Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / E. Übergangsvorschriften

Rz. 112 Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, folgen ggf. noch altem Recht. Übergangsvorschriften sehen §§ 229 Abs. 5, 230 Abs. 8 SGB VI vor.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Stellenanzeige

Rz. 37 Das Anforderungsprofil ist Grundlage der weiteren Personalsuche, sei es per Stellenanzeige, die der Arbeitgeber selbst oder mit Hilfe Dritter entwirft, produziert und platziert, oder sei es mit Hilfe von Personalberatern ("Headhuntern"). Im gesamten Ausschreibungsverfahren sind die Verbote des AGG (§ 11 AGG), ferner die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 1. Darlehen

Rz. 37 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 38 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[19] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Allgemeines zur Entgeltobergrenze

Rz. 12 Eine geringfügige Beschäftigung in der Ausprägung der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze (zurzeit 538 EUR je Monat) nicht übersteigt, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Ob dies der Fall ist, kann schwieriger zu entscheiden sein als auf den erste...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarungen über den sozialversicherungsrechtlichen Status

Rz. 1414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.84: Vereinbarungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status Sozialversicherungsfreie Beschäftigung Die Vertragspartner sind darüber einig, dass zwischen ihnen kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaft...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift/Präambel

Rz. 221 Die Aufnahme einer Überschrift ist nicht erforderlich, aber in der Praxis sinnvoll, da sich die Vereinbarungen dann leichter voneinander abgrenzen lassen. Im Fall einer Kündigung kann hierauf Bezug genommen werden. Alternativ können die Betriebsvereinbarungen auch durchnummeriert werden. Auch die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Jedoch können Ziel, Sinn und...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 1 PflegeZG

Rz. 32 Die Inanspruchnahme von Pflegezeit/Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG setzt voraus, dass der Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Begriff der häuslichen Umgebung wird im Pflegezeitgesetz nicht definiert. Aus der Zielbeschreibung in § 1 PflegeZG, "die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern",...mehr

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§ 1 Grundlagen / II. Rechtssystematische Überlegungen zum sozialrechtlichen Erstattungsanspruch

Rz. 54 § 102 Abs. 2 S. 2 SGB XII ordnet an, dass der Erbe mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses haftet. Die Vorschrift begrenzt damit die Eigenhaftung des Erben für den sozialrechtlichen Erstattungsanspruch. Zweck dieser kraft Gesetzes eintretenden Sonderhaftungsbeschränkung ist die Vereinfachung des Haftungsbeschränkungsverfahrens, ohne den Schu...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / C. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 13 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bildet die geringfügige Beschäftigung in privaten Haushalten eine Sonderform, die von der der geringfügigen Beschäftigung allgemein zu unterscheiden ist. Rz. 14 Wie alle geringfügigen Beschäftigungen sind auch die in Privathaushalten geringfügig Beschäftigten grundsätzlich versicherungsfrei. In der Rentenversicherung ist die B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Zwingende gesetzliche Vorgaben im ASiG

Rz. 581 Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Verpflichtung enthält keinen Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Rz. 582 Gemäß § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Prozessuales

Rz. 348 Der Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit kann ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.[896] Dies gilt für den Anspruch aus § 8 TzBfG, § 9a TzBfG und für den Anspruch aus § 15 BEEG [897] und erst recht für den Anspruch aus § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX.mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Entscheidung des Integrationsamts

Rz. 221 Das Integrationsamt hat seine Entscheidung nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dabei ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses und seiner Eingliederung im Berufsleben gegen das Kündigungsinteresse des Arbeitgebers abzuwägen. Die arbeitsrechtliche Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung hat das Integ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 23 Rentenversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt. Sie sichert das Risiko ab, wegen der allmählich meist nachlassenden Erwerbsfähigkeit im Alter einkommenslos zu sein. Dabei stellt die gesetzliche Regelaltersrente ohne Bewertung der konkreten Erwerbsfähigkeit des Einzelnen darauf ab, ein bestimmtes Lebensalter (das Rentenei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vereinbarungen über Schwarzarbeit

