Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.3 Anerkennung der Mutterschaft

Rz. 16 Mutter eines Kindes ist gemäß § 1591 BGB die Frau, die es geboren hat. Die Anerkennung der Mutterschaft bedarf nach Nr. 2 ebenso wie nach § 29 PStG (ab 1.1.2009: § 44 PStG) der öffentlichen Beurkundung, obwohl das deutsche Familienrecht sie als einen feststellungsbedürftigen Tatbestand nicht vorsieht. Vielmehr wird damit das Übereinkommen über die Feststellung der müt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.1.2 Unverhältnismäßige Mehrkosten

Rz. 10 Nach allgemeiner Auffassung sollen Mehrkosten von 20 % i. d. R. noch als angemessen anzusehen sein. Dieser Prozentsatz kann jedoch nur einen groben Anhaltspunkt darstellen. Denn die Verhältnismäßigkeit bzw. die Unverhältnismäßigkeit kann nur aufgrund einer wertenden Betrachtung im Einzelfall festgestellt werden. Die für die Wahl einer bestimmten Einrichtung oder eines...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.5 Gesamtschuldnerschaft (§ 28 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 49 Die Vorschrift ergänzt Abs. 3 Satz 3 dahin, dass in einem derartigen Fall der Verleiher neben dem Entleiher als Arbeitgeber gilt und beide als Gesamtschuldner haften. Das ist zunächst überraschend, denn der Entleiher ist grundsätzlich nicht der Arbeitgeber; das ist vielmehr der Verleiher. Die Regelung wird verständlich mit Blick auf § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AÜG: Z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.5 Erklärung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 betrifft den sog. Betreuungsunterhalt. Gemäß § 1615l Abs. 1 BGB besteht 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes ein Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber dem Vater des Kindes. Soweit die Mutter infolge einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung bedingten Krankheit einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, begin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.9 Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern

Rz. 22 Gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB können die nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen). Gemäß § 1626c Abs. 2 Satz 1 BGB bedarf die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Nach Nr. 8 ist die Urkundsperson befugt, die Sor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 3 Literatur

Rz. 8 Busch, Kinderförderung in Tageseinrichtungen als Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilferecht und Kommunal(verfassungs)recht, SGb 2019, 332; Diskowski, Strukturgebung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung, ZKJ 2019, 48; Fridrich/Lieber, Förderansprüche der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81; Herrmann, Eigenleistung der kommunalen und fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.6 Erfüllung der Zahlungspflicht für Seeleute (§ 28e Abs. 3)

Rz. 55 Die Vorschrift hat Art. 1 Nr. 5 Buchst. a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v 21.12.2008 (BGBl. I S. 2933) in § 28e eingefügt (hierzu Rz. 2). Hiermit wird klargestellt, dass für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers von Seeleuten der Arbeitgeber und der Reeder als Gesamtschuldner zuständig sind. Rz. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.2 Zustimmung des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers

Rz. 46 Die Übernahme der in Satz 5 genannten Kosten setzt nach seinem Wortlaut ("bei vorheriger Zustimmung") ferner die vorherige Zustimmung des Sozialhilfeträgers voraus (offen gelassen vom BSG, Urteil v. 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R Rz. 19 zu § 29 Abs. 1 Satz 7 a. F.). Unter welchen Voraussetzungen eine solche Zustimmung zu erteilen ist und was Gegenstand der Zustimmung sein ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.4 Wirkung für den Berechtigten

Rz. 11 Der Berechtigte verliert durch den Antrag des Jugendamtes nicht die Verfügungsbefugnis über den Anspruch darauf, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe nach § 97 vorgeht – etwa, um ihm das Prozessrisiko abzunehmen. Die den Berechtigten begünstigenden Wirkungen des § 97 sind insofern als bloßer Rechtsreflex nicht geeignet, diesem gegenüber bestehende Amtspflichten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.1 Leistungen nach § 78a

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 2 wird das Wahlrecht in Bezug auf die in § 78a Abs. 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen, die in solchen Einrichtungen erbracht werden, mit denen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Vereinbarungen nach § 78b geschlossen hat, weiter eingeschränkt. Es handelt sich bei diesen Leistungen im Wesentlichen um teilstationäre und stationäre Leistungen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.4 Referenzmiete

