Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.1 Rentenversicherungspflichtige

Rz. 8 Rentenversicherungspflichtige sind zulageberechtigt, weil sie von der Absenkung des Rentenniveaus unmittelbar betroffen sind. Neben den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern unterliegen eine Reihe von weiteren Personengruppen der Versicherungspflicht; vgl. im Einzelnen § 10a EStG Rz. 35ff. Die zunächst in § 10a Abs. 1 S. 4 EStG enthaltene Ausnahme von der Zulageberecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.3 Höhe des Mindesteigenbeitrags

Rz. 10 Die Regelung geht davon aus, dass für die Finanzierung der privaten Altersvorsorge jährlich ein bestimmter Kapitalbetrag[1] zugeführt werden soll. Dieser Kapitalbetrag setzt sich aus der Eigenleistung des Zulageberechtigten sowie der Zulage zusammen und beläuft sich ab 2008 auf 4 % der maßgeblichen Bemessungsgrundlage. Nur wenn diese jeweils vorgesehene Kapitalzuführu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 80... / 2 Anbieter

Rz. 3 In § 1 Abs. 2 AltZertG werden die möglichen Anbieter eines Altersvorsorgevertrags definiert. Zunächst kommen folgende Unternehmen mit Sitz im Inland gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AltZertG in Betracht: Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute mit Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts, Bausparkassen, externe Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mit Ausnahme der Bausp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.6.2 Fiktive oder fehlende rentenversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 In den §§ 162, 163 SGB VI werden der Beitragserhebung mitunter höhere beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt als tatsächlich erzielt werden, so z. B. aus sozialpolitischen Gründen bei der Beschäftigung Auszubildender, Menschen mit Behinderung oder bis 31.12.2010 (Rz. 15a) bei Beziehern von "Bürgergeld"(bis 30.6.2023: ALG-II-Beziehern).[1] Nach § 86 Abs. 2 S. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 1 Entstehung, Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 86 EStG ist bereits vor seinem Inkrafttreten in Zusammenhang mit der Änderung des § 10a EStG durch Einbeziehung der zunächst von der Förderung nicht erfassten Beamten geändert worden (§ 10a EStG Rz. 2).[1] Ebenfalls als Folgeänderung zu § 10a EStG ist die Vorschrift im Zusammenhang mit der Einbeziehung beurlaubter Beamter etc. in den Kreis der Zulageberechtigten mit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.4 Rechtsfolgen des Widerrufsvorbehalts

Rz. 27 Nach § 8 Abs. 2 kann die Elterngeldstelle die Bewilligung von Elterngeld unter den Vorbehalt des Widerrufs (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 SGB X) stellen. Die Regelung ist unglücklich. § 8 Abs. 2 ermächtigt die zuständige Behörde nicht dazu, den Bewilligungsbescheid über Elterngeld zu beseitigen, sondern schafft lediglich die Möglichkeit, einen Widerrufsvorbehalt als Nebenbestimmu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Rechtsnatur des Widerrufsvorbehalts

Rz. 15 § 8 Abs. 2 stellt die Bewilligung von Elterngeld unter den näher bestimmten Voraussetzungen unter einen gesetzlichen Widerrufsvorbehalt. "Widerrufsvorbehalte" sind als Nebenbestimmungen in Verwaltungsakten bekannt (§ 32 SGB X). Nach dieser Bestimmung wird Elterngeld in den Fällen, in denen nach den Angaben im Antrag im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen aus...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Erweiterung von Mitwirkungspflichten (§ 8 Abs. 1a)

Rz. 13 Durch das ElterngeldPlusG ist Abs. 1a in den § 8 eingefügt und durch das 2. BEEG-ÄndG vom 15.2.2021[1] geändert worden. Die Regelung erweitert die Mitwirkungspflichten beim Elterngeld auf Personen, deren Mitwirkungspflichten ohne die ausdrückliche Regelung fraglich wären. Denn Mitwirkungspflichten treffen i. d. R. nur diejenigen Personen, die selbst Leistungen nach de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1)

Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind Antragsteller und Leistungsbezieher verpflichtet, die ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Abs. 1 statuiert eine Nachweispflicht der Antragsteller über ihr Einkommen im Bezugszeitraum. Schon nach §§ 60 f. SGB I unterliegt die berechtigte Person der allgemeinen Auskunftspflicht, denn §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I ein besonderer Teil des SGB. Weil beim Elterngeld die Leistungshöhe vom Einkommen nicht nur der berechtigten Person, sondern auch des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.3 Endgültige Entscheidung