Rz. 1428 Schwarzarbeit liegt vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien – i.d.R. konkludent – vereinbaren, dass die die Beschäftigung ohne Meldung an die Einzugsstelle und die Finanzverwaltung und damit ohne die Entrichtung von Steuern und Beiträgen erfolgen soll, vgl. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG. In diesem Fall ist zwar die Vereinbarung der Schwarzarbeit nichtig, der Arbeitsvertrag i...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. (Keine) Berufsmäßigkeit

Rz. 54 Eine kurzzeitige Beschäftigung kann nur dann das Privileg der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV genießen, wenn sie nicht berufsmäßig erfolgt oder wenn das monatliche Entgelt 450 EUR nicht übersteigt. Dies zu klären ist erfahrungsgemäß die bei weitem schwierigste Aufgabe im Rahmen der Gestaltung einer zeitgeringfügigen Beschäftigung; die nachfolgend skizziert...mehr

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§ 20 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 87 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Alkohol/Drogen

Rz. 72 Die Frage nach einer Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit war bisher – im Gegensatz zu den bloßen Alkoholgewohnheiten, die die Privatsphäre des Bewerbers betreffen[160] – grds. zulässig.[161] Aus medizinischer Sicht handelt es sich um eine Krankheit, die auf negative Auswirkungen für die psychische und physische Leistungsfähigkeit schließen lässt, insbesondere bei gef...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Vorschlag zur Vorgehensweise

Rz. 514 Die Einhaltung der Sechswochenfrist muss überwacht werden. Ist dieser Referenzzeitraum überschritten, muss das BEM einsetzen. Dazu ist zunächst der Arbeitnehmer anzuschreiben und über die Ziele des BEM und über die in diesem Zusammenhang erhobenen und verwendeten Daten zu informieren, Musterschreiben nebst Antwort siehe unten Rdn 500 f. Rz. 515 Ist der Arbeitnehmer mi...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Allgemeines zur Zeitgeringfügigkeit

Rz. 44 Die zweite Tatbestandsvariante der geringfügigen Beschäftigung ist neben der vorstehend erörterten Entgeltgeringfügigkeit (geringfügig entlohnte Beschäftigung) die kurzfristige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (Zeitgeringfügigkeit). Diese folgt grundlegend anderen Prinzipien als die entgeltgeringfügige Beschäftigung und hat auch andere Rechtsfolgen. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Ausgestaltung des Rückzahlungsvorbehalts ("Wie")

Rz. 1325 Die Ausgestaltung der Rückzahlungsklausel darf nicht zu einer übermäßigen Bindung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber führen. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.[2994] Die Rechtsprechung bemisst die maximal zulässige Bindungsdauer in Abhängigkeit zur Dauer der Bildungsmaßnahme und der Qu...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 3. Pflegeleistungen nach § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 33 In der Praxis ist die Kategorie der Pflegeleistung nach § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB von erheblicher Bedeutung. Aufgrund einer steigenden Pflegebedürftigkeit und einer zunehmend längeren Lebenserwartung kommt es nicht selten vor, dass Abkömmlinge über einen langen Zeitraum hinweg die Pflege ihrer Eltern übernehmen. Unter Pflegeleistungen im Sinne von § 2057a BGB sind solch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Rz. 75 Auch diese vor Inkrafttreten des AGG zulässige[169] Frage ist nun problematisch geworden. Da sie nur ausländische Bewerber betrifft, könnte sie im Hinblick auf die Diskriminierungsmerkmale "ethnische Herkunft" bzw. "Rasse" relevant sein. Andererseits muss der Arbeitgeber klären dürfen, ob der Bewerber die Arbeit überhaupt legal aufnehmen kann; beschäftigt er einen Aus...mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / C. Höhe und Bezugsgrößen der Umlagen U1 und U2

Rz. 5 Das AAG kennt die vormalige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten nicht mehr. Die Arbeitgeberaufwendungen werden auch im U1-Verfahren ohne diesen Unterschied erstattet. Die Umlagebeträge sind einheitlich vom Arbeitsentgelt aller Arbeitnehmer eines Betriebes zu bemessen. Nur für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nicht länger als vier Wochen beste...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Arbeiter und Angestellte