Rz. 70 Die Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen Vergleichsraum muss nach einem sog. schlüssigen Konzept erfolgen (s. o.). Das vom BSG in einer Vielzahl von Entscheidungen entwickelte schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtliche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 8 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Sie übernimmt – abgesehen von redaktionellen Anpassungen, die auf Änderungen in § 35 und die Überführung einiger Regelungsinha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.11 Haftungserstreckung (§ 28e Abs. 3e)

Rz. 75 Die Vorschrift erstreckt die Haftung nach Abs. 3a auf ein drittes Unternehmen nach den weiter dort genannten Maßgaben. Ziel der Vorschrift ist es, Umgehungsgeschäfte zu unterbinden. Eingangsvoraussetzung ist, dass der nach Abs. 3a haftende Hauptunternehmer einen Nachunternehmer beauftragt, der wiederum ein "nächstes Unternehmen" beauftragt. Die Kette ist dann wie folg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Eingliederungszuschuss / 3.8 Was beim Eingliederungszuschuss (§§ 88 ff. SGB III) zu beachten ist

Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um sogenannte Kann-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und über deren Bewilligung die örtliche Agentur für Arbeit oder das...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.10 Einwendungen des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 252 FamFG

Rz. 23 Die Urkundsperson ist nach Nr. 9 befugt, Einwendungen des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils aufzunehmen. Anders als nach den Fällen der Nr. 1 bis 8 handelt es sich dabei nicht um eine Beurkundung. Eine Eintragung in das Beurkundungsregister erfolgt daher nicht. Gemäß §§ 249, 250 FamFG wird auf Antrag der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.6.2 Sonstige Unterkunft i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 155 § 35 Abs. 6 Satz 2 erfasst leistungsberechtigte Personen, die in einer sonstigen Unterkunft nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 leben. Dies sind Personen, die weder in einer Wohnung i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (i. V. m. Satz 2) noch in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (i. V. m. Satz 3) noch in einer stationä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.13 Unternehmer im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe (§ 28e Abs. 3g)

Rz. 95 Die Vorschrift will Missstände bei den Kurier-, Express- und Paketdiensten bekämpfen (zur Gesetzesbegründung vgl. Rz. 6; hierzu auch Bericht der Bundesregierung über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketd...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.5 Konkrete Angemessenheit (§ 35 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 86 Während sich die abstrakt angemessenen Aufwendungen nach wohnungsmarktbezogenen (abstrakten) Umständen (Referenzmiete, Wohnraumgröße, Vergleichsraum und abstrakt angemessener Wohnstandard) bestimmen (s. o.), kommt es im Rahmen der konkreten Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft (und Heizung) auf personenbezogene (konkrete) Umstände im Einzelfall an (vgl. zur dogma...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 75 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 37 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde mit Wirkung zum 1.4.1993 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.2 Haftung des Entleihers (§ 28e Abs. 2 Satz 1)

Rz. 38 Die Vorschrift greift bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (vgl. auch Rz. 35). Dem Verleiher als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers obliegt es, dessen Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle abzuführen. Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge (h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.15 Haftung für Beiträge und Säumniszuschläge (§ 28e Abs. 4)

Rz. 99 Der Zahlungspflichtige haftet für eine ordnungsgemäße Abführung der Beiträge. Die Haftung umfasst außer den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch die infolge verspäteter Beitragszahlung zu erhebenden Säumniszuschläge (§ 24 Abs. 1) sowie die Zinsen für gestundete Beiträge (§ 76 Abs. 2 Satz 2). Im Wege einer Legaldefinition fasst Abs. 4 Beiträge, Säumniszuschläge und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und welche Wirkungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / Zusammenfassung

Überblick Als Störfall werden Ereignisse bezeichnet, die dazu führen, dass das bei flexibler Arbeitszeit oder in der Altersteilzeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Beispielhaft treten Störfälle bei Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder durch den Tod des Arbeitnehmers ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2 Vorliegen eines Störfalls

