Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Durchführung eines BGM: Unt... / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union ist ein Netzwerk, welches sich aus den Organisationen aller 27 Mitgliedsstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz zusammensetzt. "Ziel des Netzwerkes ist es, auf der Basis eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches, nachahmenswerte Praxisbeispiele zur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Durchführung eines BGM: Unt... / 3.2 Handlungsfeld "Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil

In Kombination mit den zuvor genannten Maßnahmen aus der Verhältnisprävention nehmen die verhaltenspräventiven Maßnahmen eine wichtige Rolle im Sinne der Förderung und Stärkung gesundheitsförderlicher Kompetenzen ein. Diese umfassen folgende Präventionsprinzipien: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte, gesund...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte in der Regel aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum lohnt es sich, Gesund... / 2 Verantwortung des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist aufgrund der §§ 2 ff. ArbSchG verpflichtet, neben der Verhütung von Unfällen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Ausgangslage im Unternehmen zu analysieren, z. B. über die Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählen sowohl die Erhebung und die Reduktion der psychischen Belastungen als auch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Durchführung eines BGM: Unt... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund der sich verändernden Arbeitswelt wird dem Arbeitsplatz eine immer größere Bedeutung zugeschrieben. Der Arbeitsplatz kann bereits als "eigene Lebenswelt" definiert werden, in der das gesundheitliche Verhalten der Beschäftigten systematisch beeinflusst werden kann. Die größer werdende Bedeutung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und der damit einhergehe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Regeleinstufung und Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Die Regeleinstufung der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten selbstständig Tätigen orientiert sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175,00 EUR, 2023: 4.987,50 EUR). Von dieser Einstufung mit dem Höchstbeitrag kann bei Nachweis geringerer Einnahmen abgewichen werden. Der Beitragsbemessung ist dann jedoch für den Kalendertag minde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Nachweis des Arbeitseinkommens und Verfahren bei der Beitragsfestsetzung

Beantragt der Selbstständige eine niedrigere Einstufung als die Regeleinstufung nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, muss er seine Einnahmen nachweisen. Dieser Nachweis ist über den Einkommensteuerbescheid zu führen. Dabei gelangt eine 2-stufige Beitragsfestsetzung zur Anwendung. Dieses Verfahren ist in § 6a Abs. 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsbemessung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Wie für freiwillig Versicherte generell, sind auch für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen. Mangels einer gesetzlichen Konkretisierung dieser Begrifflichkeit der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" wird auf das Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV abgestellt. Erzielt der Selbststän...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 5 Reihenfolge der Einnahmearten

Nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler sind bei der Beitragsberechnung die Einnahmen in der Reihenfolge Arbeitseinkommen aus der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit, Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, Arbeitsentgelt aus einer (nicht geringfügig entlohnten) Beschäftigung, sonstige Einnahmen zur Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkommensbezogene Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fitnessstudio / 1.2.2 Regelsteuersatz

Soweit nach den vorstehenden Ausführungen weder die Steuerfreiheit noch der ermäßigte Steuersatz in Betracht kommt, unterliegen die Umsätze des Fitnessstudios dem Regelsteuersatz. Als solche Umsätze sind beispielhaft genannt: Bereitstellen von Sportgeräten; Kurse jeglicher Art (Gymnastik, Aerobic); Bereitstellen von Sonnenbänken; Speisen und Getränke; Verkauf von Sportkleidung un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4.1 Vorgehensweise in der Praxis

Aufgrund der in § 240 Abs. 4a SGB V getroffenen Vorgaben ist in der Praxis folgende Vorgehensweise bei der Beitragsfestsetzung von hauptberuflich selbstständig Tätigen maßgebend: Bei hauptberuflich selbstständig Tätigen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen (Existenzgründer), werden die Beiträge auf ihren Antrag hin bis zur Vorlage des ersten Einkommensteuerbeschei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fitnessstudio / 1.2.1 Ermäßigt besteuerte Umsätze

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG gilt der ermäßigte Steuersatz für die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze liegen insbesondere vor bei der Benutzung der Schwimmbäder, z. B. durch Einzelbesucher, Gruppen oder Vereine (gegen Eintrittsberechtigung oder b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 61 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 62 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 5 Steuerrechtliche und sozialrechtliche Behandlung

Rz. 64 Mutterschaftsgeld ist gem. § 3 Nr. 1 d) EStG steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen: Bei der Berechnung der Einkommensteuer des zu versteuernden sonstigen Einkommens ist somit das Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen und aus dem sich so ergebenden Gesamtbetrag ist der Steuersatz zu entnehmen, der für das (sonstige) Einkommen maßgeblich ist.[1] R...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den in § 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG genan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.5 Vorzeitige Beendigung des Anspruchs

Rz. 60 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erlischt vorzeitig mit dem Tod der (werdenden) Mutter. Voraussetzung des Anspruchs ist nämlich die Mitgliedschaft der schwangeren Frau bzw. Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Tod endet diese Mitgliedschaft (§§ 190 Abs. 1, 191 Nr. 1 SGB V).[1] Ein vorzeitiges Anspruchsende tritt auch dann ein, wenn die Schwangersc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V § 24i Mutterschaftsgeld

1 Allgemeines Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den in § 3 Abs. 2 Satz 2...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.1.1 Bestehendes Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1

Rz. 16 Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist die arbeitsrechtliche und nicht die sozialrechtliche Sichtweise maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des BSG[1] würde es im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch der (werdenden) Mutter auf den "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen,...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.2 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017[1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V a. F. (Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG die Voraussetzungen n...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.2 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5)