Rz. 161 Die Abgrenzung von Arbeitern und Angestellten erfolgt vom Begriff des Angestellten her: Ein Arbeitnehmer, der nicht Angestellter ist, ist Arbeiter. Zur Bestimmung des Angestelltenbegriffs hat sich im Sozialversicherungsrecht eine Prüfungsfolge herausgebildet, die für das Arbeitsrecht fruchtbar gemacht werden kann. Als erste Orientierung dient danach die ehemals in § ...mehr

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§ 6 Haftung / 10. Anspruch nach § 528 BGB – Rückforderung einer Schenkung

Rz. 41 Dieser Anspruch steht zu Lebzeiten des Schenkers grundsätzlich zu seiner Disposition.[82] Entscheidet sich der Schenker für einen bescheideneren Lebensstil als gewohnt, um dadurch die Rückforderung der verschenkten Sache zu vermeiden, so ist diese Entscheidung nach der Rechtsprechung des BGH zu respektieren.[83] Hat der Erblasser allerdings zu Lebzeiten Leistungen Dri...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / E. Beitragsentlastung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 14 Seit dem 1.1.2003 wurde der Arbeitgeber von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entlastet, soweit er ältere Arbeitnehmer einstellte, die zuvor arbeitslos gewesen waren. Die Altersgrenze lag bei 55 Jahren. Mit der Regelung war ein Anreiz zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer beabsichtigt.[1] Rz. 15 Die Anwendbarkeit der von Beginn an kritisierten[2] Regelung wur...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Pflichten nach dem BetrVG

Rz. 336 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im BetrVG oder im AGG begründet sind (§ 17 Abs. 2 AGG). Allerdings sind auch Verstöße, die andere Gesetze verletzen, z.B. die Beteiligung des Betriebsrats vor Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG oder im Schwerbehindertenrecht nach § 182 SGB IX (Zusammenarbeit zur Teilhabe schwerbehinderter Mensch...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / C. Rechtsfolgen der Geringfügigkeit in der Sozialversicherung

Rz. 72 Wie bereits einleitend konstatiert sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse rein arbeitsrechtlich ohne jene Besonderheit. Ungeachtet des – jedenfalls bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen – vergleichsweise geringen zeitlichen Beschäftigungsumfangs handelt es sich um Teilzeitarbeitsverhältnisse wie jedes andere auch. Die Besonderheiten liegen in den lohnsteuer...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 66 Der Beschäftigte genießt Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Der Schutz setzt bereits mit dem Zugang der Ankündigung ein, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Pflegezeit.[46] Rz. 67 Der Sonderkündigungsschutz besteht auch dann, wenn im Kleinunternehmen eine Pflegezeitvereinbarung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Antrag

Rz. 179 Will der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, muss er vor Einreichung des Antrages keine Frist beachten. Es empfiehlt sich dennoch – schon wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit bei der Behörde und den in der Praxis nicht seltenen Rückfragen zum Kündigungsgrund – eine möglichst frühzeitige Antragstellung, zumal es keine Entscheidungsfrist für die zu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Krankengeldzuschuss

Rz. 868 Vorzugswürdig auch im Interesse einer eindeutigen Vertragsgestaltung ist grds. die Vereinbarung eines Krankengeldzuschusses. Dieser beinhaltet unzweifelhaft eine Zusatzleistung i.S.v. § 23c SGB IV, sodass der Anspruch auf Krankengeld dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ob durch den Krankengeldzuschuss ein voller oder nur anteiliger, etwa auf 80 % oder 90 % des Nettoen...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / II. Rechtsfolgen unterlassener Anzeigen

