Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 4. Übergangsvorschriften

Rz. 51 Bis zum 31.12.2014 war die finanzielle Förderung der Familienpflegezeit abweichend geregelt. Seinerzeit wurden die Beschäftigten nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar durch Darlehen der öffentlichen Hand unterstützt: Sie konnten mit ihrem Arbeitgeber eine Aufstockung des – aufgrund der Teilzeittätigkeit verminderten – Arbeitsentgelts über Wertguthaben vereinbaren. ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 601 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / v) Vertragsdauer, Kündigung

Rz. 763 Die Regelung über die Vertragsdauer und Kündigung sind ebenfalls allgemein üblich. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist in § 22 Abs. 3 muss beachtet werden, dass sich die Suche nach einem Nachfolger nach erfolgter Kündigung des Chefarztes angesichts der fachlichen Anforderungen, die an einen Chefarzt zu stellen sind, länger hinziehen kann. Es sollte daher auf keinen...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 60 Gem. § 15 BEEG haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 oder 4 BEEG erfüllen, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht sorgebere...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / D. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 28 Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV ist steuerpflichtig. Die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ist pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben. Wie auch bei den geringfügigen Beschäftigungen sonst, gibt es die Möglichkeit, auf das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung in Priv...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Entsendungsdauer, § 2

Rz. 654 Gem. § 2 Abs. 2 NachwG muss einem Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistungen länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen hat, vor seiner Abreise ein Nachweis ausgehändigt werden, der insbesondere Angaben dazu enthält, wie lange der Auslandseinsatz andauern wird. Aus diesem Grund nimmt § 2 Abs. 1 eine Befristungsregelung auf, die die Da...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Beschränkte Pauschalierungsmöglichkeit bei Zeitgeringfügigkeit

Rz. 103 Die Möglichkeiten zur Berechnung und Abführung einer pauschalierten Lohnsteuer in Höhe von 2 % oder 20 % (bzw. 5 %) nach § 40a Abs. 2, 2a und 3 EStG bestehen für kurzfristige Beschäftigungen nicht. Rz. 104 Allenfalls kommt eine steuerliche Vereinfachung mit einem Pauschsteuersatz von 25 % in Betracht, § 40a Abs. 1 EStG. Doch obwohl § 40a Abs. 1 EStG wie § 8 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auflösende Bedingung

Rz. 576 Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden (auflösende Bedingung). Rz. 577 § 21 TzBfG regelt auflösend bedingte Arbeitsverträge in Konkretisierung von § 158 Abs. 2 BGB. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet dadurch, dass ein unsicheres zukünftiges Ereignis eintritt.[1308] Die Abgrenzung zw...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Vorüberlegung: Erneuter Ausspruch der Kündigung?

Rz. 78 Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage sollte zunächst – unabhängig vom Vorbringen in der Klageschrift – geprüft werden, ob die angegriffene Kündigung unter offensichtlichen Mängeln leidet. In Betracht kommen insbesondere die fehlende Anhörung des Betriebs- oder Personalrats (§ 102 BetrVG, § 75 BPersVG), ein Verstoß gegen Regelungen des besonderen Kündigungsschutzes (§...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 80 Jeglicher allgemeine wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG, § 174 SGB IX) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche K...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bestätigung der rechtlichen Aufklärung

Rz. 708 Aufklärungsklauseln finden sich häufig in Aufhebungsverträgen; mit ihnen soll bestätigt werden, dass der Arbeitnehmer über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses aufgeklärt worden ist. Vergleichbar sind Formulierungen, mit denen der Arbeitnehmer bestätigt, Gelegenheit zur eigenen Unterrichtung oder zur Inanspruchnahme einer Bedenkzeit gehabt zu haben. Auch dies...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (12) Langzeitkonto, § 10