Soweit das Wertguthaben nicht für gesetzlich oder vertraglich geregelte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit verwendet wird, liegt ein sog. Störfall vor.[1] Entsparung des Wertguthabens mit zu niedrigem oder zu hohem Entgelt Erfolgt die Entsparung eines Wertguthabens in einer Freistellungsph...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Eingliederungszuschuss / 3.4 Die Förderungsdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate

Der Eingliederungszuschuss wird im Regelfall längstens für eine Förderungsdauer von 12 Monaten gewährt. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann die Förderdauer bis zu 36 Monaten betragen, wenn die Förderung bis zum 31.12.2019 begonnen hat.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.1 Arbeitslosigkeit nach Beschäftigungsende

Die Beiträge werden spätestens 7 Kalendermonate nach dem Kalendermonat fällig, in dem Arbeitsentgelt nicht zweckentsprechend verwendet worden ist. Voraussetzung ist, dass bei Arbeitslosigkeit nach Beendigung einer Beschäftigung eine neue Beschäftigung nicht begründet werden konnte.[1] Dies trifft auch auf Fälle zu, in denen der Arbeitnehmer innerhalb der 6 Kalendermonate ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.2 Erwerbsminderung

Stellt der Rentenversicherungsträger beim Arbeitnehmer eine Erwerbsminderung fest, liegt nur dann ein Störfall vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Das Wertguthaben kann in diesem Fall nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden. Wird eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit zuerkannt, bestehen verschiedene arbeitsrechtliche Regelungen. Danach bleibt das Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.1 Definition Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Demnach setzt sich das Wertguthaben aus dem Entgeltguthaben und den auf dieses Entgeltguthaben entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteilen zusammen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.1 Ende der Beschäftigung durch Kündigung

Der häufigste Grund für einen Störfall liegt in der Beendigung der Beschäftigung durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Das Entgeltguthaben wird ausgezahlt, weil es nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann. Das Ende der Beschäftigung ist aber nicht zwangsläufig mit der Auszahlung des Entgeltguthabens verbunden. In den folgenden Fällen liegt d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Eingliederungszuschuss / 3 Eingliederungszuschüsse müssen bei der Arbeitsagentur beantragt werden

Wenn Arbeitgeber förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen, können sie Eingliederungszuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge aus dem nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben werden mit den Beiträgen der Entgeltabrechnung des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Störfall eingetreten ist bzw. bei Insolvenz des Arbeitgebers die Mittel für die Beitragszahlung verfügbar sind.[1] Praxis-Beispiel Fälligkeitszeitpunkt der Beiträge bei nicht vereinbarungsgemäß ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.2 Eintritt verminderter Erwerbsfähigkeit

Die Rentenversicherungsträger stellen in Einzelfällen durch Bescheid den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit fest. Hier gilt der Tag vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit als Zeitpunkt des Eintritts des Störfalls des bis dahin erzielten Wertguthabens. Die Beiträge aus dem Wertguthaben werden erst mit den Beiträgen aus Arbeitsentgelten des auf das Ende der Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Zeitpunkt der Beurteilung

Will man den Zeitpunkt festlegen, zu dem ein Beschäftigter wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) krankenversicherungsfrei ist oder aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidet, so ist zu unterscheiden, ob eine Beschäftigung neu aufgenommen wird, arbeitsvertragliche Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis eintreten, oder die Jahresarbeitsentgeltg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 3 Beginn eines Störfalls

Der Störfall tritt grundsätzlich an dem Tag ein, an dem das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird bzw. bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt werden. Darüber hinaus existieren weitere Sachverhalte, bei denen der Tag vorgegeben wird, an dem der Störfall beginnt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 6 Maßgeblicher Beitragssatz

Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Beiträge[1] jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend.[2] Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend den in den einzelnen Sozialversicherungszweigen geltenden Regelungen zu tragen.[3] Ist zum Zeitpunkt des Eintritts eines Störfalls und der Auszahlung des Entgeltguthab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.2 Kündigungen während der Probezeit