Rz. 37 In den Fällen einer vorläufigen Bewilligung nach § 8 Abs. 3 ist das Verwaltungsverfahren wegen Bewilligung von Elterngeld nochmals von Amts wegen aufzugreifen und eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Leistung herbeizuführen (endgültiger Leistungsbescheid). § 8 Abs. 3 gibt einen Hinweis auf den hierfür maßgeblichen Zeitpunkt. "Bis zum Nachweis des tatsächlich...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.1 Die vorläufige Leistung nach Abs. 3

Rz. 30 Die vorläufige Bewilligung der Leistungen bildet in der Praxis den Regelfall. Die Regelung gilt für das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und auch für den Partnerschaftsbonus. Die Geschwister- und Mehrlingszuschläge sind Teil der jeweiligen Leistung. Die Elterngeldstelle ist ermächtigt, die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit auszusprechen. Der Vorbeh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Widerrufsvorbehalt bei Überschreiten der Einkommenshöchstgrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 24 Auch Abs. 2 Satz 2 ermächtigt die Behörde dazu, einen Vorbehalt des Widerrufs i. S. d. § 32 Abs. 1 SGB X bei der Bewilligung des Elterngelds anzubringen. Ein Anspruch auf eine der Leistungen nach diesem Abschnitt besteht nach § 1 Abs. 8 BEEG n. F. nicht, wenn eine berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.2 Höhe der vorläufigen Leistung

Rz. 36 Wird ein sog. Vorbehaltsbescheid nach Abs. 3 erlassen, hat sich die Höhe der vorläufig bewilligten Leistung an nachvollziehbaren Vorgaben zu orientieren. Diese hat der/die Antragsteller/in glaubhaft zu machen (Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 21 SGB X). Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist nach § 2c BEEG, solches aus selbstständiger Tätigkeit nach § 2d BEEG zu erm...mehr

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Umzugskosten / 1 Beitragsrechtliche Behandlung

Umzugskostenvergütungen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung, soweit sie lohnsteuerfrei sind.[1] Der steuerpflichtige Teil der Umzugskostenvergütung ist demnach auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Er ist als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu verbeitragen, da er nicht der Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungsze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Vorläufige und abschließende Entscheidung über Höhe der Leistung (§ 8 Abs. 3)

Rz. 29 § 8 Abs. 3 regelt den Fall, dass das maßgebliche Einkommen eines der Berechtigten nicht feststeht. Das Elterngeld wird in diesen Fällen bis zum Nachweis des tatsächlich zu berücksichtigenden Einkommens (vgl. Abs. 1) vorläufig gezahlt. Es gilt auch hier der Einkommensbegriff aus § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG.[1] Eine vorläufige Bewilligung erwächst nur eingeschränkt in Bestan...mehr

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Umzugskostenvergütungen in ... / Zusammenfassung

Überblick Ein Arbeitnehmer, der aus dienstlichen Gründen an einen neuen Beschäftigungsort versetzt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Umzugskosten in entsprechender Anwendung des § 670 BGB. Lohnsteuerlich kann der Arbeitgeber die durch einen beruflich veranlassten Umzug entstandenen tatsächlichen Umzugskosten sowie die dadurch anfal...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.1 Frage nach Schwerbehinderung

Die Frage nach der Schwerbehinderung des Bewerbers war nach bisheriger Rechtsprechung des BAG als zulässig angesehen worden. Dies hat sich jedoch durch die Einführung des AGG als veraltet erwiesen.[1] Das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung ist mittlerweile im AGG und im Sozialgesetzbuch festgelegt.[2] Die Frage nach einer Behinderung kann damit nur noch dann ...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 5 Speichern und Löschen von Bewerberdaten

Die Speicherung von Bewerberdaten und damit auch deren Frist zur Löschung richtet sich wiederum nach den Vorgaben des AGG. Die DSGVO und das BDSG enthalten keine konkreten Löschfristen. Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen aus Gründen des Eigenschutzes mindestens das Anschreiben und den Lebenslauf jedes abgelehnten Bewerbers 6 Monate aufbewahren. Sollte ein abgelehnter Bewe...mehr