Rz. 50 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören etwa Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Frauen, die Leistungen zur Teilhabe erhalten. Rz. 51 Die Höhe des Krankengelds ergibt sich aus § 47 SGB V....mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 6 Verwaltungsverfahren und Rechtsweg

Rz. 66 Die Bewilligung von Mutterschaftsgeld ist antragsabhängig (§ 19 Satz 1 SGB IV). Eine Entscheidung der zuständigen Krankenkasse – die Bewilligung oder die Ablehnung von Mutterschaftsgeld – ergeht i. d. R. durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X). Gegen einen die (werdende) Mutter benachteiligenden Verwaltungsakt ist zunächst Widerspruch zu erheben (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG). De...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.3 Anspruchsdauer (Abs. 3)

Rz. 52 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX ärztlich festges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3 Die Vorschrift im Einzelnen

3.1 Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld (Abs. 1) 3.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1) Rz. 4 Aus § 24i Abs. 1 Satz 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.1.1) und Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3

Rz. 9 Weitere Anspruchsvoraussetzung ist das Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 24i Abs. 1 Alt. 1) oder die Nichtzahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG (§ 24i Abs. 1 Alt. 2). Es besteht somit nach dem SGB V zugunsten von 2 Personengruppen ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld: Zum einen für diejenigen Frauen, die bei A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Anspruchshöhe (Abs. 2)

Rz. 14 Für die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld ist maßgeblich, ob die schwangere Frau bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis steht, in Heimarbeit beschäftigt ist oder ob ihr Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, berechnet sich das Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 2 Satz 1 bi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 30 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversicherung (Beitragsfreiheit)

Begriff Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse werden – ebenso wie krankenversicherungspflichtige Mitglieder – für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld sowie für die Dauer des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei gestellt. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf die vorgenannten Leistungen selbst. Werden neben dem Krankengeld, Muttersch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld (Abs. 1)

3.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1) Rz. 4 Aus § 24i Abs. 1 Satz 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.1.1) und Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 Mu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1 Höhe des Mutterschaftsgeldes nach § 24i Abs. 2 Satz 1 bis 4

3.2.1.1 Voraussetzungen nach § 24i Abs. 2 Satz 1 Rz. 15 Steht die Frau bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG in einem Arbeitsverhältnis oder ist sie in Heimarbeit beschäftigt (hierzu unter 3.2.1.1.1) oder ist das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden (hierzu unter 3.2.1.1.2), wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Zuletzt hat Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] mit Wirkung zum 30.5.2017 in § 24i Abs. 3 Satz 1 nach den Wörtern "bei Mehrlings- und Frühgeburten" die Wörter "sowie in den Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.2 Nichtzahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3

Rz. 11 Auch wenn ein Anspruch auf Krankengeld nicht besteht, hat die (werdende) Mutter gem. § 24i Abs. 1 Alt. 2 einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ihr wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Für die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts müssen die Schutzfristen nach § 3 MuSchG ursächlich sein ("wegen"). Nach § 24i Abs. 1 ist es ausreichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2 Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes

Rz. 28 Das Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 2 Satz 1 in Höhe des um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt. Die Anknüpfung der Höhe des Mutterschaftsgeldes an den zuletzt erhaltenen Arbeitslohn trägt dem Sinn und Zweck ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Aus § 24i Abs. 1 Satz 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.1.1) und Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG (hierzu unter 3.1.1.2). 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.1 Voraussetzungen nach § 24i Abs. 2 Satz 1

Rz. 15 Steht die Frau bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG in einem Arbeitsverhältnis oder ist sie in Heimarbeit beschäftigt (hierzu unter 3.2.1.1.1) oder ist das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden (hierzu unter 3.2.1.1.2), wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 45 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) in Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.4 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 47 Zur Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes ist gem. § 24i Abs. 2 Satz 1 der Durchschnittsverdienst zu ermitteln. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben v. 6./7.12.2017 in der Fassung v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassenspitzenverbände ist bei Versicherten mit gleichbleibendem Monatsarbeitsentgelt bzw. einem nach Monate...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 22 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 23 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / 2 Versicherungsfreiheit

Mit der Ablegung des zeitlichen Gelübdes (erste Profess) endet auch die Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Als satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften sind sie jetzt versicherungsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Postulanten gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religiösen Gemeinschaft außerschulisch ausgebildet werden.[1] Sie werden Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Land... / 1 Krankenversicherung

Die in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 bis 8 SGB V oder nach § 6 Abs. 3a SGB V krankenversicherungsfreien Personenkreise[1] sind auch in der Krankenversicherung für Landwirte versicherungsfrei.[2] Dazu zählen Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche der als öffentlich-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / Zusammenfassung

Begriff Der Postulant ist ein Gläubiger, der die Aufnahme in einer Glaubensgemeinschaft anstrebt. Hierfür legt er eine Probezeit ab, das Postulat. Bei Fortsetzung folgt dem Postulat das Noviziat. Postulanten sind nicht satzungsmäßige Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft oder ähnlich religiösen Gemeinschaft. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / Zusammenfassung

Begriff Der Novize ist ein Angehöriger eines Klosters, der sich in einer Erprobungs- und Vorbereitungszeit befindet. Novizen sind nicht satzungsmäßige Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft oder ähnlich religiösen Gemeinschaft. Dem Noviziat ist das Postulat vorgeschaltet. Das Noviziat endet grundsätzlich mit dem Ablegen des Gelübdes (erste Profess). Gesetze, Vorschrifte...mehr