Rz. 19 Unterlässt der Arbeitnehmer die Anzeige einer Nebentätigkeit, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob hieraus ein Schaden resultiert oder nicht. Ändert sich durch die Nebenbeschäftigung nichts an der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und tritt keine arbeitszeitrechtliche Sanktion gegen den Arbeitgeber ein, kann die Anzeigepflicht als arbeitsvertraglicher Pflichtve...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX ist – anders als insb. der Anspruch nach § 8 TzBfG, aber auch anders als etwa der Teilzeitanspruch während der Elternzeit nach § 15 Abs. 5 BEEG – weder an eine Form noch an eine Frist noch an eine Wartezeit oder eine Mindestbeschäftigtenzahl gebunden. Liegen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann der Anspruchsberech...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 46 Außerhalb des Geltungsbereichs des § 102 Abs. 5 BetrVG kann der sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch auf Grundlage der vom Großen Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 27.2.1985 aufgestellten Grundsätze bestehen.[117] Danach muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Erlass eines die Kündigung für unwirksam erklärenden Urteils grds. nicht weiterbeschäftigen,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 115 Ein personenbedingter Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aus willensunabhängigen Gründen nicht erbringen kann. Als personenbedingte Kündigungsgründe kommen insofern Mängel in der persönlichen oder fachlichen Eignung [271] sowie in der Arbeitsfähigkeit [272] in Betracht.[273] Der Hauptanwendungsfall de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abstandnahme

Rn. 114 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die teilweise Abstandnahme ist nur möglich bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG. Rn. 115 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die teilweise Abstandnahme bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG ist seit dem VZ 2012 durch die Einfügung des Abs 8a in § 44a EStG durch das BeitrRLUmsG v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592 auch für PersGes ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 570 Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, ist dieser beim Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen der Wiedereingliederungsmaßnahme nach herrschender Meinung weder nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen, noch hat er ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG.[1395] Dem im Rahmen der Wiedereingliederung Beschäftigten fehlt nämlich die Arbeitnehmereigenschaft n...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 714 Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist wie eine Einstellung zu behandeln, § 14 Abs. 3 AÜG. Der Betriebsrat ist also entsprechend anzuhören. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten, die sich aus dem Leiharbeitnehmerverhältnis ergeben, zu beachten. Rz. 715 Nicht nur der erste Einsatz eines Leiharbeitnehmers löst die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 99–10...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Dokumente

Rz. 339 Da die Anwendung des Art. 12 VO (EG) 883/2004 die Beantragung einer bindenden A1-Bescheinigung [919] erfordert (Art. 15, 19 VO [EG] 987/2009), sollte vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Auslandsbezug eine A1-Bescheinigung gemäß Art. 19 Abs. 2 VO (EG) 987/2009, § 106 SGB IV beantragt werden. In vielen Ländern wird die Bescheinigung auch in Kontrollen gefordert.[920] Zudem...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / II. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 25 Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit kommt grundsätzlich auch eine einstweilige Verfügung in Betracht. Wie im Rahmen des § 8 TzBfG handelt es sich im Ergebnis um eine Befriedigungsverfügung, da für die abgelaufenen Monate der durch die einstweilige Verfügung erreichte Status nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.[19] Deshalb wird stets im...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 571 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.46: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrags (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Hinzurechnungsfreie Entgeltbestandteile

Rz. 15 Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitsentgelt von derzeit maximal 538 EUR je Monat noch weitere Zahlungen oder andere geldwerte Gegenstände an den Arbeitnehmer leisten, ohne dass dem Beschäftigungsverhältnis die Geringfügigkeit aberkannt würde, solange es sich um Leistungen handelt, die entweder gar kein Arbeitsentgelt oder von der Lohnsteuer (und damit auch von der S...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Abfindungsangebot i.S.v. § 1a KSchG

Rz. 480 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.31: Abfindungsangebot i.S.v. § 1a KSchG Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unser gemeinsames Gespräch vom _________________________ und kündigen hiermit das zwischen Ihnen und der _________________________ bestehende Arbeitsverhältnis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit im Arbeitsverhältnis

Rz. 1237 Die Probezeit kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch in Form einer besonderen Kündigungsregelung vereinbart werden, dergestalt, dass während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin für beide Parteien gelten soll, § 622 Abs. 3 BGB. Rz. 1238 Eine solche vereinfachte Kündigungsm...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Pflegezeit und Familienpflegezeit

Rz. 374 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPflZG) sollen die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.[970] Beschäftigte können hierzu verlangen, (teilweise) von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Während dieser Freistellung wird die Vergütungspflicht (teilweise) suspendiert.[971] Um die damit verbundenen wirtschaftlich...mehr