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Mutterschutz / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Eine solche Beschäftigung ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b SGB VI

Tz. 23 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / II. Einzusetzendes Vermögen

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Übt ein nach § 5 Abs. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet keine Zusammenrechnung mit dem Vorruhestandsgeld statt, so dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung kommt nicht nur für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Betracht, die nach § 7 SGB V krankenversicherungsfrei sind, sondern fällt auch für solche geringfügig entlohnten Arbeitnehmer an, die z. B. aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag ist mi...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / II. Änderungen und deren Auswirkungen

Ab dem 1.1.2024 gilt derjenige als bedürftig, dem ein geringeres Einkommen als 20,00 EUR im Monat, gemessen an der obigen Berechnungsmethode, verbleibt. Zwar erscheint es legitim, die Freibeträge anzupassen, denn der starke Anstieg der Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld um rund 12 % wirkt sich nach § 115 ZPO auch auf die Freibeträge bei PKH und damit auch auf die Bera...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Rechtslage vor 2013)

Tz. 38 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zur Rentenversicherungspflicht von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen seit 01.01.2013 s. Tz. 21. Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten, konnten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und erwarben dadurch volle Leistungsansprüche in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Pflegeversicherung

Tz. 10 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 1995 wurde die Pflegeversicherung als Fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gründe waren die steigenden Pflegeaufwendungen, die nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden konnten. Zunächst wurden lediglich Aufwendungen, die durch eine häusliche Pflege anfallen, abgedeckt, seit 01.07.1996 auch die Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

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Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

OLG Bremen, Beschl. v. 14.12.2023 – 5 UF 36/23 1. Dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr für die Bejahung des für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitmoments ausreichen kann, bedeutet – insbesondere bei titulierten Kindesunterhaltsansprüchen – keinen Automatismus dahingehend, dass stets schon nach Ablauf eines Jahres das Zeitmoment erfüllt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Anmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung

Tz. 54 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitslosenversicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen ergibt sich aus § 27 Abs. 2 SGB III. Eine Ausnahmeregelung besteht nach § 27 Abs. 5 SGB III für Personen, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld eine mehr als geringfügige, aber kurzzeitige Beschäftigung ausüben; sie sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Meldeverfahren

Tz. 105 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden von einem Verband/Verein Personen beschäftigt, die versicherungs- und beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung versichert sind, so hat der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See digital Meldungen abzugeben (s. § 28a Abs. 1 SGB IV). Inhalt und weiteres Verfahren der Meld...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.1 Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Tz. 62 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob und inwieweit aufgrund der...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.2 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Tz. 69 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ferner sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen zu zahlen, die nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind oder die bereits am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus nach den §§ 231 un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

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Mutterschutz / 6.1.1 Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der gesamten vor- und nachgeburtlichen Schutzfrist sowie den Tag der Entbindung hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen die Krankenkasse (§ 24i SGB V, § 19 Abs. 1 MuSchG) bzw. gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 19 Abs. 2 MuSchG). Darüber hinaus besteht in der Regel Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gegen den Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Sow...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Karlsruhe hat in seiner vorliegenden Entscheidung zurecht betont, dass ein ideeller 1/2-Miteigentumsanteil betreffend eines vorhandenen, nicht selbst bewohnten Grundstücks mit Einfamilienhaus grds. nicht unter das Schonvermögen gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fällt (Zöller/Schultzky, ZPO, a.a.O., § 115 ZPO Rn 93). Nach der gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.1 Rentenversicherungsfreie geringfügig Beschäftigte

Tz. 68 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte zu zahlen, wenn für die geringfügige Beschäftigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HS 1 SGB VI Rentenversicherungsfreiheit besteht. Der Arbeitgeber hat nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI einen Arbeitgeberbeitragsanteil i. H. v. 15 % des aus der geringfügig ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 42 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

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FoVo 02/2024, Nichtberücksi... / 2 II. Die Entscheidung

AG meint, nach billigem Ermessen zu entscheiden Als Richtschnur für die Nichtberücksichtigung eines Angehörigen bei der Bestimmung des pfändbaren Betrags bietet es sich an, auf den Grundfreibetrag des § 850c Abs. 1 ZPO von derzeit 1.402,28 EUR abzustellen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Unterhaltsberechtigte als Auszubildende Einkünfte in dieser Höhe erzielt. N...mehr