i. S.v. Abs. 3a ist für die Teilnahme durch Arbeitnehmer bereits seit dem 1.8.2016 möglich. Die Förderungsregelung gilt unbefristet. Die Voraussetzungen des Abs. 1 für eine Förderung des teilnehmenden Arbeitnehmers gelten uneingeschränkt. Rz. 39h Bis zum 30.6.2023 sollte eine Weiterbildungsmaßnahme zum Erwer...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.5 Zuständigkeitsübertragung durch die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 16 Abs. 6 folgt der Idee, dem Management der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidung darüber zu überlassen, welche Dienststellen jeweils für die Leistungserbringung zuständig sein sollen. Damit kann abseits von rechtlichen Bindungen nach Effizienz und Effektivität über die für die Leistungsgewährung zuständigen Stellen entschieden werden. Die Regelung ermöglicht damit ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.1 Rechtlicher Status der Träger

Rz. 3 § 21 erkennt natürliche und juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts als Träger an (rechtsfähige Personen). Eine natürliche Person ist der Mensch von der Geburt bis zu seinem Tod. Er ist als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten. § 21 stellt keine weiteren Bedingungen, die einschlägigen Qualitätsanforderungen müssen jedoch erfüllt werden. Ei...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 77 nach § 81 überführt. § 77 wurde zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst. § 77 Abs. 3 wurde zum 1.1.2004 geändert und Abs. 1 zum 1.1.2005 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.1 Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 27 Bei der Bemessung des Alg bleibt Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 2 unberücksichtigt. Die Regelung soll Manipulationen des Alg entgegenwirken. Im Grundsatz gilt, dass Arbeitsentgelt gegen Arbeitsleistung nicht i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart oder erzielt worden ist. Das Arbeitsentgelt soll dementsprechend im Normalfall in die...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.3 Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Transfermaßnahmen, Saison-Kurzarbeitergeld mit ergänzenden Leistungen und Qualifizierungsgeld

Rz. 10 Abs. 3 enthält Sonderregelungen. Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lehrgangskosten für Bezieher von Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Insolvenzgeld sowie Qualifizierungsgeld sind Leistungen an Arbeitnehmer außerhalb des Abs. 1, wobei der Arbeitgeber jeweils am Leistungsverfahren in erheblichem Umfang beteiligt ist. Die Zuständigkeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 ist zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell angepasst, Abs. 1 und 2 wurden geändert sowie Abs. 5 und 6 neu ge...mehr