Rz. 232 Mit Blick auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die (schrittweise) Anhebung des Renteneintrittsalters steigt das Bedürfnis, anderweitige Möglichkeiten eines vorzeitigen Austritts aus dem Arbeitsleben bei finanzieller Absicherung für den Mitarbeiter zu suchen. Diesem Bedürfnis tragen die Regelungen zum Langzeitkonto Rechnung. Der Mitarbeiter erhält die Gele...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / kk) Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 433 Des Weiteren können z.B. Regelungen über Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis, Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, Sozialversicherungsausweis), etwaige Darlehen, rückständige Vergütung, Tantiemen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Dienstwagen, Werkwohnung, Spesenabrechnung, Erfindungen, Firmenunterlagen und Schadensersatz aufgenommen werd...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Widerspruch gegen die Zustimmung des Integrationsamts

Rz. 244 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.21: Widerspruch gegen die Zustimmung des Integrationsamts An das Integrationsamt – Widerspruchstelle – In Sachen _________________________./._________________________ (Az. _________________________) Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die Interessen der schwerbehinderten Frau _________________________. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Löschen/Vernichten der Personalakte

Rz. 1202 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, die Personalakte auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses aufzubewahren. Die im Eigentum des Arbeitnehmers stehenden Originalunterlagen sind diesem auszuhändigen. Eine Pflicht zur Fortführung der Personalakte besteht aber nur insoweit, als spezialgesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Solche Bestimmungen sind § 257 H...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Überschreiten der Zeitobergrenze

Rz. 71 Eine gelegentliche oder unvorhergesehene Überschreitung der Zeitobergrenze von drei Monaten/siebzig Arbeitstagen führt in aller Regel zu einer Beendigung der Geringfügigkeit, und zwar bereits ab demjenigen Tag, an dem das Überschreiten der Zeitdauer erkennbar wird. Nur wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Entgeltgeringfügigkeit) vorliegen, kann das Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / I. Stellenausschreibung

Rz. 1 Der Arbeitgeber, der im Zuge seiner Personalplanung eine Stelle schaffen oder besetzen will, hat sowohl im Vorfeld als auch im Auswahl- und Besetzungsverfahren vielfältige Gesichtspunkte zu bedenken. Schon bei den Vorüberlegungen einer Stellenausschreibung unterliegt der Arbeitgeber bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen (z.B.: §§ 11, 7 AGG; § 7 Abs. 1 TzBfG; §§ 164 A...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / I. Grundsätze

Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete uns...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / oo) Meldepflicht

Rz. 441 Der Arbeitnehmer kann aufgrund seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis der Meldepflicht gem. § 38 SGB III unterliegen (vgl. Rdn 469). Hierauf sollte im Aufhebungsvertrag explizit hingewiesen werden. Unterbleibt ein solcher Hinweis, folgt hieraus jedoch keine Schadensersatzpflicht für den Arbeitgeber.[814]mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Mindestinhalt des Antrags

Rz. 190 Ein bestimmter Inhalt ist für den Antrag nach § 17 Abs. 2 MuSchG nicht vorgeschrieben. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber allerdings von sich aus der Behörde alle Informationen, die für die behördliche Entscheidung erforderlich sind, bereits in seinem Antrag (und möglichst nicht erst auf Nachfrage) mitteilen. Allerdings gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 55 § 8 TzBfG, § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX, § 3 PflegeZG und z.B. § 11 TVöD enthalten Anspruchsgrundlagen für Teilzeitbeschäftigung. § 15 BEEG steht in keinem Ausschließlichkeitsverhältnis zu diesen Anspruchsgrundlagen, d.h. ein nach § 15 BEEG Anspruchsberechtigter kann stattdessen einen Anspruch gemäß § 8 TzBfG geltend machen.[78] Die Anspruchsgrundlagen können aber nicht b...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 363 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.30: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Arbeitsvertrag zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in) und Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer/in) wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________ 1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der/Die Arbeitnehmer/in wird be...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 1. Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung

Rz. 22 Dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung eine Schadensposition sein können, wird bestritten. Argumentiert wird damit, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile auch bei rechtzeitiger Erfüllung der Anzeigepflicht hätte tragen müssen. Deshalb mangele es an der notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.[12] Hierbei wird übersehen, dass zw...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erwerbsminderung

Rz. 435 Eine mit der Erkrankung verbundene Erwerbsminderung im Sinne des Rentenversicherungsrechts (§ 43 SGB VI) schließt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht aus. Die Regelungen der Entgeltfortzahlung werden durch das Sozialversicherungsrecht nicht verdrängt. Vielmehr sind die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und die...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / II. Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