Rz. 5 Während der Probezeit i. S. v. § 20 BBiG (mindestens ein Monat, höchstens 4 Monate) kann das Berufsausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit einer auszusprechenden Kündigung muss daher zunächst festgestellt werden, ob die nach § 20 zwingend zu vereinbarende Probezeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.2 Berücksichtigung von Entgelt im Störfall

Im Störfall wird das gesamte Entgeltguthaben als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Dazu zählen ggf. auch etwaige Wertzuwächse, Zinsen o. Ä. Dies erfolgt höchstens bis zu der für den einzelnen Versicherungszweig für die Dauer der Arbeitsphase der vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung[1] festgestellten SV-Luft. Praxis-Beispiel Wertguthaben Rechtskreis West De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.7 Entscheidung des Integrationsamts (§§ 171, 172)

Rz. 22 Nach § 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt die Entscheidung innerhalb eines Monats vom Tag des Eingangs des Antrags treffen. Eine Überschreitung dieser Frist ohne sachlichen Grund kann zur Schadensersatzpflicht führen; unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Eine verspätete Entscheidung macht diese nicht rechtsfehlerhaft.[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Zustimmungsverfahren

Rz. 17 Die Zustimmung zur Kündigung ist nach § 170 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vom Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebs oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich (§ 126 BGB), also mit Originalunterschrift, oder elektronisch zu beantragen. Was für die Einhaltung der elektronischen Form erforderlich ist, ist streitig. Das LAG Hessen jedenfalls nimmt wegen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 4.5.4 SGB IX

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX setzt der Kündigungsschutz der unter den Geltungsbereich des SGB IX fallenden Personen erst dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Ein unmittelbar vorausgegangenes befristetes Arbeitsverhältnis ist jedoch ggf. anzurechnen, da es auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber ankommt.[1] Soweit eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Frist für die Mitteilung der Schwerbehinderung

Rz. 16 Insbesondere herrschte Uneinigkeit über die Frage, innerhalb welcher Frist der Arbeitnehmer gehalten ist, den Arbeitgeber über seine Schwerbehinderteneigenschaft bzw. über eine diesbezügliche Antragstellung zu informieren. Von der früheren Rechtsprechung und einem Teil der Literatur wurde von einer einmonatigen Frist nach Zugang der Kündigung ausgegangen.[1] Nach neue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.4 Nachweis der Schwerbehinderung und Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Sonderkündigungsschutz steht auch denjenigen Arbeitnehmern zu, die beim Versorgungsamt zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, zu dem ihnen die Kündigung zugeht. Sofern der Arbeitnehmer bereits im Kündigungszeitpunkt als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, steht diesem der Sonderkündigungsschut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 168–175 SGB IX regeln den Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Bis zum 1.1.2018 waren diese Regelungen in den §§ 85–92 SGB IX enthalten. Das SGB IX ist durch das Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016[1] zum 1.1.2018 neu in Kraft getreten. Die Regelungen der §§ 168–175 n. F. entsprechen dabei §§ 85–92 a. F., eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Kern di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.3 Ausnahmen vom Sonderkündigungsschutz

Rz. 9 Ausnahmen vom Sonderkündigungsschutz sind in § 173 SGB IX abschließend geregelt. Die diesbezügliche Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Die wichtigste Ausnahmeregelung enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, wonach die Zustimmung des Integrationsamts nicht erforderlich ist, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate besteht. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX ist auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 Der geschützte Personenkreis ergibt sich aus § 151 Abs. 1 SGB IX. Danach gelten die Regelungen des 3. Teils des SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.[1] Rz. 5 Nach § 2 Abs. 1 SGB IX n. F. sind Menschen mit Behinderung Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung (§ 174)

Rz. 25 Nach § 174 Abs. 2 SGB IX kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt beantragt werden, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt maßgebend. Rz. 26 Das Integrationsamt wiederum hat seine Entscheidung innerhalb von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.9 Erweiterter Beendigungsschutz (§ 175)

Rz. 32 § 175 SGB IX behandelt den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, dann bedarf es in den Fällen der Beendigung wegen teilweiser Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ebenfalls der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Teilweise ...mehr