Rz. 14 Nach der Entbindung dürfen Frauen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Feststellung einer Behinderung innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nicht beschäftigt werden (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Konnte in diesen Fällen die Mutter das Beschäftigungsverbot vor der Entbindung nicht vollständig ausschöpf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall: Ausübungskontrolle

Rz. 1574 Das Direktionsrecht wird im Einzelfall durch die einseitige Anordnung eines Arbeitsplatzwechsels (Versetzung) ausgeübt. Die geforderte Leistung muss genau angegeben werden, und die Ausübung des Direktionsrechts muss billigem Ermessen entsprechen. Rz. 1575 Zur Wirksamkeit muss die Versetzungsanordnung zunächst hinreichend konkret sein. Aus der aus dem Wesen der Leistu...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Zuständige Arbeitnehmervertretung

Rz. 918 Nur unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG bzw. § 58 Abs. 1 BetrVG ist bei zwingender Notwendigkeit einer einheitlichen Auswahlrichtlinie für alle oder mehrere Betriebe eines Unternehmens die Zuständigkeit des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats denkbar.[2328] Will beispielsweise der Arbeitgeber die Auswahlrichtlinien unternehmenseinheitlich einführen, ist bei...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / I. Muster: Fragebogen für geringfügig Beschäftigte (Langfassung)

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1226 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des neuen Mitarbe...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft

Rz. 996 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.74: Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung (einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft) Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Sekundärfolgen

Rz. 1065 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2765] insbesondere:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Befristetes Probearbeitsverhältnis

Rz. 1230 Ein befristetes Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der Erprobung befristet ist. Die Erprobung ist als Sachgrund einer Befristung ausdrücklich anerkannt, § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG. Die Befristungsvereinbarung unterliegt der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Der zugrunde liegende sachliche Grund – Erprobungszweck – ist objektive Wirksamkeit...mehr

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FoVo 12/2024, ZVFV in der P... / II. Die Lösung

Die Erhöhungsbeträge und deren Nachweis Bei der Pfändung von Arbeitslohn werden die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen nach § 850c Abs. 2 ZPO nach Maßgabe der Lohnsteuermerkmale vom Arbeitgeber mit den weiteren Freibeträgen nach § 850c Abs. 2 ZPO "automatisch" berücksichtigt. Es obliegt dann dem Gläubiger, deren Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO zu beantrag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung, § 6

Rz. 584 Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages hat der Entleiher dem Verleiher die besonderen Merkmale der vom Leiharbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit sowie die dafür erforderliche berufliche Qualifikation mitzuteilen; diese Verpflichtung folgt bereits aus § 12 Abs. 1 S. 4 AÜG. Gem. § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG ist ferner die jeweilige Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung mit Bezu...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 1415 Das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses und damit der Eintritt der Sozialversicherungspflicht können vertraglich nur begrenzt beeinflusst werden. Nach ständiger Rechtsprechung ist Arbeitnehmer i.S.v. § 611a BGB und damit als Beschäftigter versicherungspflichtig, wer eine Leistung auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages, gegen Entgelt und im Rahmen...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Rechtsverstöße

Rz. 478 Die Übereinstimmung des Einigungsstellenspruchs mit geltendem Recht ist gerichtlich voll überprüfbar.[1125] Die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs kann aus falschen tatsächlichen Feststellungen der Einigungsstelle oder aus fehlerhaften rechtlichen Würdigungen folgen. Lediglich bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe steht der Einigungsstelle nach umstrit...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach schon älterer Rspr stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen; s Urt des BFH v 10.11.1998 (BStBl II 20...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 508 Die in den §§ 87–91 ArbGG geregelte Beschwerde im Beschlussverfahren eröffnet wie die Berufung im Urteilsverfahren die zweite Instanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es gelten zunächst die in §§ 87 ff. ArbGG geregelten Besonderheiten des Beschlussverfahrens, daneben die Vorschriften zum arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren (§§ 64 ff. ArbGG) und über § 64...mehr